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   OVG Berlin, 02.03.2000 - 2 N 21.99   

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https://dejure.org/2000,11638
OVG Berlin, 02.03.2000 - 2 N 21.99 (https://dejure.org/2000,11638)
OVG Berlin, Entscheidung vom 02.03.2000 - 2 N 21.99 (https://dejure.org/2000,11638)
OVG Berlin, Entscheidung vom 02. März 2000 - 2 N 21.99 (https://dejure.org/2000,11638)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauO Bln § 11 Abs. 3 S. 1, § 70 Abs. 1 S. 1
    Stätte der Leistung bei Werbetafeln)

Papierfundstellen

  • BauR 2001, 768
  • LKV 2000, 452
  • ZfBR 2000, 432 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VG Augsburg, 31.07.2013 - Au 4 K 12.1462

    Werbeanlagensatzung des Marktes ... vom 7.12.2011

    Denn trotz Werbung für Produkte, die auch im Markt erhältlich sind, kann wegen der fehlenden Einflussnahmemöglichkeit des Verbrauchermarktes selbst (vgl. OVG Berlin, U.v. 2.3.2000 - 2 N 21.99 - BRS 63 Nr. 170) und der maßgeblichen Tätigkeit und Interessen des Bauherrn andererseits (ThürOVG, U.v. 11.11.2003 - 1 KO 271/01 - BRS 66 Nr. 154 - juris Rn. 26) nicht von einer Eigenwerbeanlage ausgegangen werden.

    Im Vordergrund der Werbung steht nicht das Angebot des konkreten ...-Marktes oder das Unternehmen des ...-Marktes selbst, sondern allgemeine Hinweise auf Markenprodukte sowie die wirtschaftlichen Interessen der Klägerin (vgl. Lechner/Busse in Simon/Busse, Kommentar zur BayBO, Stand 2/2013, Art. 57 Rn. 318; OVG Berlin, U.v. 2.3.2000 - 2 N 21.99 - BRS 63 Nr. 170; OVG NW U.v. 14.3.2006 - 10 A 630/04 - BRS 70 Nr. 141 - juris Rn. 46; OVG NW, U.v. 19.12.1995 - 11 A 3659/93 - BRS 57 Nr. 178).

  • OVG Berlin, 30.07.2004 - 2 N 222.04

    Pflasterung stellt keine gärtnerische Gestaltung dar

    Die Zweifel müssen sich auf die Richtigkeit des Ergebnisses beziehen (vgl. OVG Bln, Beschluss des Senats vom 2. März 2000, LKV 2000, S. 452 = BRS 63 Nr. 170), denn es soll mit dem Zulassungsverfahren im Einzelfall die Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung überprüft werden und gewährleistet sein.
  • OVG Berlin, 27.11.2001 - 2 N 27.01

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Garage an der Grenze

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  • OVG Berlin, 27.11.2001 - 2 N 15.01

    Bauordnungsrecht: Anbringung von Werbeanlagen im allgemeinen Wohngebiet,

    Der Zulassungstatbestand des Bestehens ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist nur dann erfüllt, wenn die Klägerin Umstände oder rechtliche Gesichtspunkte darlegt, die den Schluss rechtfertigen, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts mit überwiegender Wahrscheinlichkeit voraussichtlich einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten wird (vgl. Beschluss des Senats vom 2. März 2000, LKV 2000, 452).
  • OVG Berlin, 27.05.2004 - 2 N 100.04

    D (A), Familienzusammenführung, Kindernachzug, Adoption, Auslandsadoption,

    Hierbei muss sich der Antrag mit den entscheidungstragenden Gründen der angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts auseinander setzen, wobei sich die Zweifel auf die Richtigkeit des Ergebnisses beziehen müssen (vgl. OVG Bln, Beschluss vom 5. März 1998, NVwZ 1998, S. 650 m.w.N., Beschluss des Senats vom 2. März 2000, LKV 2000, S. 452 = BRS 63 Nr. 170).
  • OVG Berlin, 19.02.2004 - 2 N 22.04

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Familienzusammenführung, Ehegattennachzug,

    Die Zweifel müssen sich auf die Richtigkeit des Ergebnisses beziehen (vgl. OVG Bln, Beschluss vom 5. März 1998, NVwZ 1998, S. 650 m.w.N., Beschluss des Senats vom 2. März 2000, LKV 2000, S. 452 = BRS 63 Nr. 170).
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