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Rechtsprechung
   LSG Schleswig-Holstein, 09.12.2009 - L 9 SO 5/09   

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https://dejure.org/2009,19679
LSG Schleswig-Holstein, 09.12.2009 - L 9 SO 5/09 (https://dejure.org/2009,19679)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09.12.2009 - L 9 SO 5/09 (https://dejure.org/2009,19679)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09. Dezember 2009 - L 9 SO 5/09 (https://dejure.org/2009,19679)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Übernahme der Kosten für ein Fernsehgerät

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 07.07.2009 - 9 B 42.09

    Anwendbarkeit des § 67 Abs. 4 Verwaltungsgerichtsordnung ( VwGO ) im Verfahren

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 09.12.2009 - L 9 SO 5/09
    Der Senat hat mit Beschluss vom 13. Mai 2009 die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zugelassen (Az.: L 9 B 42/09 SO NZB) und dem Kläger Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt V., E., bewilligt (L 9 B 42/09 SO NZB PKH).

    Hinsichtlich des Sach- und Streitstandes im Einzelnen wird auf die Gerichts- und Beiakten dieses Verfahrens sowie auf den Inhalt der Verfahrensakten L 9 B 42/09 SO NZB und L 9 B 42/09 SO NZB PKH Bezug genommen.

    Die Revision ist nach § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG wegen grundsätzlicher Bedeutung, wie sich bereits aus dem Beschluss des Senats vom 13. Mai 2009 im Verfahren L 9 B 42/09 SO NZB ergibt, zuzulassen.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.02.2007 - L 2 B 261/06

    Ist eine Wohnungserstausstattung für 1.100 Euro möglich?

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 09.12.2009 - L 9 SO 5/09
    Damit umschließt der Begriff der Erstausstattung die Bedarfe an allen Wohnungsgegenständen, die für eine geordnete Haushaltsführung und ein menschenwürdiges Wohnen erforderlich sind (so zu der identischen Regelung in § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch, Zweites Buch - SGB II -: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. Februar 2007 - L 2 B 261/06 AS ER - recherchiert bei juris, Rdn. 25, m. w. N.).

    Hiermit wird besonderen Bedarfslagen, die nicht oder nicht in der erforderlichen Höhe vom Regelsatz erfasst sind, Rechnung getragen (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. Februar 2007 - L 2 B 261/06 AS ER -).

  • BVerwG, 18.12.1997 - 5 C 7.95

    Einmalige Leistung der Sozialhilfe für ein -.

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 09.12.2009 - L 9 SO 5/09
    Das war bereits unter Geltung der Vorschrift des § 21 Abs. 1a Nr. 6 Bundessozialhilfegesetz (BSHG), auf die der Gesetzgeber Bezug genommen hat (BT-Drucks. 15/1514, S. 60), in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. Dezember 1997 - 5 C 7/95 -, BVerwGE 106, 99-105).

    Auch unter Geltung des SGB XII ist ein Fernsehgerät zu den für eine an den herrschenden Lebensgewohnheiten orientierten Haushaltsführung erforderlichen Ausstattungsgegenständen schon deswegen zu zählen, weil Fernsehen zum täglichen Leben gehört (so Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. Dezember 1997 - 5 C 7/95 - a.a.O.; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Oktober 2009 - L 18 AS 2221/07 -, recherchiert bei juris, Rdn. 19).

  • SG Frankfurt/Main, 28.05.2009 - S 17 AS 388/06

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - gebrauchter

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 09.12.2009 - L 9 SO 5/09
    Darunter ist nicht nur die Ausstattung mit dem absolut Notwendigsten zu verstehen, sondern auch mit denjenigen Gegenständen, die in Haushalten unterer Einkommensgruppen üblicherweise vorhanden sind und insofern den maßgeblichen soziokulturellen Standard darstellen, der auch von Leistungsbeziehern nach dem SGB II und dem SGB XII beansprucht werden kann (Sozialgericht Frankfurt, Urteil vom 28. Mai 2009 - S 17 AS 388/06 -, recherchiert bei juris, Rdn. 26).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.10.2009 - L 18 AS 2221/07

    Wohnungserstausstattung; Fernsehgerät; Beiladung der Sozialhilfeträger

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 09.12.2009 - L 9 SO 5/09
    Auch unter Geltung des SGB XII ist ein Fernsehgerät zu den für eine an den herrschenden Lebensgewohnheiten orientierten Haushaltsführung erforderlichen Ausstattungsgegenständen schon deswegen zu zählen, weil Fernsehen zum täglichen Leben gehört (so Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. Dezember 1997 - 5 C 7/95 - a.a.O.; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Oktober 2009 - L 18 AS 2221/07 -, recherchiert bei juris, Rdn. 19).
  • LSG Schleswig-Holstein, 08.08.2007 - L 9 B 426/07

    Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - Anschaffung eines Fernsehgerätes aus

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 09.12.2009 - L 9 SO 5/09
    Daher räumen die §§ 31 Abs. 3, 10 Abs. 1, Abs. 3 SGB XII dem Leistungsträger ein Auswahlermessen dergestalt ein, dass er die in § 31 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII bezeichneten Leistungen als Sachleistungen - auch in Form gebrauchter Fernsehgeräte (Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht, Beschluss vom 8. August 2007 - L 9 B 426/07 NZB -, recherchiert bei juris, Rd. 9) - oder Geldleistungen erbringen kann, wobei auch Pauschalbeträge gewährt werden können.
  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 48/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Neben- bzw Betriebskosten -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 09.12.2009 - L 9 SO 5/09
    Rund 26 Millionen Haushalte in der Bundesrepublik Deutschland haben zuhause Fernsehen, was einer Ausstattung von 95 % der Gesamtbevölkerung Deutschlands entspricht (BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 48/08 R - unter Hinweis auf Informationen des Statistischen Bundesamtes).
  • BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 75/10 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - Fernsehgerät -

    Ausgehend von diesen Voraussetzungen besteht kein Anspruch auf ein Fernsehgerät im Rahmen der Erstausstattung einer Wohnung nach § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II. Aus den entgegenstehenden Aussagen in Teilen der instanzgerichtlichen Rechtsprechung (vgl neben dem hier angefochtenen Urteil: LSG Berlin-Brandenburg vom 7.10.2009 - L 18 AS 2221/07 - RdNr 19; Schleswig-Holsteinisches LSG vom 9.12.2009 - L 9 SO 5/09; SG Frankfurt am Main vom 28.5.2009 - S 17 AS 388/06 - und - S 17 AS 87/08 -) und der Literatur (Bender in Gagel, SGB II, SGB III, § 23 RdNr 64; O. Loose in GK-SGB II, § 23 RdNr 38.1; Mrozynski , Grundsicherung und Sozialhilfe, Loseblatt, II.8.81; Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB II, § 23 RdNr 352; Münder in Lehr- und Praxiskommentar SGB II, 3. Aufl 2009, § 23 RdNr 30; Wieland in Estelmann, SGB II, § 23 RdNr 32) folgt nichts anderes.
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Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2011 - L 9 SO 5/09   

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https://dejure.org/2011,17739
LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2011 - L 9 SO 5/09 (https://dejure.org/2011,17739)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31.03.2011 - L 9 SO 5/09 (https://dejure.org/2011,17739)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31. März 2011 - L 9 SO 5/09 (https://dejure.org/2011,17739)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.01.2009 - IX ZR 235/08

    Streitwertfestsetzung des Berufungsgerichts zur Höhe des Streitwerts einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2011 - L 9 SO 5/09
    Dabei geht der Senat davon aus, dass sich bei Klagen, mit denen die Feststellung begehrt wird, dass eine eine angemeldete Forderung auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruht, der Streitwert nicht nach dem Nennwert der Forderung, sondern nach den späteren Vollstreckungsaussichten des Insolvenzgläubigers nach Beendigung des Insolvenzverfahrens richtet (vgl. BGH, Beschl. v. 22.01.2009, Az. IX ZR 235/08).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.08.2005 - L 9 SF 863/05

    Rechtsweg zur Zivilgerichtsbarkeit bei deliktischer Haftung des Arbeitgebers bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2011 - L 9 SO 5/09
    Dabei handelt es sich aber um eine Feststellung zivilrechtlicher Art (so auch LSG Bad.-Württ., Beschl. v. 30.08.2005 - L 9 SF 863/05 B; VGH Schl.-Holst., Beschl. v. 22.05.2009 - 15 A 56/09).
  • VG Schleswig, 25.05.2009 - 15 A 56/09
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2011 - L 9 SO 5/09
    Dabei handelt es sich aber um eine Feststellung zivilrechtlicher Art (so auch LSG Bad.-Württ., Beschl. v. 30.08.2005 - L 9 SF 863/05 B; VGH Schl.-Holst., Beschl. v. 22.05.2009 - 15 A 56/09).
  • LSG Thüringen, 18.10.2012 - L 6 KR 950/12

    Zulässiger Rechtsweg für eine Feststellungsklage über das Nichtbestehen geltend

    Nach nahezu einhelliger Meinung in Rechtsprechung (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 15. April 2011 - Az.: 16 W 50/11; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31.März 2011 - Az.: L 9 SO 5/09; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. August 2005 - Az.: L 9 SF 863/05 B; alle nach juris) und Literatur (vgl. Herchen in Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 4. Auflage 2012, § 184 Rn. 13; Pape/Schaltke in Kübler/Prütting/Bork, InsO, Stand: September 2012, § 185 Rn. 8) liegt bei einer isolierten Klage auf Feststellung, dass es sich bei einer Forderung um eine solche aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung handelt bzw. nicht handelt (sog. Attributsklage), der Schwerpunkt des Rechtsstreits nicht bei der Anwendung von Vorschriften des Sozialversicherungsrechts.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.09.2014 - L 11 AL 139/13
    Nachdem das SG in der Sache entschieden hat, ist die Zulässigkeit des Sozialrechtswegs im Berufungsverfahren nicht mehr zu überprüfen (§ 17a Abs. 5 Gerichtsverfassungsgesetz; vgl. für die vorliegende Fallkonstellation: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31. März 2011 - L 9 SO 5/09).
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