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   LSG Baden-Württemberg, 16.06.2015 - L 9 R 4276/12   

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https://dejure.org/2015,17331
LSG Baden-Württemberg, 16.06.2015 - L 9 R 4276/12 (https://dejure.org/2015,17331)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.06.2015 - L 9 R 4276/12 (https://dejure.org/2015,17331)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Juni 2015 - L 9 R 4276/12 (https://dejure.org/2015,17331)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Verfassungsmäßigkeit - Versicherungsfreiheit von Beziehern einer Vollrente wegen Alters nach § 5 Abs 4 Nr 1 SGB 6 - isolierter Arbeitgeberbeitrag nach § 172 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 6 - Nichtermittlung von Entgeltpunkten für Zeiten nach Beginn einer Altersvollrente nach § 75 Abs 1 ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 5 Abs 4 Nr 1 SGB 6, § 55 Abs 1 S 1 SGB 6, § 75 Abs 1 SGB 6 vom 19.02.2002, § 77 Abs 2 S 1 Nr 2 SGB 6, § 77 Abs 3 S 3 Nr 3 SGB 6
    Verfassungsmäßigkeit - Versicherungsfreiheit von Beziehern einer Vollrente wegen Alters nach § 5 Abs 4 Nr 1 SGB 6 - isolierter Arbeitgeberbeitrag nach § 172 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 6 - Nichtermittlung von Entgeltpunkten für Zeiten nach Beginn einer Altersvollrente nach § 75 Abs 1 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.06.2015 - L 9 R 4276/12
    Selbst wenn durch eine Regelung im Einzelfall Unbilligkeiten auftreten, ist das Sozialstaatsgebot nicht verletzt; denn es dient nicht der Korrektur jeglicher (aus Sicht des Normadressaten) hart oder unbillig erscheinender Einzelregelungen (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 19.04.2011 - B 13 R 8./11 R - Juris unter Bezugnahme auf BVerfGE 66, 234, 247 f; 69, 272, 314 f.).
  • BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 27/82

    Verfassungsmäßigkeit des § 32a Satz 1 Nr. 1 AVG bzw. des § 1255a Satz 1 Nr. 1 RVO

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.06.2015 - L 9 R 4276/12
    Selbst wenn durch eine Regelung im Einzelfall Unbilligkeiten auftreten, ist das Sozialstaatsgebot nicht verletzt; denn es dient nicht der Korrektur jeglicher (aus Sicht des Normadressaten) hart oder unbillig erscheinender Einzelregelungen (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 19.04.2011 - B 13 R 8./11 R - Juris unter Bezugnahme auf BVerfGE 66, 234, 247 f; 69, 272, 314 f.).
  • BVerfG, 11.11.2008 - 1 BvL 3/05

    Begünstigung von Versicherten mit 45 Pflichtbeitragsjahren und Kürzungen von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.06.2015 - L 9 R 4276/12
    Er verletzt das Grundrecht vielmehr nur, wenn er eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 87, 1, 36; 112, 50, 67; 117, 272, 300 f; 122, 151, 188; 126, 29, 47; stRspr).
  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvL 8/08

    Landesbetrieb Krankenhäuser Hamburg

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.06.2015 - L 9 R 4276/12
    Er verletzt das Grundrecht vielmehr nur, wenn er eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 87, 1, 36; 112, 50, 67; 117, 272, 300 f; 122, 151, 188; 126, 29, 47; stRspr).
  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.06.2015 - L 9 R 4276/12
    Er verletzt das Grundrecht vielmehr nur, wenn er eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 87, 1, 36; 112, 50, 67; 117, 272, 300 f; 122, 151, 188; 126, 29, 47; stRspr).
  • BVerfG, 16.10.1962 - 2 BvL 27/60

    Verfassungsmäßigkeit des § 113 AVG

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.06.2015 - L 9 R 4276/12
    Das BVerfG hat zu dieser Vorgängerregelung des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI in § 113 AVG ausdrücklich hervorgehoben, dass die Erhebung des vom Arbeitgeber zu leistenden Beitrags neben wirtschafts- und sozialpolitischen auch der Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs der Versicherungsträger dient (Entscheidung des BVerfG vom 16.10.1962 - 2 BvL 27/60 - BVerfGE 14, 312).
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.06.2015 - L 9 R 4276/12
    Er verletzt das Grundrecht vielmehr nur, wenn er eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 87, 1, 36; 112, 50, 67; 117, 272, 300 f; 122, 151, 188; 126, 29, 47; stRspr).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.06.2015 - L 9 R 4276/12
    Er verletzt das Grundrecht vielmehr nur, wenn er eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 87, 1, 36; 112, 50, 67; 117, 272, 300 f; 122, 151, 188; 126, 29, 47; stRspr).
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