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   LAG Hamm, 20.02.2004 - 19 Sa 1014/03   

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https://dejure.org/2004,4118
LAG Hamm, 20.02.2004 - 19 Sa 1014/03 (https://dejure.org/2004,4118)
LAG Hamm, Entscheidung vom 20.02.2004 - 19 Sa 1014/03 (https://dejure.org/2004,4118)
LAG Hamm, Entscheidung vom 20. Februar 2004 - 19 Sa 1014/03 (https://dejure.org/2004,4118)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 254

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; BGB § 254
    Tilgung eines Arbeitgeberdarlehens durch Sonderzahlungen bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages - unzulässige Rechtsausübung, Mitverschulden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unzulässige Rechtsausübung eines Arbeitgebers bei Unterlassen eines erneuten Hinweises auf die einem Arbeitnehmer gewährte Möglichkeit zur Darlehenstilgung durch Gewährung einer Sonderzahlung; Ausschluss des Schadensersatzanspruchs eines Arbeitnehmers wegen einer ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • LAGReport 2004, 224
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 22.09.1981 - VI ZR 144/79

    Verletzungen auf Grund eines Schäferhundbisses; Schadensersatz und Schmerzensgeld

    Auszug aus LAG Hamm, 20.02.2004 - 19 Sa 1014/03
    § 254 BGB beruht als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben auf dem Gedanken, dass derjenige, der die Sorgfalt außer Acht lässt, die nach Lage der Sache erforderlich erscheint, um sich selbst vor Schaden zu bewahren, den Verlust oder die Kürzung seines Schadensersatzanspruches hinnehmen muss (vgl. BGH, Urteil vom 10. März 1970 - VI ZR 98/68 = NJW 1970, S. 944 ; Urteil vom 22. September 1981 - VI ZR 144/79 = NJW 82, 168; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 254 BGB Rdnr. 1 f.).

    Ein schuldhaftes Verhalten, dass eine Haftung gegenüber einem andere begründen könnte, ist nicht erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 22. September 1981, a.a.O.).

  • BAG, 09.11.1973 - 4 AZR 27/73

    Eingruppierungsprozeß - Überwiegend auszuübende Tätigkeit - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus LAG Hamm, 20.02.2004 - 19 Sa 1014/03
    Entsprechendes gilt für die Partei eines Arbeitsvertrages, die gegenüber dem von der anderen Partei geltend gemachten Anspruch den Ablauf einer tarifvertraglich oder einzelvertraglich geltenden Verfallfrist einwendet, wenn sie zuvor durch ihr Verhalten die Geltendmachung des Anspruches oder die Einhaltung der Frist erschwert bzw. unmöglich gemacht hat oder an objektiven Maßstäben gemessen den Eindruck erweckt hat, der Gläubiger könne darauf vertrauen, dass der Anspruch auch ohne Wahrung der Ausschlussfrist erfüllt wird (vgl. BAG, Urteil vom 4. November 1973 - 4 AZR 27/73 = AP Nr. 77 zu § 22 BAT; Urteil vom 8. August 2000 - 9 AZR 418/99 = AP Nr. 151 zu § 4 TVG Ausschlussfristen; Urteil vom 8. August 2002 - 8 AZR 647/00 = AP Nr. 23 zu § 22 BAT-O).
  • BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 647/00

    Eingruppierung von pädagogischen Unterrichtshilfen (Berlin)

    Auszug aus LAG Hamm, 20.02.2004 - 19 Sa 1014/03
    Entsprechendes gilt für die Partei eines Arbeitsvertrages, die gegenüber dem von der anderen Partei geltend gemachten Anspruch den Ablauf einer tarifvertraglich oder einzelvertraglich geltenden Verfallfrist einwendet, wenn sie zuvor durch ihr Verhalten die Geltendmachung des Anspruches oder die Einhaltung der Frist erschwert bzw. unmöglich gemacht hat oder an objektiven Maßstäben gemessen den Eindruck erweckt hat, der Gläubiger könne darauf vertrauen, dass der Anspruch auch ohne Wahrung der Ausschlussfrist erfüllt wird (vgl. BAG, Urteil vom 4. November 1973 - 4 AZR 27/73 = AP Nr. 77 zu § 22 BAT; Urteil vom 8. August 2000 - 9 AZR 418/99 = AP Nr. 151 zu § 4 TVG Ausschlussfristen; Urteil vom 8. August 2002 - 8 AZR 647/00 = AP Nr. 23 zu § 22 BAT-O).
  • BGH, 20.03.1986 - III ZR 236/84

    Rechtsweg für Anspruch des Postsparers auf Auszahlung seines Postsparguthabens;

    Auszug aus LAG Hamm, 20.02.2004 - 19 Sa 1014/03
    Bewusst oder unbewusst widersprüchliches Verhalten begründet jedoch den Einwand unzulässiger Rechtsausübung, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn andere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. BAG, Urteil vom 11. Dezember 1996 - 5 AZR 855/95 = AP Nr. 35 zu § 242 BGB Unzulässige Rechtsausübung - Verwirkung; BGH, Urteil vom 20. März 1986 - III ZR 236/84 = NJW 1986, S. 2104 ; Urteil vom 5. Juni 1997 - X ZR 73/95 = NJW 1997, S. 3377 ).
  • BAG, 17.10.2000 - 3 AZR 605/99

    Hinweispflicht bei drohenden Versorgungsschäden

    Auszug aus LAG Hamm, 20.02.2004 - 19 Sa 1014/03
    Im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist der Arbeitnehmer grundsätzlich verpflichtet, sich über die rechtlichen Folgen dieses Schrittes Klarheit zu verschaffen (vgl. BAG, Urteil vom 17. Oktober 2000 - 3 AZR 605/99 = AP Nr. 116 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht).
  • BAG, 15.11.2001 - 8 AZR 95/01

    Haftung eines Zugrestaurantleiters für abhanden gekommene Einnahmen

    Auszug aus LAG Hamm, 20.02.2004 - 19 Sa 1014/03
    Gemäß § 254 Abs. 1 BGB sind die Verpflichtung zum Schadensersatz sowie der Umfang des Ersatzes insbesondere davon abhängig, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem Schädiger oder dem Geschädigten verursacht worden ist (vgl. BAG, Urteil vom 19. Februar 1998 - 8 AZR 645/96 = AP Nr. 8 zu § 254 BGB; Urteil vom 15. November 2001 - 8 AZR 95/01 = AP Nr. 121 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
  • BGH, 05.06.1997 - X ZR 73/95

    "Weichvorrichtung II"; Umfang des Patentschutzbegehrens

    Auszug aus LAG Hamm, 20.02.2004 - 19 Sa 1014/03
    Bewusst oder unbewusst widersprüchliches Verhalten begründet jedoch den Einwand unzulässiger Rechtsausübung, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn andere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. BAG, Urteil vom 11. Dezember 1996 - 5 AZR 855/95 = AP Nr. 35 zu § 242 BGB Unzulässige Rechtsausübung - Verwirkung; BGH, Urteil vom 20. März 1986 - III ZR 236/84 = NJW 1986, S. 2104 ; Urteil vom 5. Juni 1997 - X ZR 73/95 = NJW 1997, S. 3377 ).
  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 89/01

    Nachweis tarifvertraglicher Ausschlußfristen

    Auszug aus LAG Hamm, 20.02.2004 - 19 Sa 1014/03
    Unterschieden wird dabei zwischen dem sog. institutionellen und dem individuellen Rechtsmissbrauch (besser: unzulässiger Rechtsausübung) (vgl. dazu BAG, Urteil vom 17. April 2002 - 5 AZR 89/01 = AP Nr. 6 zu § 2 NachwG; Palandt/Heinrichs, a.a.O., Rdnr. 40).
  • BAG, 08.08.2000 - 9 AZR 418/99

    Ausschlußfristen bei Bestandsstreitigkeiten

    Auszug aus LAG Hamm, 20.02.2004 - 19 Sa 1014/03
    Entsprechendes gilt für die Partei eines Arbeitsvertrages, die gegenüber dem von der anderen Partei geltend gemachten Anspruch den Ablauf einer tarifvertraglich oder einzelvertraglich geltenden Verfallfrist einwendet, wenn sie zuvor durch ihr Verhalten die Geltendmachung des Anspruches oder die Einhaltung der Frist erschwert bzw. unmöglich gemacht hat oder an objektiven Maßstäben gemessen den Eindruck erweckt hat, der Gläubiger könne darauf vertrauen, dass der Anspruch auch ohne Wahrung der Ausschlussfrist erfüllt wird (vgl. BAG, Urteil vom 4. November 1973 - 4 AZR 27/73 = AP Nr. 77 zu § 22 BAT; Urteil vom 8. August 2000 - 9 AZR 418/99 = AP Nr. 151 zu § 4 TVG Ausschlussfristen; Urteil vom 8. August 2002 - 8 AZR 647/00 = AP Nr. 23 zu § 22 BAT-O).
  • BGH, 28.11.1984 - VIII ZR 240/83

    Hemmung der Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters

    Auszug aus LAG Hamm, 20.02.2004 - 19 Sa 1014/03
    Hat der Schuldner den Gläubiger, von Maßnahmen zur Hemmung der Verjährung - und sei es schuldlos - abgehalten hat, ist die Einrede der Verjährung unzulässig (vgl. BAG, Urteil vom 8. März 1997 - 9 AZR 139/96 = AP Nr. 1 zu § 217 BGB; BGH, Urteil vom 28. November 1984 - VIII ZR 290/83 = BGHZ 93, 64 ).
  • BAG, 19.02.1998 - 8 AZR 645/96

    Haftung des Prokuristen

  • BAG, 26.08.1997 - 9 AZR 139/96

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses -

  • BAG, 23.06.1994 - 2 AZR 617/93

    Kündigung in der Probezeit wegen Homosexualität

  • BAG, 11.12.1996 - 5 AZR 855/95

    Rechtsmißbräuchliche Berufung auf ein Arbeitsverhältnis

  • BGH, 10.03.1970 - VI ZR 98/68

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem entgegenkommenden, sich infolge

  • BAG, 19.06.1980 - 3 AZR 137/79

    Betriebsrenten - Versorgungszusage - Widerruf der Versorgungszusage -

  • BAG, 18.10.1979 - 3 AZR 550/78

    Widerruf - Versorgungszusage - Zusage - Treuepflichtverletzung - Verletzung der

  • BAG, 06.06.1974 - 2 AZR 278/73

    Prozeßverwirkung - Unzulässige Rechtsausübung - Verwirkung - Schwangerschaft -

  • BGH, 08.07.1983 - V ZR 53/82

    Vertragliche Vorleistungspflicht

  • LAG Hamm, 07.06.2005 - 19 (2) Sa 30/05

    Verletzung von Aufklärungspflichten und Auskünfte des Arbeitgebers beim Abschluss

    Auch wenn die Beklagte zu 1) nach dem Inhalt der Gespräche über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei dem Kläger den Eindruck erweckt hat, es werde keine Sperrzeit verhängt, war der Kläger nicht davon entbunden, im eigenen Interesse eine zuverlässige Auskunft über die möglichen Folgen des Aufhebungsvertrages einzuholen (BGH, Urteil vom 22.09.1981 - VI ZR 144/79, NJW 1982, 168; LAG Hamm, Urteil vom 02.12.2003 - 19 Sa 1014/03, LAGReport 2004, 224; jeweils m.w.N.).

    Denn derjenige, der trotz erkennbaren Risiken nichts unternimmt und damit die Sorgfalt völlig außer Acht lässt, die im Einzelfall erforderlich ist, um sich vor möglichen Schäden zu bewahren, muss aufgrund des überwiegenden Eigenverschuldens mit einem Ausschluss des Schadensersatzanspruchs rechnen (BGH, Urteil vom 22.09.1981 - VI ZR 144/79, NJW 1982, 168; LAG Hamm, Urteil vom 02.12.2003 - 19 Sa 1014/03, LAGReport 2004, 224; jeweils m.w.N.).

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