Rechtsprechung
   VG Gießen, 03.03.2011 - 4 L 444/11.GI   

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VG Gießen, 03.03.2011 - 4 L 444/11.GI (https://dejure.org/2011,14871)
VG Gießen, Entscheidung vom 03.03.2011 - 4 L 444/11.GI (https://dejure.org/2011,14871)
VG Gießen, Entscheidung vom 03. März 2011 - 4 L 444/11.GI (https://dejure.org/2011,14871)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht ermöglich Durchführung der Fight Night

Papierfundstellen

  • SpuRt 2012, 42
  • LKRZ 2011, 238
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 2743/10

    Ausstrahlungsverbot für Kampfsportsendungen

    Auszug aus VG Gießen, 03.03.2011 - 4 L 444/11
    Würde allerdings von der Antragstellerin auch die Zulassung von Jugendlichen zu ihrer Veranstaltung angestrebt, so wäre nach Ansicht des Gerichts aus Gründen des Jugendschutzes wegen des MMA-Kämpfen wohl innewohnenden Gewaltpotentials im Rahmen der Interessenabwägung von einem überwiegenden öffentlichen Interesse auszugehen gewesen (vgl. hierzu Bundesverfassungsgericht, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2010 -1 BvR 2743/10 -), da dann eine Störung der öffentlichen Sicherheit zu besorgen wäre.
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VG Gießen, 03.03.2011 - 4 L 444/11
    Schutzgut der öffentlichen Ordnung im Sinne des § 11 HSOG ist nach herrschender Meinung die "Gesamtheit jener ungeschriebenen Regeln für das Verhalten des Einzelnen in der Öffentlichkeit, deren Beobachtung nach den jeweils herrschenden Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten staatsbürgerlichen Gemeinschaftslebens betrachtet wird" (vgl. Hornmann, HSOG, 2. Aufl., § 11 Rdnr. 18 m. w. N.; vgl. BVerfGE 69, 315 ).
  • BVerwG, 24.10.2001 - 6 C 3.01

    Unterhaltungsspiel "Laserdrom"

    Auszug aus VG Gießen, 03.03.2011 - 4 L 444/11
    Allerdings vermag das Gericht im Rahmen seiner summarischen Prüfung nicht zu erkennen, dass die geplante Darbietung am 5. März 2011 im Sinne der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 2001 - 6 C 3/01 - (BVerwGE 115, 189) zum Betrieb eines sogenannten Laserdromes mit simulierten Tötungshandlungen eine "Tendenz zur Bejahung oder zumindest Bagatellisierung von Gewalt dergestalt innewohnt, dass wegen der auf die Identifikation der Zuschauer mit der Gewaltausübung gegen Menschen" und deren "lustvoller Teilnahme" hieran, die Kampfsportveranstaltung am 5. März 2011 mit den allgemeinen Wertevorstellungen in der Gesellschaft und der verfassungsrechtlichen Garantie der Menschenwürde unvereinbar ist.
  • VG München, 09.10.2014 - M 17 K 10.1438

    Rundfunkrecht

    Das VG Gießen hat in diesem Zusammenhang die Feststellung getroffen, dass der unterlegene Kämpfer nicht zum Objekt von Gewalthandlungen degradiert wird, solange den Teilnehmern nach den Regeln des Sports die Möglichkeit eingeräumt wird, das Kampfgeschehen durch Abklopfen zu beenden (VG Gießen, B.v. 3.3.2011 - 4 L 444/11.GI - LKRZ 2011, 238 = BeckRS 2011, 48391).
  • VG Gießen, 09.06.2011 - 4 L 1918/11

    Verwaltungsgericht setzt Auflagen für die am Pfingstsonntag geplante Durchführung

    Dass die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines solchen Verbotes der im Eilverfahren vorzunehmenden Abwägung der gegenstreitenden Interessen nicht stand hält, hatte die Kammer bereits in ihrer Entscheidung vom 3. März 2011 ausführlich dargelegt und verwies im Beschluss vom heutigen Tag dementsprechend auf diese Entscheidung (Az.: 4 L 444/11.GI; vgl. Pressemitteilung vom gleichen Tag).
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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2011 - 6 A 11076/10.OVG   

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https://dejure.org/2011,18372
OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2011 - 6 A 11076/10.OVG (https://dejure.org/2011,18372)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.04.2011 - 6 A 11076/10.OVG (https://dejure.org/2011,18372)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. April 2011 - 6 A 11076/10.OVG (https://dejure.org/2011,18372)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der steigende Handwerkskammerbeitrag

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Angehobener Mitgliedsbeitrag der IHK Trier rechtmäßig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mitgliedsbeitrag der Handwerkskammer Trier rechtmäßig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • LKRZ 2011, 238
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OVG Niedersachsen, 17.09.2018 - 8 LB 128/17

    Ausgleichsrücklage; Beitrag; Doppik; Industrie- und Handelskammer; Kammerbeitrag;

    Der Beitragsstreit, der unter Umständen erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres rechtskräftig abgeschlossen wird, vermag solche Ausgaben hingegen nicht zu verhindern (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 13.4.2011 - 6 A 11076/10 -, LKRZ 2011, 238, juris Rn. 18).

    Der Beitragsstreit, der unter Umständen erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres rechtskräftig abgeschlossen wird, vermag solche Ausgaben hingegen nicht zu verhindern (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 13.4.2011 - 6 A 11076/10 -, LKRZ 2011, 238, juris Rn. 18).

  • BVerwG, 09.12.2015 - 10 C 6.15

    Ausgleichsrücklage; Beitragsbescheid; Beitragsbedarf; Betriebsmittelrücklage;

    Hierfür beruft es sich auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, derzufolge ein Kammermitglied die Zahlung des Kammerbeitrags nicht mit Einwänden gegen die Beitragsverwendung verweigern darf (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1979 - 7 C 65.78 - BVerwGE 59, 242 ; OVG Koblenz, Urteil vom 13. April 2011 - 6 A 11076/10 - LKRZ 2011, 238).
  • OVG Niedersachsen, 17.09.2018 - 8 LB 129/17

    Ausgleichsrücklage; Beitrag; Doppik; Industrie- und Handelskammer; Kammerbeitrag;

    Der Beitragsstreit, der unter Umständen erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres rechtskräftig abgeschlossen wird, vermag solche Ausgaben hingegen nicht zu verhindern (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 13.4.2011 - 6 A 11076/10 -, LKRZ 2011, 238, juris Rn. 18).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.09.2014 - 6 A 11345/13

    Beiträge zur IHK Koblenz teilweise zu hoch

    Der Senat geht zwar in ständiger Rechtsprechung in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon aus, dass die Aufgabenüberschreitung einer IHK im Rahmen einer Anfechtung des Beitragsbescheides nicht gerügt werden kann (vgl. hierzu bereits OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. April 2011 - 6 A 11076/10 -, juris Rn. 16 ff.).

    Vielmehr kann ein einzelnes Kammermitglied seinen Anspruch auf Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Grenzen der Kammertätigkeit im Wege einer Feststellungs- oder Unterlassungsklage geltend machen (vgl. OVG RP, Urteil vom 13. April 2011 - 6 A 11076/10 -, juris Rn. 16 ff.),.

  • VG Augsburg, 29.03.2018 - Au 2 K 16.371

    Rechtmäßigkeit des Haushaltsplans der Handwerkskammer bezüglich der

    Gemäß Art. 105 Abs. 1 Nr. 2 BayHO i.V.m. Art. 7 Abs. 1 Satz 1 BayHO hat die Handwerkskammer bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten (vgl. BVerwG, U.v. 11.4.1995 - 1 C 34.92 - juris Rn. 37 ff. - zur ORH-Prüfkompetenz bzgl. Handwerkskammern; OVG RhPf, U.v. 13.4.2011 - 6 A 11076/10 - juris Rn. 22 - zu Handwerkskammern; VG München, U.v. 20.7.2004 - M 16 K 03.1269 - juris Rn. 59 - zu Apothekerkammern; a.A. Jahn, GewArch 2006, 89).

    Unabhängig von einer Einführung der Verwaltungsdoppik und der damit verbundenen Orientierung an der kaufmännischen Buchführung ist die Bildung von angemessenen Rücklagen für die Kammern als nicht gewinnorientierte öffentlich-rechtliche Körperschaften weiterhin notwendig und gehört zu einer geordneten Haushaltsführung (vgl. Jahn, GewArch 2013, 49, 53; vgl. zum Ganzen: BVerwG, U.v. 9.12.2015 - 10 C 6.15 - juris Rn. 17; U.v. 26.6.1990 - 1 C 45.87 - juris Rn. 20 - jeweils zur IHK; vgl. allg. zur Zulässigkeit der Rücklagenbildung bei Handwerkskammern OVG LSA, U.v. 20.9.2012 - 1 L 136/11 - juris Rn. 64; OVG RhPf, U.v. 13.4.2011 - 6 A 11076/10 - juris Rn. 23; OVG Bbg, U.v. 22.6.2004 - 2 A 394/02 - juris Rn. 33; OVG NW, U.v. 15.9.1993 - 25 A 1714/92 - juris Rn. 91 f.; VG Trier - U.v. 1.9.2010 - 5 K 244/10.TR - juris Rn. 25).

  • VG Mainz, 21.10.2011 - 4 K 1578/10

    Pflicht zur Zahlung von Kammerbeiträgen nach Insolvenzeröffnung

    Bei der Festsetzung des Zusatzbeitrags auf einheitlich 1, 2% des von der Finanzverwaltung ermittelten Gewerbeertrags handelt es sich um einen zulässigen Beitragsmaßstab (VG Trier, Urteil vom 1. September 2010 - 5 K 244/10.TR - juris, Rn. 20, bestätigt durch: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13. April 2011 - 6 A 11076/10.OVG - juris).

    Vielmehr ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass insbesondere aus Gründen der Verfahrenserleichterung eine Rückveranlagung erfolgen kann (Nieders.OVG, Beschluss vom 4. Mai 2009 - 8 LC 106/08 - juris, Rn. 31; BayVGH, Urteil vom 27. Januar 1977, GewArch 1977, 267 [268]; OVG NRW, Urteil vom 28. April 1977, GewArch 1977, 268 [269]; VG Trier, Urteil vom 1. September 2010 - 5 K 244/10.TR - juris, Rn. 20, bestätigt durch: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13. April 2011 - 6 A 11076/10.OVG - juris; VG Berlin, Urteil vom 15. Juli 2011 - 4 K 503.10 - juris, Rn. 19).

  • VG Augsburg, 29.03.2018 - Au 2 K 16.187

    Rechtmäßigkeit des Handwerkskammerbeitrags

    Gemäß Art. 105 Abs. 1 Nr. 2 BayHO i.V.m. Art. 7 Abs. 1 Satz 1 BayHO hat die Handwerkskammer bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten (vgl. BVerwG, U.v. 11.4.1995 - 1 C 34.92 - juris Rn. 37 ff. - zur ORH-Prüfkompetenz bzgl. Handwerkskammern; OVG RhPf, U.v. 13.4.2011 - 6 A 11076/10 - juris Rn. 22 - zu Handwerkskammern; VG München, U.v. 20.7.2004 - M 16 K 03.1269 - juris Rn. 59 - zu Apothekerkammern; a.A. Jahn, GewArch 2006, 89).

    Unabhängig von einer Einführung der Verwaltungsdoppik und der damit verbundenen Orientierung an der kaufmännischen Buchführung ist die Bildung von angemessenen Rücklagen für die Kammern als nicht gewinnorientierte öffentlich-rechtliche Körperschaften weiterhin notwendig und gehört zu einer geordneten Haushaltsführung (vgl. Jahn, GewArch 2013, 49, 53; vgl. zum Ganzen: BVerwG, U.v. 9.12.2015 - 10 C 6.15 - juris Rn. 17; U.v. 26.6.1990 - 1 C 45.87 - juris Rn. 20 - jeweils zur IHK; vgl. allg. zur Zulässigkeit der Rücklagenbildung bei Handwerkskammern OVG LSA, U.v. 20.9.2012 - 1 L 136/11 - juris Rn. 64; OVG RhPf, U.v. 13.4.2011 - 6 A 11076/10 - juris Rn. 23; OVG Bbg, U.v. 22.6.2004 - 2 A 394/02 - juris Rn. 33; OVG NW, U.v. 15.9.1993 - 25 A 1714/92 - juris Rn. 91 f.; VG Trier - U.v. 1.9.2010 - 5 K 244/10.TR - juris Rn. 25).

  • KG, 27.03.2012 - 5 U 39/10

    Klagebefugnis eines Verbandes; Irreführung durch entgeltliche Verleihung der

    (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. September 2010, 6 A 10282/10; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. April 2011, 6 A 11076/10 VG; Stuttgart, Urteil vom 15. April 2011, 4 K 2355/10).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.09.2012 - 1 L 124/11

    Folgen einer fehlerhaften Rücklagenbildung durch eine Handwerkskammer

    Bei der Beurteilung dessen, was die Beklagte im Einzelnen für erforderlich und welche Rücklagen sie in welcher Höhe für angemessen hält, steht ihr ein weiter Entscheidungsspielraum zu, der einerseits dadurch begrenzt wird, dass die durch Rücklage zu finanzierende Maßnahme dem Aufgabenbereich der Beklagten unterfallen muss und andererseits die Grenzen einer ordnungsgemäßen Wirtschaftsführung nicht offenkundig überschritten werden dürfen bzw. ein mit den Grundsätzen eines vernünftigen Wirtschaftens schlechthin unvereinbares Verhalten der Beklagten feststellbar ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 13. April 2011 - 6 A 11076/10 -, juris, RdNr. 22; VG Lüneburg, Urt. v. 23. November 2004 - 3 A 5/01 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.09.2012 - 1 L 136/11

    Rücklagenbildung durch Handwerkskammer; Entscheidungsspielraum

    Bei der Beurteilung dessen, was die Beklagte im Einzelnen für erforderlich und welche Rücklagen sie in welcher Höhe für angemessen hält, steht ihr ein weiter Entscheidungsspielraum zu, der einerseits dadurch begrenzt wird, dass die durch Rücklage zu finanzierende Maßnahme dem Aufgabenbereich der Beklagten unterfallen muss und andererseits die Grenzen einer ordnungsgemäßen Wirtschaftsführung nicht offenkundig überschritten werden dürfen bzw. ein mit den Grundsätzen eines vernünftigen Wirtschaftens schlechthin unvereinbares Verhalten der Beklagten feststellbar ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 13. April 2011 - 6 A 11076/10 -, juris RdNr. 22).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2015 - 17 A 1047/14

    Aufbringung der Kosten der Errichtung und Tätigkeit der Industrie- und

  • VG Düsseldorf, 10.02.2016 - 20 K 3039/15
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2015 - 17 A 1046/14

    Aufbringung der Kosten der Errichtung und Tätigkeit der Industrie- und

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Rechtsprechung
   VG Darmstadt, 23.03.2011 - 2 K 91/10.DA   

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https://dejure.org/2011,22035
VG Darmstadt, 23.03.2011 - 2 K 91/10.DA (https://dejure.org/2011,22035)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 23.03.2011 - 2 K 91/10.DA (https://dejure.org/2011,22035)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 23. März 2011 - 2 K 91/10.DA (https://dejure.org/2011,22035)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,22035) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • LKRZ 2011, 238
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.03.2011 - 2 K 91/10
    Zum anderen würde ein Abstellen auf den Ort der Kanzlei eines Rechtsanwalts für die Bestimmung des Gerichtsstands nicht immer zu eindeutigen Ergebnissen führen, da es bei sogenannten überörtlichen Sozietäten, wie sie der Antragsteller eingegangen ist, unter Umständen mehrere Kanzleien an verschiedenen Orten geben kann (vgl. hierzu BGH - Senat für Anwaltssachen -, Beschluß vom 18. September 1989 - AnwZ (B) 30/89 -, BGHZ 108, 290 = MDR 1990, 150, unter Hinweis auf BVerfG NJW 1988, 191 ).
  • BGH, 18.09.1989 - AnwZ (B) 30/89

    Zulässigkeit einer überörtlichen Sozietät

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.03.2011 - 2 K 91/10
    Zum anderen würde ein Abstellen auf den Ort der Kanzlei eines Rechtsanwalts für die Bestimmung des Gerichtsstands nicht immer zu eindeutigen Ergebnissen führen, da es bei sogenannten überörtlichen Sozietäten, wie sie der Antragsteller eingegangen ist, unter Umständen mehrere Kanzleien an verschiedenen Orten geben kann (vgl. hierzu BGH - Senat für Anwaltssachen -, Beschluß vom 18. September 1989 - AnwZ (B) 30/89 -, BGHZ 108, 290 = MDR 1990, 150, unter Hinweis auf BVerfG NJW 1988, 191 ).
  • VGH Hessen, 07.05.1993 - 11 TH 1563/92

    Unanwendbarkeit des GVG § 17a auf das verwaltungsgerichtliche Eilverfahren;

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.03.2011 - 2 K 91/10
    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat dazu in seinem Beschluss vom 07.05.1993 (AZ: 11 TH 1563/92; zitiert nach juris) festgestellt:.
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