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   LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2019 - L 9 KR 44/17   

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https://dejure.org/2019,48665
LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2019 - L 9 KR 44/17 (https://dejure.org/2019,48665)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.12.2019 - L 9 KR 44/17 (https://dejure.org/2019,48665)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. Dezember 2019 - L 9 KR 44/17 (https://dejure.org/2019,48665)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 33 Abs 1 S 1 Alt 3 SGB 5, § 92 Abs 1 S 2 Nr 6 SGB 5, § 21 HilfsMRL vom 17.07.2014
    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Versorgung mit zuzahlungspflichtigen Hörgeräten - keine Einwendung von Messungenauigkeiten gegen Messergebnisse eines Hörgeräteakustikers - keine Abschläge für Messungenauigkeiten oder Schwankungen bei Anwendung des ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 13 Abs 3 SGB 5, § 13 Abs 3a SGB 5, § 33 Abs 1 SGB 5, §§ 14 ff SGB 9
    Versorgung mit zuzahlungspflichtigen Hörgeräten; Testung durch Hörgeräteakustiker; Versorgung zum unmittelbaren Behinderungsausgleich

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Versorgung mit zuzahlungspflichtigen Hörgeräten - keine Einwendung von Messungenauigkeiten gegen Messergebnisse eines Hörgeräteakustikers - keine Abschläge für Messungenauigkeiten oder Schwankungen bei Anwendung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Hörgerät: Kasse muss auch bei gering verbessertem hören zahlen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 15.03.2018 - B 3 KR 18/17 R

    Kein Anspruch auf Gewährung einer Unterschenkelprothese mit einem Prothesenfuß

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2019 - L 9 KR 44/17
    Dies gilt unabhängig davon, ob mit der Genehmigungsfiktion ein Sachleistungsanspruch oder ein Kostenfreistellungs- bzw. Kostenerstattungsanspruch für solche selbstbeschafften Leistungen begehrt wird (BSG, Urteil vom 8. März 2016, B 3 KR 18/17 R Rn. 10, 14 ff., juris; KassKomm/Schifferdecker, § 13 SGB V Rn. 147c).

    Zu den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach dem SGB V kann nach ständiger Rechtsprechung des BSG auch die Versorgung mit sächlichen Hilfsmitteln der GKV nach § 33 SGB V gehören, obwohl sie systematisch der Krankenbehandlung zugeordnet werden (§ 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB V, BSG, Urteil vom 15. März 2018, B 3 KR 18/17 R, Rn. 23, beckonline).

    Sie sollen vielmehr in erster Linie die mit diesem regelwidrigen Zustand bzw. mit der Funktionsbeeinträchtigung verbundene (oder im Falle der Vorbeugung zu erwartende) Teilhabestörung ausgleichen, mildern, abwenden oder in sonstiger Weise günstig beeinflussen, um die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern und Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken (§ 1 SGB IX, BSG, Urteil vom 15. März 2018, B 3 KR 18/17 R, Rn. 32).

    Denn auch beim unmittelbaren Behinderungsausgleich steht nicht die Krankheitsbehandlung iS von § 27 Absatz 1 Satz 1 SGB V im Vordergrund" (B 3 KR 18/17 R Rn. 33 ff.).

  • BSG, 30.10.2014 - B 5 R 8/14 R

    Revisionsgericht - Kontrolle der Auslegung schlüssiger Willenserklärungen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2019 - L 9 KR 44/17
    Teil des von den Krankenkassen geschuldeten - möglichst vollständigen - Behinderungsausgleichs ist es, hörbehinderten Menschen im Rahmen des Möglichen auch das Hören und Verstehen in größeren Räumen und bei störenden Umgebungsgeräuschen zu eröffnen und ihnen die dazu nach dem Stand der Hörgerätetechnik (i.S. von § 2 Abs. 1 Satz 3 SGB V) jeweils erforderlichen Geräte zur Verfügung zu stellen (BSG, Urteil vom 30. Oktober 2014, B 5 R 8/14 R, BSGE 117, 192-212, Rn. 47).

    Der Behinderungsausgleich, im vorliegenden Fall im Rahmen des Möglichen auch das Hören und Verstehen in größeren Räumen und bei störenden Umgebungsgeräuschen zu eröffnen, wird besser erreicht (siehe oben, BSG, Urteil vom 30. Oktober 2014, B 5 R 8/14 R -, BSGE 117, 192-212, Rn. 47).

  • BSG, 11.05.2017 - B 3 KR 30/15 R

    Krankenversicherung - behandlungsbedürftige Krankheit - Schädelasymmetrie im

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2019 - L 9 KR 44/17
    Nach dieser Abgrenzung finden die Regelungen des § 13 Abs. 3a SGBV V allein auf Hilfsmittel zur Sicherung des Erfolgs der Krankenbehandlung Anwendung, als Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sind alle anderen Hilfsmittel vom Anwendungsbereich ausgenommen (BSG, aaO, Rn. 23 f.; BSG, Urteil vom 11. Mai 2017, B 3 KR 30/15 R m.w.N.; KassKomm/Schifferdecker, § 13 SGB V Rn. 147bc).
  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 20/04 R

    Krankenversicherung - Beweisanforderung für Funktionstauglichkeit,

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2019 - L 9 KR 44/17
    Daher kann die Versorgung mit einem fortschrittlichen, technisch weiterentwickelten Hörgerätesystem nicht mit der Begründung abgelehnt werden, der bisher erreichte Versorgungsstandard sei ausreichend, solange ein Ausgleich der Behinderung nicht vollständig im Sinne des Gleichziehens mit einem nicht behinderten Menschen erreicht ist (BSG, Urteil vom 16. September 2004, B 3 KR 20/04 R, C-Leg II).
  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 10/10 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch der Versicherten auf Versorgung mit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2019 - L 9 KR 44/17
    In Betracht kommt hier - wie bereits ausgeführt - allein der Behinderungsausgleich nach § 33 Abs. 1 Satz 1, 3. Variante SGB V. Zur Frage der Erforderlichkeit eines Hilfsmittels zum Behinderungsausgleich wird vom BSG in ständiger Rechtsprechung, der der Senat sich anschließt, stets unterschieden zwischen dem unmittelbaren Behinderungsausgleich, bei dem das Hilfsmittel unmittelbar zum Ausgleich der ausgefallenen oder beeinträchtigten Körperfunktion selbst, und dem mittelbaren Behinderungsausgleich, bei dem das Hilfsmittel zum Ausgleich der direkten und indirekten Behinderungsfolgen eingesetzt wird (vgl. nur BSG, Urteil vom 18. Mai 2011, B 3 KR 10/10 R - Sportrollstuhl).
  • BSG, 25.02.2015 - B 3 KR 13/13 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf schwenkbaren Autositz zum Aufsuchen einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2019 - L 9 KR 44/17
    Ein Hilfsmittel zum mittelbaren Behinderungsausgleich ist von der gesetzlichen Krankenversicherung daher nur zu gewähren, wenn es die Auswirkungen der Behinderung im gesamten täglichen Leben beseitigt oder mildert und damit ein allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens betrifft (BSG, Urteil vom 25. Februar 2015, B 3 KR 13/13 R, LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Oktober 2018, L 11 KR 1153/18, Rn. 18 - 21, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.10.2018 - L 11 KR 1153/18

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - an Taubheit grenzende

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2019 - L 9 KR 44/17
    Ein Hilfsmittel zum mittelbaren Behinderungsausgleich ist von der gesetzlichen Krankenversicherung daher nur zu gewähren, wenn es die Auswirkungen der Behinderung im gesamten täglichen Leben beseitigt oder mildert und damit ein allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens betrifft (BSG, Urteil vom 25. Februar 2015, B 3 KR 13/13 R, LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Oktober 2018, L 11 KR 1153/18, Rn. 18 - 21, juris).
  • BSG, 10.03.2011 - B 3 KR 9/10 R

    Krankenversicherung - Anerkennung eines elektronischen Produkterkennungssystems

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2019 - L 9 KR 44/17
    Dabei besteht ein Anspruch auf Versorgung mit Blick auf die "Erforderlichkeit im Einzelfall" grundsätzlich nur, soweit das begehrte Hilfsmittel geeignet, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist und das Maß des Notwendigen nicht überschreitet; darüberhinausgehende Leistungen darf die Krankenkasse gemäß § 12 Abs. 1 SGB V nicht bewilligen (BSG, Urteil vom 10. März 2011, B 3 KR 9/10 R, juris).
  • SG Gelsenkirchen, 26.10.2020 - S 45 KR 2991/19
    Der vom Regelfall abweichende Körper- oder Geisteszustand als solcher bleibt dagegen trotz Einsatzes von Hilfsmitteln im Wesentlichen unverändert, die Hilfsmittel setzen an den Folgen an (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Dezember 2019 - L 9 KR 44/17 -, Rn. 30, juris).

    Ein Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln besteht mit Blick auf die "Erforderlichkeit im Einzelfall" grundsätzlich nur, soweit das begehrte Hilfsmittel geeignet, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist und das Maß des Notwendigen nicht überschreitet; darüberhinausgehende Leistungen darf die Krankenkasse gemäß § 12 Abs. 1 SGB V nicht bewilligen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Dezember 2019 - L 9 KR 44/17 -, Rn. 32, juris).

    Ein Hilfsmittel zum mittelbaren Behinderungsausgleich ist von der gesetzlichen Krankenversicherung daher nur zu gewähren, wenn es die Auswirkungen der Behinderung im gesamten täglichen Leben beseitigt oder mildert und damit ein allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens betrifft (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Dezember 2019 - L 9 KR 44/17 -, Rn. 33, juris).

    Gerade diesem Ausgleich diente das von der Klägerin gewählte Hörsystem (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Dezember 2019 - L 9 KR 44/17 -, Rn. 34, juris).

    Das subjektiv bessere Sprachverstehen bildet sich in den durchgeführten Testungen ab und ist objektivierbar (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Dezember 2019 - L 9 KR 44/17 -, Rn. 35, juris).

    Es sind keine Gründe erkennbar, die Abschläge von den Grenzwerten für (vermutete) Messungenauigkeiten rechtfertigen lassen würden oder die es schlechthin hinnehmbar erscheinen lassen würden, ein schlechteres Sprachverstehen von "nur" einer Silbe für die Klägerin zumutbar erscheinen zu lassen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Dezember 2019 - L 9 KR 44/17 -, Rn. 36, juris; ebenso LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. August 2020 - L 16 R 974/16 -, Rn. 33, juris).

    Das bessere Messergebnis im Störschall erscheint im Fall der Klägerin auch deshalb plausibel, weil es durch eine technische Ausstattung des gewählten Hörsystems erklärbar ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Dezember 2019 - L 9 KR 44/17 -, Rn. 37, juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.08.2020 - L 16 R 974/16

    Hörgerät - erstangegangener Leistungsträger - verspätete Weiterleitung -

    Denn die Hilfsmittel-Richtlinie sieht bei der vorgenommenen Anwendung des geforderten und insofern maßgeblichen Freiburger Einsilbertests keine Abschläge für Messungenauigkeiten vor (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Dezember 2019 - L 9 KR 44/17 - juris Rn. 36).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.10.2022 - L 16 KR 336/21

    Krankenversicherung; Hilfsmittelversorgung; zuzahlungspflichtiges Hörgerät; keine

    Die Hilfsmittel-Richtlinie sieht bei Anwendung des vorgeschriebenen Freiburger Einsilbertests keine Abschläge für Messungenauigkeiten oder Schwankungen vor ( LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. März 2021 - L 26 KR 228/19 -, Rn 52, Urteil vom 19. August 2020, L 16 R 974/16, Rn 33; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Dezember 2019, L 9 KR 44/17, Rn 36; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. November 2020, L 9 KR 90/18; aA LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30. November 2021 - L 11 R 3540/20 -, Rn 33; Urteil vom 2. Februar 2021, L 11 KR 2192/19, Rn 29, jeweils juris ).

    Findet eine solche erneute Testung nicht statt, so muss - bereits aus Gründen der Gleichbehandlung aller zu versorgenden Versicherten - unabhängig von allen Einwendungen gegen den Sprachtest an sich, eine alleinige Orientierung an den Messergebnissen erfolgen ( LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Dezember 2019 - L 9 KR 44/17 -, Rn. 36, juris ).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.03.2021 - L 26 KR 228/19

    Hörgeräte - Kostenerstattung über den Festbetrag hinaus - Selbstbeschaffung -

    Die Krankenkassen können gegen Messergebnisse eines Hörgeräteakustikers, die die Überlegenheit eines zuzahlungsfreien Geräts belegen, nicht generell Messungenauigkeiten einwenden, die eine Abweichung von 5 % zugunsten des teuren Geräts erklären könnten (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. August 2020, L 16 R 974/16, Rn. 33; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Dezember 2019, L 9 KR 44/17, Rn. 36; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. November 2020, L 9 KR 90/18, jeweils juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.11.2020 - L 9 KR 90/18

    Hörgeräteversorgung - Gebrauchsvorteil nicht objektivierbar identische

    Der vom Kläger vorgetragene Vorteil betrifft lediglich das subjektive Hörvermögen i.S. des bloßen Empfindens, welches nicht nachprüfbar ist (vgl. Urteil des Senats vom 11. Dezember 2019, L 9 KR 44/17, zitiert nach juris, dort Rdnr. 35).
  • LSG Hessen, 01.02.2023 - L 1 KR 384/21

    Anspruch auf Hörgeräteversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung;

    Findet eine solche erneute Testung nicht statt, so muss eine alleinige Orientierung an den Messergebnissen erfolgen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 14. Oktober 2022 - L 16 KR 336/21, Rn. 49; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Dezember 2019 - L 9 KR 44/17, Rn. 36, juris).
  • SG Darmstadt, 12.07.2021 - S 13 KR 270/20
    Findet eine solche erneute Testung nicht statt, so muss eine alleinige Orientierung an den Messergebnissen erfolgen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 14. Oktober 2022 - L 16 KR 336/21, Rn. 49; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Dezember 2019 - L 9 KR 44/17, Rn. 36, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.10.2023 - L 1 KR 181/21
    Die Krankenkassen können daher gegen Messergebnisse eines Hörakustikers, die die Überlegenheit eines zuzahlungsfreien Geräts belegen, nicht generell Messungenauigkeiten einwenden, die eine Abweichung von 5 % zugunsten des teuren Geräts erklären könnten (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 1. Februar 2023 - L 1 KR 384/21 - juris Rn. 48; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 14. Oktober 2022 - L 16 KR 336/21 - juris Rn. 49 f.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. März 2021 - L 26 KR 228/19 - juris Rn. 52; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. August 2020 - L 16 R 974/16 - juris Rn. 33; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Dezember 2019 - L 9 KR 44/17 - juris Rn. 36; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. November 2020 - L 9 KR 90/18 - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.09.2023 - L 1 KR 181/21

    Krankenversicherung - Hörgeräteversorgung - Kostenerstattung über den Festbetrag

    Die Krankenkassen können daher gegen Messergebnisse eines Hörakustikers, die die Überlegenheit eines zuzahlungsfreien Geräts belegen, nicht generell Messungenauigkeiten einwenden, die eine Abweichung von 5 % zugunsten des teuren Geräts erklären könnten (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 1. Februar 2023 - L 1 KR 384/21 - juris Rn. 48; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 14. Oktober 2022 - L 16 KR 336/21 - juris Rn. 49 f.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. März 2021 - L 26 KR 228/19 - juris Rn. 52; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. August 2020 - L 16 R 974/16 - juris Rn. 33; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Dezember 2019 - L 9 KR 44/17 - juris Rn. 36; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. November 2020 - L 9 KR 90/18 - juris).
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