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   BVerfG, 01.10.1997 - 1 BvR 454/95   

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https://dejure.org/1997,2950
BVerfG, 01.10.1997 - 1 BvR 454/95 (https://dejure.org/1997,2950)
BVerfG, Entscheidung vom 01.10.1997 - 1 BvR 454/95 (https://dejure.org/1997,2950)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Oktober 1997 - 1 BvR 454/95 (https://dejure.org/1997,2950)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung: ordentliche Kündigung wegen der früheren Wahrnehmung von Funktionen in der SED

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kammerentscheidungen zu "Sonderkündigungsvorschriften für den öffentlichen Dienst im Beitrittsgebiet"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • LKV 1998, 141
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

    Auszug aus BVerfG, 01.10.1997 - 1 BvR 454/95
    Nach Art. 20 Abs. 1 in Verbindung mit Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. 4 Nr. 1 EV (künftig: Abs. 4 Nr. 1 EV) ist die ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in der öffentlichen Verwaltung auch zulässig, wenn der Arbeitnehmer wegen mangelnder fachlicher oder persönlicher Eignung den Anforderungen nicht entspricht (zu Sinn und Zweck der Regelung vgl. BVerfGE 92, 140 ).

    Das Grundrecht entfaltet seinen Schutz gegen alle staatlichen Maßnahmen, die diese Wahlfreiheit beschränken (vgl. dazu im einzelnen BVerfGE 84, 133 ; 92, 140 ).

    Gerechtfertigt ist eine Einschränkung jedenfalls dann, wenn zwingende Gründe des Gemeinwohls sie erfordern (vgl. BVerfGE 92, 140 ) und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet worden ist.

    b) Der in Abs. 4 Nr. 1 EV enthaltene Sonderkündigungstatbestand, auf den die angegriffene Entscheidung gestützt ist, genügt diesen Anforderungen (vgl. BVerfGE 92, 140 ).

    Dagegen ist es nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts zu kontrollieren, wie die Gerichte den Schutz im einzelnen auf der Grundlage des einfachen Rechts gewähren und ob ihre Auslegung den bestmöglichen Schutz sichert (BVerfGE 92, 140 ).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1243/95

    Parteilehrer

    Auszug aus BVerfG, 01.10.1997 - 1 BvR 454/95
    Diese gelten auch dann, wenn - wie hier - auf der Grundlage des Einigungsvertrages die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen im Rahmen der Entscheidung über die Aufrechterhaltung eines Arbeitsverhältnisses nachgeholt wird (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1243/95 u.a. -, Umdruck S. 18).

    Die persönliche Eignung des Mitarbeiters für eine Weiterbeschäftigung im öffentlichen Dienst der Bundesrepublik ist vielmehr im Zeitpunkt der Kündigung aufgrund einer Prognose festzustellen, die eine konkrete und einzelfallbezogene Würdigung seiner gesamten Persönlichkeit voraussetzt (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1243/95 u.a. -, Umdruck S. 20).

    Insbesondere die Funktion eines ehrenamtlichen Parteisekretärs war weder so herausgehoben noch so einflußreich, daß allein aus ihrer Wahrnehmung der Schluß auf eine fortbestehende Verbundenheit mit dem Herrschaftssystem der Deutschen Demokratischen Republik gezogen und nur durch besondere Umstände, die das Gegenteil belegen, entkräftet werden kann (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1243/95 u.a. -, Umdruck S. 21 f.).

    Ohne Hinzutreten weiterer belastender Umstände läßt sich daher allein aus der früheren Wahrnehmung dieses Amtes der Schluß auf eine mangelnde Eignung nicht ziehen (BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1243/95 -, Umdruck S. 24).

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 83/56

    Fristbeginn fdie Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche

    Auszug aus BVerfG, 01.10.1997 - 1 BvR 454/95
    Zwar wird durch die Einlegung eines offensichtlich unzulässigen Rechtsmittels und die darauf ergehende Entscheidung die Monatsfrist des § 93 Abs. 1 BVerfGG nicht neu in Lauf gesetzt (BVerfGE 5, 17 ; 17, 86 ; 28, 1 ; 28, 88 ; 48, 341 ).
  • BVerfG, 10.03.1970 - 2 BvR 721/67

    Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde bei Nichtbeteiligung am

    Auszug aus BVerfG, 01.10.1997 - 1 BvR 454/95
    Zwar wird durch die Einlegung eines offensichtlich unzulässigen Rechtsmittels und die darauf ergehende Entscheidung die Monatsfrist des § 93 Abs. 1 BVerfGG nicht neu in Lauf gesetzt (BVerfGE 5, 17 ; 17, 86 ; 28, 1 ; 28, 88 ; 48, 341 ).
  • BVerfG, 06.06.1978 - 1 BvR 98/76

    Fristbeginn zur erhebung der Verfassungsbeschwerde bei unzulässiger

    Auszug aus BVerfG, 01.10.1997 - 1 BvR 454/95
    Zwar wird durch die Einlegung eines offensichtlich unzulässigen Rechtsmittels und die darauf ergehende Entscheidung die Monatsfrist des § 93 Abs. 1 BVerfGG nicht neu in Lauf gesetzt (BVerfGE 5, 17 ; 17, 86 ; 28, 1 ; 28, 88 ; 48, 341 ).
  • BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvR 719/68

    Augstein

    Auszug aus BVerfG, 01.10.1997 - 1 BvR 454/95
    Zwar wird durch die Einlegung eines offensichtlich unzulässigen Rechtsmittels und die darauf ergehende Entscheidung die Monatsfrist des § 93 Abs. 1 BVerfGG nicht neu in Lauf gesetzt (BVerfGE 5, 17 ; 17, 86 ; 28, 1 ; 28, 88 ; 48, 341 ).
  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvR 103/60

    Verfassungswidrigkeit der Witwenversorgung nach dem BVersG - Ansoruch auf

    Auszug aus BVerfG, 01.10.1997 - 1 BvR 454/95
    Zwar wird durch die Einlegung eines offensichtlich unzulässigen Rechtsmittels und die darauf ergehende Entscheidung die Monatsfrist des § 93 Abs. 1 BVerfGG nicht neu in Lauf gesetzt (BVerfGE 5, 17 ; 17, 86 ; 28, 1 ; 28, 88 ; 48, 341 ).
  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BVerfG, 01.10.1997 - 1 BvR 454/95
    Das Grundrecht entfaltet seinen Schutz gegen alle staatlichen Maßnahmen, die diese Wahlfreiheit beschränken (vgl. dazu im einzelnen BVerfGE 84, 133 ; 92, 140 ).
  • BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 131/98 B

    Divergenz im sozialgerichtlichen Verfahren

    Die auf den Zulassungsgrund der Divergenz (§ 160 Abs. 2 Nr. 2 Sozialgerichtsgesetz ) gestützte Beschwerde des Klägers ist zulässig, aber unbegründet (vgl zur Unterscheidung in Fällen der vorliegenden Art Bundesverfassungsgericht vom 1. Oktober 1997, 1 BvR 454/95, LKV 1998, 141 f = ZBR 1998, 168 ff).
  • VerfGH Berlin, 17.12.1997 - VerfGH 2/96

    Ordentliche Kündigung eines Angestellten im öffentlichen Dienst nach KSchG § 1

    2.) Entgegen der Auffassung der Mehrheit ist die Entscheidung unvereinbar mit den vom Bundesverfassungsgericht in seinen Urteilen vom 8. Juli 1997 entwickelten Grundsätzen zum zulässigen Umfang von Fragen nach einer früheren Tätigkeit für das MfS ( NJW 97, Seite 2305 ff) wie auch mit seiner Rechtsprechung zur Auslegung und Anwendung der Sonderkündigungstatbestände (grundlegend die Entscheidung vom 21. Februar 1995, BVerfGE 92, 140 ff, ferner Beschluß vom 1 Oktober 1997 - 1 BvR 454/95).
  • VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 7/98

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde einer Lehrerin

    Ein solcher Rechtssatz aber stünde, worauf der Prozeßbevollmächtigte der Beschwerdeführerin selbst hingewiesen hat, im Widerspruch zur Rechtsprechung des BVerfG, wonach maßgeblicher Bezugszeitpunkt der Ausspruch der Kündigung ist (BVerfGE 92, 140, 155; vgl. auch BVerfG, LKV 1998, 141).
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