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   LSG Hessen, 28.11.2014 - L 9 U 68/10   

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LSG Hessen, 28.11.2014 - L 9 U 68/10 (https://dejure.org/2014,63926)
LSG Hessen, Entscheidung vom 28.11.2014 - L 9 U 68/10 (https://dejure.org/2014,63926)
LSG Hessen, Entscheidung vom 28. November 2014 - L 9 U 68/10 (https://dejure.org/2014,63926)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BSG, 18.05.2017 - B 10 ÜG 2/17 BH

    Entschädigung wegen der überlangen Dauer eines Gerichtsverfahrens;

    Mit Urteil vom 14.12.2016 hat das Hessische LSG als Entschädigungsgericht einen Anspruch des Klägers auf mindestens 7300 Euro Entschädigung wegen der überlangen Dauer des Verfahrens S 3 U 67/06 vor dem SG Marburg und L 9 U 68/10 vor dem Hessischen LSG verneint, weil der Kläger bereits die zur Erhebung einer Klage auf Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer bestehende Frist gemäß § 198 Abs. 5 S 2 GVG von sechs Monaten nach Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung, die das Verfahren beendet, oder einer anderen Erledigung des Verfahrens, versäumt hat.

    In diesem Sinne ist vorliegend das Ausgangsverfahren durch das Urteil des Hessischen LSG vom 28.11.2014 (L 9 U 68/10) rechtskräftig beendet worden, welches dem Kläger ausweislich der PZU am 16.12.2014 zugestellt worden ist.

  • LSG Hessen, 14.12.2016 - L 6 SF 5/16

    Entschädigung wegen überlanger Dauer eines Gerichtsverfahrens; Verfristung der

    Die am 25. Februar 2010 erhobene Berufung des Klägers wurde durch Urteil des Hessischen Landessozialgerichts (Az.: L 9 U 68/10) vom 28. November 2014 zurückgewiesen.

    an ihn als Entschädigung wegen überlanger Dauer der Unfallversicherungs-Streitsache S 3 U 67/06 (Sozialgericht Marburg) bzw. L 9 U 68/10 (Hessisches Landessozialgericht) mindestens 7.300,00 EUR zuzüglich Prozesszinsen zu zahlen,.

  • LSG Hessen, 16.02.2016 - L 6 SF 56/15

    Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren

    Der Antragsteller begehrt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Entschädigungsklage nach § 198 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) hinsichtlich der Unfallversicherungs-Streitsache S 3 U 67/06 (Sozialgericht Marburg) bzw. L 9 U 68/10 (Hessisches Landessozialgericht).
  • BSG, 10.03.2015 - B 2 U 1/15 BH
    L 9 U 68/10 (Hessisches LSG).
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