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   VG Neustadt, 07.09.2007 - 4 L 1016/07.NW   

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https://dejure.org/2007,9446
VG Neustadt, 07.09.2007 - 4 L 1016/07.NW (https://dejure.org/2007,9446)
VG Neustadt, Entscheidung vom 07.09.2007 - 4 L 1016/07.NW (https://dejure.org/2007,9446)
VG Neustadt, Entscheidung vom 07. September 2007 - 4 L 1016/07.NW (https://dejure.org/2007,9446)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen eine für sofort vollziehbare Versagung eines Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit; Überprüfung der Anordnung einer sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts; Sofortige Vollziehung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Jugendschutz und Zuverlässigkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Jugendschutz und Zuverlässigkeit

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen Jugendschutzvorschriften: Gastwirt muss schließen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verstoß gegen Jugendschutzvorschriften: Gastwirt muss schließen

Papierfundstellen

  • LKRZ 2007, 475
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus VG Neustadt, 07.09.2007 - 4 L 1016/07
    Unzuverlässig ist ein Gewerbetreibender dann, wenn er nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß, d.h. im Einklang mit dem geltenden Recht betreibt (s. z. B. BVerwGE 65, 1).

    Da die Prüfung im Rahmen der Gefahrenabwehr erfolgt, ist es unerheblich, ob den Gewerbetreibenden bzgl. der die Unzuverlässigkeit begründenden Umstände ein Verschulden trifft (BVerwG, GewArch 1982, 294).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.08.1996 - 11 B 12401/96

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis; Gastwirt; Verletzung der Aufsichtspflicht;

    Auszug aus VG Neustadt, 07.09.2007 - 4 L 1016/07
    Zu seinen Pflichten gehört die Aufsicht über alle Personen, die in seinem Gewerbebetrieb tätig werden, aber auch über Personen, die sich in seinem Betrieb als Gäste aufhalten (Michel/Kienzle/Pauly, a. a. O., § 4 Rdnr. 24; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ-RR 1997, 223).

    Zur Durchsetzung des Widerrufs durfte sich die Antragsgegnerin auch der in Ziffer 2 des Bescheids verfügten Anordnung der Betriebsschließung gemäß § 31 GastG i. V. m. § 15 Abs. 2 GewO bedienen, um die unverzügliche Betriebseinstellung zu erreichen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ-RR 1997, 223).

  • VGH Bayern, 21.08.2007 - 22 CS 07.1796

    Gaststättenrechtliches Verbot so genannter "Flatrate-Partys"

    Auszug aus VG Neustadt, 07.09.2007 - 4 L 1016/07
    Ferner hat sich die 183. Innenministerkonferenz im Frühjahr 2007 für ein gesetzliches Verbot von sog. "Flatrate-Partys" ausgesprochen und in diesem Zusammenhang eine möglichst konsequente Durchsetzung der jugendschutz- und gaststättenrechtlichen Bestimmungen gefordert (s. http://www.berlin.de/sen/inneres/presse/archiv/20070601.1415.78878.html, zur rechtlichen Handhabe gegen "Flatrate-Partys" und "Koma-Saufen" s. auch Scheidler, GewArch 2007, 276; Bay. VGH, Beschluss vom 21. August 2007 - 22 CS 07.1796 - VG Hannover, Beschluss vom 11. Juli 2007 - 11 B 3480/07 -).
  • VGH Hessen, 20.02.1996 - 14 TG 430/95

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis und Anordnung der sofortigen Betriebsschließung

    Auszug aus VG Neustadt, 07.09.2007 - 4 L 1016/07
    Einer näheren Begründung für das Tätigwerden der Behörde bedarf es in diesen Fällen aber nicht (vgl. Hess. VGH, GewArch 1996, 291, 292; OVG Thüringen, ThürVBl. 1997, 16, 18).
  • VG Hannover, 11.07.2007 - 11 B 3480/07

    Zulässigkeit gaststättenrechtlicher Auflagen bei sogenannten

    Auszug aus VG Neustadt, 07.09.2007 - 4 L 1016/07
    Ferner hat sich die 183. Innenministerkonferenz im Frühjahr 2007 für ein gesetzliches Verbot von sog. "Flatrate-Partys" ausgesprochen und in diesem Zusammenhang eine möglichst konsequente Durchsetzung der jugendschutz- und gaststättenrechtlichen Bestimmungen gefordert (s. http://www.berlin.de/sen/inneres/presse/archiv/20070601.1415.78878.html, zur rechtlichen Handhabe gegen "Flatrate-Partys" und "Koma-Saufen" s. auch Scheidler, GewArch 2007, 276; Bay. VGH, Beschluss vom 21. August 2007 - 22 CS 07.1796 - VG Hannover, Beschluss vom 11. Juli 2007 - 11 B 3480/07 -).
  • VGH Hessen, 14.03.2003 - 9 TG 2894/02

    Störerauswahl - Ermessen - Verpflichtung zur Einreichung von Bauvorlagen

    Auszug aus VG Neustadt, 07.09.2007 - 4 L 1016/07
    Die Kammer folgt insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und anderer Oberverwaltungsgerichte, wonach für die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts stets ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich ist, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (vgl. BVerfG, NJW 2004, 93 und InfAuslR 2007, 275; Hess. VGH, NVwZ-RR 2004, 32; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 10 B 10645/00.OVG - VGH Baden-Württemberg, VBlBW 2006, 323).
  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus VG Neustadt, 07.09.2007 - 4 L 1016/07
    Er genießt auf Grund der Art. 6 Abs. 2, 2 Abs. 1 GG Verfassungsrang (BVerfG, NJW 1988, 1833 und BVerfGE 83, 130).
  • OVG Niedersachsen, 06.10.1997 - 7 L 6802/96

    Rechtmäßigkeit von Kontrollbesuchen der Polizei in einer Diskothek zur

    Auszug aus VG Neustadt, 07.09.2007 - 4 L 1016/07
    Verwaltungsbehörden und Gerichte haben sich hingegen am klaren, nicht auslegungsfähigen Wortlaut der Norm zu orientieren (vgl. auch Niedersächsisches OVG, Urteil vom 6. Oktober 1997 - 7 L 6802/96 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.05.1995 - 9 S 619/95

    Gaststättenrechtliche Erlaubnis für einen Stehimbiß - zum Straßenverkauf von

    Auszug aus VG Neustadt, 07.09.2007 - 4 L 1016/07
    Dies ist hier der Fall, da der Antragsteller im Besitz einer Gaststättenerlaubnis ist (vgl. Marcks in: Landmann/Rohmer, GewO Kommentar, Stand Januar 2007, § 35 Rdnr. 195; VGH Baden-Württemberg, NVwZ-RR 1995, 659).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.05.2000 - 10 B 10645/00
    Auszug aus VG Neustadt, 07.09.2007 - 4 L 1016/07
    Die Kammer folgt insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und anderer Oberverwaltungsgerichte, wonach für die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts stets ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich ist, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (vgl. BVerfG, NJW 2004, 93 und InfAuslR 2007, 275; Hess. VGH, NVwZ-RR 2004, 32; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 10 B 10645/00.OVG - VGH Baden-Württemberg, VBlBW 2006, 323).
  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

  • VG Ansbach, 16.06.2006 - AN 4 S 06.01381
  • BVerfG, 13.01.1988 - 1 BvR 1548/82

    Presse-Grosso

  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2006 - 6 S 1860/05

    Gewerbeuntersagung; Sofortvollzug; Vollzugsinteresse; Prüfungsbefugnis des

  • VG Gießen, 29.04.2013 - 8 L 326/13

    Gewerbeuntersagung wegen Abgabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche

    Droht die Gefährdung besonders schutzwürdiger Rechtsgüter, können an diese Prognosewahrscheinlichkeit geringere Anforderungen gestellt werden (vgl. VG Neustadt, B.v. 07.09.2007 - 4 L 1016/07.NW -, juris, Rdnr. 12).
  • VG Neustadt, 13.06.2013 - 4 K 1091/12

    Überwachungskamera am Eingang zu Gaststätte in Neustadt muss entfernt werden

    Ihm wurden mit bestandskräftiger Verfügung vom 28. Juni 2007 die ihm am 23. Februar 1995 (B) sowie am 28. August 2001 (A) erteilten Gaststättenerlaubnisse widerrufen, nachdem in der Gaststätte "A" mehrere massive Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt worden waren (s. dazu ausführlich den Beschluss der Kammer vom 7. September 2007 - 4 L 1016/07.NW -).

    Wie die Kammer in ihrem den Beteiligten bekannten Beschluss vom 7. September 2007 - 4 L 1016/07 - (GewArch 2007, 496 = LKRZ 2007, 475) ausgeführt hat, ist Herr C, der die Gaststätte bis zum Jahre 2007 auch formal geführt hat, unzuverlässig im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG, weil er mehrfach gegen die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes verstoßen hat.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2015 - 4 A 955/13

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit durch den Verkauf von Kräutermischungen mit

    vgl. in diesem Zusammenhang VG Berlin, Urteil vom 31. Januar 2014 - 4 K 102.13 -, LRE 67, 291 = juris, Rdn. 15; vgl. insoweit auch zu § 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG VG Neustadt, Beschluss vom 7. September 2007 - 4 L 1016/07.NW -, GewArch 2007, 496 = juris, Rdn. 12 ff.; Michel/Kienzle/Pauly, Das Gaststättengesetz, 14. Aufl., § 4 GastG, Rdn. 17 a.
  • VG Neustadt, 29.09.2008 - 4 L 1083/08

    Verbindung einer Gaststättenerlaubnis mit einer gaststättenrechtlichen Auflage

    Wie die Kammer in ihrem Beschluss vom 7. September 2007 - 4 L 1016/07 - (GewArch 2007, 496 = LKRZ 2007, 475) ausgeführt hat, ist der Vater des Antragstellers, der die Gaststätte zuvor viele Jahre geführt hat, unzuverlässig im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG, weil er mehrfach gegen die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes verstoßen hat.
  • VG Gießen, 05.12.2012 - 8 L 3004/12

    Unzuverlässigkeit eines Gastwirts

    Danach ist ein Gastwirt unzuverlässig, der nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreiben wird (vgl. Heß, a.a.O.; so auch zum bisherigen bundesrechtlichen GastG VG Neustadt a. d. W., B. v. 09.09.2007 - 4 L 1016/07.NW -, LKRZ 2007, 475, 476 r. Sp.).
  • VG Stuttgart, 26.05.2009 - 4 K 1143/09

    Ausschank alkoholischer Getränke in einer Stuttgarter Gaststätte ab sofort

    Das ist vorliegend im Hinblick auf § 15 GastG der Fall, da der Antragstellerin eine Gaststättenerlaubnis erteilt worden war (vgl. Marcks, in: Landmann/Rohmer, GewO, § 35 Rn. 195-198; VG Neustadt, Beschl. v. 07.09.2007 - 4 L 1016/07.NW -, GewArch 2007, 496).
  • VG Arnsberg, 25.03.2010 - 14 L 172/10

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen den Widerruf der

    Ansonsten ist der Widerruf unverhältnismäßig und damit rechtswidrig, vgl. VG Neustadt, Beschluss vom 7. September 2007 - 4 L 1016/07 - VG des Saarlandes, Beschluss vom 20. Dezember 2004 - 1 F 23/04 - VG Neustadt, Beschluss vom 9. März 2009 - 4 L 100/09 - N.W.; und VG Neustadt, Beschluss vom 29. September 2008 - 4 L 1083/08 - N.W., zitiert nach Juris.
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