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   LSG Schleswig-Holstein, 12.03.2014 - L 9 SO 85/12   

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https://dejure.org/2014,7061
LSG Schleswig-Holstein, 12.03.2014 - L 9 SO 85/12 (https://dejure.org/2014,7061)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12.03.2014 - L 9 SO 85/12 (https://dejure.org/2014,7061)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12. März 2014 - L 9 SO 85/12 (https://dejure.org/2014,7061)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Örtliche Zuständigkeit; Erstattung von Kosten im Rahmen einer Eingliederungshilfemaßnahme

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB XII § 98; SGB IX § 14
    Anspruch auf Sozialhilfe; örtliche Zuständigkeit; Erstattung von Kosten im Rahmen einer Eingliederungshilfemaßnahme

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Hessen, 25.01.2012 - L 4 SO 67/11

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - örtliche Zuständigkeit - Wechsel von ambulant

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 12.03.2014 - L 9 SO 85/12
    Die Vorschrift begründet einen Ausgleich dafür, dass der zweitangegangene Rehabilitationsträger nach dem Regelungskonzept des § 14 SGB IX im Interesse der raschen Zuständigkeitsklärung nach Weiterleitung eines Antrags auf eine Leistung zur Teilhabe durch den erstangegangenen Träger an ihn im Verhältnis zum Versicherten bzw. Leistungsberechtigten abschließend zu entscheiden und bei Vorliegen eines entsprechenden Rehabilitationsbedarfs die erforderlichen Rehabilitationsleistungen selbst dann zu erbringen hat, wenn er der Meinung ist, hierfür als Rehabilitationsträger im Sinne des § 6 Abs. 1 SGB IX nicht zuständig zu sein (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 25. Januar 2012 - L 4 SO 67/11, recherchiert bei juris, Rdn. 22).

    Hierdurch werden die Träger innerhalb der "Einrichtungskette" geschützt, indem das Gesetz den Sozialhilfeträger für zuständig erklärt, in dessen Bereich der Leistungsberechtigte seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Aufnahme in die erste Einrichtung hatte (vgl. Hessisches LSG, Beschluss vom 26. April 2011 - L 9 SO 60/11 B ER; Urteil vom 25. Januar 2012 - L 4 SO 67/11).

    Zum Schutz der Einrichtungsorte ist eine Analogie somit geboten (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 25. Januar 2012 - L 4 SO 67/11).

  • LSG Schleswig-Holstein, 09.03.2011 - L 9 SO 12/10

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - örtliche Zuständigkeit - ambulant betreute

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 12.03.2014 - L 9 SO 85/12
    Selbst wenn die streitige Betreuungsleistung aber eine teilstationäre Maßnahme wäre, wäre die Zuständigkeit des Beklagten nach der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts (Urteil vom 9. März 2011 - L 9 SO 12/10) ebenfalls gegeben.

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 9. November 2005 - L 9 B 268/05 SO ER - und in seinem Urteil vom 9. März 2011 - L 9 SO 12/10 - (jeweils veröffentlicht bei juris) ausgeführt hat und woran er weiterhin festhält, gilt für teilstationäre Einrichtungen dieselbe Zuständigkeit wie für stationäre Einrichtungen, denn ausgehend vom Sinn und Zweck der Norm, den Einrichtungsort schützen zu wollen (vgl. Schoch in: LPK SGB XII, 8. Aufl. 2007, § 98 Rdn. 25), wäre es zweckwidrig, bei teilstationär erbrachten Leistungen die Zuständigkeit an den Einrichtungsort nach § 98 Abs. 1 Satz 1 SGB XII zu knüpfen.

  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 34/06 R

    Medizinische Rehabilitationsleistung - Erstattungsanspruch des erstangegangenen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 12.03.2014 - L 9 SO 85/12
    § 14 Abs. 4 SGB IX normiert für den zweitangegangenen Träger einen den allgemeinen Erstattungsansprüchen nach §§ 102 bis 105 Sozialgesetzbuch, Zehntes Buch (SGB X), vorgehenden Anspruch auf Erstattung der Kosten, die der zweitangegangene Rehabilitationsträger für eine in die Zuständigkeit eines anderen Rehabilitationsträgers fallende Maßnahme aufgewandt hat (Götze in: Hauck/Noftz, SGB IX, § 14 Rdn. 24 ff. unter Berufung auf BSG, Urteil vom 26. Juni 2007 - B 1 KR 34/06 R).
  • LSG Schleswig-Holstein, 09.11.2005 - L 9 B 268/05

    Streitigkeit über die örtliche Zuständigkeit - betreutes Wohnen eines

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 12.03.2014 - L 9 SO 85/12
    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 9. November 2005 - L 9 B 268/05 SO ER - und in seinem Urteil vom 9. März 2011 - L 9 SO 12/10 - (jeweils veröffentlicht bei juris) ausgeführt hat und woran er weiterhin festhält, gilt für teilstationäre Einrichtungen dieselbe Zuständigkeit wie für stationäre Einrichtungen, denn ausgehend vom Sinn und Zweck der Norm, den Einrichtungsort schützen zu wollen (vgl. Schoch in: LPK SGB XII, 8. Aufl. 2007, § 98 Rdn. 25), wäre es zweckwidrig, bei teilstationär erbrachten Leistungen die Zuständigkeit an den Einrichtungsort nach § 98 Abs. 1 Satz 1 SGB XII zu knüpfen.
  • LSG Hessen, 26.04.2011 - L 9 SO 60/11

    Bestimmung des örtlich zuständigen Trägers zur Erbringung von Leistungen des SGB

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 12.03.2014 - L 9 SO 85/12
    Hierdurch werden die Träger innerhalb der "Einrichtungskette" geschützt, indem das Gesetz den Sozialhilfeträger für zuständig erklärt, in dessen Bereich der Leistungsberechtigte seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Aufnahme in die erste Einrichtung hatte (vgl. Hessisches LSG, Beschluss vom 26. April 2011 - L 9 SO 60/11 B ER; Urteil vom 25. Januar 2012 - L 4 SO 67/11).
  • LSG Schleswig-Holstein, 12.03.2014 - L 9 SO 50/13

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - örtliche Zuständigkeit - Unterbringung in

    Mit deren Einfügung sollte die Zuständigkeit desjenigen Trägers der Sozialhilfe sichergestellt werden, der vor Eintritt der Person in Formen betreuter ambulanter Wohnmöglichkeiten zuletzt zuständig war (vgl. BT-Drs. 15/1514, S. 67 zu § 93 SGB XII a.F.; vgl. insoweit auch die entsprechend heranzuziehende Argumentation zur Frage der örtlichen Zuständigkeit beim Übertritt von einer ambulant betreuten Wohnmöglichkeit in eine stationäre Einrichtung innerhalb einer "gemischten Einrichtungskette" im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 25. Januar 2012 - 4 L SO 67/11 -, recherchiert bei juris, sowie im Urteil des Senats vom 12. März 2014 zum Aktenzeichen L 9 SO 85/12).
  • SG Landshut, 05.05.2015 - S 11 SO 77/13

    Streitigkeiten nach dem SGB XII (Sozialhilfe)

    Die erkennende Kammer teilt nicht die Rechtsauffassung, wonach § 98 Abs. 2 SGB XII im Wege einer analogen Anwendung auch auf Fälle einer Inanspruchnahme teilstationärer Einrichtungen durch Hilfsbedürftige zu erstrecken ist (vgl. LSG Schleswig, Urteil vom 09. März 2011 - L 9 SO 12/10, Rz. 35 f.; Urteil vom 12. März 2014 - L 9 SO 85/12, Rz. 26 ff. - anhängig unter B 8 SO 8/14 R).
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