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   OVG Brandenburg, 24.09.1998 - 4 B 129/98   

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https://dejure.org/1998,15256
OVG Brandenburg, 24.09.1998 - 4 B 129/98 (https://dejure.org/1998,15256)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 24.09.1998 - 4 B 129/98 (https://dejure.org/1998,15256)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 24. September 1998 - 4 B 129/98 (https://dejure.org/1998,15256)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Melderegisterauskünfte; Politische Parteien ; Bundestagswahl

Papierfundstellen

  • DVBl 1999, 337
  • DÖV 1999, 35
  • LKV 1999, 235
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2019 - 1 S 552/19

    Veranstaltung einer Gemeindefeuerwehr zu Bürgermeisterwahl

    Ihre Rechtfertigung erfährt die Datenübermittlung mithin nicht aus einer Einwilligung der Betroffenen, sondern aus dem vom Gesetzgeber als legitim angesehenen Informationsbedürfnis von Parteien, Wählergruppen und Einzelkandidaten als Träger von Wahlvorschlägen, für Zwecke der Wahlwerbung die genannten Daten ausschließlich für den gesetzlich bestimmten Zweck zu erhalten, um die Möglichkeit zu haben, mit dem Wähler direkt in Kontakt treten und somit als Wahlbewerber wirksam auf das staatliche Geschehen Einfluss nehmen zu können (OVG Bdbg., Beschl. v. 24.09.1998 - 4 B 129/98 - LKV 1999, 235; HTK-MPA-Gassner, § 50 BMG Rn. 13; Breckwoldt, in: ders. , Melderechtskommentar, 2. Aufl., § 50 BMG Rn. 7).
  • OVG Niedersachsen, 15.04.2020 - 8 ME 36/20

    Adressdaten; Anschriften; Aussetzung der Vollziehung; Hängebeschluss; Kammer;

    Dieser setzt eine gesetzliche Anspruchsnorm voraus (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.1.1991 - 7 C 13/90 -, BVerwGE 87, 270, juris Rn. 8; OVG Brandenburg, Beschl. v. 24.9.1998 - 4 B 129/98 -, LKV 1999, 235; Benda, NVwZ 1994, 521, 522).
  • VG München, 30.05.2022 - M 8 K 20.6428

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Mehrfamilienhaus

    Nachbarrechte werden durch einen Verstoß gegen § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB aber dann verletzt, wenn das Vorhaben unabhängig davon, ob es den Rahmen einhält oder nicht, sich nicht einfügt, weil mit ihm unzumutbare Auswirkungen auf ein Nachbargrundstück verbunden sind und es daher gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstößt (vgl. BVerwG, U.v. 23.5.1986 - 4 C 34/85 - BauR 1986, 542, B.v. 20.1.1992 - 4 B 229/91- juris und B.v. 11.1.1999 - 4 B 129/98 - BauR 1999, 615).
  • VG München, 05.05.2014 - M 8 K 13.1776

    Nachbarklage gegen Bebauung im rückwärtigen Bereich; Gebot der Rücksichtnahme

    Nachbarrechte werden durch einen Verstoß gegen § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB aber dann verletzt, wenn das Vorhaben unabhängig davon, ob es den Rahmen einhält oder nicht, sich nicht einfügt, weil mit ihm unzumutbare Auswirkungen auf ein Nachbargrundstück verbunden sind und es daher gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstößt (vgl. BVerwG, U.v. 23.5.1986 - 4 C 34/85 - BauR 1986, 542, B.v. 20.1.1992 - 4 B 229/91- juris - und B.v. 11.1.1999 - 4 B 129/98 - BauR 1999, 615).
  • VG Karlsruhe, 11.10.2000 - 7 K 3235/99

    Erteilung einer sog. Gruppenauskunft hinsichtlich der Adressen der Wähler der

    Im Hinblick auf die Absicht des Gesetzgebers, dem Informationsbedürfnis der Parteien Rechnung zu tragen, kann es für die Entscheidung über den Antrag des Klägers weder darauf ankommen, ob andere Wahlbewerber entsprechende Anträge gestellt haben, solche Anträge noch rechtzeitig stellen können (a.A. wohl OVG Brandenburg, Beschl.v.24.09.1998 - 4 B 129/98 - = DVBl 1999 S.337) oder mutmaßlich stellen werden.
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