Weitere Entscheidung unten: VGH Hessen, 20.12.2007

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   VGH Hessen, 17.01.2008 - 1 TG 1899/07   

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https://dejure.org/2008,5721
VGH Hessen, 17.01.2008 - 1 TG 1899/07 (https://dejure.org/2008,5721)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17.01.2008 - 1 TG 1899/07 (https://dejure.org/2008,5721)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17. Januar 2008 - 1 TG 1899/07 (https://dejure.org/2008,5721)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Dienstpostenbesetzung im Wege der Topfwirtschaft; Information des Personalrats; nachträgliche Dienstpostenbewertung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine Stellenausschreibung in Bezug auf Arbeitsleistung und fachliches Können; Entscheidungsbefugnis des Personalrates hinsichtlich der benötigten Informationen zu einer Zustimmung zu einer beabsichtigten Beförderung; Verletzung eines ...

  • Judicialis

    HBG § 8; ; HGlG § 8; ; GG Art. 33 Abs. 2; ; HV Art. 134

  • dbb.de PDF, S. 5 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Information des Personalrats bei einer Dienstpostenbesetzung im Wege der Topfwirtschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HBG § 8; HGlG § 8; GG Art. 33 Abs. 2; HV Art. 134
    Bewerbung um eine Beförderungsstelle - Zur Zulässigkeit von Beförderungsentscheidungen im Rahmen der sogenannten "Topfwirtschaft": Anforderungsprofil; Ausschreibung; Auswahlverfahren; Beförderung; Dienstpostenbewertung; Personalrat; Topfwirtschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • dbb.de PDF, S. 5 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Information des Personalrats bei einer Dienstpostenbesetzung im Wege der Topfwirtschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 58, 171
  • LKRZ 2008, 154
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (19)

  • VGH Hessen, 18.01.2000 - 1 TZ 3149/99

    Verfahrensmangel im beamtenrechtlichen Beförderungsverfahren - unterbliebene

    Auszug aus VGH Hessen, 17.01.2008 - 1 TG 1899/07
    Die fehlende vorherige Dienstpostenbewertung bei der Vergabe von Beförderungstellen im Wege der "Topfwirtschaft" führt nicht zur Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruch eines unterlegenen Bewerbers, wenn der Dienstherr die erforderlichen Erwägungen zur Dienstpostenbewertung im Auswahlverfahren nachholt oder wenn die unterbliebene Bewertung für die Entscheidung in der Sache im Ergebnis unerheblich ist (Bestätigung von Hess. VGH, Beschluss des Senats vom 18.01.2000, 1 TZ 3149/99 - HessVGRspr 2001, 1 = NVwZ-RR 2000, 622 = ESVGH 50, 238 = DÖD 2000, 134.

    Wie der Senat bereits in früheren Entscheidungen dargelegt hat (vgl. nur Beschlüsse vom 25.02.1997 - 1 TG 4061/96 - und vom 18.01.2000 - 1 TZ 3149/99 - NVwZ-RR 2000, 622 ff. sowie aus jüngster Zeit Beschluss vom 28.03.2007 - 1 TG 182/07 -), ist der Bewerbungsverfahrensanspruch vielmehr dann nicht verletzt, wenn entweder der Dienstherr die erforderlichen Erwägungen zur Dienstpostenbewertung nachholt oder wenn die unterbliebene Dienstpostenbewertung im Ergebnis unerheblich ist.

    Eine Vergleichbarkeit zwischen den einzelnen wahrgenommenen Funktionen muss lediglich insoweit bestehen, als die Einstufung der bislang innegehabten Dienstposten nicht zu weit auseinander liegen darf und Erwägungen zu deren Wertigkeit in den vorzunehmenden Eignungs- und Leistungsvergleich einfließen müssen (so schon Hess. VGH, Beschluss vom 18. Januar 2000 - 1 TZ 3149/99 -).

  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

    Auszug aus VGH Hessen, 17.01.2008 - 1 TG 1899/07
    Denn die Antragstellerin wird im Ergebnis durch die Art und Weise des Auswahlverfahrens und die hierauf beruhende Auswahlentscheidung zu Gunsten der Beigeladenen in ihrem von Art. 33 Abs. 2 GG und Art. 134 HV gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf chancengleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nicht verletzt (vgl. grundlegend BVerfG, Beschluss vom 09.07.2007 - 2 BvR 206/07 - sowie Beschluss vom 24.09.2002, DVBl. 2002, 1633 f.; Hess. VGH, Beschluss vom 26.10.1993 - 1 TG 1585/93 - DVBl. 1994, 593 m. w. N.).

    Dabei hat er die Grenzen der ihm als Dienstherr eingeräumten Beurteilungsermächtigung nicht überschritten, nämlich weder den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen der Beurteilungsermächtigung verkannt noch ist er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen, hat allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt (vgl. zu diesen allgemein anerkannten Kriterien nur Hess. VGH, Beschluss vom 26.10.1993 - 1 TG 1585/93 - DVBl. 1994, 593).

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VGH Hessen, 17.01.2008 - 1 TG 1899/07
    Denn die Antragstellerin wird im Ergebnis durch die Art und Weise des Auswahlverfahrens und die hierauf beruhende Auswahlentscheidung zu Gunsten der Beigeladenen in ihrem von Art. 33 Abs. 2 GG und Art. 134 HV gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf chancengleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nicht verletzt (vgl. grundlegend BVerfG, Beschluss vom 09.07.2007 - 2 BvR 206/07 - sowie Beschluss vom 24.09.2002, DVBl. 2002, 1633 f.; Hess. VGH, Beschluss vom 26.10.1993 - 1 TG 1585/93 - DVBl. 1994, 593 m. w. N.).

    Angesichts der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Juli 2007 (2 BvR 206/07), in der das Bundesverfassungsgericht die Nachholung der schriftlich niederzulegenden, aber unterlassenen Auswahlerwägungen erst im gerichtlichen Eilverfahren für unzulässig erachtet hat, mag es mittlerweile fraglich erscheinen, inwieweit die Nachholung der zunächst unterbliebenen Dienstpostenbewertung noch während des Gerichtsverfahrens zulässig ist.

  • VGH Hessen, 25.02.1997 - 1 TG 4061/96

    Zuordnung höherwertiger Planstellen zu Dienstposten unter vorheriger

    Auszug aus VGH Hessen, 17.01.2008 - 1 TG 1899/07
    Zwar ist es nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs regelmäßig so, dass vor der Zuordnung von freien höherwertigen Planstellen zu bestimmten Dienstposten eine Dienstpostenbewertung unter Beachtung des Grundsatzes der funktionsgerechten Besoldung geboten ist (so ausdrücklich Hess. VGH, Beschluss vom 25.02.1997 - 1 TG 4061/96 - NVwZ-RR 1998, 446 ff.).

    Wie der Senat bereits in früheren Entscheidungen dargelegt hat (vgl. nur Beschlüsse vom 25.02.1997 - 1 TG 4061/96 - und vom 18.01.2000 - 1 TZ 3149/99 - NVwZ-RR 2000, 622 ff. sowie aus jüngster Zeit Beschluss vom 28.03.2007 - 1 TG 182/07 -), ist der Bewerbungsverfahrensanspruch vielmehr dann nicht verletzt, wenn entweder der Dienstherr die erforderlichen Erwägungen zur Dienstpostenbewertung nachholt oder wenn die unterbliebene Dienstpostenbewertung im Ergebnis unerheblich ist.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.09.2007 - 2 B 10807/07

    Zulässigkeit funktionsgruppenspezifischer Bewirtschaftung von

    Auszug aus VGH Hessen, 17.01.2008 - 1 TG 1899/07
    Aus diesem Umstand lässt sich jedoch weder die generelle Unzulässigkeit der in vielen Behörden bundesweit praktizierten Topfwirtschaft herleiten (siehe nur die Entscheidungen des OVG Weimar vom 24. September 2007 - 2 EO 581/06 - für Thüringen; des OVG Koblenz vom 17. September 2007 - 2 B 10807/07 - und vom 30. Januar 1997 - 2 B 10052/97 - für Rheinland-Pfalz; des OVG Münster vom 6. September 2007 - 1 B 754/07 - und vom 28. Mai 2003 - 1 A 3128/00 - für Nordrhein-Westfalen; des VGH München vom 3. Dezember 2002 - 3 CE 02.2619 - für Bayern; des VGH Mannheim vom 8. Februar 1996 - 4 S 47/96 - für Baden-Württemberg; des OVG Lüneburg vom 19. Dezember 1995 - 5 M 7168/95 - für Niedersachsen sowie des BVerwG vom 24. November 2005 - 2 C 34/04 - zwar unter Äußerung rechtlicher Zweifel, aber ohne durchgreifende Bedenken) noch führt dieser Verfahrensmangel in jedem Fall zur Verletzung des subjektiv öffentlichen Rechts eines Beamten auf faire und chancengleiche Behandlung seiner Bewerbung.
  • BVerwG, 01.12.1982 - 2 C 59.81

    Beamter auf Probe - Fristlose Kündigung - Personalrat - Unterbliebene Anhörung -

    Auszug aus VGH Hessen, 17.01.2008 - 1 TG 1899/07
    Genauso hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass die Nichtbeachtung von Vorschriften über die Beteiligung des Personalrats vor einer personellen Maßnahme zur Rechtswidrigkeit der entsprechenden Maßnahme führt und einer Nachholung im Rechtsbehelfsverfahren unzugänglich ist (BVerwG, Urteil vom 01.12.1982 - 2 C 59.81 - BVerwGE 66, 291; Urteil vom 24.09.1992 - 2 C 6.92 - PersR 1993, 73).
  • OVG Niedersachsen, 19.12.1995 - 5 M 7168/95

    Beförderung; Dienstposten; Fliegende Ausschreibung

    Auszug aus VGH Hessen, 17.01.2008 - 1 TG 1899/07
    Aus diesem Umstand lässt sich jedoch weder die generelle Unzulässigkeit der in vielen Behörden bundesweit praktizierten Topfwirtschaft herleiten (siehe nur die Entscheidungen des OVG Weimar vom 24. September 2007 - 2 EO 581/06 - für Thüringen; des OVG Koblenz vom 17. September 2007 - 2 B 10807/07 - und vom 30. Januar 1997 - 2 B 10052/97 - für Rheinland-Pfalz; des OVG Münster vom 6. September 2007 - 1 B 754/07 - und vom 28. Mai 2003 - 1 A 3128/00 - für Nordrhein-Westfalen; des VGH München vom 3. Dezember 2002 - 3 CE 02.2619 - für Bayern; des VGH Mannheim vom 8. Februar 1996 - 4 S 47/96 - für Baden-Württemberg; des OVG Lüneburg vom 19. Dezember 1995 - 5 M 7168/95 - für Niedersachsen sowie des BVerwG vom 24. November 2005 - 2 C 34/04 - zwar unter Äußerung rechtlicher Zweifel, aber ohne durchgreifende Bedenken) noch führt dieser Verfahrensmangel in jedem Fall zur Verletzung des subjektiv öffentlichen Rechts eines Beamten auf faire und chancengleiche Behandlung seiner Bewerbung.
  • VGH Hessen, 21.11.2007 - 1 TG 1824/07

    Konkurrentenstreit - Bewerbungsverfahrensanspruch - zur Beteiligung des

    Auszug aus VGH Hessen, 17.01.2008 - 1 TG 1899/07
    Denn bei der Ausschreibung einer einzelnen Stelle handelt es sich nicht um eine Maßnahme der Personalplanung im Sinne des § 81 Abs. 3 HPVG, wie der Senat - ebenfalls in Auseinandersetzung mit der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts Frankfurt - in seinem Beschluss vom 21. November 2007 (1 TG 1824/07) umfassend dargelegt hat.
  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 34.04

    Dienstliche Beurteilung; während des Beurteilungszeitraums in Kraft getretene

    Auszug aus VGH Hessen, 17.01.2008 - 1 TG 1899/07
    Aus diesem Umstand lässt sich jedoch weder die generelle Unzulässigkeit der in vielen Behörden bundesweit praktizierten Topfwirtschaft herleiten (siehe nur die Entscheidungen des OVG Weimar vom 24. September 2007 - 2 EO 581/06 - für Thüringen; des OVG Koblenz vom 17. September 2007 - 2 B 10807/07 - und vom 30. Januar 1997 - 2 B 10052/97 - für Rheinland-Pfalz; des OVG Münster vom 6. September 2007 - 1 B 754/07 - und vom 28. Mai 2003 - 1 A 3128/00 - für Nordrhein-Westfalen; des VGH München vom 3. Dezember 2002 - 3 CE 02.2619 - für Bayern; des VGH Mannheim vom 8. Februar 1996 - 4 S 47/96 - für Baden-Württemberg; des OVG Lüneburg vom 19. Dezember 1995 - 5 M 7168/95 - für Niedersachsen sowie des BVerwG vom 24. November 2005 - 2 C 34/04 - zwar unter Äußerung rechtlicher Zweifel, aber ohne durchgreifende Bedenken) noch führt dieser Verfahrensmangel in jedem Fall zur Verletzung des subjektiv öffentlichen Rechts eines Beamten auf faire und chancengleiche Behandlung seiner Bewerbung.
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VGH Hessen, 17.01.2008 - 1 TG 1899/07
    Denn die Antragstellerin wird im Ergebnis durch die Art und Weise des Auswahlverfahrens und die hierauf beruhende Auswahlentscheidung zu Gunsten der Beigeladenen in ihrem von Art. 33 Abs. 2 GG und Art. 134 HV gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf chancengleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nicht verletzt (vgl. grundlegend BVerfG, Beschluss vom 09.07.2007 - 2 BvR 206/07 - sowie Beschluss vom 24.09.2002, DVBl. 2002, 1633 f.; Hess. VGH, Beschluss vom 26.10.1993 - 1 TG 1585/93 - DVBl. 1994, 593 m. w. N.).
  • OVG Thüringen, 24.09.2007 - 2 EO 581/06

    Beförderungen; Konkurrentenstreitverfahren um die Stelle eines Ministerialrates

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2002 - 5 A 11147/02

    Zuständigkeit des Gesamtpersonalrates; Beförderung - Topfwirtschaft -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2007 - 1 B 754/07

    Konkurrentenklage gegen die Beförderung eines Mitbewerbers nach der

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.1996 - 4 S 47/96

    Besetzung einer Beförderungsstelle - Auswahlentscheidung

  • BVerwG, 24.09.1992 - 2 C 6.92

    Personalvertretung - Zustimmung des Personalrate zur Entlassung - Entlassung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.1997 - 2 B 10052/97

    Beamter; Beförderungsamt; Dienstposten; Anforderungsprofil;

  • BVerwG, 20.08.2003 - 6 C 5.03

    Zuständigkeit des Gesamtpersonalrats; Beförderung von Beamten; Konkurrenz von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2003 - 1 A 3128/00

    Anforderungen an das Vorliegen eines beamtenrechtlichen Schadensersatzanspruchs

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 3 CE 02.2619
  • VG Kassel, 30.10.2014 - 1 L 827/14

    Pflicht zur Erstellung einer Regelbeurteilung für Personalauswahlverfahren

    Nach ständiger Rechtsprechung des Hess. VGH (vgl. Beschlüsse vom 18. Januar 2000 - 1 TZ 3149/99 -, vom 17. Januar 2008 - 1 TG 1899/07 - NVwZ-RR 2000, 622 und vom 19. September 2013 - 1 B 1505/12 -, sowie Beschlüsse der Kammer vom 28. Juli 2010 - 1 L 594/10.KS - und vom 25. Juni 2013 - 1 L 104/13.KS -) ist vor der Zuordnung freier höherwertiger Planstellen zu bestimmten Dienstposten eine strukturierte Dienstpostenbewertung erforderlich.

    Nach der Rechtsprechung des Hess. VGH (vgl. z.B. Beschluss vom 17. Januar 2008 - 1 TG 1899/07 -, juris; Beschluss vom 18. Januar 2000 - 1 TZ 3149/99 -, NVwZ-RR 2000, 622 m.w.N.; Beschluss vom 22.03.2001 - 1 TZ 3214/00 - ferner VG Wiesbaden, Beschluss vom 30. Dezember 2008 - 8 L 1178/08.WI -, juris; VG Frankfurt/Main, Beschluss vom 11. September 2008 - 9 L 1237/08.F, jeweils m.w.N.), der sich die Kammer anschließt, kann ein fehlendes oder unvollständiges Anforderungsprofil durch entsprechende Ausführungen im Auswahlvermerk geheilt werden.

    Dieser vorliegende Fehler ist auch entscheidungserheblich, denn das Gericht kann nicht ausschließen, dass bei einer erneuten, den Grundsätzen der Bestenauslese entsprechenden Auswahlentscheidung, der eine Dienstpostenbewertung vorangegangen ist, die Antragstellerin zum Zuge kommen könnte (vgl. zu diesem Kriterium Hess. VGH, Beschluss vom 17. Januar 2008, a.a.O.).

  • VG Wiesbaden, 30.12.2008 - 8 L 1178/08

    Nachschieben einer fehlenden Auswahlentscheidung im gerichtlichen Verfahren;

    Erst nach Feststellung des Dienstpostens, der die Zuordnung einer höherwertigen Planstelle rechtfertigt, ist anschließend nach dem Grundsatz der Bestenauslese zu entscheiden, welchem Beamten dieser Dienstposten zu übertragen ist (Hess. VGH, Beschluss vom 17.01.2008 - 1 TG 1899/07 - LKRZ 2008, 154, mit weiteren Nachweisen).

    Grundsätzlich verletzt die nicht vorhandene Dienstpostenbewertung dann im Ergebnis keine subjektiven Rechte von Beförderungsbewerbern, wenn entweder der Dienstherr die erforderlichen Erwägungen zur Dienstpostenbewertung - jedenfalls im behördlichen Auswahlverfahren - nachholt oder wenn die unterbliebene Dienstpostenbewertung im Ergebnis unerheblich ist (Hess. VGH, Beschluss vom 17.01.2008 - 1 TG 1899/07 -, LKRZ 2008, 154, m.w.N.; Beschluss vom 18.01.2000 - 1 TZ 3149/99 -, NVwZ-RR 2000, 622 m.w.N.; Beschluss vom 22.03.2001 - 1 TZ 3214/00 -).

  • VGH Hessen, 26.04.2010 - 1 B 217/10

    Konkurrentenstreit und Bewerberverfahrensanspruch - Zulässigkeit von

    Mit der abstrakten Beschreibung der notwendigen Fähigkeiten sowie dem Hinweis darauf, dass es um Funktionstätigkeiten im Sinne von § 3 Nr. 4 der (noch weiter anzuwendenden) VO zu § 26 Abs. 4 Nr. 2 BBesG (a. F.) geht, hat der Antragsgegner die im Rahmen der Topfwirtschaft zu stellenden Anforderungen an die Ausschreibung deshalb erfüllt (vgl. hierzu ausführlich Hess. VGH, Beschluss vom 17.01.2008 - 1 TG 1899/07 -).

    Wie der Senat bereits in früheren Entscheidungen dargelegt hat (vgl. nur Beschlüsse vom 25.02.1997 - 1 TG 4061/96 -, vom 18.01.2000 - 1 TZ 3149/99 - NVwZ-RR 2000, 622 ff. sowie aus jüngerer Zeit vom 28.03.2007 - 1 TG 182/07 - und vom 17.01.2008 - 1 TG 1899/07 -) ist der Bewerbungsverfahrensanspruch vielmehr dann nicht verletzt, wenn entweder der Dienstherr die erforderlichen Erwägungen zur Dienstpostenbewertung rechtzeitig nachholt oder wenn die unterbliebene Dienstpostenbewertung im Ergebnis unerheblich ist.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.01.2021 - 2 B 11368/20

    Stellenbesetzung im Integrationsministerium gestoppt

    16 Davon ausgehend stimmen Rechtsprechung (u.a. HessVGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - 1 TG 1899/07 -, ESVGH 58, 171 (173); OVG Nds., Beschluss vom 18. Dezember 2008 - 5 ME 353/08 -, juris Rn. 9, und OVG NRW, Beschluss vom 19. Mai 2011 - 6 B 314/11 -, IÖD 2011, 153) und Literatur (u.a. Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 10. Aufl. 2020, S. 81; Weber, in: Richardi-Dörner-Weber, Personalvertretungsrecht, 4. Aufl. 2012, § 69 Rn. 119, und Wittkowski, NJW 1993, 817 [820]), darin überein, dass dem von einem unterlegenen Bewerber gestellten Antrag, die Beförderung seines Kollegen vorläufig zu untersagen, u.a. stattzugeben ist, wenn der Personalrat der Beförderung wirksam widersprochen hat und dieser Widerspruch nicht überwunden ist (vgl. SaarlOVG, Beschluss vom 13. Juni 2012 - 1 B 142/12 -, juris Rn. 28).
  • VG Trier, 24.05.2012 - 1 L 459/12

    Beförderung; Punktsystem; Topfwirtschaft

    Dieses Verfahren ist in der Rechtsprechung grundsätzlich gebilligt worden (BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 6 P 10/98 -, ZBR 2000, 341; VG Koblenz, Urteil vom 20. März 2008 - 2 K 1419/07.KO - OVG NRW, Urteil vom 28. Mai 2003 - 1 A 3128/00 -, IÖD 2004, 17; HessVGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - 1 TG 1899/07 -, LKRZ 2008, 154, m. w. N.).

    Eine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs liegt nämlich nicht vor, wenn entweder der Dienstherr die erforderlichen Erwägungen zur Dienstpostenbewertung nachholt oder wenn die unterbliebene Dienstpostenbewertung im Ergebnis unerheblich ist (HessVGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - 1 TG 1899/07 -, LKRZ 2008, 154).

  • VGH Hessen, 30.04.2019 - 1 B 1675/18

    Konkurrentenstreit und "Topfwirtschaft"

    Soweit die vom Verwaltungsgericht zur Begründung seiner Auffassung herangezogene frühere Senatsrechtsprechung (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 17. Januar 2008 - 1 TG 1899/07 -, juris) dem entgegenstehen sollte, wird hieran angesichts der - im Gegensatz zur früher vertretenen Ansicht - nunmehr nicht mehr dienstposten- sondern statusamtsbezogen zu treffenden Auswahlentscheidung nicht festgehalten.
  • VG Wiesbaden, 12.12.2008 - 8 L 447/08

    Einweisung in eine Planstelle nach B2 BBesG im Hessischen Ministerium XXX

    Erst nach Feststellung des Dienstpostens, der die Zuordnung einer höherwertigen Planstelle rechtfertigt, ist anschließend nach dem Grundsatz der Bestenauslese zu entscheiden, welchem Beamten dieser Dienstposten zu übertragen ist (Hess. VGH, Beschluss vom 17.01.2008 - 1 TG 1899/07 - LKRZ 2008, 154, mit weiteren Nachweisen).

    Grundsätzlich verletzt die nicht vorhandene Dienstpostenbewertung dann im Ergebnis keine subjektiven Rechte von Beförderungsbewerbern, wenn entweder der Dienstherr die erforderlichen Erwägungen zur Dienstpostenbewertung - jedenfalls im behördlichen Auswahlverfahren - nachholt oder wenn die unterbliebene Dienstpostenbewertung im Ergebnis unerheblich ist (Hess. VGH, Beschluss vom 17.01.2008 - 1 TG 1899/07 -, LKRZ 2008, 154, m.w.N.; Beschluss vom 18.01.2000 - 1 TZ 3149/99 -, NVwZ-RR 2000, 622 m.w.N.; Beschluss vom 22.03.2001 - 1 TZ 3214/00 -).

  • VGH Hessen, 19.09.2013 - 1 B 1505/12
    Nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats (Beschlüsse vom 25. Februar 1997 - 1 TG 4061/96 -, vom 16. Januar 2000 - 1 TZ 3149/99 - NVwZ-RR 2000, 622 ff., vom 17. Januar 2008 - 1 TG 1899/07 - und vom 26. April 2010 - 1 B 217/10 - a.a.O.) ist der Bewerbungsverfahrensanspruch vielmehr dann nicht verletzt, wenn entweder der Dienstherr die erforderlichen Erwägungen zur Dienstpostenbewertung rechtzeitig nachholt oder wenn die unterbliebene Dienstpostenbewertung im Ergebnis unerheblich ist.
  • VG Wiesbaden, 30.07.2018 - 3 L 2393/17

    Erfordernis der Dienstpostenbewertung im Bereich B2 Einzelfall mangelnder

    Erst nach Feststellung der höherwertigen Dienstposten und der Entscheidung, welchem dieser Dienstposten die Planstelle zugeordnet werden soll, ist anschließend nach dem Grundsatz der Bestenauslese zu entscheiden, welchem Beamten dieser Dienstposten zu übertragen ist (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - 1 TG 1899/07 - LKRZ 2008, 154 m.w.N.).
  • OVG Saarland, 13.06.2012 - 1 B 142/12

    Zustimmungpflicht des Personalrats (bei Beförderung) als Schutz der (sich

    u.a. VGH Kassel, Beschluss vom 17.1.2008 - 1 TG 1899/07 -, ESVGH 58, 171 (173); OVG Lüneburg, Beschluss vom 18.12.2008 - 5 ME 353/08 -, IÖD 2009, 90, und OVG Münster, Beschluss vom 19.5.2011 - 6 B 314/11 -, IÖD 2011, 153,.
  • VG Kassel, 30.10.2015 - 1 L 631/15

    Konkurrentenstreitverfahren um Beförderungsstelle - Erfordernis einer

  • VG Frankfurt/Main, 10.09.2008 - 9 L 1225/08

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren in Streit um Beförderung

  • VG Frankfurt/Main, 11.09.2008 - 9 L 1237/08

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Stellenbesetzung und Frage vorheriger

  • VG Würzburg, 25.11.2008 - W 1 V 08.2055

    Leitende Regierungsdirektorin in der Universitätsverwaltung; amtsangemessene

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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 20.12.2007 - 1 UZ 1485/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8256
VGH Hessen, 20.12.2007 - 1 UZ 1485/07 (https://dejure.org/2007,8256)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.12.2007 - 1 UZ 1485/07 (https://dejure.org/2007,8256)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. Dezember 2007 - 1 UZ 1485/07 (https://dejure.org/2007,8256)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 55 BeamtVG, § 52 Abs 2 BeamtVG, § 195 BGB, § 199 BGB, § 820 Abs 1 BGB
    Zur Verjährung zurückzuzahlender Versorgungsbezüge

  • Wolters Kluwer

    Behandlung von Versorgungsbezügen als eine Leistung aus einem Rechtsgrund i.S.d. § 812 BGB mit der damit verbundenen Möglichkeit verschärfter Haftung nach § 818 Abs. 4 BGB; Geltung der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren gem. § 195 BGB für die Rückforderung von ...

  • Judicialis

    BGB § 195; ; BGB § 199; ; BGB § 820 Abs. 1; ; BeamtVG § 52 Abs. 2; ; BeamtVG § 55

  • rechtsportal.de

    Versorgung - Verjährung zurückzuzahlender Versorgungsbezüge: Rückforderung; Verjährung; Versorgungsbezüge; Wegfall der Bereicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • LKRZ 2008, 154
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.11.1966 - II C 119.64

    Zusammentreffen von beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen mit einem Einkommen aus

    Auszug aus VGH Hessen, 20.12.2007 - 1 UZ 1485/07
    Der Versorgungsfestsetzungsbescheid weist nur aus, dass und in welcher Höhe ein Anspruch auf Versorgung besteht; er enthält aber in aller Regel keine Festlegung darüber, ob der Auszahlung des als Versorgung festgesetzten Betrages ein rechtliches Hindernis entgegensteht oder nicht (st. Rspr. des BVerwG, siehe nur Urteil vom 24. November 1966 - II C 119.64 - BVerwGE 25, 291 ff.).

    Da die Festsetzung und Auszahlung der Bezüge jeweils unter dem gesetzlichen Vorbehalt der Ruhensvorschrift u. a. des § 55 BeamtVG steht, gilt für die Rückforderung § 820 Abs. 1 Satz 2 BGB, d. h. die Zahlung der Versorgungsbezüge wird behandelt wie eine Leistung aus einem Rechtsgrund, dessen Wegfall nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts als möglich angesehen wurde, so dass bei Wegfall des Rechtsgrundes der Empfänger der Leistung verschärft nach § 818 Abs. 4 BGB haftet (so ausdrücklich BVerwG in st. Rspr. seit dem Urteil vom 29. März 1966 - II C 44.64 - sowie Urteil vom 24. November 1966 - II C 119.64 - m. w. N.).

    Dieser Haftung könnte die Klägerin allenfalls Verwirkung bzw. die Grundsätze von Treu und Glauben entgegenhalten (vgl. auch insoweit BVerwG, Urteil vom 24. November 1966 - II C 119.64 - sowie Urteil vom 12. Mai 1966 - II C 197.62 -).

  • OVG Saarland, 27.04.2007 - 1 R 22/06

    Rechtscharakter von Besoldungszahlungen an Beamte - Rückforderung von Bezügen -

    Auszug aus VGH Hessen, 20.12.2007 - 1 UZ 1485/07
    Aufgrund der Neuordnung der Verjährungsfristen durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz vom 1. Januar 2001 (BGBl. I S. 3138) gilt nunmehr für die Rückforderung von Versorgungsbezügen die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 BGB (so auch ausdrücklich OVG des Saarlandes, Urteil vom 27. April 2007 - 1 R 22/06 -).

    Allein das Fehlen obergerichtlicher Rechtsprechung belegt diese Schwierigkeiten ebenso wenig, wobei bisher schon das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes durch Urteil vom 27. April 2007 (1 R 22/06) zur neuen Rechtslage entschieden hat.

  • BVerwG, 13.09.2001 - 2 A 9.00

    Anwärterbezüge, Rückforderung von -; Auflage einer Mindestdienstzeit für Anwärter

    Auszug aus VGH Hessen, 20.12.2007 - 1 UZ 1485/07
    Zwar trifft es zu, dass auf die Rückforderung von Versorgungsbezügen mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelung die reguläre Verjährungsfrist nach dem BGB anwendbar ist (so für die frühere 30-jährige Verjährungsfrist ausdrücklich: BVerwG, Urteil vom 25. November 1982 - 2 C 14.81 - BVerwGE 66, 251 ff., sowie Urteil vom 13. September 2001 - 2 A 9.00 - ZBR 2003, 43).
  • BVerwG, 12.05.1966 - II C 197.62
    Auszug aus VGH Hessen, 20.12.2007 - 1 UZ 1485/07
    Dieser Haftung könnte die Klägerin allenfalls Verwirkung bzw. die Grundsätze von Treu und Glauben entgegenhalten (vgl. auch insoweit BVerwG, Urteil vom 24. November 1966 - II C 119.64 - sowie Urteil vom 12. Mai 1966 - II C 197.62 -).
  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 14.81

    Rückzahlung zuviel gezahlter Bezüge - Beamtenrechtliche Rückforderungsansprüche -

    Auszug aus VGH Hessen, 20.12.2007 - 1 UZ 1485/07
    Zwar trifft es zu, dass auf die Rückforderung von Versorgungsbezügen mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelung die reguläre Verjährungsfrist nach dem BGB anwendbar ist (so für die frühere 30-jährige Verjährungsfrist ausdrücklich: BVerwG, Urteil vom 25. November 1982 - 2 C 14.81 - BVerwGE 66, 251 ff., sowie Urteil vom 13. September 2001 - 2 A 9.00 - ZBR 2003, 43).
  • BVerwG, 29.03.1966 - II C 44.64

    Rückforderung von Dienstbezügen - Rechtmäßigkeit eines Rückforderungsbescheides -

    Auszug aus VGH Hessen, 20.12.2007 - 1 UZ 1485/07
    Da die Festsetzung und Auszahlung der Bezüge jeweils unter dem gesetzlichen Vorbehalt der Ruhensvorschrift u. a. des § 55 BeamtVG steht, gilt für die Rückforderung § 820 Abs. 1 Satz 2 BGB, d. h. die Zahlung der Versorgungsbezüge wird behandelt wie eine Leistung aus einem Rechtsgrund, dessen Wegfall nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts als möglich angesehen wurde, so dass bei Wegfall des Rechtsgrundes der Empfänger der Leistung verschärft nach § 818 Abs. 4 BGB haftet (so ausdrücklich BVerwG in st. Rspr. seit dem Urteil vom 29. März 1966 - II C 44.64 - sowie Urteil vom 24. November 1966 - II C 119.64 - m. w. N.).
  • VG Düsseldorf, 25.08.2008 - 23 K 159/08

    Rücknahme Rückforderung Besoldung Versorgung Familienzuschlag Kinderzuschlag

    Es ist bei der Anwendung der Übergangsvorschrift anerkannt, dass in Bezug auf die Verjährung von vor dem 1. Januar 2002 entstandenen Ansprüchen die Verjährungsfrist erst beginnt, wenn die subjektiven Voraussetzungen des § 195 BGB n. F. vorliegen, vgl. OVG Saarland, a. a. O., Rn. 101 m. w. N.; Hess. Verwaltungsgerichtshof (VGH), Beschluss vom 20. Dezember 2007 - 1 UZ 1485/07 -, Juris.
  • VG Regensburg, 15.01.2016 - RO 1 S 15.2115

    Ruhensberechnung und Rückforderung überzahlterBezüge

    Aufgrund der Neuordnung der Verjährungsfristen durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz vom 1. Januar 2001 (BGBl. I S. 3138) trat an diese Stelle die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 BGB (VGH Kassel, B.v. 20.12.2007, 1 UZ 1485/2007, juris).
  • VG Stuttgart, 25.09.2009 - 12 K 1925/09

    Pflicht zur Rückzahlung überzahlter Versorgungsbezüge - Anrechnung einer

    36 Ansprüche auf Rückzahlung von Versorgungsbezügen unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 BGB (vgl. HessVGH, Beschl. v. 20.12.2007- 1 UZ 1485/07 -, juris).
  • VG Trier, 07.08.2012 - 1 K 456/12

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge infolge Anrechnung von Rentenbezug

    Für die Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge gilt seit dem 1. Januar 2002 die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 BGB (HessVGH, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - 1 UZ 1485/07 -, LKRZ 2008, 154; zur früheren 30-jährigen Verjährungsfrist BVerwG, Urteil vom 13. September 2001 - 2 A 9/00 -, ZBR 2003, 43).
  • VG Düsseldorf, 24.02.2009 - 23 L 96/09

    Rückforderung vom Erben Rückforderungsbescheid Aufrechnung Ruhensregelung

    Es ist bei der Anwendung der Übergangsvorschrift anerkannt, dass in Bezug auf die Verjährung von vor dem 1. Januar 2002 entstandenen Ansprüchen die Verjährungsfrist erst beginnt, wenn die subjektiven Voraussetzungen des § 195 BGB n. F. vorliegen, vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 27. April 2007 - 1 R 22/06 -, Juris, Rn. 101 m. w. N.; Hess. Verwaltungsgerichtshof (VGH), Beschluss vom 20. Dezember 2007 - 1 UZ 1485/07 -, Juris.
  • VG Minden, 28.12.2009 - 4 K 3050/08

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung eines Landesamtes auf ratenweise Rückzahlung von

    Auch bei vor dem 1. Januar 2002 entstandenen Ansprüchen beginnt die Verjährungsfrist erst dann, wenn die subjektiven Voraussetzungen des § 195 BGB vorliegen, vgl. Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (OVG Saarland), Urteil vom 27. April 2007 - 1 R 22/06 -, juris Rn. 101 m. w. N.; Hessischer Verwaltungsgerichtshof (Hess. VGH), Beschluss vom 20. Dezember 2007 - 1 UZ 1485/07 -, juris.
  • VG Frankfurt/Main, 17.11.2011 - 9 K 1109/11

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge

    Auch in Bezug auf die Verjährung von vor dem 1. Januar 2002 entstandenen Ansprüchen beginnt die Verjährungsfrist erst, wenn die subjektiven Voraussetzungen des § 195 BGB n. F. vorliegen (HessVGH, B. v. 20.12.2007 - 1 UZ 1485/07 -).
  • VG Trier, 17.04.2012 - 1 K 137/12

    Rückforderung von Versorgungsbezügen; Anrechnung von Renteneinkünften

    Für die Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge gilt seit dem 1. Januar 2002 die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 BGB (HessVGH, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - 1 UZ 1485/07 -, LKRZ 2008, 154; zur früheren 30-jährigen Verjährungsfrist BVerwG, Urteil vom 13. September 2001 - 2 A 9/00 -, ZBR 2003, 43).
  • VG Frankfurt/Main, 07.11.2011 - 9 K 2695/10

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge

    Auch in Bezug auf die Verjährung von vor dem 1. Januar 2002 entstandenen Ansprüchen beginnt die Verjährungsfrist erst, wenn die subjektiven Voraussetzungen des § 195 BGB n. F. vorliegen (HessVGH, B. v. 20.12.2007 - 1 UZ 1485/07 -).
  • VG Ansbach, 03.05.2011 - AN 1 K 10.01317

    Rückforderung von Versorgungsbezügen aufgrund nicht angegebenen Rentenbezugs aus

    Aufgrund der Neuordnung der Verjährungsfristen durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz vom 1. Januar 2001 (BGBl. I S. 3138) ist nunmehr für die Rückforderung von Versorgungsbezügen die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 BGB zu Grunde zu legen (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 20.12.2007, 1 UZ 1485/2007, unter Hinweis auf OVG Saarlouis, Urteil vom 27.4.2007, 1 R 22/06, Schütz, BeamtR ES/ C V 5 Nr. 66).
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