Weitere Entscheidung unten: LSG Schleswig-Holstein, 03.03.2011

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   LSG Schleswig-Holstein, 26.11.2014 - L 9 SO 23/11   

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https://dejure.org/2014,47243
LSG Schleswig-Holstein, 26.11.2014 - L 9 SO 23/11 (https://dejure.org/2014,47243)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26.11.2014 - L 9 SO 23/11 (https://dejure.org/2014,47243)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26. November 2014 - L 9 SO 23/11 (https://dejure.org/2014,47243)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 61 SGB 12, §§ 61 ff SGB 12, § 19 Abs 6 SGB 12, § 13 Abs 1 S 1 SGB 12, § 13 Abs 2 SGB 12
    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Tod des Leistungsberechtigten - Anspruchsübergang nach § 19 Abs 6 SGB 12 - Leistungen für Einrichtungen - Pflege in einer Wohngemeinschaft - Nichtanwendbarkeit auf ambulante Pflegedienste - Verfassungsmäßigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hilfe zur Pflege; Ambulante Dienste als Einrichtung i.S.d. § 19 Abs. 6 SGB XII; Ungleichbehandlung von ambulanten Leistungen und Leistungen für Einrichtungen

  • ra.de
  • ea-sh.de PDF
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII ; Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses eines Anspruchsübergangs nach § 19 Abs. 6 SGB XII auf den ambulanten Pflegedienst nach dem Tod des Leistungsberechtigten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII ; Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses eines Anspruchsübergangs nach § 19 Abs. 6 SGB XII auf den ambulanten Pflegedienst nach dem Tod des Leistungsberechtigten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 224
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 13.07.2010 - B 8 SO 13/09 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - kein Anspruchsübergang auf ambulanten

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.11.2014 - L 9 SO 23/11
    Ein ambulanter Pflegedienst tritt nicht nach § 19 Abs. 6 SGB XII als Rechtsnachfolger in die Rechte eines verstorbenen Pflegebedürftigen ein (BSG, Urteil vom 13. Juli 2010 - B 8 SO 13/09 R folgend).

    Soweit das Bundessozialgericht (BSG) in seiner Entscheidung vom 13. Juli 2010 (Az.: B 8 SO 13/09 R) diese Frage anders entschieden habe, begegne diese Entscheidung erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken, denn sie verstoße gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG).

    Liegen diese Voraussetzungen vor, tritt der Leistungserbringer im Wege der Sonderrechtsnachfolge im Sinne einer cessio legis in die Rechte des ursprünglich Leistungsberechtigten, also des Hilfebedürftigen, ein (BSG, Urteil vom 13.07.2010 - B 8 SO 13/09 R, zitiert nach juris, m.w.N.).

    Damit folgt der Senat der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 13.07.2010 - B 8 SO 13/09 R, juris Rn. 15 ff.) und der herrschenden Auffassung in der Literatur (Coseriu in: jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 19 SGB XII, Rn. 59 f.; Grube in: Grube/Wahrendorf SGB XII 5. Aufl. 2014, Rn. 27; BeckOK SozR/Groth SGB XII § 19 Rn. 27; Hohm, in Schellhorn/Schellhorn/Hohm SGB XII, 18. Aufl. 2010, § 19 Rz 59; a.A.: SG Hamburg, Urteil vom 14.03.2008 - S 58/SO 514/06, juris Rn. 24 ff.; Neumann in: Hauck/Noftz, SGB XII K § 19, Rn. 35).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 25.11.2010 - L 1 SO 8/10

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Einsetzen der Sozialhilfe -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.11.2014 - L 9 SO 23/11
    So hat das SG Dortmund (Urteil vom 21.08.2012 - S 41 SO 583/11, zitiert nach juris) in der dem BSG-Urteil vom 18. November 2014 zugrundeliegenden erstinstanzlichen Entscheidung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass § 19 Abs. 6 SGB XII weiterhin für die Fälle maßgeblich sei, in denen der Tod des Hilfeempfängers vor der Kostenübernahme durch Bewilligungsbescheid eintrete oder in denen der Leistungserbringer als Rechtsnachfolger des Hilfeempfängers höhere als die bewilligten Leistungen begehre (ebenso LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.11.2010 - L 1 SO 8/10, juris Rn. 36).
  • SG Dortmund, 21.08.2012 - S 41 SO 583/11

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.11.2014 - L 9 SO 23/11
    So hat das SG Dortmund (Urteil vom 21.08.2012 - S 41 SO 583/11, zitiert nach juris) in der dem BSG-Urteil vom 18. November 2014 zugrundeliegenden erstinstanzlichen Entscheidung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass § 19 Abs. 6 SGB XII weiterhin für die Fälle maßgeblich sei, in denen der Tod des Hilfeempfängers vor der Kostenübernahme durch Bewilligungsbescheid eintrete oder in denen der Leistungserbringer als Rechtsnachfolger des Hilfeempfängers höhere als die bewilligten Leistungen begehre (ebenso LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.11.2010 - L 1 SO 8/10, juris Rn. 36).
  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 22/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Sozialhilfe -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.11.2014 - L 9 SO 23/11
    Die Rechtsprechung des BSG zum sozialrechtlichen Dreiecksverhältnis (Urteile vom 28.10.2008 - B 8 SO 22/07 R und vom 02.02.2010 - B 8 SO 20/08 R, zitiert nach juris) wurde dabei auf Leistungen ambulanter Pflegedienste übertragen.
  • BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 20/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung des Heimträgers -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.11.2014 - L 9 SO 23/11
    Die Rechtsprechung des BSG zum sozialrechtlichen Dreiecksverhältnis (Urteile vom 28.10.2008 - B 8 SO 22/07 R und vom 02.02.2010 - B 8 SO 20/08 R, zitiert nach juris) wurde dabei auf Leistungen ambulanter Pflegedienste übertragen.
  • BSG, 18.11.2014 - B 8 SO 23/13 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Zahlungsanspruch eines ambulanten Pflegedienstes

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.11.2014 - L 9 SO 23/11
    An dem Ergebnis, dass die Klägerin von einer Geltendmachung des ursprünglichen Anspruchs des Hilfebedürftigen ausgeschlossen ist, ändert auch die am 18. November 2014 ergangene Entscheidung des BSG (AZ: B 8 SO 23/13 R, bislang lediglich als Terminsbericht veröffentlicht, Einzelheiten zum Sachverhalt aber ersichtlich aus dem vorgehenden Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.09.2013 - L 20 SO 394/12, zitiert nach juris) nichts.
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.11.2014 - L 9 SO 23/11
    Wesentlich Gleiches ist demnach gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (ständige Rspr. des Bundesverfassungsgerichts, vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 23.10.1951, 2 BvG 1/51, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.11.2014 - L 9 SO 23/11
    Ein Verstoß gegen das Postulat in Art. 3 Abs. 1 GG, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, liegt vor, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfG, Beschluss vom 07.10.1980 - 1 BvL 50/79, 1 BvL 89/79, 1 BvR 240/79, juris Rn. 47).
  • BVerwG, 22.05.1975 - V C 19.74

    Einrichtung zur teilstationären Betreuung - Fahrtkostenerstattung - Blinder

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.11.2014 - L 9 SO 23/11
    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat unter den Begriff der Einrichtung einen in einer besonderen Organisationsform zusammengefassten Bestand von personellen und sächlichen Mitteln unter verantwortlicher Trägerschaft, der auf gewisse Dauer angelegt und für einen wechselnden Personenkreis zugeschnitten ist und Leistungen der Sozialhilfe erbringt, gefasst, wobei als wesentliches Merkmal die Bindung an ein Gebäude vorausgesetzt wurde (BVerwGE 95, 149, 152; BVerwG, Urteil vom 24.2.1994 - 5 C 42/91, FEVS 45, 52 ff.; Urteil vom 24.02.1994 - 5 C 13/91, FEVS 45, 183 ff.; Urteil vom 24.02.1994 - 5 C 17/91, ZfSH/SGb 1995, 535 ff.; BVerwGE 48, 228 ff = Buchholz 436.0 § 40 BSHG Nr. 6).
  • BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 13.91

    Übernahme der Kosten eines Aufenthalts in einem Kinderdorf

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.11.2014 - L 9 SO 23/11
    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat unter den Begriff der Einrichtung einen in einer besonderen Organisationsform zusammengefassten Bestand von personellen und sächlichen Mitteln unter verantwortlicher Trägerschaft, der auf gewisse Dauer angelegt und für einen wechselnden Personenkreis zugeschnitten ist und Leistungen der Sozialhilfe erbringt, gefasst, wobei als wesentliches Merkmal die Bindung an ein Gebäude vorausgesetzt wurde (BVerwGE 95, 149, 152; BVerwG, Urteil vom 24.2.1994 - 5 C 42/91, FEVS 45, 52 ff.; Urteil vom 24.02.1994 - 5 C 13/91, FEVS 45, 183 ff.; Urteil vom 24.02.1994 - 5 C 17/91, ZfSH/SGb 1995, 535 ff.; BVerwGE 48, 228 ff = Buchholz 436.0 § 40 BSHG Nr. 6).
  • BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 24.92

    Sozialhilfe - Stationäre Hilfe - Einrichtung - Außenstelle - Selbstständiges

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2013 - L 20 SO 394/12

    Sozialamt muss auch nach dem Tod offene Pflege-Rechnungen bezahlen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2015 - L 20 SO 500/13

    Erbringung ambulanter Pflegedienstleistungen nach § 37 SGB V

    Soweit vereinzelt (SG Hamburg, Urteil vom 14.03.2008 - S 58/SO 514/06 Rn. 24 ff.; Neumann in Hauck/Noftz, SGB XII K § 19, Rn. 35; Groß in Häusliche Pflege 11/2010 S. 36; Hacke in ZFSH/SGB 2012, 377 ff.) aus dieser Formulierung geschlossen wird, dass der Gesetzgeber die zum Recht nach dem BSHG unterschiedene Begrifflichkeit zwischen "Leistungen in Einrichtungen" und "Leistungen durch Einrichtungen" habe aufgeben wollen, lässt diese Auffassung außer Acht, dass nach der insoweit eindeutigen Formulierung in § 13 Abs. 1 S. 1 SGB XII die ambulanten Leistungen als außerhalb von Einrichtungen erbracht definiert werden (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.11.2014 - L 9 SO 23/11 Rn. 23; ferner Coseriu, a.a.O., § 19 Rn. 59; vgl. auch Hohm in Schellhorn/Schellhorn/Hohm, 18. Auflage 2010, § 19 SGB XII Rn. 59).

    Unabhängig hiervon bestehen zwischen den Erbringern ambulanter Leistungen und den Leistungserbringern in Einrichtungen gleichwohl Unterschiede von so substantieller Art, dass sie eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen (vgl. BSG, a.a.O.; ferner LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.11.2014 - L 9 SO 23/11; im Ergebnis ebenso LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.02.2013 - L 7 SO 5130/09; vgl. ferner Coseriu in jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 19 SGB XII, Rn. 59 f.; Grube in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 5. Aufl. 2014, Rn. 27; BeckOK SozR/Groth SGB XII § 19 Rn. 27; Hohm in Schellhorn/Schellhorn/Hohm SGB XII, 18. Aufl. 2010, § 19 Rn. 59; a.A. SG Hamburg, Urteil vom 14.03.2008 - S 58/SO 514/06; Neumann in Hauck/Noftz, SGB XII K § 19, Rn. 35).

    Auch ist davon auszugehen, dass von der Pflege in Einrichtungen signifikant häufiger Menschen betroffen sind, deren Tod absehbar bevorsteht, als dies bei ambulant gepflegten Menschen der Fall ist (vgl. hierzu auch LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.11.2014 - L 9 SO 23/11).

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Rechtsprechung
   LSG Schleswig-Holstein, 03.03.2011 - L 9 SO 23/11 B ER, L 9 SO 28/11 B PKH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,83187
LSG Schleswig-Holstein, 03.03.2011 - L 9 SO 23/11 B ER, L 9 SO 28/11 B PKH (https://dejure.org/2011,83187)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03.03.2011 - L 9 SO 23/11 B ER, L 9 SO 28/11 B PKH (https://dejure.org/2011,83187)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03. März 2011 - L 9 SO 23/11 B ER, L 9 SO 28/11 B PKH (https://dejure.org/2011,83187)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Leistungsbescheids gegenüber einem Sozialhilfeempfänger aufgrund der fehlenden Meldung seiner Einkünfte

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Baden-Württemberg, 31.03.2009 - L 13 AL 2412/07

    Aufhebung der Arbeitslosenbewilligung - wesentliche Änderung der Verhältnisse -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 03.03.2011 - L 9 SO 23/11
    Grundsätzlich kann eine Entscheidung, die nur als gebundene Entscheidung ergehen kann, nicht in eine Ermessensentscheidung umgedeutet werden (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 31. März 2009 - L 13 AL 2412/07 -).
  • BSG, 11.04.2002 - B 3 P 8/01 R

    Umdeutung eines Aufhebungsbescheids - Ermessensreduzierung auf Null

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 03.03.2011 - L 9 SO 23/11
    Vor allem bei Bösgläubigkeit des Begünstigten im Sinne betrügerischen Verhaltens kann eine Ermessensreduzierung auf Null angenommen werden (Bundessozialgericht, Urteil vom 11. April 2002 - B 3 P 8/01 R -).
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