Weitere Entscheidung unten: OVG Thüringen, 20.05.1998

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   OVG Thüringen, 20.07.1998 - 2 KO 143/97   

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https://dejure.org/1998,3483
OVG Thüringen, 20.07.1998 - 2 KO 143/97 (https://dejure.org/1998,3483)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 20.07.1998 - 2 KO 143/97 (https://dejure.org/1998,3483)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 20. Juli 1998 - 2 KO 143/97 (https://dejure.org/1998,3483)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    GG Art 28 Abs 2; VwGO § 36; ThürKO § 86; ThürKO § 87; ThürKO § 88
    Finanzausgleich; Finanzausgleich; Kreisumlage; Ausgleichsaufgaben; Ergänzungsaufgaben; Generalklausel; örtliche Angelegenheiten; überörtliche Angelegenheiten; Thüringen; Wirtschaftsförderung; Vertreter des öffentlichen Interesses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vertreter des öffentlichen Interesses; Einlegung von Rechtsmitteln; Prozeßvertreter; Klageabweisung; Ergänzungs- und Ausgleichsaufgaben; Landkreis; Aufgabenzuweisung; Landesgesetzgeber; Konkrete Aufgaben; Überörtliche Angelegenheiten; Örtlicher Aufgabenkreis; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • LKV 1999, 148 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (20)

  • OVG Brandenburg, 07.11.1996 - 1 D 34/94

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.07.1998 - 2 KO 143/97
    Anlaß für den Senat, insoweit "ungefragt auf Fehlersuche zu gehen", besteht nicht (vgl. OVG Brandenburg, U. v. 7.11.1996 - 1 D 34/94.NE - NVwZ-RR 1988, 37).

    "Finanzbedarf" der Landkreise im Sinne des § 28 Abs. 1 FAG ist lediglich der Finanzbedarf, der bei einer zulässigen Aufgabenwahrnehmung entsteht (vgl. nur OVG Brandenburg, U. v. 7.11.1996, a.a.O., m.w.N.; BayVGH, U. v. 25.7.1996 - 4 B 94.1199 - BayVBl. 1996, 691; U. v. 4.11.1992 - 4 B 90.718 - BayVBl. 1993, 112; VG Saarlouis, U. v. 13.2.1998 - 11 K 295/93 - S. 11 m.w.N.).

    Im Anschluß an den Rastede-Beschluß entwickelte sich eine streitige Diskussion darüber, ob Ergänzungs- und Ausgleichsaufgaben der Landkreise nicht bereits verfassungsrechtlich unzulässig sind (Nachweise bei OVG Brandenburg, U. v. 7.11.1996, a.a.O.; Sachs-Nierhaus, GG, 1996, Art. 28, Rdn. 65; Ehlers, DVBl. 1997, 225, 226 Fußn. 7).

    Dementsprechend wird auch sonst zwischen überörtlichen Angelegenheiten einerseits und Ergänzungs- und Ausgleichsaufgaben andererseits unterschieden (vgl. OVG Brandenburg, U. v. 7.11.1996, a.a.O.; von Münch/Kunig - Löwer, GG, 3. Aufl. 1995, Art. 28 Rdn. 85; Sachs-Nierhaus, GG, a.a.O., Art. 28 Rdn. 65; Henneke, DVBl. 1995, 475, 476; Knöpfle, BayVBl. 1994, 385, 391; Schmidt-Jortzig, DÖV 1993, 973, 980; Schwarz, NVwZ 1996, 1182, 1184; differenzierend: Henneke, Der Landkreis 1998, 168, 173; offengelassen: OVG Saarland, B. v. 15.9.1993 - 1 W 67/93 - DÖV 1994, 438; aA: Ehlers, DVBl. 1997, 225).

    Nach der Landkreisordnung in Brandenburg "fördert" der Kreis die kreisangehörigen Gemeinden und Ämter in der Erfüllung ihrer Aufgaben, "ergänzt" durch sein Wirken die Selbstverwaltung der Gemeinden und Ämter und trägt zu einem gerechten "Ausgleich" der unterschiedlichen Belastung der Gemeinden und Ämter bei (vgl. OVG Brandenburg, U. v. 7.11.1996, a.a.O.).

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, daß - wie bereits ausgeführt worden ist - auch das Bundesverfassungsgericht betont, daß der örtliche Aufgabenkreis nicht für alle Gemeinden ungeachtet etwa ihrer Einwohnerzahl, flächenmäßigen Ausdehnung und Struktur gleich ist und eine bestimmte Aufgabe beispielsweise bei mittleren und größeren Gemeinden örtlich bezogen sein kann, ohne dies auch bei kleineren Gemeinden zu sein (B. v. 7.2.1991, a.a.O.; Rastede-Beschluß, a.a.O.; vgl. auch OVG Brandenburg, U. v. 7.11.1996, a.a.O.; von Münch/Kunig-Löwer, GG; a.a.O., Art. 28 Rdn. 45; Sachs-Nierhaus, GG, a.a.O., Art. 28 Rdn. 41; Henneke, Der Landkreis 1998, 168, 170).

    Maßnahmen der Wirtschaftsförderung und der Förderung des Fremdenverkehrs sind in der Regel nicht auf das Gebiet einzelner Gemeinden beschränkt, sondern bezwecken die Förderung und Entwicklung des Kreises, jedenfalls größerer Gebiete (vgl. OVG Brandenburg, U. v. 7.11.1996, a.a.O.).

    Es kann dahinstehen, ob die den Landkreisen zuzubilligende Fehlergrenze 1 % des Umlagesatzes (vgl. BayVGH, U. v. 25.7.1996 - 4 B 94.1199, BayVBl. 1996, 691; U. v. 4.11.1992 - 4 B 90.718 - BayVBl. 1993, 112; dem BayVGH folgend die Vorinstanz) oder 0, 5 % (vgl. OVG Schleswig, U. v. 20.12.1994, a.a.O.) beträgt (offengelassen auch von OVG Brandenburg, U. v. 7.11.1996, a.a.O.; aA Ehlers, DVBl. 1997, 225, 232: keine Bagatellgrenze, aber lediglich Teilnichtigkeit der Haushaltssatzung).

  • VGH Bayern, 25.07.1996 - 4 B 94.1199
    Auszug aus OVG Thüringen, 20.07.1998 - 2 KO 143/97
    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung zur Rechtslage in anderen Bundesländern ausgesprochen, daß Kreisumlagebescheide von den Gemeinden anfechtbare Verwaltungsakte sind (vgl. BayVGH, U. v. 25.7.1996 - 4 B 94.1199 - BayVBl. 1996, 691 m.w.N.).

    "Finanzbedarf" der Landkreise im Sinne des § 28 Abs. 1 FAG ist lediglich der Finanzbedarf, der bei einer zulässigen Aufgabenwahrnehmung entsteht (vgl. nur OVG Brandenburg, U. v. 7.11.1996, a.a.O., m.w.N.; BayVGH, U. v. 25.7.1996 - 4 B 94.1199 - BayVBl. 1996, 691; U. v. 4.11.1992 - 4 B 90.718 - BayVBl. 1993, 112; VG Saarlouis, U. v. 13.2.1998 - 11 K 295/93 - S. 11 m.w.N.).

    Für Bayern hat der BayVGH (Urteile vom 4.11.1992 - 4 B 90.718 - BayVBl. 1993, 112, und vom 25.7.1996 - 4 B 94.1199 = BayVBl. 1996, 691) für eine dem § 87 Abs. 2 ThürKO vergleichbare Vorschrift entschieden, daß aus dieser keine Ausgleichsaufgabe hergeleitet werden könne.

    Diese Entscheidung hat deshalb auch zu Recht keine Zustimmung gefunden (vgl. BayVGH, U. v. 25.7.1996, a.a.O.; Knöpfle, BayVBl. 1994, 385).

    Es kann deshalb sein, daß eine Aufgabe, die ursprünglich örtliche Bedeutung hatte, im Laufe der Zeit überörtliche Bedeutung erlangt, oder umgekehrt, und sich so die Zuständigkeit von einer Gebietskörperschaft auf die andere verlagert (vgl. BayVGH, U. v. 25.7.1996, a.a.O.).

    Es kann dahinstehen, ob die den Landkreisen zuzubilligende Fehlergrenze 1 % des Umlagesatzes (vgl. BayVGH, U. v. 25.7.1996 - 4 B 94.1199, BayVBl. 1996, 691; U. v. 4.11.1992 - 4 B 90.718 - BayVBl. 1993, 112; dem BayVGH folgend die Vorinstanz) oder 0, 5 % (vgl. OVG Schleswig, U. v. 20.12.1994, a.a.O.) beträgt (offengelassen auch von OVG Brandenburg, U. v. 7.11.1996, a.a.O.; aA Ehlers, DVBl. 1997, 225, 232: keine Bagatellgrenze, aber lediglich Teilnichtigkeit der Haushaltssatzung).

  • BVerwG, 03.03.1997 - 8 B 130.96
    Auszug aus OVG Thüringen, 20.07.1998 - 2 KO 143/97
    1997, 175 = Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 108. Schließlich führte das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluß vom 3.3.1997 - 8 B 130/96 - NVwZ 1988, 66 = Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 109, aus, daß weder der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG noch Art. 28 Abs. 2 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG grundsätzlich ausschlössen, daß eine kreisangehörige Gemeinde mit der von ihr geleisteten Kreisumlage auch eine Verwaltungstätigkeit des Kreises mitfinanziere, die für sie und ihre Einwohner ohne Nutzen sei, weil sie selbst diese Verwaltungstätigkeit leisten müsse und erbringe.

    Es genügt eine generalklauselartige Ermächtigung (a.A. nur Wimmer, NVwZ 1998, 28, 30).

    Eine Entscheidung für Nordrhein-Westfalen ist nicht ersichtlich; nach Wimmer, NVwZ 1998, 28, 29 Fußn. 10, sind in Nordrhein-Westfalen beim Verwaltungsgericht Köln Klagen zu diesem Fragenkomplex anhängig.

    Darauf, daß drei Gemeinden des beklagten Landkreises eigene Bibliotheken betreiben, kommt es entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht an (vgl. - wie dargelegt - BVerwG, Beschluß vom 3.3.1997- 8 B 130/96 - a.a.O.).

    Handelt es sich um überörtliche Angelegenheiten, dann ist der Landkreis zu ihrer Wahrnehmung berechtigt und kann ihm dadurch entstehende Kosten mittels der Kreisumlage von den Gemeinden fordern - völlig unabhängig davon, ob und inwieweit die einzelnen Gemeinden von der Wahrnehmung der überörtlichen Angelegenheit einen unmittelbaren oder mittelbaren Nutzen haben (vgl. auch BVerwG, B. v. 3.3.1997 - 8 B 130/96 - NVwZ 1998, 66 = Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 109).

  • VGH Bayern, 04.11.1992 - 4 B 90.718

    Lehramtsbewerber; Referendar; Teilzeitbeschäftigung; Nebentätigkeit; Lehramt;

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.07.1998 - 2 KO 143/97
    "Finanzbedarf" der Landkreise im Sinne des § 28 Abs. 1 FAG ist lediglich der Finanzbedarf, der bei einer zulässigen Aufgabenwahrnehmung entsteht (vgl. nur OVG Brandenburg, U. v. 7.11.1996, a.a.O., m.w.N.; BayVGH, U. v. 25.7.1996 - 4 B 94.1199 - BayVBl. 1996, 691; U. v. 4.11.1992 - 4 B 90.718 - BayVBl. 1993, 112; VG Saarlouis, U. v. 13.2.1998 - 11 K 295/93 - S. 11 m.w.N.).

    Für Bayern hat der BayVGH (Urteile vom 4.11.1992 - 4 B 90.718 - BayVBl. 1993, 112, und vom 25.7.1996 - 4 B 94.1199 = BayVBl. 1996, 691) für eine dem § 87 Abs. 2 ThürKO vergleichbare Vorschrift entschieden, daß aus dieser keine Ausgleichsaufgabe hergeleitet werden könne.

    Es kann dahinstehen, ob die den Landkreisen zuzubilligende Fehlergrenze 1 % des Umlagesatzes (vgl. BayVGH, U. v. 25.7.1996 - 4 B 94.1199, BayVBl. 1996, 691; U. v. 4.11.1992 - 4 B 90.718 - BayVBl. 1993, 112; dem BayVGH folgend die Vorinstanz) oder 0, 5 % (vgl. OVG Schleswig, U. v. 20.12.1994, a.a.O.) beträgt (offengelassen auch von OVG Brandenburg, U. v. 7.11.1996, a.a.O.; aA Ehlers, DVBl. 1997, 225, 232: keine Bagatellgrenze, aber lediglich Teilnichtigkeit der Haushaltssatzung).

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.12.1994 - 2 K 4/94

    Kreisumlage in Schleswig-Holstein

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.07.1998 - 2 KO 143/97
    Nach der schleswig-holsteinischen Landkreisordnung soll die Selbstverwaltung des Kreises die Selbstverwaltung der kreisangehörigen Gemeinden "ergänzen und fördern" und sollen Kreis und Gemeinden "alle Aufgaben der örtlichen Selbstverwaltung im Zusammenwirken erfüllen" (vgl. OVG Schleswig-Holstein, U. v. 20.12.1994 - 2 K 4/94 - DVBl. 1995, 469, 472).

    Es kann dahinstehen, ob die den Landkreisen zuzubilligende Fehlergrenze 1 % des Umlagesatzes (vgl. BayVGH, U. v. 25.7.1996 - 4 B 94.1199, BayVBl. 1996, 691; U. v. 4.11.1992 - 4 B 90.718 - BayVBl. 1993, 112; dem BayVGH folgend die Vorinstanz) oder 0, 5 % (vgl. OVG Schleswig, U. v. 20.12.1994, a.a.O.) beträgt (offengelassen auch von OVG Brandenburg, U. v. 7.11.1996, a.a.O.; aA Ehlers, DVBl. 1997, 225, 232: keine Bagatellgrenze, aber lediglich Teilnichtigkeit der Haushaltssatzung).

  • BVerwG, 10.11.1993 - 4 B 185.93

    Klage gegen einen Kreisumlagebescheid; Verwendungszweck der Kreisumlage;

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.07.1998 - 2 KO 143/97
    § 71 Abs. 1 Satz 2 VKO entsprach dem § 87 Abs. 1 ThürKO; zwischen "übergemeindlichen Aufgaben" und "überörtlichen Angelegenheiten" besteht kein sachlicher Unterschied (vgl. nur Uckel/Hauth/Hoffmann, a.a.O., § 87 ThürKO Rdn.1; Sachs- Nierhaus, GG, a.a.O., Art. 28 Rdn. 65; VG Würzburg, U. v. 23.2.1994 - W 2 K 93.34 - BayVBl. 1994, 412, 414).

    Nicht zu folgen ist der Auffassung des VG Würzburg, U. v. 23.2.1994 - W 2 K 93.34 - BayVBl. 1994, 412, daß Gemeinde und Landkreis als Aufgabenträger nebeneinander stehen können, wenn die Finanzierung oder Förderung einer bestimmten Maßnahme sowohl örtliche als auch überörtliche Bezüge hat.

  • VG Würzburg, 23.02.1994 - W 2 K 93.34

    Zuweisung von Ergänzungs- und Ausgleichsaufgaben an Kreise durch Generalklausel;

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.07.1998 - 2 KO 143/97
    § 71 Abs. 1 Satz 2 VKO entsprach dem § 87 Abs. 1 ThürKO; zwischen "übergemeindlichen Aufgaben" und "überörtlichen Angelegenheiten" besteht kein sachlicher Unterschied (vgl. nur Uckel/Hauth/Hoffmann, a.a.O., § 87 ThürKO Rdn.1; Sachs- Nierhaus, GG, a.a.O., Art. 28 Rdn. 65; VG Würzburg, U. v. 23.2.1994 - W 2 K 93.34 - BayVBl. 1994, 412, 414).

    Nicht zu folgen ist der Auffassung des VG Würzburg, U. v. 23.2.1994 - W 2 K 93.34 - BayVBl. 1994, 412, daß Gemeinde und Landkreis als Aufgabenträger nebeneinander stehen können, wenn die Finanzierung oder Förderung einer bestimmten Maßnahme sowohl örtliche als auch überörtliche Bezüge hat.

  • BVerwG, 24.04.1996 - 7 NB 2.95

    Rückwirkende Erhöhung der Kreisumlage durch Erlass einer

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.07.1998 - 2 KO 143/97
    Ergänzungs- und Ausgleichsaufgaben sind solche Aufgaben, die zwar die Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG den Gemeinden zugewiesenen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft betreffen, die aber bei mangelnder Leistungsfähigkeit der Gemeinden gleichwohl vom Kreis zu dem Zweck wahrgenommen werden, die Einwohner im Kreisgebiet gleichmäßig zu versorgen und zu betreuen; um Ergänzungsaufgaben handelt es sich, wenn der Kreis die Aufgaben der Gemeinden selbst übernimmt; Ausgleichsaufgaben liegen vor, wenn der Kreis den kreisangehörigen Gemeinden oder Dritten administrative oder finanzielle Hilfen gewährt (vgl. hierzu nur: BVerwG, B. v. 24.4.1996 - 7 NB 2/95 - NVwZ 1996, 1222).

    Nach BVerwG, B. v. 24.4.1996 - 7 NB 2/95 - NVwZ 1996, 1222, ist der Landesgesetzgeber durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG nicht gehindert, den Kreisen mittels einer an die mangelnde Leistungsfähigkeit der kreisangehörigen Gemeinden anknüpfenden Generalklausel Aufgaben zuzuweisen, die herkömmlich mit dem Begriff "Ergänzungs- und Ausgleichsaufgaben" umschrieben würden.

  • BVerwG, 28.02.1997 - 8 N 1.96

    Gültigkeit einer Haushaltssatzung unter Beachtung der gemeindlichen

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.07.1998 - 2 KO 143/97
    Diese Rechtsprechung des 7. Senats bekräftigte der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluß vom 28.2.1997 - 8 N 1/96 - NVwZ 1998, 63 = ThürVBl.
  • VG Saarlouis, 06.10.1995 - 11 K 360/92
    Auszug aus OVG Thüringen, 20.07.1998 - 2 KO 143/97
    Für das Saarland hatte das VG Saarlouis zunächst (Urteil vom 6.10.1995 - 11 K 360/92 -) angenommen, daß aus dem Verbandscharakter der Landkreis über Art. 28 Abs. 2 GG die Berechtigung der Landkreise zur Wahrnehmung von Ergänzungs- und Ausgleichsaufgaben folge, ohne daß es einer ausdrücklichen Legitimation durch die Landesgesetzgeber bedürfe.
  • BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 36.86
  • OVG Saarland, 15.09.1993 - 1 W 67/93

    Finanzielle Unterstützung; Kreisangehörige Gemeinde; Haushaltsfehlbetrag;

  • BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 384/81

    Inkompatibilität/Kreisangestellter

  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Umfang des Bestehens des Vertretungserfordernisses nach § 67 Abs. 1

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.1985 - 10 C 48/84

    Dienstliche Beurteilung - Beurteiler - Beurteilter - Befangenheit

  • OVG Thüringen, 11.12.2001 - 2 KO 140/97

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

  • BVerwG, 04.11.1968 - Gr. Sen. 1.67

    Kommunalrecht - Verfassungsmäßigkeit der Kreisumlage

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.12.1987 - 5 A 124/87

    Beseitigung einer Grundstücksaufschüttung durch Straßenaufbruch

  • OVG Thüringen, 16.10.2001 - 2 KO 141/97
  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 129.67
  • OVG Thüringen, 18.12.2008 - 2 KO 994/06

    Finanzausgleich; Berechnung der Schulumlage unter Einbeziehung der Zins- und

    Finanzbedarf im Sinne des § 28 Abs. 1 Satz 1 ThürFAG ist lediglich der Finanzbedarf, der bei einer zulässigen Aufgabenwahrnehmung entsteht (vgl. eingehend Senatsurteil vom 20. Juli 1998 - 2 KO 143/97 - ThürVBl. 1999, 40 = ThürVGRspr. 1998, 166).

    Der Kreis darf diese Aufgabe gemäß § 11 Abs. 2 ThürSportFG auch wahrnehmen (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 20. Juli 1998 - 2 KO 143/97 - a. a. O., dem aber zugrunde lag, dass das Hallenbad noch in Trägerschaft der Gemeinde S stand).

    Dazu war er bei Abschluss des Entsorgungsvertrages unter dem Geltungsregime der noch maßgeblichen Vorläufigen Kommunalordnung - VKO - vom 24. Juli 1992 (GVBl S. 383) gemäß § 71 Abs. 2 Satz 2 VKO auch befugt (vgl. ebenso Senatsurteil vom 20. Juli 1998 - 2 KO 143/97 - a. a. O.).

    Aus diesem Grund ist es auch unbeachtlich, dass in dem hier maßgeblichen Jahr 1996 die Übernahme einer Ergänzungsaufgabe nach der seit dem 1. Juli 1994 geltenden Thüringer Kommunalordnung vom 16. August 1993 (GVBl S. 501) nicht mehr zulässig gewesen wäre (vgl. ebenso Senatsurteil vom 20. Juli 1998 - 2 KO 143/97 - a. a. O.).

    Diese Geringfügigkeitsgrenze ist nach Auffassung des Senats überschritten, wenn das Umlagesoll in Höhe von 1 % des Umlagesatzes der Kreisumlage zu Unrecht erhoben wurde (so auch Bayerischer VGH, Urteil vom 25. Juli 1996 - 4 B 94.1199 -BayVBl. 1996, S. 691-692, noch offen gelassen im Senatsurteil vom 20. Juli 1998 - 2 KO 143/97 - juris, Rn. 116).

  • OVG Thüringen, 16.10.2001 - 2 KO 141/97

    Finanzausgleich; Finanzausgleich; Kreisumlage; Fehlerquote; Schulumlage;

    Dies folge für die Aufgaben des Projekts "Ökologischer Landkreis", der "Wirtschaftsförderung und Tourismus" und der "Fahrbibliothek" aus den entsprechenden Ausführungen des Urteils des Senats vom 20. Juli 1998 - 2 KO 143/97 -.

    In materieller Hinsicht führt die Klägerin unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Senats vom 20. Juli 1998 - 2 KO 143/97 - aus, dass in Thüringen zur Wahrnehmung von überörtlichen Aufgaben auf Gemeindeebene die Institute der Einheitsgemeinde, der Verwaltungsgemeinschaft und der erfüllenden Gemeinde geschaffen worden seien, um in Abgrenzung zu den Landkreisen das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht aufzuwerten und zu stärken.

    Er bittet den Senat, seine Auffassung im Urteil vom 20. Juli 1998 - 2 KO 143/97 - hinsichtlich der Fördermaßnahme für das Hallenbad Sollstedt zu überprüfen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten sowie der beigezogenen Behördenakten des Beklagten, der Haushaltssatzung und der Nachtragshaushaltssatzung des Jahres 1995, der von der Klägerin vorgelegten Akten sowie der Gerichtsakten 2 KO 140/97 und 2 KO 143/97, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung und der Beratung waren, Bezug genommen.

    Hierzu hat der Senat bereits im Urteil vom 20. Juli 1998 - 2 KO 143/97 - ausgeführt:.

    Hierzu hat der Senat bereits in dem Urteil vom 20. Juli 1998 - 2 KO 143/97 - ebenfalls betreffend die Kreisumlage 1995 der Beklagten ausgeführt:.

    Zur Berechnung der Fehlergrenze hat der Senat im Verfahren 2 KO 143/97 ausgeführt:.

  • VerfGH Thüringen, 09.06.2017 - VerfGH 61/16

    Urteil zum Normenkontrollantrag der CDU-Fraktion zum Vorschaltgesetz

    Die "überörtlichen Angelegenheiten" sind diejenigen Angelegenheiten, die den Landkreisen kraft landesgesetzlicher Regelung als eigene Aufgaben - in Abgrenzung zu den den Gemeinden kraft Verfassungsrecht zustehenden örtlichen Aufgaben - zustehen (ThürOVG, Urteil vom 20. Juli 1998 - 2 KO 143/97 -, juris Rn. 60).

    Überörtlich sind deshalb Aufgaben, die zwar für die Lebensbedürfnisse der Menschen an ihrem Wohnort Bedeutung haben, aber nicht durch spezifische Umstände der örtlichen Gemeinschaft bedingt sind und nach ihrem sachlichen Zuschnitt sowie den weitergreifenden Auswirkungen nur im größeren Verband wahrgenommen werden können; solche überörtlichen Aufgaben entstehen in einem weiteren Raum als dem der Gemeinden, nämlich aus dem Kreisgebiet als einheitlichem Ganzen (ThürOVG, Urteil vom 20. Juli 1998 - 2 KO 143/97 -, juris Rn. 61).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.04.2011 - 2 A 11423/10

    Zulässigkeit einer progressiven Kreisumlage

    Der Umstand, dass einzelne große Gemeinden die Aufgabe auf örtlicher Ebene zu erfüllen vermögen, schließt es nicht aus, dass für andere Teile des Kreisgebiets die Zuständigkeit dem Landkreis im Rahmen einer überörtlichen Aufgabenerfüllung anfällt (vgl. OVG RP, Urteil vom 8. Dezember 1998 - 7 C 11935/97 - AS 27, 279 [288]; OVG Saarland, Urteil vom 29. August 2001 - 9 R 2/00 - AS 29, 255 [274 ff.]; ThürOVG, Urteil vom 20. Juli 1998 - 2 KO 143/97 - juris, Rn. 89 f.).

    Eine wirksame und nachhaltige Wirtschafts- und Fremdenverkehrsförderung erfordert unter heutigen Bedingungen indes häufig eine über den Bereich und die Verwaltungskraft einzelner Gemeinden und Verbandsgemeinden hinausgehende, abgestimmte und kraftvolle Aufgabenerfüllung, die bei den kleinteiligen Gemeindestrukturen in Rheinland-Pfalz in der Regel nur noch der überörtlichen Gemeinschaft im Kreisverbund möglich ist (vgl. OVG Saarland, Urteil vom 29. August 2001 - 9 R 2/00 - AS 29, 255 [275]; ThürOVG, Urteil vom 20. Juli 1998 - 2 KO 143/97 - juris, Rn. 89 f. Zum Ganzen auch Dietlein, in: Gabler/Höhlein, Kommunalverfassungsrecht Rheinland-Pfalz, § 2 LKO Erl. 2.2 (Dezember 2010); Henneke, Der Landkreis 2004, 245 [247 ff.]).

  • OVG Thüringen, 11.12.2001 - 2 KO 140/97

    Finanzausgleich; Finanzausgleich; Kreisumlage; Landrat; Eilentscheidungsrecht;

    Dies folge für die Aufgaben des Projekts "Ökologischer Landkreis", der "Wirtschaftsförderung und Tourismus" und der "Fahrbibliothek" aus den entsprechenden Ausführungen des Urteils des Senats vom 20. Juli 1998 - 2 KO 143/97 -.

    In materieller Hinsicht führt die Klägerin unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Senats vom 20. Juli 1998 - 2 KO 143/97 - aus, dass in Thüringen zur Wahrnehmung von überörtlichen Aufgaben auf Gemeindeebene die Institute der Einheitsgemeinde, der Verwaltungsgemeinschaft und der erfüllenden Gemeinde geschaffen worden seien, um in Abgrenzung zu den Landkreisen das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht aufzuwerten und zu stärken.

    Er bittet den Senat, seine Auffassung im Urteil vom 20. Juli 1998 - 2 KO 143/97 - hinsichtlich der Fördermaßnahme für das Hallenbad Sollstedt zu überprüfen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten sowie der beigezogenen Behördenakten des Beklagten, der Haushaltssatzung und der Nachtragshaushaltssatzung des Jahres 1994, der von der Klägerin vorgelegten Akten sowie der Gerichtsakten 2 KO 141/97 und 2 KO 143/97, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung und der Beratung waren, Bezug genommen.

    Hierzu hat der Senat bereits im Urteil vom 20. Juli 1998 - 2 KO 143/97 - ausgeführt: "Die Thüringer Landesanwaltschaft hat von Gesetzes wegen zwei Funktionen.

  • VerfGH Thüringen, 06.06.2002 - VerfGH 14/98

    Verletzung des Rechts auf kommunale Selbstverwaltung Art. 91 Abs. 1 ThürVerf

    Der Kreisumlagebescheid ist ein Verwaltungsakt, der von der betroffenen Gemeinde nach Widerspruch mit der Anfechtungsklage vor den Verwaltungsgerichten angefochten werden kann (vgl. ThürOVG, ThürVBl 1999, 40, [41]).
  • OVG Niedersachsen, 07.07.2004 - 10 LB 4/02

    Allzuständigkeit; Anhörung; Ausgleichsaufgabe; Ausgleichszahlung; Bedarfsdeckung;

    Das ergänzende Tätigwerden des Landkreises kommt den Gemeinden zugute, hindert diese aber nicht, selbst tätig zu werden (Ehlers, DVBl. 1997, 225, 226), also selbst wieder auf die Aufgaben zuzugreifen (im Ergebnis ebenso: Thür. OVG, Urt. v. 20.7. 1998, - 2 KO 143/97 -, ThürVerwBl. 1999, 40, 42; BbgVerfG, Urt. vom 15.10.1998 - VfGBbg 38/97 u.a. - NVwZ-RR 1999, 90, 91; OVG Schleswig, Urt. v. 20.12.1994 - 2 K 4/94 -, DVBl. 1995, 469, 472).
  • VG Meiningen, 04.09.2007 - 2 K 904/04

    Kommunalrecht; Verwaltungsgerichtliche Kontrolldichte bei Anfechtung eines

    Fehle es an einer Zuständigkeit, so sei die Haushaltssatzung bzw. der Haushaltsplan insoweit nichtig, weshalb es an einer Rechtsgrundlage für die Kreisumlageerhebung fehle (ThürOVG, U. v. 20.07.1998, Az.: 2 KO 143/97 m.w.N.; a.A.: OVG Münster, U. v. 22.02.2005, 15 A 130/04, Juris).

    Dies hängt davon ab, ob man die Rechtsprechung des Thüringer OVG (U. v. 20.07.1998, a.a.O.) dahin versteht, dass unter Finanzbedarf im Sinne des § 28 Abs. 1 ThürFAG nur derjenige Finanzbedarf, der für rechtmäßige Aufgabenwahrnehmung anfällt, zu verstehen ist, so dass dann eine Abweichung von einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes vorläge.

  • OVG Thüringen, 16.12.2003 - 2 KO 411/03

    Kommunalrecht; Kommunalaufsichtliche Genehmigungsbedürftigkeit von Mietverträgen;

    Zu diesen Aufgaben gehören grundsätzlich alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die in der Gemeinde wurzeln und zu ihr einen speziellen Bezug haben (vgl. ThürOVG, Urteil vom 20. Juli 1998, - 2 KO 143/97 -, ThürVwGRspr. 1998, 166, 171 m. w. N.; vgl. Rücker/Dieter/Schmidt, Kommunalverfassungsrecht Thüringen, Loseblattsammlung, Erg.Lfg. 4/2002, ThürKO § 2 Anm. 2.; vgl. Henneke, ThürVBl. 1999, 25 ff.).
  • OVG Saarland, 29.08.2001 - 9 R 2/00

    Ermessen der Kommunalaufsicht bei der Mitgestaltung einer Kreisumlage;

    Thüringer Oberverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 20.7.1998 - 2 KO 143/97 -, Juris,.
  • VG Weimar, 30.08.2006 - 6 K 137/05

    Erhebung einer Kreisumlage beruhend auf einer nichtigen Haushaltssatzung;

  • VG Cottbus, 08.12.2022 - 1 K 838/19
  • VG Weimar, 22.02.2006 - 6 K 1491/02

    Finanzausgleich; Erfolglose Anfechtung eines Kreisumlagebescheides;

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Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 20.05.1998 - 4 EO 736/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4862
OVG Thüringen, 20.05.1998 - 4 EO 736/95 (https://dejure.org/1998,4862)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 20.05.1998 - 4 EO 736/95 (https://dejure.org/1998,4862)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 20. Mai 1998 - 4 EO 736/95 (https://dejure.org/1998,4862)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    VwGO § 106; VwGO § ... 62 Abs 3; VwGO § 67 Abs 3 Satz 1; ThürGKG § 33 Abs 1 Satz 1; ThürGKG § 34 Abs 1; ThürGKG § 36 Abs 1 Satz 1; ThürKO § 76 Abs 1 Satz 1; ThürKO § 76 Abs 1 Satz 2; ThürKO § 76 Abs 1 Satz 3
    Gebühren; Gebühren; Vergleich; Widerruf; Widerrufsfrist; Prozeßbeendigung; Prozeßhandlung; Prozeßerklärung; Wirksamkeit; Vertretung; Verbandsvorsitzender; Vertreter; Werkleiter; Zweckverband; Eigenbetrieb; laufende Geschäfte; Werkleitung; Betriebsführung; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gesamtnichtigkeit von Satzungen aufgrund eines unrichtigen Beitragsmaßstabs; Verstoß gegen das Willkürverbot durch Zusammenfassung von Kläranlagen unterschiedlichen Typs; Offensichtliche Rechtswidrigkeit der Gebührenkalkulation im Frischwasserbereich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • LKV 1999, 148
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 06.07.1995 - III ZR 176/94

    Berufung einer Gemeinde auf Vertretungsmangel wegen Verletzung von

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.05.1998 - 4 EO 736/95
    Die Grundsätze über die Anscheins- und Duldungsvollmacht finden zwar in der Regel auch im öffentlichen Recht und gegenüber Körperschaften öffentlichen Rechts Anwendung (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 1963 - V ZR 146/57 -, in BGHZ 40, S. 197 ff. (204) und Urteil vom 6. Juli 1995 - III ZR 176/94 -, in NJW 1995, S. 3389 f.; HessVGH, Beschluß vom 9. Februar 1987 - 4 TH 1615/84 -, in NVwZ 1987, 889 f.).

    Wenn die Vertretungsmacht von Gesetzes wegen an die Beachtung von gewissen Förmlichkeiten gebunden ist, so können nicht die Grundsätze der Duldungs- oder Anscheinsvollmacht einer Verpflichtungserklärung, bei der diese Förmlichkeiten erkennbar mißachtet worden sind, trotzdem bindende Wirkung zulegen (BGH, Urteil vom 6. Juli 1995, a.a.O., m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.1988 - 22 A 1013/88

    Erlass von Bescheiden durch Werkleiter

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.05.1998 - 4 EO 736/95
    Maßnahmen, die nicht der kaufmännischen und wirtschaftlichen Führung des Eigenbetriebes dienen, sondern als hoheitliche Tätigkeit im Zusammenhang mit der Benutzung der öffentlichen Einrichtung anzusehen sind - wie die durch Verwaltungsakt zu treffende Entscheidung über Begründung, Umfang oder Aufrechterhalten eines Anschluß- und Benutzungsverhältnisses sowie die Heranziehung zu Anschlußbeiträgen und Gebühren - gehören nach der Thüringer Rechtslage nicht zu den auf die Werkleitung gesetzlich übertragenen Aufgaben (anders für das nordrheinwestfälische Landesrecht: OVG NW, Urteil vom 7. Dezember 1988 - 22 A 1013/88 -, in NVwZ-RR 1989, 576 und Urteil vom 22. Juli 1959 - III A 780/56 -, OVGE 15, 106 ff.).

    4 EO 736/95 8 zum Begriff der laufenden Betriebsführung: OVG NW, Urteil vom 7. Dezember 1988, a.a.O.; Zeiss, a.a.O., S. 68).

  • BGH, 27.10.1983 - IX ZR 68/83

    Widerrufsvorbehalt im Prozeßvergleich

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.05.1998 - 4 EO 736/95
    Der in einem Prozeßvergleich zugunsten beider Parteien aufgenommene Vorbehalt, den Vergleich bis zum Ablauf einer bestimmten Frist zu widerrufen, stellt im Regelfall eine aufschiebende Bedingung für die Wirksamkeit des Vergleichs dar mit der Folge, daß das Prozeßrechtsverhältnis nicht bereits bei Vergleichsabschluß beendet wird, sondern die Rechtshängigkeit bis zum ungenutzten Ablauf der Widerrufsfrist bestehen bleibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1993 - 1 C 29/92 -, in BVerwGE 92, 29 - 32; ebenso: BGH, Urteil vom 27. Oktober 1983 - IX ZR 68/83 -, in BGHZ 88, 364 ff.).
  • BGH, 19.05.1982 - IVb ZR 705/80

    Bindungswirkung einer während der Trennung abgeschlossenen Vereinbarung über den

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.05.1998 - 4 EO 736/95
    Ebensowenig wie die prozeßrechtlich beendende Wirkung eines Prozeßvergleichs durch einen Abänderungsvertrag der Beteiligten beseitigt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 1982 - IV b ZR 705/80 -, in NJW 1982, 2072 f.), kann aufgrund der prozessualen Gestaltungswirkung des Prozeßvergleichs eine einseitige Erklärung eines Beteiligten noch dazu führen, daß der prozessual beendete Rechtsstreit auflebt und wieder anhängig wird.
  • BGH, 15.11.1973 - VII ZR 56/73

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung einer in einem

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.05.1998 - 4 EO 736/95
    Wegen der besonderen Natur des gerichtlichen Vergleichs, der allein auf der Entscheidung der Parteien beruht, ist etwa gegen die Versäumung der in einem verwaltungsgerichtlichen Prozeßvergleich vereinbarten Widerrufsfrist keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand durch das Gericht möglich (vgl. OVG NW, Urteil vom 21. März 1977 - X A 1008/76 -, in OVGE 32, 264 f.; BGH, Urteil vom 15. November 1973 - VII ZR 56/73 -, in BGHZ 61, 394 ff).
  • BGH, 13.07.1973 - V ZR 16/73

    Rückwirkung der Genehmigung zur Annahme eines Vertragsangebots nach Ablauf der

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.05.1998 - 4 EO 736/95
    Die nachträgliche Genehmigung einer vollmachtlosen Vertretung bei Abgabe der fristgebundenen Widerrufserklärung ist daher ähnlich den Fällen ausgeschlossen, in denen eine rechtsgeschäftlich bestimmte Ausschlußfrist gesetzt wurde (vgl. dazu: BGH, Urteil vom 13. Juli 1973 - V ZR 16/73 -, in JZ 1973, S. 699).
  • VGH Hessen, 21.12.1984 - 11 TH 2870/84
    Auszug aus OVG Thüringen, 20.05.1998 - 4 EO 736/95
    genügt werden kann (vgl. HessVGH, Beschluß vom 21. Dezember 1984 - 11 TH 2870/84 -, in NVwZ 1986, S. 310 f.).
  • GemSOGB, 17.04.1984 - GmS-OGB 2/83

    Fehlende schriftliche Prozeßvollmacht

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.05.1998 - 4 EO 736/95
    Soweit die rückwirkende Heilung von vollmachtlosen Prozeßhandlungen durch nachträgliche Genehmigung für möglich gehalten wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. April 1978 - 2 C 5.74 -, in Buchholz 237.2 § 79 LBG Berlin Nr. 2), sofern die Vorinstanz keine darauf gestützte Prozeßentscheidung getroffen hat (vgl. GemSOG, Urteil vom 17. April 1984 - GmS-OGB 2/83 -, in BVerwGE 69, 380 ff.), bezieht sich diese Rechtsprechung auf die vollmachtlose Einlegung von Rechtsbehelfen und demnach auf einseitige Prozeßhandlungen eines Beteiligten.
  • VGH Hessen, 09.02.1987 - 4 TH 1615/84
    Auszug aus OVG Thüringen, 20.05.1998 - 4 EO 736/95
    Die Grundsätze über die Anscheins- und Duldungsvollmacht finden zwar in der Regel auch im öffentlichen Recht und gegenüber Körperschaften öffentlichen Rechts Anwendung (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 1963 - V ZR 146/57 -, in BGHZ 40, S. 197 ff. (204) und Urteil vom 6. Juli 1995 - III ZR 176/94 -, in NJW 1995, S. 3389 f.; HessVGH, Beschluß vom 9. Februar 1987 - 4 TH 1615/84 -, in NVwZ 1987, 889 f.).
  • BVerwG, 26.01.1993 - 1 C 29.92

    Prozeßvergleich - Widerruf - Frist

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.05.1998 - 4 EO 736/95
    Der in einem Prozeßvergleich zugunsten beider Parteien aufgenommene Vorbehalt, den Vergleich bis zum Ablauf einer bestimmten Frist zu widerrufen, stellt im Regelfall eine aufschiebende Bedingung für die Wirksamkeit des Vergleichs dar mit der Folge, daß das Prozeßrechtsverhältnis nicht bereits bei Vergleichsabschluß beendet wird, sondern die Rechtshängigkeit bis zum ungenutzten Ablauf der Widerrufsfrist bestehen bleibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1993 - 1 C 29/92 -, in BVerwGE 92, 29 - 32; ebenso: BGH, Urteil vom 27. Oktober 1983 - IX ZR 68/83 -, in BGHZ 88, 364 ff.).
  • BGH, 23.10.1963 - V ZR 146/57

    Ausländischer Fiskus im Prozeß

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.1977 - X A 1008/76
  • BVerwG, 13.04.1978 - II C 5.74

    Fortführung eines Verwaltungsstreitverfahrens - Zwangspensionierungsbescheid -

  • BGH, 05.02.1986 - VIII ZR 72/85

    Prozeßbeendende Wirkung des gerichtlichen Vergleichs

  • BVerwG, 27.10.1993 - 4 B 175.93

    Prozessvergleich - Rechtsnatur - Geschäftsgrundlage - Außergerichtlicher

  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2019 - 2 S 929/17

    "Behörde" i.S.v. VwVfG BW § 1 Abs 2; Zuständigkeit des Betriebsleiters eines

    Nach allgemeinem Begriffsverständnis sind von dem Begriff alle im täglichen Betrieb wiederkehrenden Maßnahmen erfasst, die typischerweise zur Aufrechterhaltung des Betriebs erforderlich sind (vgl. OVG Nordrh.-Westf., Urteil vom 07.12.1988 - 22 A 1013/88 -, juris, Rn. 18; ThürOVG, Beschluss vom 20.05.1998 - 4 EO 736/95 -, juris, Rn. 27; SächsOVG, Urteil vom 30.06.2004 - 5 B 369/03 -, juris, Rn. 26; Cronauge, Kommunale Unternehmen, 6. Aufl. 2016, Rn. 185; Hellermann, in: Hoppe/Uechtritz/Reck, Handbuch Kommunale Unternehmen, 3. Aufl. 2012, § 7, Rn. 53; Gern, Kommunalrecht BaWü, 9. Aufl. 2005, S. 339).

    Aus der der Betriebsleitung in § 7 Abs. 2 EigB-Satzung eingeräumten grundsätzlichen Allzuständigkeit in den Angelegenheiten des Eigenbetriebs ("alle Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung und Wirtschaftlichkeit des Betriebs notwendig sind") folgt, dass zur laufenden Betriebsführung hier auch der Erlass von Gebührenbescheiden gehört, ohne dass die Eigenbetriebssatzung eine ausdrückliche Aufgabenübertragung vorsehen müsste (vgl. Senatsbeschluss vom 22.08.2016 - 2 S 99/16 -, n.v.; ebenso: OVG Nordrh.-Westf., Urteil vom 07.12.1988 - 22 A 1013/88 -, juris, Rn. 20; HessVGH, Beschluss vom 02.03.1993 - 5 TH 1649/91 -, juris, Rn. 3; HessVGH, Urteil vom 19.09.2002 - 5 UE 1147/02 -, juris, Rn. 24; SächsOVG, Urteil vom 30.06.2004 - 5 B 369/03 -, juris, Rn. 27; VG Arnsberg, Urteil vom 15.11.2002 - 13 K 3588/01 -, juris, Rn. 20; VG Köln, Urteil vom 18.06.2013 - 14 K 282/13 -, juris, Rn. 22; Cronauge, Kommunale Unternehmen, 6. Aufl. 2016, Rn. 187; a.A.: ThürOVG, Beschluss vom 20.05.1998 - 4 EO 736/95 -, juris, Rn. 27; BayVGH, Urteil vom 25.01.2010 - 20 B 09.1553 -, juris, Rn. 36; BayVGH, Urteil vom 06.09.2012 - 20 B 11.2171 -, juris, Rn. 25; OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 24.10.2013 - 9 A 2553/11 -, juris, Rn. 19 ff.), wie sie die Beklagte nunmehr (deklaratorisch) klarstellend in § 1 Abs. 5 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Mannheim i.d.F. vom 13. Mai 2014 aufgenommen hat.

  • OVG Thüringen, 29.04.2008 - 4 ZKO 610/07

    Rücknahme eines Herstellungsbeitragsbescheids mit nachfolgendem Neuerlass

    Der "Eigenbetrieb Abwasser Sömmerda" ist aber keine Behörde, wie das Verwaltungsgericht im Anschluss an die Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 20. Mai 1998 - 4 EO 736/95 -ThürVGRspr. 1998, 121; Beschluss vom 20. November 1998 - 4 EO 881/97 -) zutreffend festgestellt hat.
  • OVG Sachsen, 30.06.2004 - 5 B 369/03

    Eigenbetrieb, Betriebsführung, Verwaltungsakt

    Eine Beschränkung der Kompetenz der Betriebsleitung auf die rein wirtschaftliche Betriebsführung (so ThürOVG, Beschl. v. 20.5.1998, ThürVBl 1998, 256 = LKV 99, 148) ist auf der Grundlage des sächsischen Landesrechts nicht veranlasst.
  • VG Potsdam, 01.09.2008 - 9 K 1480/04

    Eigenbetrieb fehlt die Behördeneigenschaft; keine VA-Befugnis

    so Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 37 Rn 29 und 30; OVG Weimar, Beschluss vom 29. April 2008 - 4 ZKO 610/07 -, Juris-Rechtsprechung, Leitsatz 3 und Unterabschnitt (UA) 30 ff.; Beschluss vom 20. Mai 1998 - 4 EO 736/95 -, LKV 1999, 148 - 150; VG Meiningen, Urteil vom 17. Juli 2003 - 8 K 723/99.Me -, Juris-Rechtsprechung, UA 28 ff.

    so auch: OVG Weimar, Beschluss vom 29. April 2008 - 4 ZKO 610/07 -, Juris-Rechtsprechung, Leitsatz 3 und Unterabschnitt (UA) 30 ff.; Beschluss vom 20. Mai 1998 - 4 EO 736/95 -, LKV 1999, 148 - 150; VG Meiningen, Urteil vom 17. Juli 2003 - 8 K 723/99.Me -, Juris-Rechtsprechung, UA 28 ff.

  • OLG Frankfurt, 27.10.2021 - 17 U 30/21

    § 489 Abs. 4 S. 2 BGB erfasst unmittelbar auch kommunale Zweckverbände

    Gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m § 76 ThürKO (analog) i.V.m. § 5 Abs. 1 S. 1 der Betriebssatzung des Klägers war der Werkleiter des Klägers zur Kündigung des streitgegenständlichen Darlehens befugt, da es sich insoweit um eine "Werksangelegenheit" handelt (zur entsprechenden Anwendung des § 76 ThürKO auf Zweckverbände: Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 20. Mai 1998 - 4 EO 736/95 -, Rn. 26, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2021 - 4 M 154/20

    Erkennbarkeit der den Verwaltungsakt erlassenen Behörde

    In diesem Fall dürfte auch der Erlass von Gebührenbescheiden zur "laufenden Betriebsführung" zählen, ohne dass die Eigenbetriebssatzung eine ausdrückliche Aufgabenübertragung vorsehen müsste (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Februar 2019 - 2 S 929/17 -, juris, Rn. 39; OVG Sachsen, Urteil vom 30. Juni 2004 - 5 B 369/03 -, juris, Rn. 27; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7. Dezember 1988 - 22 A 1013/88 -, juris, Rn. 20; VGH Hessen, Beschluss vom 2. März 1993 - 5 TH 1649/91 -, juris, Rn. 3 und Urteil vom 19. September 2002 - 5 UE 1147/02 -, juris, Rn. 24; a. A. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 9 A OVG 2553/11 -, juris, Rn. 19 ff.; OVG Thüringen, Beschluss vom 20. Mai 1998 - 4 EO 736/95 -, juris, Rn. 27; VGH Bayern, Urteil vom 25. Januar 2010 - 20 B 09.1553 -, juris, Rn. 36 und Urteil vom 6. September 2012 - 20 B 11.2171 -, juris, Rn. 25).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2007 - 12 S 60.07

    Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwangs seitens des Werkleiters eines

    Die insoweit als Beleg angeführte Rechtsprechung (OVG Münster, NVwZ-RR 1989, 576; OVG Weimar, LKV 1999, 148) ist hier nicht einschlägig, weil der dem Werkleiter satzungsgemäß zugewiesene Aufgabenkreis über die Angelegenheiten des Eigenbetriebs hinausgeht.
  • VG Meiningen, 17.07.2003 - 8 K 723/99

    Benutzungsgebührenrecht; Zur Bemessung der Gebühr für die Einleitung vorgeklärten

    Eine Befugnis zum hoheitlichen Handeln, d.h. zum Erlass von Verwaltungsakten, ergibt sich daraus nicht (OVG Weimar, 4 EO 736/95, = ThürVBl 1998, 256).
  • OVG Thüringen, 16.12.2002 - 4 EO 866/02

    Kommunalaufsichtsrecht; Kommunalaufsichtsrecht

    Rechtshandlungen und rechtsgeschäftliche Erklärungen sind deshalb ebenso wirksam wie von ihm abgegebene Prozesserklärungen (zum letzteren vgl. § 62 Abs. 3 VwGO; demgegenüber zur Unwirksamkeit von Prozesserklärungen des Werkleiters vgl. Senatsbeschluss vom 20. Mai 1998 - 4 EO 736/95-, ThürVBl. 1998, 256 [257]).
  • VG Magdeburg, 23.08.2023 - 9 A 115/21

    Anschluss- und Benutzungszwang zur Abfallentsorgung - grundstücksferner

    In diesem Fall dürfte auch der Erlass von Gebührenbescheiden zur "laufenden Betriebsführung" zählen, ohne dass die Eigenbetriebssatzung eine ausdrückliche Aufgabenübertragung vorsehen müsste (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Februar 2019 - 2 S 929/17 -, juris, Rn. 39; OVG Sachsen, Urteil vom 30. Juni 2004 - 5 B 369/03 -, juris, Rn. 27; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7. Dezember 1988 - 22 A 1013/88 -, juris, Rn. 20; VGH Hessen, Beschluss vom 2. März 1993 - 5 TH 1649/91 -, juris, Rn. 3 und Urteil vom 19. September 2002 - 5 UE 1147/02 -, juris, Rn. 24; a. A. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 9 A OVG 2553/11 -, juris, Rn. 19 ff.; OVG Thüringen, Beschluss vom 20. Mai 1998 - 4 EO 736/95 -, juris, Rn. 27; VGH Bayern, Urteil vom 25. Januar 2010 - 20 B 09.1553 -, juris, Rn. 36 und Urteil vom 6. September 2012 - 20 B 11.2171 -, juris, Rn. 25).
  • VG Frankfurt/Oder, 19.02.2007 - 5 L 418/06

    Werkleiter eines Abfallentsorgungs(eigen)betriebes und die Frage des Anschluss-

  • VG Meiningen, 21.06.2005 - 2 K 1018/03

    Subvention; Nichtigkeitsklage; Prozess; Vollmacht; Nachweis; Schriftform;

  • VG Weimar, 03.07.2013 - 7 K 881/11

    Konstitutive Bekanntmachung einer Verbandssatzung als Wirksamkeitsvoraussetzung

  • OVG Thüringen, 20.11.1998 - 4 ZEO 881/97

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht

  • VG Gera, 15.12.1998 - 2 E 2292/98

    Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen; Kommunale

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