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   VGH Hessen, 26.03.2008 - 8 TG 2493/07   

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VGH Hessen, 26.03.2008 - 8 TG 2493/07 (https://dejure.org/2008,1411)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26.03.2008 - 8 TG 2493/07 (https://dejure.org/2008,1411)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26. März 2008 - 8 TG 2493/07 (https://dejure.org/2008,1411)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    (Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu Studienbeiträgen in Hessen; ernstliche Zweifel im Sinne von § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzungsentscheidung durch eine Behörde und entsprechende Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs durch das Verwaltungsgericht bei ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes; Vorliegen von ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit ...

  • Judicialis

    HV Art. 59; ; HStubeiG § 1 Abs. 1; ; HStubeiG § 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Studiengebühren - Heranziehung zu Studienbeiträgen: Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Eilrechtsschutz; ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit; Heranziehung zu Studienbeiträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen die Erhebung von Studienbeiträgen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hessen: Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen die Erhebung von Studienbeiträgen in Hessen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 58, 214
  • DVBl 2008, 667 (Ls.)
  • LKRZ 2008, 186
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (11)

  • StGH Hessen, 01.12.1976 - P.St. 812

    Unterrichtsgeldfreiheit in Hessen

    Auszug aus VGH Hessen, 26.03.2008 - 8 TG 2493/07
    1956, 780; Urteil vom 1. Dezember 1976 - P.St. 812 - Hess. StAnz.

    1977, 110 = ESVGH 27, 30 = juris) noch keine Gelegenheit hatte, zu der Frage Stellung zu nehmen, ob die Landesverfassung ein Verbot der Erhebung allgemeiner, flächendeckender Studienbeiträge enthält.

    Mit dieser Entstehungsgeschichte der Norm korrespondierend, hat der Staatsgerichtshof für das Land Hessen in seiner bisherigen Rechtsprechung als telos des Art. 59 HV nicht die Unentgeltlichkeit des Unterrichts herausgearbeitet, sondern den Zweck des Art. 59 HV darin gesehen, dem Tüchtigen freie Bahn zu gewähren, ohne Rücksicht auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern (Urteil vom 11. Mai 1966 - P.St. 191 - a.a.O. und Urteil vom 1. Dezember 1976 - P.St. 812 - a.a.O. = juris Rdnr. 58).

    Art. 59 HV enthalte als soziales Grundrecht immanente Schranken und "stehe unter dem Vorbehalt des Möglichen" im Sinne dessen, was der Einzelne vernünftigerweise von der Gesellschaft beanspruchen könne (Urteil vom 1. Dezember 1976 - P.St. 812 - a.a.O. = juris Rdnr. 56).

    Auch wenn der Staatsgerichtshof in seiner Judikatur Art. 59 Abs. 1 Satz 4 HV bisher nicht als "echten Gesetzesvorbehalt" angesehen hat, lässt die bisherige landesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung zu Art. 59 HV jedoch erkennen, dass dem einfachen Gesetzgeber die Aufgabe der Verdeutlichung und Konkretisierung des Garantiegehalts des Art. 59 Abs. 1 Satz 1 HV zukommt, ferner Satz 1 der Vorschrift nicht schrankenlos gewährt ist, sondern den Beschränkungen eines "Teilhaberechts" unterliegt, zwischen Satz 1 auf der einen und den Sätzen 3 und 4 des Art. 59 Abs. 1 HV auf der anderen Seite kein Regel- Ausnahme-Verhältnis besteht (Urteil vom 1. Dezember 1976 - P.St. 812 - a.a.O. = juris Rdnr. 54) und schließlich Satz 1 der Vorschrift auch unter dem Vorbehalt des Möglichen steht, also die Gewährleistung des Satzes 1 nicht grundsätzlich einer Einschränkung im Wege der einfachen Gesetzgebung entgegenstehen muss.

  • StGH Hessen, 11.05.1956 - P.St. 191

    Ausführungsverordnung; Ausländer; Geltungsbereich; Rechtsverordnung; Schulgeld;

    Auszug aus VGH Hessen, 26.03.2008 - 8 TG 2493/07
    Darüber hinaus muss in die Überlegungen eingestellt werden, dass der Hessische Staatsgerichtshof im Rahmen seiner bisherigen Rechtsprechung zu Art. 59 HV (Urteil vom 8. Juli 1949 - P.St. 22 - Hess. StAnz. 1949, 348 = VerwRspr. 2 (1950), 20; Urteil vom 11. Mai 1956 - P.St. 191 - Hess. StAnz.

    Mit dieser Entstehungsgeschichte der Norm korrespondierend, hat der Staatsgerichtshof für das Land Hessen in seiner bisherigen Rechtsprechung als telos des Art. 59 HV nicht die Unentgeltlichkeit des Unterrichts herausgearbeitet, sondern den Zweck des Art. 59 HV darin gesehen, dem Tüchtigen freie Bahn zu gewähren, ohne Rücksicht auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern (Urteil vom 11. Mai 1966 - P.St. 191 - a.a.O. und Urteil vom 1. Dezember 1976 - P.St. 812 - a.a.O. = juris Rdnr. 58).

    Insoweit liege kein klassisches Grundrecht zur Abwehr von Eingriffen in Freiheit und Eigentum vor (so schon im Urteil vom 11. Mai 1956 - P.St. 191 - a.a.O.).

    Als soziales Grundrecht sei die Regelung in sehr viel höherem Maße als die meisten klassischen Grundrechte der Differenzierung zugänglich und einschränkend auszulegen, um dem einfachen Gesetzgeber bei der Ausgestaltung, die immer von wechselnden Umständen abhängig sei, nicht über Gebühr die Hände zu binden (Urteil vom 11. Mai 1956 - P.St. 191 - a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2007 - 15 A 1596/07

    Erstes Berufungsverfahren wegen Studiengebühren für das Erststudium in

    Auszug aus VGH Hessen, 26.03.2008 - 8 TG 2493/07
    Der Senat folgt insoweit den überzeugenden Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen für das mit den hessischen Regelungen vergleichbare Studienbeitrags- und Hochschulabgabengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (OVG NRW, Urteil vom 9. Oktober 2007 - 15 A 1596/07 - DVBl. 2007, 1442 = NWVBl. 2008, 22 = juris Rdnrn. 84 ff.).

    Der Senat folgt dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen auch in der Auffassung, dass die Vereinbarung zur Unentgeltlichkeit des Hochschulunterrichts im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte mangels hinreichender Bestimmtheit nicht als innerstaatliches Recht unmittelbar anwendbar ist (OVG NRW, Urteil vom 9. Oktober 2007 - 15 A 1596/07 - a.a.O. = juris Rdnrn. 48 ff.).

  • VG Gießen, 12.11.2007 - 3 G 2590/07

    Erhebung von Studiengebühren

    Auszug aus VGH Hessen, 26.03.2008 - 8 TG 2493/07
    Das Verwaltungsgericht Gießen sei in einer später ergangenen Eilentscheidung (Beschluss vom 12. November 2007 - 3 G 2590/07) auch selbst davon ausgegangen, dass die Bedenken gegen die Vereinbarkeit der Regelungen des Hessischen Studienbeitragsgesetzes mit der Hessischen Verfassung so gewichtig seien, dass ein Erfolg in der Hauptsache überwiegend wahrscheinlich sei.

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Studienbeitragsbescheides im Sinne des § 80 Abs. 4 Satz 3 1. Alternative VwGO beständen aber selbst dann nicht, wenn man unter Berücksichtigung später ergangener Entscheidungen der Vorinstanz, in denen es ebenfalls um die Heranziehung zu Studienbeiträgen nach dem Hessischen Studienbeitragsgesetz ging (etwa VG Gießen, Beschluss vom 12. November 2007 - 3 G 2590/07 -), davon ausgehen wollte, dass die Vorinstanz im Hinblick auf die von ihr angenommene Unvereinbarkeit der Regelungen des Hessischen Studienbeitragsgesetzes mit den Vorgaben des Art. 59 Abs. 1 Sätze 1 und 4 HV auch vorliegend nicht von einem offenen Ausgang des Hauptsacheverfahrens ausgegangen ist, sondern einen Erfolg der Klage des Antragstellers gegen den in Rede stehenden Studienbeitragsbescheid als überwiegend wahrscheinlich angesehen hat.

  • VG Gießen, 30.10.2007 - 3 G 3758/07

    Studienbeitragspflicht und ihre Verfassungsmäßigkeit nach dem StudBG HE

    Auszug aus VGH Hessen, 26.03.2008 - 8 TG 2493/07
    Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 30. Oktober 2007 - 3 G 3758/07 - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung abgeändert.

    den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 30. Oktober 2007 - 3 G 3758/07 - aufzuheben und den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage des Antragstellers abzulehnen.

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.01.1989 - 9 M 1/89
    Auszug aus VGH Hessen, 26.03.2008 - 8 TG 2493/07
    Beruhen demgegenüber ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Abgabenbescheids ausschließlich auf ernstlichen verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Gültigkeit einer anzuwendenden Rechtsnorm, bedarf es zusätzlich einer Interessenabwägung zwischen den beteiligten öffentlichen und den einem Sofortvollzug entgegenstehenden privaten Interessen (BFH, Beschlüsse vom 6. März 2003 - XI B 7/02 -, BFHE 202, 141 = NJW 2003, 1830 = juris Rdnr. 27; - XI B 76/02 -, BFHE 202, 147 = juris Rdnr. 26, jeweils m.w.N.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 13. Januar 1989 - 9 M 1/89 - NVwZ-RR 1989, 328 = juris Rdnr. 26).
  • BFH, 06.03.2003 - XI B 7/02

    Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung

    Auszug aus VGH Hessen, 26.03.2008 - 8 TG 2493/07
    Beruhen demgegenüber ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Abgabenbescheids ausschließlich auf ernstlichen verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Gültigkeit einer anzuwendenden Rechtsnorm, bedarf es zusätzlich einer Interessenabwägung zwischen den beteiligten öffentlichen und den einem Sofortvollzug entgegenstehenden privaten Interessen (BFH, Beschlüsse vom 6. März 2003 - XI B 7/02 -, BFHE 202, 141 = NJW 2003, 1830 = juris Rdnr. 27; - XI B 76/02 -, BFHE 202, 147 = juris Rdnr. 26, jeweils m.w.N.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 13. Januar 1989 - 9 M 1/89 - NVwZ-RR 1989, 328 = juris Rdnr. 26).
  • BFH, 06.03.2003 - XI B 76/02

    Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung

    Auszug aus VGH Hessen, 26.03.2008 - 8 TG 2493/07
    Beruhen demgegenüber ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Abgabenbescheids ausschließlich auf ernstlichen verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Gültigkeit einer anzuwendenden Rechtsnorm, bedarf es zusätzlich einer Interessenabwägung zwischen den beteiligten öffentlichen und den einem Sofortvollzug entgegenstehenden privaten Interessen (BFH, Beschlüsse vom 6. März 2003 - XI B 7/02 -, BFHE 202, 141 = NJW 2003, 1830 = juris Rdnr. 27; - XI B 76/02 -, BFHE 202, 147 = juris Rdnr. 26, jeweils m.w.N.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 13. Januar 1989 - 9 M 1/89 - NVwZ-RR 1989, 328 = juris Rdnr. 26).
  • VGH Bayern, 04.04.2007 - 19 CS 07.400
    Auszug aus VGH Hessen, 26.03.2008 - 8 TG 2493/07
    Die maßgeblichen "ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit" können im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, wenn sie sich ausschließlich aus einer Nichtvereinbarkeit des dem Verwaltungsakt zugrunde liegenden Gesetzes mit verfassungsrechtlichen Vorschriften ergeben, nur dann angenommen werden, wenn die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes offensichtlich ist, die Nichtigkeit der dem Verwaltungsakt zugrunde liegenden Norm also "geradezu auf der Hand liegt", das fragliche Gesetz mithin "greifbar verfassungswidrig" ist (ebenso Bayer. VGH, Beschluss vom 4. April 2007 - 19 CS 07.400 - juris Rdnrn. 31, 33).
  • StGH Hessen, 13.07.1956 - P.St. 204

    Unterrichtsgeldfreiheit; Vorlageform

    Auszug aus VGH Hessen, 26.03.2008 - 8 TG 2493/07
    1956, 552; Urteil vom 13. Juli 1956 - P.St. 204 - Hess. StAnz.
  • StGH Hessen, 08.07.1949 - P.St. 22

    Lehrmittelfreiheit

  • StGH Hessen, 11.06.2008 - P.St. 2133

    1. Die Aufzählung der Antragsberechtigten vor dem Staatsgerichtshof in Art. 131

    Auch dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 26.03.2008 - 8 TG 2493/07 - ) erscheint die Darlehenslösung des Studienbeitragsgesetzes verfassungsrechtlich nicht von vornherein als unzulässig.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.05.2016 - 10 S 16.15

    Antrag auf einstweilige Aussetzung des Landesentwicklungsplans Berlin-Brandenburg

    Im vorliegenden Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, in dem gerade keine Endentscheidung getroffen wird, ist das Oberverwaltungsgericht zu einer Vorlage auch wegen des vorläufigen und eilbedürftigen Charakters des Verfahrens nach § 47 Abs. 6 weder verpflichtet noch berechtigt (vgl. OVG M-V, Beschluss vom 19. Juni 2015 - 1 M 23/14 -, juris Rn. 19; HessVGH, Urteil vom 8. Oktober 2010 - 8 B 1344/10 -, DÖV 2011, 44, juris Rn. 8; Beschluss vom 26. März 2008 - 8 TG 2493/07 -, juris Rn. 27).
  • VG Wiesbaden, 07.01.2013 - 1 L 203/12

    Kosten für die Erstellung eines Gutachtens über den Verkehrswert eines

    Nach der im Rahmen des § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO entsprechende Anwendung findenden Bestimmung des § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO (HessVGH, Beschluss vom 26.03.2008 - 8 TG 2493/07 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 24.02.2009 - 5 B 383/08 - VG Sigmaringen, Beschluss vom 24.11.2009 - 6 K 2494/09 - jeweils zitiert nach Juris) kann das Gericht bei Anforderung öffentlicher Abgaben die aufschiebende Wirkung von Widerspruch oder Klage anordnen, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes bestehen oder wenn die Vollziehung für den Abgaben- oder Kostenpflichtigen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zufolge hätte.
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