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   LSG Baden-Württemberg, 30.08.2017 - L 9 R 4301/16   

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https://dejure.org/2017,39347
LSG Baden-Württemberg, 30.08.2017 - L 9 R 4301/16 (https://dejure.org/2017,39347)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.08.2017 - L 9 R 4301/16 (https://dejure.org/2017,39347)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. August 2017 - L 9 R 4301/16 (https://dejure.org/2017,39347)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 18.10.2005 - B 4 RA 6/05 R

    Ausschluss der Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzliche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.08.2017 - L 9 R 4301/16
    Eine Berücksichtigung sowohl in der Beamtenversorgung als auch in der gesetzlichen Rentenversicherung ist gesetzgeberisch nicht gewollt; es gilt die Systemsubsidiarität der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. dazu BSG, Urteil vom 18.10.2005, B 4 RA 6/05 R, Juris Rdnr. 21).

    Der Senat hat auch keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 56 Abs. 4 Nr. 3 SGB VI. Der darin geregelte Ausschluss der Anrechnung von Kindererziehungszeiten ist im Hinblick auf die damit verbundene Ungleichbehandlung von Personengruppen (Art. 3 Abs. 1 GG) zu prüfen, wobei bei einer Differenzierung zum Nachteil der Familie der besondere Schutz zu beachten ist, den der Staat nach Art. 6 Abs. 1 GG der Familie schuldet (BSG, Urteil vom 18.10.2005, a.a.O., m.w.N.).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2017 - L 9 R 3651/16

    Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung bei

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.08.2017 - L 9 R 4301/16
    Ein zeitlicher Gleichlauf der Versorgungen ist nicht erforderlich, um eine annähernd systembezogene Gleichwertigkeit anzunehmen (Senatsurteil vom 21.02.2017, L 9 R 3651/16, Juris).
  • SG Dortmund, 22.03.2013 - S 34 R 1594/10

    Beamte bei Kindererziehungszeit benachteiligt

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.08.2017 - L 9 R 4301/16
    Die "auch nur annähernde" systembezogene Gleichwertigkeit war durch die Rechtsprechung (vgl. SG Dortmund, Urteil vom 22.03.2013, S 34 R 1594/10, Juris Rdnr. 18) im Falle der Anrechnung von sechs Monaten Kindererziehungszeit in der Beamtenversorgung für vor dem 01.01.1992 geborene Kinder gegenüber einer zwölfmonatigen, additiv zu sonstigen Beitragszeiten anrechenbaren Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung mit der Rechtsfolge verneint worden, dass Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung und der Beamtenversorgung angerechnet wurden.
  • SG Reutlingen, 14.07.2016 - S 3 R 43/16

    Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung bei

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.08.2017 - L 9 R 4301/16
    Das Merkmal der systembezogen annähernd gleichwertigen Berücksichtigung wird somit legal definiert (Gesetzesfiktion) als jede Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen oder entsprechenden kirchenrechtlichen Regelungen (so auch SG Reutlingen, Urteil vom 14.07.2016, S 3 R 43/16, Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.2019 - 4 S 861/18

    Berücksichtigung von Zeiten einer Beurlaubung oder Freistellung zur

    Denn ein konkreter Vergleich mit den rentenrechtlichen Erziehungszeiten entfällt (vgl. LSG Bad.-Württ., Urteil vom 30.08.2017 - L 9 R 4301/16 -, sowie BSG, Urteile vom 10.10.2018 - B 13 R 20/16 R - und - B 13 R 29/17 -, Terminberichte).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2018 - L 21 R 593/16

    Aufhebung von Kindererziehungszeiten in einem Vormerkungsbescheid

    Ein zeitlicher Gleichlauf der Versorgungen ist nicht erforderlich, um eine annährend systembezogene Gleichwertigkeit anzunehmen (LSG Baden Württemberg, Urteil vom 30.08.2017, L 9 R 4301/16, Rn. 30 juris).

    Insbesondere war die Berufung nicht gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG zuzulassen, weil im Unterschied zum Fall, der dem Landessozialgericht Baden Württemberg mit Urteil vom 30.08.2017 (a. a. O.) zugrundelag, im Versorgungsbescheid der Klägerin Zeiten der Kindererziehung für jedes von ihr geborene Kind als ruhegehaltsfähig anerkannt worden sind.

  • LSG Baden-Württemberg, 17.04.2018 - L 9 R 164/17

    Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung bei

    Ein zeitlicher Gleichlauf der Versorgungen ist nicht erforderlich, um eine annähernd systembezogene Gleichwertigkeit anzunehmen (Senatsurteile vom 21.02.2017, L 9 R 3651/16 und vom 30.08.2017, L 9 R 4301/16, Juris).
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