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   LSG Hessen, 26.08.2008 - L 9 SO 56/08 B ER   

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https://dejure.org/2008,26224
LSG Hessen, 26.08.2008 - L 9 SO 56/08 B ER (https://dejure.org/2008,26224)
LSG Hessen, Entscheidung vom 26.08.2008 - L 9 SO 56/08 B ER (https://dejure.org/2008,26224)
LSG Hessen, Entscheidung vom 26. August 2008 - L 9 SO 56/08 B ER (https://dejure.org/2008,26224)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 86a Abs 2 Nr 5 SGG, § 86b SGG, § 66 SGB 1
    Feststellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen bereits vollzogenen Einstellungsbescheid über Leistungen der Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Entscheidung eines Sozialgerichts über die Übernahme der Kosten für eine Reha-Maßnahme; Antrag auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen Bescheide

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Hessen, 18.04.2007 - L 7 SO 85/06

    Sozialhilfe - einstweiliger Rechtsschutz - Dauerverwaltungsakt - aufschiebende

    Auszug aus LSG Hessen, 26.08.2008 - L 9 SO 56/08
    Wird die aufschiebende Wirkung durch eine Behörde nicht beachtet (faktische Vollziehung), ist ein Antrag auf Feststellung des Bestehens der aufschiebenden Wirkung in entsprechender Anwendung von § 86b Abs. 1 SGG möglich und zulässig (vgl. dazu Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 18. April 2007, - L 7 SO 85/06 ER - juris).
  • SG Gießen, 08.05.2012 - S 18 SO 33/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Umdeutung eines

    Die Auslegung und Umdeutung des Antrages der Antragstellerin von einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 86 b Abs. 2 SGG in einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtschutzes nach § 86 b Abs. 1 SGG ist zulässig und hier zur Gewährung effektiven Rechtschutzes geboten (vgl. LSG Darmstadt, Beschluss von 18.04.2007, Az.: L 7 SO 85/06 ER, Rdnr. 24; LSG Darmstadt, Beschluss von 26.08.2008, Az.: L 9 SO 56/08 B ER, Rdnr. 32; Keller, in: Meyer-Ladewig, SGG-Kommentar, 10. Auflage, München 2012, § 86 b Rdnr. 9).
  • SG Düsseldorf, 12.10.2011 - S 10 AS 3350/11

    Freiwillige Zahlungen zur Schuldentilgung i.R.d. Sozialhilfe können nicht vom

    Da vorliegend kein Fall des § 39 Nr. 1 SGB II gegeben ist, haben Widerspruch und Klage gegen den Versagungsbescheid vom 27.04.2011 aufschiebende Wirkung, womit § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG nicht einschlägig ist (vgl. hierzu LSG Hessen, Beschluss vom 26.08.2008 - Az.: L 9 SO 56/08 B ER).
  • SG Magdeburg, 15.10.2012 - S 47 AS 2926/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz -

    Die Auslegung und Umdeutung des Antrages der Antragstellerin ist zulässig und hier zur Gewährung effektiven Rechtschutzes geboten (vgl. Hessisches LSG, Beschluss von 18. April 2007, L 7 SO 85/06 ER; Beschluss von 26. August 2008, L 9 SO 56/08 B ER; Keller in: Meyer-Ladewig, SGG, 10. Auflage 2012, § 86 b Rn. 15).
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