Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 11.09.2003 - 11 Sa 667/03   

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LAG Düsseldorf, 11.09.2003 - 11 Sa 667/03 (https://dejure.org/2003,4600)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.09.2003 - 11 Sa 667/03 (https://dejure.org/2003,4600)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. September 2003 - 11 Sa 667/03 (https://dejure.org/2003,4600)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • LAGReport 2004, 255
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 24.08.1995 - 8 AZR 134/94

    Arbeitsverhältnis - Wegfall der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.09.2003 - 11 Sa 667/03
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (z. B. BAG 24.08.1995 ­ 8 AZR 134/94 ­ EzA § 242 BGB Geschäftsgrundlage Nr. 5; BAG 18.01.2000 ­ 9 AZR 932/98 ­ EzA § 615 BGB Nr. 98), der sich die erkennende Kammer anschließt, kann unter außergewöhnlichen Verhältnissen ein Arbeitsverhältnis ausnahmsweise sein Ende finden, ohne dass eine besondere rechtsfeststellende oder rechtsgestaltende Erklärung abgegeben wird.

    In diesem Ausnahmefall kann die Berufung des Arbeitnehmers auf das Fehlen einer Kündigungserklärung oder eines anderen Beendigungstatbestandes rechtsmissbräuchlich (§ 242 BGB) sein (BAG 24.08.1995 ­ 8 AZR 134/94 ­ a.a.O.; BAG 18.01.2000 ­ 9 AZR 932/98 ­ a.a.O.).

  • BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 370/01

    Betriebliche Übung - Pauschale Überstundenvergütung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.09.2003 - 11 Sa 667/03
    Der Anspruch auf Überstundenvergütung setzt ferner voraus, dass die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet wurden oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig waren (BAG 17.04.2002 ­ 5 AZR 644/00 ­ EzA § 4 TVG Ausschlussfrist Nr. 48; BAG 29.05.2002 ­ 5 AZR 370/01 ­ EzA § 611 BGB Mehrarbeit Nr. 10).

    Der Arbeitnehmer muss darlegen, welche (geschuldete) Tätigkeit er ausgeführt hat (BAG 29.05.2002 - 5 AZR 370/01 - a.a.O.).

  • BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 932/98

    Beendigung einer Schwangerschaft - Mitteilungspflicht

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.09.2003 - 11 Sa 667/03
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (z. B. BAG 24.08.1995 ­ 8 AZR 134/94 ­ EzA § 242 BGB Geschäftsgrundlage Nr. 5; BAG 18.01.2000 ­ 9 AZR 932/98 ­ EzA § 615 BGB Nr. 98), der sich die erkennende Kammer anschließt, kann unter außergewöhnlichen Verhältnissen ein Arbeitsverhältnis ausnahmsweise sein Ende finden, ohne dass eine besondere rechtsfeststellende oder rechtsgestaltende Erklärung abgegeben wird.

    In diesem Ausnahmefall kann die Berufung des Arbeitnehmers auf das Fehlen einer Kündigungserklärung oder eines anderen Beendigungstatbestandes rechtsmissbräuchlich (§ 242 BGB) sein (BAG 24.08.1995 ­ 8 AZR 134/94 ­ a.a.O.; BAG 18.01.2000 ­ 9 AZR 932/98 ­ a.a.O.).

  • BAG, 23.06.1992 - 9 AZR 57/91

    Urlaub einer studentischen Aushilfskraft

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.09.2003 - 11 Sa 667/03
    Vielmehr wird der Urlaub in diesem Fall automatisch kraft gesetzlicher bzw. tarifvertraglicher Regelung übertragen (vgl. nur BAG 23.06.1992 ­ 9 AZR 57/91 ­ EzA § 7 BUrlG Nr. 85).
  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 644/00

    Mehrarbeitsvergütung - tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.09.2003 - 11 Sa 667/03
    Der Anspruch auf Überstundenvergütung setzt ferner voraus, dass die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet wurden oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig waren (BAG 17.04.2002 ­ 5 AZR 644/00 ­ EzA § 4 TVG Ausschlussfrist Nr. 48; BAG 29.05.2002 ­ 5 AZR 370/01 ­ EzA § 611 BGB Mehrarbeit Nr. 10).
  • BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 702/01

    Vorenthaltene private Nutzung eines Dienstfahrzeugs - Begriff der vertragsgemäßen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.09.2003 - 11 Sa 667/03
    Da § 615 Satz 1 BGB dem Arbeitnehmer trotz fehlender Arbeitsleistung "die vereinbarte Vergütung" sichern, ihm also lediglich den originären Vergütungsanspruch aus § 611 Abs. 1 BGB aufrecht erhalten will (BAG 28.04.1993 ­ 4 AZR 329/92 ­ EzA § 611 BGB Croupier Nr. 2; BAG 05.09.2002 ­ 8 AZR 702/01 ­ EzA § 615 BGB Nr. 109), ist erste Vorraussetzung für einen auf diese Norm gestützten Zahlungsanspruch ein bestehendes Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten (vgl. auch BVerfG 20.01.1990 ­ 1 BvR 42/82 ­ DB 1990, 1042).
  • BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 148/01

    Krankheitskündigung - negative Prognose

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.09.2003 - 11 Sa 667/03
    Dies hätte die Rechtsvorgängerin der Beklagten zu 2) zu einer ordentlichen, nach § 1 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 KSchG rechtswirksamen Kündigung veranlassen können (vgl. z. B. BAG 03.12.1998 ­ 2 AZR 773/97 ­ EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 45; BAG 12.04.2002 ­ 2 AZR 148/01 ­ EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 49).
  • BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 773/97

    Krankheitsbedingte Kündigung bei befristeter Rente gemäß § 59 BAT

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.09.2003 - 11 Sa 667/03
    Dies hätte die Rechtsvorgängerin der Beklagten zu 2) zu einer ordentlichen, nach § 1 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 KSchG rechtswirksamen Kündigung veranlassen können (vgl. z. B. BAG 03.12.1998 ­ 2 AZR 773/97 ­ EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 45; BAG 12.04.2002 ­ 2 AZR 148/01 ­ EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 49).
  • BAG, 28.04.1993 - 4 AZR 329/92

    Verzugslohn und Tronc-Aufkommen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.09.2003 - 11 Sa 667/03
    Da § 615 Satz 1 BGB dem Arbeitnehmer trotz fehlender Arbeitsleistung "die vereinbarte Vergütung" sichern, ihm also lediglich den originären Vergütungsanspruch aus § 611 Abs. 1 BGB aufrecht erhalten will (BAG 28.04.1993 ­ 4 AZR 329/92 ­ EzA § 611 BGB Croupier Nr. 2; BAG 05.09.2002 ­ 8 AZR 702/01 ­ EzA § 615 BGB Nr. 109), ist erste Vorraussetzung für einen auf diese Norm gestützten Zahlungsanspruch ein bestehendes Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten (vgl. auch BVerfG 20.01.1990 ­ 1 BvR 42/82 ­ DB 1990, 1042).
  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 422/00

    Interessenausgleich mit Namensliste und soziale Auswahl - Annahmeverzug bei

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.09.2003 - 11 Sa 667/03
    Unmöglichkeit der Arbeitsleistung und Annahmeverzug schließen sich gegenseitig aus (BAG 06.12.2001 ­ 2 AZR 422/00 ­ EzA § 1 KSchG Interessenausgleich Nr. 9).
  • BVerfG, 29.01.1990 - 1 BvR 42/82

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 9 , 10 KSchG

  • BAG, 03.11.2004 - 5 AZR 648/03

    Änderungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 11. September 2003 - 11 Sa 667/03 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Schleswig-Holstein, 16.03.2006 - 4 Sa 494/05

    ruhendes Arbeitsverhältnis, Geschäftsführervertrag, Schriftform

    Auch das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Urteil vom 11.09.2003 - 11 Sa 667/03 -, zitiert nach Juris) steht der hier gefundenen Entscheidung nicht entgegen.
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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 07.11.2003 - 16 Ta 571/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1681
LAG Düsseldorf, 07.11.2003 - 16 Ta 571/03 (https://dejure.org/2003,1681)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.11.2003 - 16 Ta 571/03 (https://dejure.org/2003,1681)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. November 2003 - 16 Ta 571/03 (https://dejure.org/2003,1681)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Titulierter Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses aus einem beendeten Arbeitsverhältnis; Fall einer nachfolgenden Insolvenzeröffnung; Vollstreckbarkeit eines Anspruchs gegen den bisherigen Arbeitgeber

  • LAG Düsseldorf PDF

    §§ 888 ZPO, 89 InsO
    Vollstreckungsschuldner für Arbeitszeugnis nach Insolvenzeröffnung

  • beck.de PDF, S. 10
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    ZPO § 888; InsO § 89
    Vollstreckungsschuldner für Arbeitszeugnis nach Insolvenzeröffnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 631
  • MDR 2004, 561
  • MDR 2004, 651
  • LAGReport 2004, 255
  • NZA-RR 2004, 206
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 30.01.1991 - 5 AZR 32/90

    Zeugnisanspruch gegen Konkursverwalter

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.11.2003 - 16 Ta 571/03
    Selbst ein noch anhängiger Rechtsstreit über eine Zeugniserteilung würde nicht nach § 240 ZPO unterbrochen (BAG vom 28.11.1966 ­ 5 AZR 190/66 ­ BAGE 19, 146 [152], zu 3. der Gründe) und wäre gegen den Insolvenzschuldner fortzusetzen, nicht gegen den Insolvenzverwalter (BAG vom 30.01.1991 ­ 5 AZR 32/90 ­ AP Nr. 18 zu § 630 BGB unter Hinweis auf BAG vom 28.11.1966 ­ 5 AZR 190/66 ­ a. a. O.; Hess, Insolvenzarbeitsrecht 2. Aufl., § 113 InsO Rdn. 690; Zwanziger, Das Arbeitsrecht in der InsO, § 108 InsO, Rdn. 37, S. 143; Eisenbeis/Mues, Arbeitsrecht in der Insolvenz, Rdn. 168, 169).
  • BAG, 28.11.1966 - 5 AZR 190/66

    Zuständigkeit des Gerichts - Materielle Entscheidung - Innere Rechtskraft -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.11.2003 - 16 Ta 571/03
    Selbst ein noch anhängiger Rechtsstreit über eine Zeugniserteilung würde nicht nach § 240 ZPO unterbrochen (BAG vom 28.11.1966 ­ 5 AZR 190/66 ­ BAGE 19, 146 [152], zu 3. der Gründe) und wäre gegen den Insolvenzschuldner fortzusetzen, nicht gegen den Insolvenzverwalter (BAG vom 30.01.1991 ­ 5 AZR 32/90 ­ AP Nr. 18 zu § 630 BGB unter Hinweis auf BAG vom 28.11.1966 ­ 5 AZR 190/66 ­ a. a. O.; Hess, Insolvenzarbeitsrecht 2. Aufl., § 113 InsO Rdn. 690; Zwanziger, Das Arbeitsrecht in der InsO, § 108 InsO, Rdn. 37, S. 143; Eisenbeis/Mues, Arbeitsrecht in der Insolvenz, Rdn. 168, 169).
  • BAG, 23.06.2004 - 10 AZR 495/03

    Zeugnis - Erteilung durch den Insolvenzverwalter

    Hierzu gehört der Zeugnisanspruch (LAG Düsseldorf 7. November 2003 - 16 Ta 571/03 - LAGE InsO § 89 Nr. 1; Pape/Uhlenbruck Insolvenzrecht S. 525 Rn. 714; Nerlich/Römermann/Andres aaO Rn. 9).

    Zwar war die Mitteilung unzutreffend, da das Verfahren über den Zeugnisanspruch, der von der Schuldnerin zu erfüllen war, nicht gemäß § 240 ZPO unterbrochen wurde (BAG 28. November 1966 - 5 AZR 190/66 - BAGE 19, 146, 152; 30. Januar 1991 - 5 AZR 32/90 - BAGE 67, 112; LAG Düsseldorf 7. November 2003 - 16 Ta 571/03 - LAGE InsO § 89 Nr. 1; Kothe/Busch juris PR-ArbR 15/2004 Nr. 4).

  • BGH, 24.05.2012 - IX ZB 275/10

    Insolvenzrecht: Verbot der eidesstattlichen Offenbarungsversicherung während der

    aa) Ein Teil der instanzgerichtlichen Rechtsprechung hält die Anordnung einer eidesstattlichen Offenbarungsversicherung auch im eröffneten Insolvenzverfahren für zulässig (AG Westerburg, DGVZ 2006, 119, 120; zu § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO: LG Würzburg, NZI 1999, 504; AG Rostock, NZI 2000, 142; AG Hainichen, JurBüro 2002, 605; AG Güstrow, JurBüro 2004, 213; offen gelassen von AG Hamburg, NZI 2006, 646; vgl. auch FK-InsO/App, 6. Aufl., § 89 Rn. 15).
  • LAG Köln, 19.05.2008 - 11 Ta 119/08

    Zwangsvollstreckung während der Insolvenz des Beklagten (Zwischenzeugnis);

    Selbst ein anhängiger Rechtsstreit über eine Zeugniserteilung würde nicht nach § 240 ZPO unterbrochen und wäre gegen den Insolvenzschuldner fortzusetzen (vgl. BAG 23. Juni 2004 - 10 AZR 495/03 - AP § 630 BGB Nr. 29; LAG Düsseldorf 7. November 2003 - 16 Ta 571/03 - LAGE § 89 InsO Nr. 1).
  • LAG Hamm, 07.03.2012 - 1 Ta 75/12

    Zwangsvollstreckung; Ersatzzwangshaft; Angabe der Haftdauer; Haftbefehl

    § 240 ZPO erfasst nicht Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nach § 888 ZPO (Münch-KommInsO/Breuer § 89 Rn 31; LAG Düsseldorf 07.11.2003 - 16 Ta 571/03 - NZA-RR 2004, 206; LAG Köln 19.05.2008 - 11 Ta 119/08).
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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 25.06.2003 - 12 TaBV 34/03   

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https://dejure.org/2003,3242
LAG Düsseldorf, 25.06.2003 - 12 TaBV 34/03 (https://dejure.org/2003,3242)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.06.2003 - 12 TaBV 34/03 (https://dejure.org/2003,3242)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Juni 2003 - 12 TaBV 34/03 (https://dejure.org/2003,3242)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Eingriff in eine laufende Betriebsratswahl durch einstweilige Verfügung; Abbruch der Betriebsratswahl bei Nichtigkeit der Wahl oder bei Anfechtbarkeit der Wahl aus schwer wiegenden Gründen; Wahrung der Grundsatzes der Allgemeinheit der Wahl und des Prioritätsprinzipes; ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 17, § 19 BetrVG, § 85 Abs. 2 ARbGG, § 935, § 940 ZPO
    Nichtigkeit der Wahl eines "zweiten" Wahlvorstandes

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Nichtigkeit der Wahl eines "zweiten" Wahlvorstandes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • LAGReport 2004, 255
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Baden-Württemberg, 16.09.1996 - 15 TaBV 10/96

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung zum Zweck des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.06.2003 - 12 TaBV 34/03
    Allerdings sind zum Abbruch der Wahl auch Wahlfehler geeignet, die zwar lediglich zur Anfechtung einer Betriebsratswahl berechtigen, jedoch so schwerwiegend sind, dass sie mit Sicherheit einer zu erwartenden Wahlanfechtung zum Erfolg verhelfen, und die auch nicht im Rahmen des Anfechtungsverfahrens korrigiert werden können (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.09.1996, LAGE § 19 BetrVG 1972 Nr. 15 = NZA-RR 1997, 141-143, LAG I., Beschluss vom 09.09.1994, BB 1995, 260, LAG Düsseldorf, Beschluss vom 01.07.1991, BetrR 1992, 115).
  • LAG Hessen, 05.04.2002 - 9 TaBVGa 61/02

    Betriebsratswahl; Wahlvorstand; Gemeinsamer Betrieb; Wahlanfechtung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.06.2003 - 12 TaBV 34/03
    Daher wird die im Rahmen der §§ 85 Abs. 2 ArbGG, 935, 940 ZPO gebotene Interessenabwägung im allgemeinen dazu führen, einem der beiden Wahlvorstände bzw. dem Wahlvorstand, der trotz Existenz einer Interessenvertretung eine Betriebsratswahl durchführt, den Abbruch der Betriebsratswahl aufzugeben (Hess. LAG, Beschluss vom 05.04.2002, 9 TaBVGa 61/02, n.v., ArbG Kiel, Beschluss vom 20.03.2002, AP Nr. 17 zu § 1 BetrVG 1972).
  • LAG Hessen, 29.04.1997 - 12 TaBVGa 60/97

    Einstweilige Verfügung auf Stop einer Betriebsratwahl; Nichtigkeit einer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.06.2003 - 12 TaBV 34/03
    Nach Auffassung des Hessischen LAG (Beschluss vom 29.04.1997, BB 1997, 2220, nur Ls.) ist es arglistig und widerspricht den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB), wenn der Arbeitgeber einerseits die ihm verabredungsgemäß zugeleiteten Einladungen zur Betriebsversammlung ohne Unterrichtung des Einladenden nicht weitergereicht habe und andererseits sich im Verfügungsverfahren darauf berufe, dass die - von ihm zu verantwortende unterbliebene - Weiterreichung zur Nichtigkeit der Wahl eines Wahlvorstandes führe.
  • BAG, 11.04.1978 - 6 ABR 22/77

    Angefochtene Betriebsratswahl - Einheitlicher Betriebsrat - Mmehrere

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.06.2003 - 12 TaBV 34/03
    Die Wahl eines weiteren Betriebsrats wäre nichtig (BAG Beschluss vom 11.04.1978, 6 ABR 22/77, AP Nr. 8 zu § 19 BetrVG 1972).
  • BAG, 07.05.1986 - 2 AZR 349/85

    Nichtige Wahl des Wahlvorstandes

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.06.2003 - 12 TaBV 34/03
    Er ist verletzt, wenn die Einladung zu der Wahlversammlung nicht in einer Weise bekannt gemacht worden ist, dass alle nach § 17 Abs. 1 BetrVG wahlberechtigten Arbeitnehmer die Möglichkeit erhalten, Ort, Zeit und Zweck der Betriebsversammlung zu erfahren und an ihr teilzunehmen, und wenn auch nicht alle Arbeitnehmer auf andere Weise tatsächlich von der Betriebsversammlung Kenntnis erlangt haben." (BAG, Urteil vom 7. Mai 1986, 2 AZR 349/85, AP Nr. 18 zu § 15 KSchG 1969).
  • LAG Köln, 29.03.2001 - 5 TaBV 22/01

    Einstweilige Verfügung; Abbruch; Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.06.2003 - 12 TaBV 34/03
    Im allgemeinen kann durch einstweilige Verfügung in eine laufende Betriebsratswahl nur eingegriffen werden, wenn die Wahl mit Sicherheit als nichtig anzusehen wäre (Hess. LAG, Beschluss vom 5. April 2002, 9 Ta BV Ga 61/02, n.v., LAG Köln, Beschluss vom 29.03.2001, MDR 2001, 1176; vgl. LAG Nürnberg, Beschluss vom 13.03.2002, AR-Blattei ES 530.6 Nr. 76).
  • LAG Hamm, 09.09.1994 - 3 TaBV 137/94
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.06.2003 - 12 TaBV 34/03
    Allerdings sind zum Abbruch der Wahl auch Wahlfehler geeignet, die zwar lediglich zur Anfechtung einer Betriebsratswahl berechtigen, jedoch so schwerwiegend sind, dass sie mit Sicherheit einer zu erwartenden Wahlanfechtung zum Erfolg verhelfen, und die auch nicht im Rahmen des Anfechtungsverfahrens korrigiert werden können (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.09.1996, LAGE § 19 BetrVG 1972 Nr. 15 = NZA-RR 1997, 141-143, LAG I., Beschluss vom 09.09.1994, BB 1995, 260, LAG Düsseldorf, Beschluss vom 01.07.1991, BetrR 1992, 115).
  • LAG Düsseldorf, 01.07.1991 - 11 TaBV 66/91

    Betriebsratswahl: einstweilige Verfügung - Voraussetzungen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.06.2003 - 12 TaBV 34/03
    Allerdings sind zum Abbruch der Wahl auch Wahlfehler geeignet, die zwar lediglich zur Anfechtung einer Betriebsratswahl berechtigen, jedoch so schwerwiegend sind, dass sie mit Sicherheit einer zu erwartenden Wahlanfechtung zum Erfolg verhelfen, und die auch nicht im Rahmen des Anfechtungsverfahrens korrigiert werden können (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.09.1996, LAGE § 19 BetrVG 1972 Nr. 15 = NZA-RR 1997, 141-143, LAG I., Beschluss vom 09.09.1994, BB 1995, 260, LAG Düsseldorf, Beschluss vom 01.07.1991, BetrR 1992, 115).
  • LAG Hessen, 17.02.2005 - 9 TaBVGa 28/05

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Einstweilige Verfügung

    In Ausnahmefällen kann auch eine mit Sicherheit erfolgreiche Wahlanfechtung wegen unkorrigierbarer, feststehender Wahlfehler im Einzelfall zur Anordnung eines Wahlabbruchs oder Eingriffs in das laufende Wahlverfahren führen (etwa Hess. LAG Beschluss vom 24. Juni 2004 - 9 TaBVGa 83/04 - LAG Düsseldorf Beschluss vom 25. Juni 2003 - 12 TaBV 34/03 - Juris).
  • LAG Hessen, 25.05.2005 - 9 TaBVGa 82/05

    Betriebsratswahl - einstweilige Verfügung

    In Ausnahmefällen kann auch eine mit Sicherheit erfolgreiche Wahlanfechtung wegen unkorrigierbarer, feststehender Wahlfehler im Einzelfall zur Anordnung eines Wahlabbruchs oder Eingriffs in das laufende Wahlverfahren führen (etwa Hess. LAG Beschluss vom 24. Juni 2004 - 9 TaBVGa 83/04 - LAG Düsseldorf Beschluss vom 25. Juni 2003 - 12 TaBV 34/03 - Juris).
  • LAG Hessen, 23.05.2006 - 9 TaBVGa 81/06

    Betriebsratswahl - Abbruch - Erwerbstätige Hilfebedürftige - Wahlberechtigung

    In laufende Betriebsratswahlen kann im Wege der einstweiligen Verfügung eingegriffen werden, wenn die Wahl als nichtig anzusehen wäre (Hess. LAG in st. Rspr., zuletzt etwa Beschluss vom 19. März 2006 - 9 Ta 149/06 - Beschluss vom 17. Febr. 2005 - 9 TaBVGa 28/05 - ) oder zumindest eine mit Sicherheit erfolgreiche Wahlanfechtung wegen feststehender Wahlfehler festgestellt werden kann (etwa Hess. LAG Beschluss vom 24. Juni 2004 - 9 TaBVGa 83/04 - LAG Berlin Beschluss vom 7. Febr. 2006 - 4 TaBV 214/06 - NZA 2006, 509; LAG Düsseldorf Beschluss vom 25. Juni 2003 - 12 TaBV 34/03 - Juris; Veit/Wichert DB 2006, 390; Rieble/Triskatis NZA 2006, 233; Bram FA 2006, 66).
  • LAG München, 11.04.2006 - 4 TaBV 38/06

    Abbruch einer Betriebsratswahl durch einstweilige Verfügung

    Nach einer im Ansatz weniger restriktiven Auffassung können auch nicht korrigierbare Wahlfehler unterhalb der Schwelle einer bereits feststehenden Nichtigkeit der Betriebsratswahl, die aber jedenfalls zur nachträglichen Anfechtung der Betriebsratswahl berechtigen würden, jedoch so offensichtlich und schwerwiegend sind, dass sie mit Sicherheit einer Anfechtung zum Erfolg verhelfen würden und auch nicht im Rahmen des Verfügungsverfahrens korrigiert werden können, geeignet sein, die Wahl im Wege einer einstweiligen Verfügung abzubrechen (vgl. LAG Baden-Württemberg, B. v. 16.09.1996, NZA-RR 1997, S. 141 f = LAGE Nr. 15 zu § 19 BetrVG 1972; vgl. auch LAG Baden-Württemberg, B. v. 13.04.1994, DB 1994, S. 1091 f m. Anm. Gnann, jeweils m. w. N.; LAG Düsseldorf, B. v. 25.06.2003, LAGReport 2004, S. 255 f; LAG-Hamm, B. v. 09.09.1994, BB 1995, S. 260 f, und LAG Hamm, B. v. 18.09.1996, BB 1996, S. 2622 f).
  • LAG Düsseldorf, 23.03.2010 - 8 TaBVGa 4/10

    Nichtigkeit der Betriebsratswahl oder das Vorliegen eines feststehenden,

    Selbst wenn ein solcher Verstoß feststeht, bedarf es einer abschließenden Interessenabwägung, in der das berechtigte Interesse des Antragstellers, zumeist des Arbeitgebers, nicht auf ein teures und ggf. langwieriges Wahlanfechtungsverfahren verwiesen zu werden, in Relation zum gesetzlich anerkannten Interesse der Betriebsbelegschaft an der Vermeidung betriebsratsloser Zeiten zu setzen ist (Grundsätze nach LAG Hessen, Beschluss vom 07.08.2008 - 9 TaBVGa 188/08, ZTR 2008, 696; LAG I., Beschluss vom 26.04.2006 - 6 TaBV 6/06, NZA-RR 2006, 413; LAG Sachsen, Beschluss vom 19.04.2006 - 8 TaBV 10/06, AE 2006, 282; LAG Berlin, Beschluss vom 07.02.2006 - 4 TaBV 214/06, NZA 2006, 509; ähnlich LAG Düsseldorf, Beschluss vom 25.06.2003 - 12 TaBV 34/03, ZBVR 2004, 109).
  • LAG Düsseldorf, 17.05.2010 - 11 TaBVGa 7/10

    Anfechtbarkeit einer Betriebsratswahl bei unterlassener unverzüglicher Prüfung

    Allerdings sind zum Abbruch der Wahl auch Wahlfehler geeignet, die zwar lediglich zur Anfechtung einer Betriebsratswahl nach § 19 Abs. 1 BetrVG berechtigen, jedoch so schwerwiegend sind, dass sie mit Sicherheit einer zu erwartenden Wahlanfechtung zum Erfolg verhelfen, und die auch nicht im Rahmen des Anfechtungsverfahrens korrigiert werden können (z. B. LAG Baden-Württemberg 06.03.2006 - 13 TaBV 4/06 - AiB 2007, 294, 296; LAG Berlin 07.02.2006 - 4 TaBV 214/06 - NZA 2006, 509, 511; LAG Düsseldorf 25.06.2003 - 12 TaBV 34/03 - AuR 2004, 78 LS; LAG Düsseldorf 23.03.2010 - 8 TaBVGa 4/10 - noch unveröff.; LAG München 16.06.2008 - 11 TaBV 50/08 - juris).
  • LAG Hessen, 30.07.2009 - 9 TaBVGa 145/09

    Abbruch einer Betriebsratswahl - bereits vorhandener Betriebsrat im Teilbereich

    In laufende Betriebsratswahlen kann im Wege der einstweiligen Verfügung eingegriffen werden, wenn die Wahl als nichtig anzusehen wäre (Hess. LAG in st. Rspr., zuletzt etwa Beschluss vom 28. Mai 2008 - 9 TaBVGa 133/08 - n. v.; Beschluss vom 19. März 2006 - 9 Ta 149/06 - n. v.; Beschluss vom 17. Febr. 2005 - 9 TaBVGa 28/05 - EzAÜG § 14 AÜG Betriebsverfassung Nr. 61 m. w. N.; Hess. LAG Beschluss vom 24. Juni 2004 - 9 TaBVGa 83/04 - n. v.) oder zumindest eine mit Sicherheit erfolgreiche Wahlanfechtung wegen feststehender Wahlfehler festgestellt werden kann (Hess. LAG a. a. O., ferner LAG Berlin Beschluss vom 7. Febr. 2006 - 4 TaBV 214/06 - NZA 2006, 509; LAG Düsseldorf Beschluss vom 25. Juni 2003 - 12 TaBV 34/03 - Juris; Veit/Wichert DB 2006, 390; Rieble/Triskatis NZA 2006, 233; Bram FA 2006, 66).
  • LAG München, 09.04.2009 - 4 TaBVGa 8/09

    Abbruch einer Betriebsratswahl

  • LAG Düsseldorf, 26.01.2006 - 5 TaBV 13/06

    Einstweiliges Verfügungsverfahren bzgl. eines Streits über die

  • ArbG Essen, 11.02.2011 - 7 BVGa 1/11

    Zulassung eines Wahlvorschlags zur Aufsichtsratswahl

  • ArbG Darmstadt, 09.07.2009 - 7 BVGa 17/09

    Abbruch einer Betriebsratswahl wegen absehbarer Nichtigkeit

  • ArbG Wesel, 19.04.2010 - 3 BVGa 10/10
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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 14.07.2003 - 16 Sa 512/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3093
LAG Hessen, 14.07.2003 - 16 Sa 512/00 (https://dejure.org/2003,3093)
LAG Hessen, Entscheidung vom 14.07.2003 - 16 Sa 512/00 (https://dejure.org/2003,3093)
LAG Hessen, Entscheidung vom 14. Juli 2003 - 16 Sa 512/00 (https://dejure.org/2003,3093)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung von Auskunftserteilung und Beitragszahlungen bezüglich Arbeitnehmern, die in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt sind; Erstreckung von allgemeinverbindlich erklärter Tarifverträge des Baugewerbes auf Arbeitgeber mit Sitz im Ausland ; Verstoß gegen ...

  • Judicialis

    AEntG § 1; ; SGB III § 211 Abs. 1; ; BRTV/Bau § 8 Ziff. 15; ; VTV § 59

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Arbeitnehmerentsendung durch polnisches Unternehmen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • LAGReport 2004, 255
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 405/00

    Erstreckung der tariflichen Vorschriften über die Urlaubskasse des Baugewerbes

    Auszug aus LAG Hessen, 14.07.2003 - 16 Sa 512/00
    Um eine solche international zwingende Bestimmung handelt es sich bei § 1 Abs. 1 und 3 AEntG (vgl. BAG 25.06.2002 - 9 AZR 405/00 - AP Nr. 12 zu § 1 AEntG; BAG 25.06.2002 - 322/01 - NZA 2003, 519; BAG 25.06.2002 - 9 AZR 439/01 -AP Nr. 15 zu § 1 AEntG; BAG 25.06.2002 - 9 AZR 9 AZR 406/00; 9 AZR 106/01; 9 AZR 264/01; 9 AZR 440/01).

    Der Regelungsgehalt dieser Bestimmung und der des § 1 AEntG sind nicht vergleichbar (vgl. BAG 25.06.2002 aaO).

    Auch aus anderen Bestimmungen des Assoziationsabkommens lässt sich ein Verstoß des AEntG gegen dieses Abkommen nicht herleiten (vgl. BAG 25.06.2002 aaO.).

    Wenn sich bei dieser Sachlage der Gesetzgeber entschloss, im Baugewerbe tarifliche Normen, die kraft AVE ohnehin für alle inländischen Betriebe gelten, auf ausländische Arbeitgeber und ihre nach Deutschland entsandten Arbeitnehmer zu erstrecken, ist sie, im Lichte von Art. 3 GG gesehen, nicht zu beanstanden, weil durch Sachgründe gerechtfertigt (vgl. BAG 25.06.2002 aaO.).

    Vielmehr ist es sowohl Arbeitgebern des Baugewerbes mit Sitz im Ausland, die Bauarbeiter nach Deutschland entsenden, wie auch vergleichbaren deutschen Arbeitgebern nicht möglich, die Erstreckung von Tarifverträgen durch das AEntG dadurch auszuschließen, dass sie speziellere Tarifverträge schließen (vgl. BAG 25.06.2002 aaO.).

    § 5 TVG bezieht sich nur auf Arbeitsverhältnisse, die deutschem Recht unterliegen, so dass auch das Quorum des § 5 TVG nur danach berechnet werden kann und muss (vgl. BAG 25.06.2002 aaO.).

    Dadurch, dass sich die Regelung des § 8 BRTV/Bau nur auf Arbeiter, nicht aber auf Angestellte erstreckt, wird nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen (vgl. BAG 25.06.2002 aaO.; Kammerurteil v. 13.01.2003 - 16 Sa 142/02).

    Das ist beim Urlaubskassenverfahren der Fall (vgl. BAG 25.06.2002 - 9 AZR 405/00 AP Nr. 12 zu § 1 AEntG).

    Urlaubsabgeltung kann vom Arbeitnehmer nämlich nur einmal und zwar in Höhe des sich aus deutschem oder polnischen Rechts ergebenden Maximalbetrages verlangt werden (ähnlich BAG 25.06.2002 aaO.).

    Geht man davon aus, dass die in diesem Kalenderjahr einen Direktanspruch der Arbeitnehmer auf Urlaubsvergütung gegen den Beklagten normierenden tariflichen Bestimmungen wirksam waren (so: BAG 25.06.2002 aaO.), so gilt das für die Urlaubsabgeltung Gesagte entsprechend.

    Nach der Rspr. des BAG (v. 25.06.2002 aaO.) ergibt sich die Auskunftsverpflichtung der Klägerin aus § 59 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 3 VTV, wobei datenschutzrechtliche Bedenken nicht bestehen.

    Angemessen ist auch die mindestens begehrte Entschädigung für die Auskunft zu 2.1 (vgl. BAG 25.06.2002 aaO.).

  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 322/01

    Arbeitnehmerentsenderecht - Niederlassung in Deutschland als Betrieb iSd.

    Auszug aus LAG Hessen, 14.07.2003 - 16 Sa 512/00
    Ein polnisches Unternehmen, das Arbeitnehmer zur Erbringung baulicher Leistungen in die Bundesrepublik Deutschland entsendet, ist zur Erbringung der nach den für allgemeinverbindlich erklärten Bautarifverträgen vorgesehenen Zahlung von Urlaubskassenbeiträgen auch dann verpflichtet, wenn zwar im Gesamtbetrieb, also unter Einrechnung der in Polen erbrachten betrieblichen Tätigkeiten, nichtbauliche Leistungen arbeitszeitlich überwiegend durchgeführt werden, gleichzeitig aber eine baugewerbliche Betriebsabteilung unterhalten wird, der die nach Deutschland entsandten Arbeitnehmer zuzuordnen sind (im Anschluss an BAG 26.06.2002 - 9 AZR 322/01).

    Um eine solche international zwingende Bestimmung handelt es sich bei § 1 Abs. 1 und 3 AEntG (vgl. BAG 25.06.2002 - 9 AZR 405/00 - AP Nr. 12 zu § 1 AEntG; BAG 25.06.2002 - 322/01 - NZA 2003, 519; BAG 25.06.2002 - 9 AZR 439/01 -AP Nr. 15 zu § 1 AEntG; BAG 25.06.2002 - 9 AZR 9 AZR 406/00; 9 AZR 106/01; 9 AZR 264/01; 9 AZR 440/01).

    Das bestimmt ausdrücklich § 211 Abs. 1 S. 4 SGB III. Weil § 1 Abs. 1 S. 1 AEntG den gesamten Abs. 1 des § 211 SGB II in Bezug nimmt, kann das nur bedeuten, dass von § 1 Abs. 1 S. 1 AEntG auch solche Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und ihre im räumlichen Geltungsbereich eines für allgemeinverbindlich erklärten Bautarifvertrages Anwendung finden, wenn eine Betriebsabteilung dieser Arbeitgeber überwiegend Bauleistungen erbringt (vgl. BAG 25.06.2002 - 9 AZR 322/01 NZA 2003, 519).

  • LAG Hessen, 24.03.2003 - 16 Sa 497/00
    Auszug aus LAG Hessen, 14.07.2003 - 16 Sa 512/00
    Selbst wenn die in § 1 Abs. 3 AEntG geregelt Beitragspflicht ausländischer Unternehmen zum Urlaubskassenverfahren mit europarechtlichen Bestimmungen unvereinbar sein sollten (dafür Kammerurteile v. 24.03.2003 - 16 Sa 497/00 u. 874/02), führt dies nämlich nicht zur Nichtigkeit der gesetzlichen Regelungen, sondern lediglich dazu, dass diese Bestimmungen vom Gemeinschaftsrecht verdrängt werden und damit, soweit das Gemeinschaftsrecht gilt, nicht mehr angewendet werden dürfen.

    Auch wenn man dem nicht folgt, weil die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes nicht befugt sind, für ausländische entsendende Arbeitgeber eigene, von den Bestimmungen für deutsche Arbeitgeber abweichende Vorschriften zu schaffen (vgl. Kammerurteile v. 24.03.2003 aaO.), ist die Auskunftsklage begründet.

  • OLG Saarbrücken, 25.08.1999 - 1 U 1004/98

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus LAG Hessen, 14.07.2003 - 16 Sa 512/00
    Denn die zur Durchsetzung der Beitragsforderung erforderliche Auskunft muss eine Nachprüfung ihrer Richtigkeit ermöglichen (vgl. OLG Schleswig-Holstein 25.09.1999 NJW-RR 2000, 229).
  • BAG, 08.10.1981 - 6 AZR 163/79

    Urlaubskasse - Malerhandwerk - Lackiererhandwerk - Beitragspflicht des

    Auszug aus LAG Hessen, 14.07.2003 - 16 Sa 512/00
    Durch das Urlaubskassenverfahren sollen die Lasten der Freizeitgewährung und Bezahlung gleichmäßig auf die Schultern aller Arbeitgeber einer Branche verteilt und so der "Urlaubslohn" kollektiv abgesichert werden (vgl. BAG 08.10.1981 AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler).
  • BAG, 16.05.1972 - 5 AZR 459/71

    Nichteinhaltung einer tariflichen Schriftform - Unzulässige Rechtsausübung -

    Auszug aus LAG Hessen, 14.07.2003 - 16 Sa 512/00
    Das bedeutet nichts anderes, als dass der Beklagte aufgrund der tarifvertraglichen Bestimmungen gegenüber den tarifunterworfenen Arbeitgebern Gläubiger der Beitragsansprüche und der betroffene Arbeitgeber Schuldner derselben ist (vgl. BAG 11.01.1990, AP Nr. 11 zu § 4 TVG Gemeinsame Einrichtungen).
  • EuGH, 29.01.2002 - C-162/00

    Pokrzeptowicz-Meyer

    Auszug aus LAG Hessen, 14.07.2003 - 16 Sa 512/00
    Bestimmungen in Beitragsabkommen gewähren nur dann unmittelbare Rechte, wenn ihre Durchführung nicht vom Erlass weiterer Akte abhängt (vgl. EuGH 29.01.2002 NZA 2002, 377) Umsetzungsakte hinsichtlich der im Assoziationsabkommen enthaltenen Regelungen über den Dienstleistungsverkehr (Art. 55) und die Freizügigkeit der Arbeitnehmer (Art. 42) sind bislang nicht getroffenen worden.
  • BAG, 07.07.1999 - 10 AZR 582/98

    Geltungsbereich der Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes

    Auszug aus LAG Hessen, 14.07.2003 - 16 Sa 512/00
    Der BRTV/ Bau erfasst jedoch nach seinem betrieblichen Geltungsbereich auch das sogenannte Ausbaugewerbe, soweit dieses nicht ausdrücklich vom betrieblichen Geltungsbereich ausgenommen ist (st. Rspr., vgl. zB BAG 07.07.1999 AP Nr. 221 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BSG, 09.12.1997 - 10 RAr 2/96

    Auslegung der Verordnung über Betriebe des Baugewerbes

    Auszug aus LAG Hessen, 14.07.2003 - 16 Sa 512/00
    Insoweit gilt für § 211 Abs. 1 SGB III nichts anderes als für die Frage der Unterworfenheit unter den Geltungsbereich der Bautarifverträge (vgl. BSG 09.12.1997, AP Nr. 205 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BGH, 26.02.1986 - IVa ZR 87/84

    Auskunftsrecht des Vertragserben

    Auszug aus LAG Hessen, 14.07.2003 - 16 Sa 512/00
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGHZ 97, 188, 192) besteht nämlich eine Auskunftspflicht, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über den bestehenden Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, er sich die zur Vorbereitung und Durchsetzung seines Anspruchs notwendigen Auskünfte nicht auf zumutbare Weise selbst beschaffen kann und der Verpflichtete sie unschwer, d. h. ohne unbillig belastet zu sein, zu geben vermag.
  • BAG, 24.08.1994 - 10 AZR 980/93

    Baugewerbliche Tätigkeit - Arbeitszeit des Arbeitgebers

  • LAG Hessen, 13.01.2003 - 16 Sa 142/02
  • BAG, 15.11.1995 - 10 AZR 150/95
  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 2203/93

    Lohnabstandsklausel

  • BSG, 20.01.1982 - 10/8b RAr 9/80

    Betriebsteil; Winterbauförderung; Betriebsabteilung; Winterbauumlage

  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 264/01

    Arbeit & Soziales - Urlaubskassenverfahren auch für polnische Arbeitgeber?

  • BGH, 24.11.1977 - VII ZR 160/76

    Voraussetzungen für die Einlegung einer Anschlussberufung - Anforderungen an die

  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 406/00

    Arbeitnehmerentsendung - Urlaubskasse Baugewerbe - Rumänien

  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 439/01

    Arbeitnehmerentsendung - Urlaubskasse Baugewerbe - Slowakische Republik

  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 106/01

    Beitragspflichten ausländischer Arbeitgeber zur Urlaubskasse des Baugewerbes

  • BGH, 01.12.1997 - II ZR 312/96

    Auslegung eines Klageantrags auf Auskunft

  • BAG, 22.01.1975 - 4 AZR 10/74

    Arbeitsgerichtsverfahren: Erledigung der Hauptsache - Tarifverträge:

  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 440/01

    Arbeitnehmerentsendung - Urlaubskasse Baugewerbe - Slowakische Republik

  • LAG Hessen, 07.03.2005 - 10 Sa 1261/04

    Arbeitnehmerentsendung - Dienstleistungsfreiheit - Sozialkassenverfahren im

    Dem folgt die Berufungskammer, die diese Ansicht schon in den, den BAG-Entscheidungen vorangegangenen Urteilen vertreten hatte und auch weiter vertritt (vgl. zB Kammerurteil vom 14. Juli 2003 - 16 Sa 512/00 - AR-Bl. ES 370.3 Nr. 11)).

    Ein hinreichender, einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG ausschließender Sachgrund für die Erstreckung der tariflichen Regelungen auf Ausländer auch auf der Grundlage der bis 31. Dezember 1998 gültigen Fassungen des Gesetzes war jedoch schon deshalb gegeben, weil durch die gesetzliche Regelung, nicht anders als durch die Folgeregelungen ein bestimmter Gewerbezweig, nämlich das Baugewerbe, gegen Lohnunterbietung durch ausländische Konkurrenz geschützt und damit der Gefahr der Arbeitslosigkeit deutscher Bauarbeitnehmer vorgebeugt werden soll (vgl. Kammerurteil v. 14. Juli 2003 aaO.).

  • LAG Hessen, 24.11.2003 - 16 Sa 576/00

    Durchführung baulicher Leistungen in Deutschland durch aus Polen entsandte

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  • LAG Hessen, 07.03.2005 - 10 Sa 1086/03

    Bürgenhaftung des Generalbauunternehmers

    Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung der Berufungskammer (vgl. z.B. Kammerurteil v. 14. Juli 2003 - 16 Sa 512/00 AR-Bl.370.3 Nr. 11).
  • LAG Hessen, 04.06.2007 - 16 Sa 1444/05

    Allgemeinverbindlicherklärung, Bautarifvertrag

    Dem folgt die Berufungskammer, die diese Ansicht schon in den, den BAG-Entscheidungen vorangegangenen Urteilen vertreten hatte und auch weiter vertritt (vgl. zB Kammerurteil vom 14. Juli 2003 - 16 Sa 512/00 - AR-Bl. ES 370.3 Nr. 11)).
  • LAG Hessen, 08.12.2003 - 16 Sa 785/03

    Arbeitnehmerentsendung; Aufrechnung mit Urlaubsabgeltungszahlungen

    Erst wenn dies der Fall ist, wird über § 1 Abs. 4 AEntG fingiert, dass die entsandten Arbeitnehmer von den üblicherweise auf "Betriebe" einer bestimmten Branche abstellenden Geltungsbereichsnormen von Tarifverträge erfasst werden (vgl. Kammerurteile v. 14.07.2003 - 16 Sa 1956/02 u. 16 Sa 512/00).
  • LAG Hessen, 09.08.2004 - 10 Sa 705/03

    Arbeitnehmerentsendung; Allgemeinverbindlicherklärung

    Auf die Frage, ob wegen § 1 Abs. 4 AEntG (in der bis 31. Dezember 2003 geltenden Fassung) nur auf die nach Deutschland entsandten Arbeitnehmer abzustellen ist oder ob auf die Arbeitszeit im Gesamtbetrieb, also einschließlich der betrieblichen Tätigkeiten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, abgehoben werden muss oder ob, selbst bei einem arbeitszeitlichen Überwiegen nicht baulicher Tätigkeiten im Gesamtbetrieb, die Zuordnung der nach Deutschland entsandten Arbeitnehmer zu einer baugewerblichen Betriebsabteilung ausreicht (vgl. Kammerurteil v. 14.07.2003 - 16 Sa 512/00) und hier in Betracht kommt, bedarf es im vorliegenden Fall keiner Antwort.
  • LAG Hessen, 21.03.2005 - 10 Sa 1283/03

    Anrechnung von Sozialkassenbeiträgen

    Dem folgt die Berufungskammer, die diese Ansicht schon in den, den BAG-Entscheidungen vorangegangenen Urteilen vertreten hatte und auch weiter vertritt (vgl. zB Kammerurteil vom 14. Juli 2003 - 16 Sa 512/00 - AR-Bl. ES 370.3 Nr. 11)).
  • LAG Hessen, 01.12.2003 - 16 Sa 461/03

    Arbeitentnehmerentsendung; Türkei

    Auf die Frage, ob wegen § 1 Abs. 4 AEntG nur auf die nach Deutschland entsandten Arbeitnehmer abzustellen ist oder ob auf die Arbeitszeit im Gesamtbetrieb, also einschließlich der betrieblichen Tätigkeiten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, abgehoben werden muss oder ob, selbst bei einem arbeitszeitlichen Überwiegen nicht baulicher Tätigkeiten im Gesamtbetrieb, die Zuordnung der nach Deutschland entsandten Arbeitnehmer zu einer baugewerblichen Betriebsabteilung ausreicht (vgl. Kammerurteil v. 14.07.2003 - 16 Sa 512/00), bedarf es im vorliegenden Fall keiner Antwort.
  • LAG Hessen, 02.02.2004 - 16 Sa 47/03

    Arbeitnehmerentsendung; Betriebsabteilung

    Erst wenn dies der Fall ist, wird über § 1 Abs. 4 AEntG fingiert, dass die entsandten Arbeitnehmer von den üblicherweise auf "Betriebe" einer bestimmten Branche abstellenden Geltungsbereichsnormen von Tarifverträge erfasst werden (vgl. Kammerurteile v. 14.07.2003 - 16 Sa 1956/02 u. 16 Sa 512/00).
  • LAG Hessen, 15.12.2003 - 16 Sa 579/03

    Arbeitnehmerentsendung; Fassadenverkleidungen aus Metall

    Erst wenn dies der Fall ist, wird über § 1 Abs. 4 AEntG fingiert, dass die entsandten Arbeitnehmer von den üblicherweise auf "Betriebe" einer bestimmten Branche abstellenden Geltungsbereichsnormen von Tarifverträge erfasst werden (vgl. Kammerurteile v. 14.07.2003 - 16 Sa 19565/02 u. 16 Sa 512/00).
  • LAG Hessen, 30.05.2005 - 10 Sa 407/03

    Arbeitnehmerentsendung - Geltungsbereich der Bautarifverträge -

  • LAG Hessen, 07.03.2005 - 10 Sa 1385/04

    Tarifauslegung - Verspätete Zahlung von Urlaubskassenbeiträgen - Verzugszinsen

  • LAG Hessen, 29.03.2004 - 16 Sa 1503/03

    Beurteilung, ob arbeitszeitlich hauptsächlich bauliche Leistungen erbracht worden

  • LAG Hessen, 16.08.2004 - 16 Sa 198/04

    Verpflichtung eines ausländischen , Arbeitnehmer in die Bundesrepublik

  • LAG Hessen, 07.11.2005 - 16 Sa 636/05

    Urlaubskassenbeiträge - Arbeitnehmerentsendung - Polen

  • LAG Hessen, 05.04.2004 - 16 Sa 1504/03

    Arbeitnehmerentsendung; Lüftungsbaugewerbe

  • LAG Hessen, 11.07.2005 - 10 Sa 2537/98

    Arbeitnehmerentsendung - Portugal - Sozialkassenverfahren im Baugewerbe -

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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 20.10.2003 - 19 Sa 1113/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5130
LAG Hamm, 20.10.2003 - 19 Sa 1113/03 (https://dejure.org/2003,5130)
LAG Hamm, Entscheidung vom 20.10.2003 - 19 Sa 1113/03 (https://dejure.org/2003,5130)
LAG Hamm, Entscheidung vom 20. Oktober 2003 - 19 Sa 1113/03 (https://dejure.org/2003,5130)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Klare Darlegung von Kündigungsgrund bei Betriebsratsanhörung erforderlich

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Anhörungspflicht des Betriebsrates bei krankheitsbedingter Kündigung; Ermittlung des konkreten Kündigungsgrundes durch den Betriebsrat anhand der der Kündigung beigefügten Unterlagen ; Häufige Kurzerkrankungen, langandauernde Erkrankung, dauernde ...

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Anhörung des Betriebsrats bei einer krankeitsbedingten Kündigung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • LAGReport 2004, 255
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 493/01

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 20.10.2003 - 19 Sa 1113/03
    Der Arbeitgeber genügt der ihm obliegenden Mitteilungspflicht nicht, wenn er den Kündigungssachverhalt nur pauschal, schlagwort- oder stichwortartig umschreibt, ohne die für seine Bewertung maßgeblichen Tatsachen mitzuteilen (vgl. BAG, Urteil vom 2. November 1983, a.a.O.; Urteil vom 27. Juni 1985 - 2 AZR 412/84 = AP Nr. 37 zu § 102 BetrVG 1972; Urteil vom 17. Februar 2000, a.a.O.; Urteil vom 7. November 2002 - 2 AZR 493/01 = AP Nr. 18 zu § 626 BGB Kündigungserklärung).

    Außerdem gilt der Grundsatz der subjektiven Determination; danach ist die Arbeitnehmervertretung immer dann ordnungsgemäß anhört worden, wenn der Arbeitgeber die aus seiner Sicht tragenden Gründe mitgeteilt hat (vgl. BAG, Urteil vom 17. Februar 2000, a.a.O.; BAG, Urteil vom 7. November 2002, a.a.O.).

    Schließlich sind dem Betriebsrat auch die Tatsachen mitzuteilen, die im Rahmen der Interessenabwägung die weitere Hinnahme dieser erheblichen betrieblichen Beeinträchtigungen unzumutbar machen (vgl. BAG, Urteil vom 24. November 1983 - 2 AZR 347/82 = AP Nr. 30 zu § 102 BetrVG 1972; Urteil vom 7. November 2002, a.a.O.; LAG Berlin, Urteil vom 3. November 1997 - 9 Sa 67/97 = LAGE Nr. 27 zu § 1 KSchG Krankheit; KR-Etzel, a.a.O., Rn. 63 - 63 b; Lepke, Kündigung bei Krankheit, 10. Aufl., Rn. 214 - 217, jeweils m.w.N.).

    Ob die vom Arbeitgeber angestellte Prognose über die zukünftige Krankheitsanfälligkeit des Arbeitnehmers der Wahrscheinlichkeit entspricht oder ob es sich eher um eine schicksalhafte Verkettung mehrerer zeitgleich aufgetretener Krankheiten handelt, die keine derart schlechte Prognose zulassen, ergibt sich in einem solchen Fall in der Regel erst aus der Betrachtung der konkret aufgetretenen Krankheitszeiten und der durch diese Krankheiten verursachten konkreten Kosten (vgl. BAG, Urteil vom 7. November 2002, a.a.O.).

    Kann der Betriebsrat aus den mitgeteilten Krankheitszeiten und Entgeltfortzahlungskosten ohne weiteres ableiten, eine Negativprognose hinsichtlich der in Zukunft zu erwartenden Krankheitszeiten sei gerechtfertigt und nicht mehr hinnehmbare betriebliche Beeinträchtigungen durch entsprechende Entgeltfortzahlungskosten seien zu erwarten, reicht dies aus (vgl. BAG, Urteil vom 7. November 2002, a.a.O.).

  • LAG Hamm, 17.11.1997 - 8 Sa 467/97

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung aus personenbedingten Gründen;

    Auszug aus LAG Hamm, 20.10.2003 - 19 Sa 1113/03
    Entsprechendes gilt, wenn zur Begründung der Kündigung eine der Unmöglichkeit gleich zu achtende vollständige Ungewissheit über den Zeitpunkt der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit herangezogen wird (vgl. BAG, Urteil vom 21. Mai 1992 - 2 AZR 399/91 = AP Nr. 30 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, LAG Hamm, Urteil vom 17. November 1997 - 8 Sa 467/97 = LAGE Nr. 63 zu § 102 BetrVG).

    Aus diesen unterschiedlichen Anforderungen an die Anhörung des Betriebsrates je nach Art der krankheitsbedingten Kündigung folgt, dass gegenüber dem Betriebsrat im Rahmen der Anhörung durch den Arbeitgeber klargestellt werden muss, ob der Kündigungsgrund eine langanhaltende Krankheit, häufige Kurzerkrankungen, eine feststehende dauernde Leistungsunmöglichkeit oder eine für nicht absehbare Zeit andauernde Leistungsunfähigkeit oder eine verminderte Leistungsfähigkeit sein soll (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 17. November 1997, a.a.O.; Lepke, a.a.O.; Schiefer, DB 2000, S. 669 (671)).

    Die Orientierung an den dem Betriebsrat genannten Kündigungstatsachen führt jedoch regelmäßig in der Sache zu einer entsprechenden Differenzierung (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 17. November 1997, a.a.O.).

    Lassen die dem Betriebsrat genannten Hilfstatsachen jedoch unterschiedliche Schlussfolgerungen zu, so kann das Arbeitsgericht der rechtlichen Würdigung keine weitergehenden Schlussfolgerungen zugrunde legen als sie der Arbeitgeber vollzogen hat (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 17. November 1997, a.a.O.).

    So liegt in der Mitteilung des Arbeitgebers, aufgrund einer längeren durchgehenden Erkrankung des Arbeitnehmers sei mit einer baldigen Genesung nicht zu rechnen, dadurch seien erhebliche Beeinträchtigungen betrieblicher Interessen entstanden, das Arbeitsverhältnis könne aus diesem Grund nicht mehr aufrechterhalten werden, nicht die Mitteilung an den Betriebsrat, dass aufgrund feststehender Leistungsunmöglichkeit gekündigt werden soll, weil es gerade dann der Ausführungen zur Beeinträchtigung betrieblicher Interessen und zur Genesungsdauer nicht bedarf (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 17. November 1997, a.a.O.; zustimmend Bader, NZA-RR 2000, S. 57 (61); Schiefer, a.a.O.).

  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 913/98

    Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Hamm, 20.10.2003 - 19 Sa 1113/03
    Nach § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG ist eine Kündigung nicht nur dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat, ohne den Betriebsrat vorher angehört zu haben, sondern auch dann, wenn er seiner Unterrichtungspflicht nach § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG nicht richtig, insbesondere nicht ausführlich genug nachgekommen ist (vgl. BAG, Urteil vom 17. Februar 2000 - 2 AZR 913/98 = AP Nr. 113 zu § 102 BetrVG 1972; BAG, Urteil vom 15. November 2001 - 2 AZR 380/00 = AP Nr. 45 zu § 626 BGB Ausschlussfrist).

    Der Arbeitgeber genügt der ihm obliegenden Mitteilungspflicht nicht, wenn er den Kündigungssachverhalt nur pauschal, schlagwort- oder stichwortartig umschreibt, ohne die für seine Bewertung maßgeblichen Tatsachen mitzuteilen (vgl. BAG, Urteil vom 2. November 1983, a.a.O.; Urteil vom 27. Juni 1985 - 2 AZR 412/84 = AP Nr. 37 zu § 102 BetrVG 1972; Urteil vom 17. Februar 2000, a.a.O.; Urteil vom 7. November 2002 - 2 AZR 493/01 = AP Nr. 18 zu § 626 BGB Kündigungserklärung).

    Außerdem gilt der Grundsatz der subjektiven Determination; danach ist die Arbeitnehmervertretung immer dann ordnungsgemäß anhört worden, wenn der Arbeitgeber die aus seiner Sicht tragenden Gründe mitgeteilt hat (vgl. BAG, Urteil vom 17. Februar 2000, a.a.O.; BAG, Urteil vom 7. November 2002, a.a.O.).

    Die in objektiver Hinsicht unvollständige Unterrichtung hat lediglich mittelbar die Unwirksamkeit zur Folge, wenn der mitgeteilte Sachverhalt zur sozialen Rechtfertigung der Kündigung nicht ausreicht, weil es dem Arbeitgeber verwehrt ist Gründe nachzuschieben, die nicht Gegenstand der Betriebsratsanhörung waren (vgl. BAG, Urteil vom 17. Februar 2000, a.a.O.).

  • BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 412/84

    Anforderungen an Unterrichtung des Betriebsrates über Kündigungsgründe

    Auszug aus LAG Hamm, 20.10.2003 - 19 Sa 1113/03
    Der Arbeitgeber genügt der ihm obliegenden Mitteilungspflicht nicht, wenn er den Kündigungssachverhalt nur pauschal, schlagwort- oder stichwortartig umschreibt, ohne die für seine Bewertung maßgeblichen Tatsachen mitzuteilen (vgl. BAG, Urteil vom 2. November 1983, a.a.O.; Urteil vom 27. Juni 1985 - 2 AZR 412/84 = AP Nr. 37 zu § 102 BetrVG 1972; Urteil vom 17. Februar 2000, a.a.O.; Urteil vom 7. November 2002 - 2 AZR 493/01 = AP Nr. 18 zu § 626 BGB Kündigungserklärung).

    Allerdings muss es sich hierbei um den aktuellen, d.h. um den mit der konkret beabsichtigten Kündigung sachlich und zeitlich im Zusammenhang stehenden Kenntnisstand handeln (vgl. BAG, Urteil vom 27. Juni 1985, a.a.O.).

    Es ist ausreichend, dass der Betriebsratsvorsitzende, dessen Kenntnis dem Betriebsrat nach § 26 Abs. 3 Satz 2 BetrVG zuzurechnen ist, aufgrund früherer Vorgänge den Kündigungssachverhalt vor Einleitung des Anhörungsverfahrens gekannt hat (vgl. BAG, Urteil vom 27. Juni 1985, a.a.O.).

  • BAG, 24.11.1983 - 2 AZR 347/82

    Anhörungsverfahren - Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 20.10.2003 - 19 Sa 1113/03
    Schließlich sind dem Betriebsrat auch die Tatsachen mitzuteilen, die im Rahmen der Interessenabwägung die weitere Hinnahme dieser erheblichen betrieblichen Beeinträchtigungen unzumutbar machen (vgl. BAG, Urteil vom 24. November 1983 - 2 AZR 347/82 = AP Nr. 30 zu § 102 BetrVG 1972; Urteil vom 7. November 2002, a.a.O.; LAG Berlin, Urteil vom 3. November 1997 - 9 Sa 67/97 = LAGE Nr. 27 zu § 1 KSchG Krankheit; KR-Etzel, a.a.O., Rn. 63 - 63 b; Lepke, Kündigung bei Krankheit, 10. Aufl., Rn. 214 - 217, jeweils m.w.N.).

    Zwar kann die Angabe der Fehlzeiten ausnahmsweise einen ausreichenden Hinweis auf die betrieblichen Auswirkungen darstellen, wenn der Betriebsrat, zumindest der Betriebsratsvorsitzende den Arbeitsplatz des Arbeitnehmers und die Folgen der wiederholten Ausfälle genau kennt (vgl. BAG, Urteil vom 24. November 1983, a.a.O.).

  • BAG, 02.11.1983 - 7 AZR 65/82

    Anhörungsverfahren - Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 20.10.2003 - 19 Sa 1113/03
    Sinn und Zweck der Beteiligung des Betriebsrates ist über die reine Unterrichtung hinaus, ihm Gelegenheit zu verschaffen, auf die Kündigungsabsicht des Arbeitgebers aus Sicht der Arbeitnehmervertretung durch die Darlegung seiner Überlegungen hierzu Einfluss zu nehmen und in geeigneten Fällen dazu beizutragen, eine Kündigung zu vermeiden (vgl. BAG, Urteil vom 2. November 1983 - 7 AZR 65/82 = AP Nr. 29 zu § 102 BetrVG 1972; BAG, Urteil vom 17. Februar 2002, a.a.O.).

    Der Arbeitgeber genügt der ihm obliegenden Mitteilungspflicht nicht, wenn er den Kündigungssachverhalt nur pauschal, schlagwort- oder stichwortartig umschreibt, ohne die für seine Bewertung maßgeblichen Tatsachen mitzuteilen (vgl. BAG, Urteil vom 2. November 1983, a.a.O.; Urteil vom 27. Juni 1985 - 2 AZR 412/84 = AP Nr. 37 zu § 102 BetrVG 1972; Urteil vom 17. Februar 2000, a.a.O.; Urteil vom 7. November 2002 - 2 AZR 493/01 = AP Nr. 18 zu § 626 BGB Kündigungserklärung).

  • BAG, 30.01.1986 - 2 AZR 668/84

    Versetzung eines Arbeitnehmers - Definition der Begriffe "Versetzung" und

    Auszug aus LAG Hamm, 20.10.2003 - 19 Sa 1113/03
    Will der Arbeitgeber seine krankheitsbedingte Kündigung auf eine dauernde Unmöglichkeit des Arbeitnehmers, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, stützen, muss er dem Betriebsrat nur die Tatsachen mitteilen, aus denen sich dieser Umstand ergibt (vgl. BAG, Urteil vom 30. Januar 1986 - 2 AZR 668/84 = NZA 1987, S. 555 (557); APS-Koch, a.a.O., Rn. 119).

    Eine besondere Darlegung von Betriebsablaufstörungen bedarf es nicht, weil sich diese bereits aus der dauernden Unmöglichkeit, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, ergeben (vgl. BAG, Urteil vom 30. Januar 1986, a.a.O.; APS-Koch, a.a.O.; KR-Etzel, .a.a.O., Rn. 63 b).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Hamm, 20.10.2003 - 19 Sa 1113/03
    Da die Kündigung unwirksam und dies durch ein gerichtliches Urteil festgestellt worden ist, hat der Kläger einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung während des Kündigungsschutzprozesses; dem entgegenstehende, überwiegende Interessen hat die Beklagte nicht dargelegt (vgl. BAG GS, Beschluss vom 27. Februar 1985 - GS 1/84 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).
  • BAG, 24.10.2000 - 9 AZR 634/99

    Urlaubsentgelt; Bereitschaftsdienst; Rufbereitschaft

    Auszug aus LAG Hamm, 20.10.2003 - 19 Sa 1113/03
    Insbesondere reicht nicht die Übergabe einer Personalakte, abgesehen von den rechtlichen Bedenken, die gegen ein solches Verfahren bestehen (vgl. dazu Lepke, a.a.O., Rn. 219; Berkowsky, NZA 2001, S. 449 (460)).
  • BAG, 25.11.1982 - 2 AZR 140/81

    Kündigung bei lang anhaltender Krankheit

    Auszug aus LAG Hamm, 20.10.2003 - 19 Sa 1113/03
    Bei einer Kündigung wegen lang anhaltender Krankheit besteht eine negative Gesundheitsprognose, wenn zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung die Arbeitsunfähigkeit noch besteht und die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit objektiv nicht absehbar ist (vgl. BAG, Urteil vom 25. November 1982 - 2 AZR 140/81 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).
  • LAG Hamm, 24.10.1991 - 12 Sa 806/91

    Betriebsrat: Informationsanspruch - Vollständigkeit der Mitteilung der

  • LAG Berlin, 03.11.1997 - 9 Sa 67/97

    Krankheitsbedingte Kündigung; Anhörung des Betriebsrats; Würdigung von

  • BAG, 09.04.1987 - 2 AZR 210/86

    Ordentliche Kündigung wegen Trunksucht

  • LAG Hamm, 27.02.1992 - 4 (9) Sa 1437/90

    Kündigung: ordentliche Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

  • BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 302/96

    Kündigung wegen wiederholten Zuspätkommens zur Arbeit; Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 399/91

    Kündigung wegen Krankheit von nicht absehbarer Dauer

  • BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 380/00

    Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten und Kündigungserklärungsfrist

  • LAG Hamm, 26.02.2004 - 8 Sa 1897/03

    außerordentliche Kündigung, tarifliche Unkündbarkeit, personenbedingte Kündigung,

    Je nach Art der Krankheitskündigung sind danach unterschiedliche Anforderungen an den Inhalt der Betriebsratsinformation zu stellen (LAG Hamm, Urt. v. 21.10.2003 - 19 Sa 1113/03; Urt. v. 17.11.1997 - 8 Sa 467/97 - LAGE Nr. 63 zu § 102 BetrVG).
  • ArbG Iserlohn, 27.01.2016 - 3 Ca 1431/15

    Anhörung des Betriebsrats vor jeder Kündigung; Darlegung der Kündigung durch den

    Der Arbeitgeber genügt der ihm obliegenden Mitteilungspflicht nicht, wenn er den Kündigungssachverhalt nur pauschal, schlagwort- oder stichwortartig umschreibt, ohne die für seine Bewertung maßgeblichen Tatsachen mitzuteilen (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 21.10.2003 - 19 Sa 1113/03 - Juris, m.w.N.).Nach dem Grundsatz der subjektiven Determination hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat jedoch nur diejenigen Tatsachen mitzuteilen, die aus seiner Sicht die Kündigung bedingen.
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