Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 08.07.1993 - 2 S 124/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4849
OVG Sachsen, 08.07.1993 - 2 S 124/93 (https://dejure.org/1993,4849)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08.07.1993 - 2 S 124/93 (https://dejure.org/1993,4849)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08. Juli 1993 - 2 S 124/93 (https://dejure.org/1993,4849)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,4849) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    SächsVerf Art 119 S. 2 Nr. 2; EV Anl. I Kap. XIX Sachgeb. A Abschn. II Nr. 3d S. 1; Nr. 1 Abs. 5 Nr. 5; SächsHEG § 50, § 75 ff, § 81

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Personalkommission; Hochschullehrer; Einstellung; MfS; DDR; Falsche Angaben

Papierfundstellen

  • LKV 1994, 341
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Sachsen, 16.02.1993 - 2 S 17/93

    Fristlose Entlassung; Professor; DDR; Widerruf; Professorentitel

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.07.1993 - 2 S 124/93
    Auch die Ernennung eines im Angestelltenverhältnis beschäftigten Professors erfordert neben dem Abschluß eines Arbeitsvertrages die Berufung, d.h. die durch Verwaltungsakt vorgenommene Verleihung eines öffentlichen Amtes (so schon in der DDR, vgl. Beschl. des Senats vom 16.2.1993 - 2 S 17/93).
  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvL 2/00

    Unzulässige Richtervorlage mangels hinreichender Darlegung der

    Angesichts der an den Kläger gerichteten differenzierten Fragestellung nach Art und Umfang einer Tätigkeit für das MfS stellt sich unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 8. Juli 1993 - 2 S 124/93 -, SächsVBl 1994, S. 82 ) zudem die nahe liegende Frage, ob der Kläger nicht mit Blick auf das von ihm angestrebte Amt nach Lage der Dinge ohne weiteres zu der Erkenntnis hätte gelangen können und müssen, dass IM-Tätigkeit und hauptamtliche Tätigkeit jedenfalls unter Berücksichtigung der Fragestellung nicht "zusammen" gesehen werden konnten und durften, um die Entschließungsfreiheit des Dienstherrn zu wahren.

    Das Oberverwaltungsgericht hat aber in seinem Beschluss vom 8. Juli 1993 - 2 S 124/93 - (SächsVBl 1994, S. 82 ) zutreffend darauf hingewiesen, die Beurteilung der Frage, ob ein Beamter im Falle der Zusammenarbeit mit dem MfS ausnahmsweise noch als tragbar erscheine, sei allein Sache des Dienstherrn.

  • OVG Berlin, 18.02.2003 - 4 B 39.02

    Rechtmäßigkeit der Entlassung aus einem Probebeamtenverhältnis; Bestehen eines

    Ein Beamter ist seinem Dienstherrn gegenüber zur Wahrhaftigkeit verpflichtet, nicht nur in Angelegenheiten der Dienstausübung, sondern auch sein Verhältnis zum Dienstherrn betreffend (vgl. OVG Bautzen, LKV 1994 S. 341 [342]; Arndt in Behnke, BDO, 2. Aufl. 1970, Einführung Rdnr. 125; Lindgen, Handbuch des Disziplinarrechts, I, 1966 S. 518 ff.; siehe ferner Köhler in Köhler/Ratz, BDG, 3. Aufl. 2003, B II 8, Rdnrn. 2 und 6 [Weiß in Fürst, GKÖD II J 970, Rdnr. 1]).
  • OVG Sachsen, 21.12.1995 - 2 S 94/95

    Ernennung; Rücknahme; MfS; Kriminalpolizei

    § 6 Abs. 2 SächsBG orientiert sich an diesem Grundmuster, indem er die Berufung derartiger Personen in das Beamtenverhältnis "grundsätzlich" für unzulässig erklärt (vgl. auch SächsOVG, Beschl. v. 8. Juli 1993 - 2 S 124/93 -, JbSächsOVG 1, 212 [218]).
  • OVG Sachsen, 18.10.1995 - 2 S 221/95

    Soldat; Entlassung; Ernennung; Arglistige Täuschung; Nachrichtendienst; DDR;

    Die wahrheitswidrige Beantwortung der einschlägigen Fragen der Einstellungsbehörde ist in aller Regel ein grober Verstoß gegen den Offenbarungs- und Vertrauensgrundsatz - nichts anderes besagt auch der vom Verwaltungsgericht zitierte Beschluß des Senats vom 8.7.1993 - 2 S 124/93 - (im Falle einer im Rahmen der Berufung zum Professor erfolgten Prüfung der persönlichen Eignung bei wahrheitswidriger Beantwortung von Fragen der Einstellungsbehörde).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht