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   LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2019 - L 9 KR 439/15   

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https://dejure.org/2019,19416
LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2019 - L 9 KR 439/15 (https://dejure.org/2019,19416)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.05.2019 - L 9 KR 439/15 (https://dejure.org/2019,19416)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Mai 2019 - L 9 KR 439/15 (https://dejure.org/2019,19416)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 28p Abs 1 S 5 SGB 4, § 7 SGB 4, § 193 SGG, § 197a SGG
    Betriebsprüfung; Feststellungsbescheid über Versicherungspflicht an Arbeitnehmer; Ergotherapeut ohne Zulassung als Heilmittelerbringer nach § 124 SGB V; Eingliederung in fremde Arbeitsorganisationhier: Versicherungspflicht; abhängige Beschäftigung; Kostenentscheidung im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGB IV § 7 Abs. 1
    Sozialversicherungsbeitragspflicht eines Ergotherapeuten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sozialrechtlicher Status von freien Mitarbeitern in Praxis für Ergotherapie

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Erziehungsbeistand nach

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2019 - L 9 KR 439/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 31. März 2017, B 12 R 7/15 R) sei zudem die Entgelthöhe ein gewichtiges Indiz, wenn dieses deutlich über dem vergleichbarer abhängig Beschäftigter liege und eine Eigenvorsorge zulasse.

    Selbst wenn man den Ausführungen des Prozessbevollmächtigen der Beigeladenen zu 1) folgend davon ausgeht, dass der Kläger eine Vergütung erhielt, die mehr als doppelt so hoch war wie die durchschnittliche Vergütung als angestellter Ergotherapeut und damit die Finanzierung einer hinreichenden Eigenvorsorge (Alter, Krankheit, Erwerbsunfähigkeit etc.) zuließ, so ist dies nur ein Indiz von vielen, welches in der Gesamtwürdigung zu berücksichtigen ist (BSG, Urteil vom 31. März 2017 - B 12 R 7/15 R -, BSGE 123, 50-62, Rn. 50).

  • BSG, 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Physiotherapeutin ohne eigene Zulassung zur

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2019 - L 9 KR 439/15
    Die Vorgaben des Leistungsrechts könnten nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 24. März 2016, B 12 KR 20/14 R) für die Beurteilung der Tätigkeit im Rahmen einer Gesamtwürdigung nicht außer Betracht gelassen werden.

    Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 24. März 2016, B 12 KR 20/14 R, juris) nicht allein aus dem Umstand, dass nur die Beigeladene zu 1) eine Zulassung als Heilmittelerbringerin nach § 124 SGB V hatte, auf eine abhängige Beschäftigung geschlossen werden, jedoch spricht die im vorliegenden Fall konkret erfolgte Abrechnung ebenfalls für eine Eingliederung des Klägers in den Betrieb der Klägerin, da sich die Art und Weise der Abrechnung der erbrachten Behandlungen des Klägers gegenüber den Krankenkassen durch die Beigeladene zu 1) nicht von denen der anderen Mitarbeiter unterschied.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.06.2017 - L 9 KR 354/13

    Sozialversicherungspflicht - Beschäftigungsverhältnis als Film- und Videoeditorin

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2019 - L 9 KR 439/15
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (ständige Rechtsprechung des BSG seit dem Urteil vom 24. Januar 2007, B 12 KR 31/06 R, und des Senats, vgl. Urteil vom 14. Juni 2017, L 9 KR 354/13, Rn. 84, jeweils juris).
  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2019 - L 9 KR 439/15
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (ständige Rechtsprechung des BSG seit dem Urteil vom 24. Januar 2007, B 12 KR 31/06 R, und des Senats, vgl. Urteil vom 14. Juni 2017, L 9 KR 354/13, Rn. 84, jeweils juris).
  • BSG, 30.11.2016 - B 12 R 8/15 R

    Zuordnung von Beschäftigungszeiten zur allgemeinen oder knappschaftlichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2019 - L 9 KR 439/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 30. November 2016, B 12 R 8/15 R, juris) ermächtigt der Wortlaut dagegen nicht nur zur bloßen Feststellung eines einzelnen, untergeordneten Elements für die Frage der Versicherungspflicht.
  • BSG, 26.05.2011 - B 10 EG 12/10 R

    Elterngeld - Mutterschaftsgeld - Anrechnung - Anspruchsdauer - Bezugszeitraum -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2019 - L 9 KR 439/15
    Über diesen nach Eingang der Berufung erlassenen Bescheid war durch den Senat auf Klage zu entscheiden (vgl. BSG, Urteil vom 26. Mai 2011, B 10 EG 12/10 R, juris).
  • BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 17/00 R

    Versicherungspflicht eines Rechtsanwaltes im Amt zur Regelung offener

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2019 - L 9 KR 439/15
    Schließlich rechtfertigt allein die Belastung des Beschäftigten mit solchen zusätzlichen Risiken nicht die Annahme von Selbständigkeit (BSG, Urteil vom 25. Januar 2001, B 12 KR 17/00 R, Rn. 24, juris).
  • BSG, 17.12.2014 - B 12 R 13/13 R

    Betriebsprüfung - Erlass von Verwaltungsakten zur Sozialversicherungs- und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2019 - L 9 KR 439/15
    Zwar ermächtigt die Norm auch zum Erlass entsprechender Bescheide gegenüber vermeintlich oder potenziell Versicherten (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2014, B 12 R 13/13 R, Rn. 21 ff., juris).
  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2019 - L 9 KR 439/15
    Wesentliches Kriterium für ein Unternehmerrisiko ist, ob eigenes Kapital auch unter Gefahr eines Verlustes eingesetzt wird, so das der Erfolg des Einsatzes der Mittel ungewiss ist (BSG, Urteil vom 28. Mai 2008, B 12 KR 13/07, Rn. 27, juris).
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