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   LAG Köln, 11.08.2004 - 2 Ta 297/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10234
LAG Köln, 11.08.2004 - 2 Ta 297/04 (https://dejure.org/2004,10234)
LAG Köln, Entscheidung vom 11.08.2004 - 2 Ta 297/04 (https://dejure.org/2004,10234)
LAG Köln, Entscheidung vom 11. August 2004 - 2 Ta 297/04 (https://dejure.org/2004,10234)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf nachträgliche Zulassung einer nicht beim Arbeitsgericht eingegangenen Kündigungsschutzklage; Auswirkungen einer Möglichkeit der Kenntniserlangung bei Anwendung der zumutbaren Sorgfalt von einer Verspätung bzw. einem Nichteingang der Klage auf den Beginn der ...

  • Judicialis

    KSchG § 5

  • BRAK-Mitteilungen

    Antragsfrist für nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 5
    Nachträgliche Zulassung, Anwaltsverschulden, Nichteingang der Klage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 20 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Antragsfrist für nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Prozessführung - Nachträgliche Zulassung: Beginn der Antragsfrist bei Nichteingang der Klageschrift

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 20 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Antragsfrist für nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • LAGReport 2005, 29
 
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Wird zitiert von ...

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.06.2009 - 5 Sa 368/09

    Verstoß gegen anwaltliche Sorgfaltspflicht

    Entgegen der Ansicht des Arbeitsgerichts und des LAG Köln (Beschluss vom 11.08.2004 - 2 Ta 297/04 -, LAGReport 2005, S. 29 f.) kann dies nicht aus dem arbeitsgerichtlichen Beschleunigungsgrundsatz in Bestandsschutzsachen nach § 61 a ArbGG in Verbindung mit der Drei-Wochen-Frist für Bestandsschutzklagen nach § 4 Abs. 1 KSchG, § 17 Satz 1 TzBfG hergeleitet werden.
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