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   BVerwG, 10.06.1999 - 2 C 3.99   

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https://dejure.org/1999,2649
BVerwG, 10.06.1999 - 2 C 3.99 (https://dejure.org/1999,2649)
BVerwG, Entscheidung vom 10.06.1999 - 2 C 3.99 (https://dejure.org/1999,2649)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juni 1999 - 2 C 3.99 (https://dejure.org/1999,2649)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ruhegehaltfähige Dienstzeit - Doppelte Berücksichtigung - Zeiten der Aufbauhilfe im Beitrittsgebiet - Schaffung neuer Verwaltungsstrukturen - Umgestaltung vorhandener Verwaltungsstrukturen - Beitrittsgebiet

  • Judicialis

    BeamtVG § 107 a; ; BeamtVÜV § 1 Abs. 1; ; BeamtVÜV § 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenversorgungsrecht - ruhegehaltfähige Dienstzeit, doppelte Berücksichtigung von Zeiten der Aufbauhilfe im Beitrittsgebiet als -; Aufbauhilfe, Schaffung neuer und Umgestaltung vorhandener Verwaltungsstrukturen als -; -, Verwendung zum Zwecke der -; -, keine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 330 (Ls.)
  • DVBl 2000, 501 (Ls.)
  • LKV 2000, 74
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 24.98

    Kein "Mobilitäts-Zuschuß" für Ost-Beamte

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1999 - 2 C 3.99
    Die Merkmale "aus dem früheren Bundesgebiet" und "im Beitrittsgebiet" sind schon nach ihrem eindeutigen Wortlaut, außerdem aber aus den Gründen, die der Senat im Urteil vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 24.98 - (zur Veröffentlichung vorgesehen) zur Auslegung des § 4 der 2. Besoldungs-Übergangsverordnung angeführt hat, als ausschließlich geographische Angabe zu verstehen.
  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80

    Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1999 - 2 C 3.99
    Er hat ferner nicht mitgeteilt, inwiefern das angefochtene Urteil im einzelnen auf der unterbliebenen Aufklärung beruht (BVerwGE 55, 159 ; Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - m.w.N.).
  • BVerwG, 16.12.1977 - VII C 59.74

    Verkehr - Verkehrsmitteln - Genehmigung eines Linienverkehrs - Verkehrsbedienung

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1999 - 2 C 3.99
    Er hat ferner nicht mitgeteilt, inwiefern das angefochtene Urteil im einzelnen auf der unterbliebenen Aufklärung beruht (BVerwGE 55, 159 ; Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - m.w.N.).
  • BVerwG, 22.02.1996 - 4 B 23.96

    Verfahrensgrundrechte: Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1999 - 2 C 3.99
    BVerwG 2 C 3.99 OVG 4 B 23.96.
  • OVG Niedersachsen, 21.10.2003 - 2 LB 685/01

    Ruhegehaltsfähige Dienstzeit eines Beamten; Abordnungszeit an die Zentrale

    2.1.1 Die Tatbestandsmerkmale "aus dem früheren Bundesgebiet" und "im Beitrittsgebiet" in § 3 Abs. 1 BeamtVÜV sind ausschließlich als geographische Angaben zu verstehen (BVerwG, Urt. v. 10.6.1999 - BVerwG 2 C 3.99 -, DVBl. 2000, 501 = ZBR 2000, 39 = NVwZ 2000, 330 = Buchholz 239.1 § 107 a BeamtVG Nr. 1 = IÖD 2000, 58 = LKV 2000, 74).

    Insbesondere können die Fragen, ob der Kläger bei der ZERV Aufbauhilfe geleistet und "im Beitrittsgebiet" tätig geworden ist, mit Hilfe des § 3 Abs. 1 BeamtVÜV und der bisher hierzu ergangenen Rechtsprechung, namentlich der des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 10.6.1999, aaO), ohne weiteres beantwortet werden, rechtfertigen also eine Zulassung etwa wegen grundsätzlicher Bedeutung nicht.

  • BVerwG, 23.03.2000 - 2 B 20.00

    Anforderungen an den Rechtsbegriff "Aufbauhilfe" - Grundsätzliche Bedeutung einer

    In dem Urteil vom 10. Juni 1999 - BVerwG 2 C 3.99 - (ZBR 2000, 39 ff.) ist ausgeführt, daß es sich bei der Wendung "zum Zwecke der Aufbauhilfe" um ein qualifizierendes Tatbestandsmerkmal handelt.

    Ob die darüber hinausgehenden gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind, die nach dem Urteil vom 10. Juni 1999 - BVerwG 2 C 3.99 - (a.a.O.) mit dem Rechtsbegriff "Aufbauhilfe" gestellt werden, ist nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen.

  • VG Karlsruhe, 10.12.2020 - 10 K 11060/18

    Anerkennung von im Wege der so genannten "Aufbauhilfe" im ehemaligen

    Aufbauhilfe im Sinne dieser Vorschrift ist Hilfe beim Aufbau neuer oder bei der Umgestaltung vorhandener, den Anforderungen einer rechtsstaatlichen und effektiven Verwaltung oder Justiz (noch) nicht genügender organisatorischer Strukturen (BVerwG, Urt. v. 10.06.1999 - 2 C 3/99 - LKV 2000, 74).

    Eine Doppelanrechnung von Dienstzeiten stellt im allgemeinen Beamtenversorgungsrecht eine Ausnahme dar, für die es jeweils besonderer rechtfertigender Umstände bedarf (BVerwG, Urt. v. 10.06.1999 - 2 C 3.99 - LVK 2000, 74).

  • LAG Niedersachsen, 03.02.2006 - 10 Sa 1378/05

    Doppelte Berücksichtigung der Zeit der Verwendung eines Beamten aus dem früheren

    Aufbauhilfe im Sinne des § 3 Abs. 1 BeamtVÜV ist Hilfe beim Aufbau neuer oder bei der Umgestaltung vorhandener, jedoch den Anforderungen einer rechtsstaatlichen und effektiven Verwaltung nicht genügender organisatorischer Strukturen (vgl. BVerwG, 10.06.1999, 2 C 3/99, ZTR 1999, S. 578, Rz. 16).
  • LAG Hessen, 18.11.2009 - 8 Sa 1168/09

    Betriebliche Altersversorgung - Aufbauhilfe - ruhegehaltfähige Dienstzeit

    Sie diente der Zusammenführung der Struktur der Deutschen ... und der Deutschen ... im Hinblick auf die geplante und bevorstehende Zusammenfassung und Übergang zur privaten Deutschen ... XX. Der daraus sich ergebende Zuwachs an Aufgaben, der Integration der Strukturen der Deutschen ..., stellt keine Aufbauhilfe im Sinne des § 3 Abs. 1 BeamtVÜV dar (vgl. auch BVerwG vom 10.06.1999 - 2 C 3/99 - DVBl. 2000, 501 am Ende) .
  • VG Gießen, 20.01.2005 - 5 E 1288/04

    Doppelte Berücksichtigung einer als Soldat auf Zeit im Beitrittsgebiet

    Der Geltungsbereich dieser Vorschrift ist auf Beamte oder Richter beschränkt, die in diesem Status zum Zwecke der Aufbauhilfe Dienst im Beitrittsgebiet verrichtet haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.06.1999 - 2 C 3.99 -, IÖD 2000, 58; Schmalhofer, BeamtversorgungsG, § 3 BeamtVÜV zu § 107 a Rdnr. 3).
  • VG Lüneburg, 25.08.2004 - 1 A 209/02

    Anstellungsvertrag; Arbeitsverhältnis; Aufbauhilfe; Beschäftigungsverhältnis;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 10.6.1999 - 2 C 3.99 -, ZBR 2000, 39) ist Aufbauhilfe im Sinne des § 3 Abs. 1 BeamtVÜV Hilfe beim Aufbau neuer oder bei der Umgestaltung vorhandener, jedoch den Anforderungen einer rechtstaatlichen und effektiven Verwaltung oder Justiz nicht genügender organisatorischer Strukturen.
  • VG Leipzig, 07.03.2012 - NC 2 L 1940/11

    Einstweiliger Rechtschutz auf vorläufige Zulassung zu einem Studium bei Verfügen

    In der Rechtsprechung ist allgemein anerkannt, dass der Anordnungsgrund im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes fehlt bzw. entfällt, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts eine vorläufige Zulassung an einer anderen Hochschule erfolgt ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.9.2006, NVwZ-RR 2007, 177; Beschl. v. 19.7.2001, NVwZ-RR 2002, 75; SächsOVG, Beschl. v. 21.2.2000 - NC 2 C 3/99 -).
  • VG Berlin, 21.10.2022 - 5 K 127.20

    Ruhegehaltfähige Dienstzeit: Verwendung eines Bahnbeamten im Beitrittsgebiet

    Maßgeblich ist daher, ob durch die konkrete Tätigkeit eine für das Beitrittsgebiet bisher nicht vorhandene Verwaltungs- oder Justizstruktur neu geschaffen oder vorhandene Strukturen rechtsstaatlichen, effektiven oder marktwirtschaftlichen Anforderungen angepasst wurden (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juni 1999 - 2 C 3/99 -, juris Rn. 16 f.; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 21. Oktober 2003 - 2 LB 685/01 -, juris Rn. 34; OVG Berlin, Urteil vom 3. November 1998 - 4 B 23.96 -, juris Rn. 25).
  • ArbG Potsdam, 01.07.2014 - 3 Ca 557/14
    Mit der maßgeblichen zu dieser Vorschrift ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.06.1999 (BVerwG vom 10.06.1999 - 2 C 3.99 - BeckRS 1999, 30062249) bedeutet Aufbauhilfe im Sinne des § 3 Abs. 1 BeamtVÜV Hilfe beim Aufbau neuer oder bei der Umgestaltung vorhandener, jedoch den Anforderungen einer rechtsstaatlichen und effektiven Verwaltung oder Justiz nicht genügender organisatorischer Strukturen.
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