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   LSG Berlin, 24.09.1997 - L 9 KR 9/97   

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https://dejure.org/1997,44557
LSG Berlin, 24.09.1997 - L 9 KR 9/97 (https://dejure.org/1997,44557)
LSG Berlin, Entscheidung vom 24.09.1997 - L 9 KR 9/97 (https://dejure.org/1997,44557)
LSG Berlin, Entscheidung vom 24. September 1997 - L 9 KR 9/97 (https://dejure.org/1997,44557)
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Wird zitiert von ... (4)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2021 - L 12 AS 2102/19

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ; Anforderungen

    Danach ist es einer Behörde durchaus möglich, in einer Art und Weise Auskunft zu erteilen, die den organisatorischen Aufwand in Grenzen hält, beispielsweise in Form der Gewährung von Akteneinsicht (vgl. BSG Urteil vom 13.11.2012, B 1 KR 13/12 R, juris Rn. 23; LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 24.09.1997, L 9 Kr 9/97, juris Rn. 18; zum Verhältnis von Akteneinsicht und Auskunftsrecht s. auch Freund/Shagdar a.a.O., S. 274; Rombach a.a.O., § 83 Rn. 70 ff.; offen: BVerwG Urteil vom 04.09.2003, 5 C 48.02, juris Rn. 31).
  • KG, 05.09.2007 - 5 Ws 700/06

    Strafvollzug: Recht eines Gefangenen auf Einsicht in seine Gefangenenpersonal-

    Macht die Norm dieses jedoch von einem besonderen Informationsinteresse abhängig, muß dies schon über den allgemeinen Anspruch auf informationelle Selbstbestimmung hinausgehen (vgl. OLG Hamm aaO); ein Rechtsanspruch auf Akteneinsicht besteht nicht (vgl. LSG Berlin, Urteil vom 24. September 1997 - L 9 Kr 9/97 - juris).
  • SG Augsburg, 06.12.2016 - S 2 KR 426/16

    Verpflichtungsklage

    Entsprechendes gilt erst recht außerhalb der Regelung des § 25 SGB X (Landessozialgericht - LSG - Berlin vom 24.09.1997, L 9 KR 9/97, Kasseler-Kommentar § 25 SGB X Rn. 9).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2017 - L 11 AL 110/14
    Schon nach dem Wortlaut des § 83 Abs. 1 SGB X, der den Anspruch auf Auskunft auf gespeicherte Daten (bzw. den Zweck der Speicherung) und die Weitergabe erstreckt, kann sich dieser Anspruch nur auf bestehende Akten beziehen (so auch: Landessozialgericht Berlin, Urteil vom 24. September 1997 - L 9 KR 9/97 -, Rn 20).
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