Weitere Entscheidung unten: VG Koblenz, 20.10.2010

Rechtsprechung
   VG Darmstadt, 27.08.2010 - 5 K 38/10.DA   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,17337
VG Darmstadt, 27.08.2010 - 5 K 38/10.DA (https://dejure.org/2010,17337)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 27.08.2010 - 5 K 38/10.DA (https://dejure.org/2010,17337)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 27. August 2010 - 5 K 38/10.DA (https://dejure.org/2010,17337)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • LKRZ 2011, 35
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.02.1996 - 1 B 134.95

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus VG Darmstadt, 27.08.2010 - 5 K 38/10
    Wie sich aus § 5 Abs. 1 Nr. 2 oder § 5 Abs. 2 Nr. 2 bis 5 WaffG ergibt, kann eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit auch dann eintreten, wenn es an einer strafgerichtlichen Verurteilung fehlt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.02.1996 - 1 B 134.95 -, Buchholz 402.5 Nr. 75).
  • VGH Hessen, 03.11.1997 - 11 TE 3747/97

    Widerruf von Waffenbesitzkarten - Streitwert

    Auszug aus VG Darmstadt, 27.08.2010 - 5 K 38/10
    Die Festsetzung des Streitwertes folgt aus §§ 52, 63 Abs. 2 GKG, wobei das Gericht bei dem Streit um den Widerruf einer Waffenbesitzkarte vom gesetzlichen Auffangstreitwert zuzüglich 750, 00 EUR pro Waffe ausgeht, wobei die erste eingetragene Waffe bei der Streitwertfestsetzung außer Ansatz bleibt (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 03.11.1997 - 11 TE 3747/97).
  • VG Darmstadt, 21.07.2009 - 5 L 1919/08

    Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen psychischer Erkrankung

    Auszug aus VG Darmstadt, 27.08.2010 - 5 K 38/10
    Ständiger Rechtsprechung der Kammer zufolge ist es nicht streitwerterhöhend, dass die Waffen nicht in einer Waffenbesitzkarte, sondern in mehreren Papieren eingetragen sind (vgl. VG Darmstadt, Beschl. v. 21.07.2009 - 5 L 1919/08.DA [3]; Beschl. v. 31.08.2009 - 5 L 882/09.DA [3]).
  • BVerwG, 30.04.1985 - 1 C 12.83

    Waffenrecht - Jagdschein - Waffenbesitzkarte - Widerruf - Zuverlässigkeit -

    Auszug aus VG Darmstadt, 27.08.2010 - 5 K 38/10
    Der Waffenschein gestattet nur das Führen der Waffe (§ 10 Abs. 4 WaffG), berechtigte hingegen nicht zum Erwerb und Besitz der in ihm eingetragenen Waffe (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.04.1985 - 1 C 12.83 -, NVwZ 1986, 558 [559] und juris, Rdnr. 37).
  • LG Schwerin, 19.12.2019 - 34 KLs 15/19

    Nordkreuz

    Selbst wenn der Waffenbesitzschein rechtswidrig (gewesen) wäre, bliebe er wirksam und damit wegen des Grundsatzes der Verwaltungsakzessorietät der Besitz von Munition auf seiner Grundlage straflos (vgl. VG Darmstadt LKRZ 2011, 35).
  • VG Aachen, 25.08.2011 - 6 L 8/11

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen

    vgl. VG Darmstadt, Urteil vom 27. August 2010 - 5 K 38/10.DA -, , Rdn. 78.
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Rechtsprechung
   VG Koblenz, 20.10.2010 - 1 L 1256/10.KO   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,28374
VG Koblenz, 20.10.2010 - 1 L 1256/10.KO (https://dejure.org/2010,28374)
VG Koblenz, Entscheidung vom 20.10.2010 - 1 L 1256/10.KO (https://dejure.org/2010,28374)
VG Koblenz, Entscheidung vom 20. Oktober 2010 - 1 L 1256/10.KO (https://dejure.org/2010,28374)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antragsbefugnis einer verbandsangehörigen Kommune gegen einen auf die Freigabe einer Sprengung im Tagebaugebiet gerichteten Verwaltungsakt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • LKRZ 2011, 35
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.11.2008 - 7 C 10.08

    Grundeigener Bodenschatz; Gewinnungsberechtigung; Grundeigentum; Zulegung;

    Auszug aus VG Koblenz, 20.10.2010 - 1 L 1256/10
    Eine solche Rechtsverletzung käme allenfalls dann in Betracht, wenn die Antragstellerin durch diese Entscheidung entweder in ihrem Eigentum im Sinne der §§ 903 ff Bürgerliches Gesetzbuch - BGB - oder in ihren Selbstverwaltungsrecht im Sinne von Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz - GG - betroffen sein könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. November 2008, BVerwGE 132, 261 ff [BVerwG 20.11.2008 - BVerwG 7 C 10.08] und Urteil vom 11. Januar 2001, NVwZ 2001, 1160), was aber offensichtlich nicht der Fall ist.
  • BVerwG, 29.06.2006 - 7 C 11.05

    Klagebefugnis; Rechtsverletzung; Braunkohlentagebau; Braunkohlenplan;

    Auszug aus VG Koblenz, 20.10.2010 - 1 L 1256/10
    Ungeachtet der Frage, ob und ggf. inwieweit diese Vorschriften auf den vorliegenden Sachverhalt anzuwenden sind, ist nicht ersichtlich, dass durch die Freigabe der beantragten Sprengung im bestandskräftig genehmigten Basaltlava-Tagebau Nr. 389 das privatrechtlich geschützte Eigentum oder das Selbstverwaltungsrecht der Antragstellerin und damit Interessen im Sinne des § 48 Abs. 2 Satz 1 BBergG unzumutbar beeinträchtigt werden (vgl. zur drittschützenden Wirkung dieser Vorschrift BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 2006, 7 C 6/06 und vom 29. Juni 2006, 7 C 11/05 , jeweils zitiert nach [...]; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. Juni 2001, 7 A 11955/00.OVG).
  • BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 12.99

    Planfeststellung; Gemeinde; Eigentum der Gemeinde; Klagebefugnis der Gemeinde;

    Auszug aus VG Koblenz, 20.10.2010 - 1 L 1256/10
    Eine solche Rechtsverletzung käme allenfalls dann in Betracht, wenn die Antragstellerin durch diese Entscheidung entweder in ihrem Eigentum im Sinne der §§ 903 ff Bürgerliches Gesetzbuch - BGB - oder in ihren Selbstverwaltungsrecht im Sinne von Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz - GG - betroffen sein könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. November 2008, BVerwGE 132, 261 ff [BVerwG 20.11.2008 - BVerwG 7 C 10.08] und Urteil vom 11. Januar 2001, NVwZ 2001, 1160), was aber offensichtlich nicht der Fall ist.
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