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   LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2010 - L 9 SO 33/08   

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https://dejure.org/2010,14034
LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2010 - L 9 SO 33/08 (https://dejure.org/2010,14034)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.02.2010 - L 9 SO 33/08 (https://dejure.org/2010,14034)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. Februar 2010 - L 9 SO 33/08 (https://dejure.org/2010,14034)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2010 - L 20 SO 75/07

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2010 - L 9 SO 33/08
    Der Senat sieht sich ebenso wie der 20. Senat (vgl. auch Urt. v. 22.02.2010 - L 20 SO 75/07) in seiner Auffassung dadurch bestätigt, dass die vom BSG zur Begründung seiner Auffassung herangezogene Vorschrift des § 3 Ausführungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zum SGG (AG-SGG NRW) mit Ablauf des Jahres 2010 ersatzlos entfällt (vgl. Gesetz zur Modernisierung und Bereinigung von Justizgesetzen im Land Nordrhein-Westfalen [Justizgesetz Nordrhein-Westfalen - JustG NRW, (Landtagsdrucksache 14/10533)).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2008 - L 20 SO 31/07

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2010 - L 9 SO 33/08
    Im SGG gilt das Rechtsträgerprinzip (vgl. LSG NRW Urt. v. 25.02.2008 - L 20 SO 31/07).
  • LSG Sachsen, 15.06.2009 - L 7 SO 15/08

    Anforderungen an einen Anspruch auf einen zusätzlichen Barbetrag bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2010 - L 9 SO 33/08
    Zu einer abweichenden rechtlichen Beurteilung sieht sich der Senat auch nicht durch das Urteil des Sächsischen LSG vom 15.06.2009 (Az: L 7 SO 15/08) veranlasst.
  • BSG, 16.10.2007 - B 8/9b SO 8/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2010 - L 9 SO 33/08
    Soweit das Bundessozialgericht (BSG) demgegenüber die Behörde als richtigen Klagegegner ansieht (vgl. etwa BSG, Urteil v. 16.10.2007 - B 8/9b SO 8/06 R), folgt der Senat dieser Rechtsprechung (weiterhin) nicht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2011 - L 9 SO 45/09

    Sozialhilfe

    Auch wenn also nur der zusätzliche Barbetrag ausdrücklich eingeklagt wird, sind zudem (nur) noch Feststellungen zur Höhe des Grundbarbetrags zu treffen (vgl. BSG, a.a.O., Rn. 12, 14 und 17 bis 19; zum Vorstehenden: Urteil des erkennenden Senats vom 18.02.2010, L 9 SO 33/08, Juris).

    Der zusätzliche Barbetrag ist damit abhängig vom Fortbestand des Anspruchs auf den Barbetrag dem Grunde nach (Armbrost in LPK-SGB XII, § 133a Rn. 3; Falterbaum in Hauck/Noftz, K § 133a SGB XII; zum Vorstehenden bereits: Urteil des erkennenden Senats vom 18.02.2010, L 9 SO 33/08, Juris).

    Zu der Rechtsfrage der Auslegung des § 133a SGB XII ist bereits eine Revision anhängig (B 8 SO 16/10 R; Vorinstanz: LSG NRW, Urteil vom 18.02.2010, L 9 SO 33/08).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2012 - L 20 SO 581/11

    Sozialhilfe

    Der Gesetzeswortlaut ("weiter erbracht") steht einer solchen Auslegung jedenfalls nicht entgegen (vgl. hierzu die Ansicht im Urteil des LSG NRW vom 31.03.2011 - L 9 SO 45/09 zu Rn. 32, Revision anhängig unter B 8 SO 11/11 R, wo dem Gesetzeswortlaut - sogar im entgegengesetzten Sinne - entnommen wird, der Anspruch auf den zusätzlichen Barbetrag verlange den ununterbrochenen Fortbestand des Anspruchs dem Grunde nach; vgl. auch LSG NRW, Urteil vom 18.02.2010 - L 9 SO 33/08 zu Rn. 26 ff.; dem folgend etwa Armborst in LPK-SGB XII, 9. Aufl. 2012, § 133a Rn. 3; a.A. etwa Sächs. LSG, Urteil vom 15.06.2009 - L 7 SO 15/08 zu Rn. 17; Becker in juris-PK, § 133a Rn. 18); ihm lässt sich nicht zwingend entnehmen, das auf Fälle eines Sozialhilfebezugs im Übergangszeitpunkt von BSHG zum SGB XII zielende Übergangsrecht des § 133a SGB XII entfalte auch in Fällen einer erst späteren, neuerlichen Sozialhilfebedürftigkeit Wirkung (die Unklarheit des Gesetzeswortlauts mit Blick auf ein Ende des Anspruchs hebt Rabe in Fichtner/Wenzel, Kommentar zur Grundsicherung, 4. Aufl. 2009, § 133a Rn. 3, hervor).
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