Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin, 13.07.2000

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   BVerwG, 02.11.2000 - 4 BN 51.00   

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https://dejure.org/2000,3058
BVerwG, 02.11.2000 - 4 BN 51.00 (https://dejure.org/2000,3058)
BVerwG, Entscheidung vom 02.11.2000 - 4 BN 51.00 (https://dejure.org/2000,3058)
BVerwG, Entscheidung vom 02. November 2000 - 4 BN 51.00 (https://dejure.org/2000,3058)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BauGB § 165
    Entwicklungsmaßnahme; städtebaulicher Handlungsbedarf; Sanierung; Prognose; Rummelsburger Bucht (Berlin)

  • Wolters Kluwer

    Entwicklungsmaßnahme - Städtebaulicher Handlungsbedarf - Sanierung - Prognose - Rummelsburger Bucht (Berlin)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Entwicklungsmaßnahme; städtebaulicher Handlungsbedarf; Sanierung; Prognose; Rummelsburger Bucht (Berlin)

  • Judicialis

    BauGB § 165

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 165
    Baurecht; Entwicklungsmaßnahme; städtebaulicher Handlungsbedarf; Sanierung; Prognose; Rummelsburger Bucht (Berlin)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Normenkontrolle: Gebietssanierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 52 (Leitsatz)

    § 165 BauGB
    Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme/Abgrenzung von Sanierungsmaßnahmen/Gemeindebefugnisse

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 434 (Ls.)
  • NJ 2001, 159 (Ls.)
  • DVBl 2001, 405 (Ls.)
  • DÖV 2001, 261 (Ls.)
  • BauR 2001, 375
  • LKV 2001, 126
  • ZfBR 2001, 137
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Berlin, 13.07.2000 - 2 A 5.95

    Überprüfung einer Entwicklungsverordnung im Land Berlin (Rummelsburger Bucht))

    Auszug aus BVerwG, 02.11.2000 - 4 BN 51.00
    OVG Berlin vom 13.06.00 - Az.: OVG 2 A 5.95 -.

    BVerwG 4 BN 51.00 OVG 2 A 5.95.

  • BVerwG, 03.07.1998 - 4 CN 5.97

    Gemeinden dürfen Wertsteigerung im Entwicklungsbereich abschöpfen - Gewerbepark

    Auszug aus BVerwG, 02.11.2000 - 4 BN 51.00
    Ob die Gemeinde in einem solchen Gebiet Sanierungsmaßnahmen gemäß § 136 ff. BauGB aufgrund einer Sanierungssatzung durchführt oder das Gebiet in den größeren Zusammenhang einer Entwicklungsmaßnahme (hier: Entwicklungsmaßnahme Rummelsburger Bucht in Berlin) einbezieht und in diesem Rahmen die erforderlichen städtebaulichen Maßnahmen (der Anpassung, § 170 BauGB) in Angriff nimmt, obliegt - im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen - ihrer Entscheidung (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 3. Juli 1998 - BVerwG 4 CN 5.97 - Buchholz 406.11 § 165 BauGB Nr. 4 = DVBl 1998, 1294 = NVwZ 1999, 407).

    Voraussetzung ist darüber hinaus - wie sich unmittelbar aus § 165 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB ergibt -, dass Gründe des Wohls der Allgemeinheit die beabsichtigten Maßnahmen rechtfertigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juli 1998 - BVerwG 4 CN 5.97 - Buchholz 406.11 § 165 BauGB Nr. 4 = DVBl 1998, 1294).

  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 BN 22.98

    Städtebaulicher Entwicklungsbereich; bebauter Bereich; Umstrukturierung;

    Auszug aus BVerwG, 02.11.2000 - 4 BN 51.00
    Als Entwicklungsbereich gemäß § 165 BauGB kann auch eine Fläche mit vorhandener Bebauung festgelegt werden, wenn diese beseitigt und der Bereich einer grundlegend neuen städtebaulichen Entwicklung zugeführt werden soll (BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 1998 - BVerwG 4 BN 22.98 - Buchholz 406.11 § 165 BauGB Nr. 5 = NVwZ 1998, 1298 = BRS 60 Nr. 226).
  • BVerwG, 03.07.1998 - 4 CN 2.97

    Gemeinden dürfen Wertsteigerung im Entwicklungsbereich abschöpfen - Gewerbepark

    Auszug aus BVerwG, 02.11.2000 - 4 BN 51.00
    Eine Entwicklungsmaßnahme nach § 165 BauGB setzt daher einen qualifizierten städtebaulichen Handlungsbedarf voraus, der aus Gründen des öffentlichen Interesses ein planmäßiges und aufeinander abgestimmtes Vorgehen im Sinne einer Gesamtmaßnahme erfordert (BVerwG, Urteil vom 3. Juli 1998 - BVerwG 4 CN 2.97 - BVerwGE 107, 123).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.07.2016 - 2 A 13.14

    Normenkontrollantrag bezüglich einer Entwicklungssatzung; Antragsbefugnis von

    Dass das Bundesverwaltungsgericht in Entscheidungen vom 8. Juli 1998 (a.a.O., LS 1.) und vom 2. November 2000 (- 4 BN 51.00 -, juris Rn. 2) die Festlegung einer Fläche mit vorhandener Bebauung als Entwicklungsbereich für zulässig erklärt hat, wenn diese beseitigt und der Bereich einer grundlegend neuen städtebaulichen Entwicklung zugeführt werden soll, bedeutet nicht, dass die Erhaltung einer vorhandenen Bebauung dem Rückgriff auf das Entwicklungsrecht stets entgegensteht.

    Maßgebend ist vielmehr im Hinblick auf den typologischen Unterschied zwischen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, ob es sich um eine Maßnahme zur Änderung und Verbesserung eines vorhandenen Gebietscharakters (Sanierung) oder zur Entwicklung eines grundlegend neuen Gebietscharakters (Entwicklung) handelt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. November 2000, a.a.O., Rn. 3, sowie Beschluss vom 8. Juli 1998, a.a.O., Rn. 12).

    Vielmehr bleibt es ihr im Rahmen der jeweiligen tatbestandlichen Voraussetzungen überlassen, ob sie in einem solchen Gebiet Sanierungsmaßnahmen durchführt oder es in den größeren Zusammenhang einer Entwicklungsmaßnahme einbezieht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. November 2000, a.a.O., juris Rn. 3 und LS; OVG Berlin, Urteil vom 13. Juli 2000 - OVG 2 A 5.95 -, juris Rn. 23 und 41).

  • BVerwG, 09.11.2001 - 4 BN 51.01

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung als

    Auch dies ist hinreichend geklärt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. November 2000 - BVerwG 4 BN 51.00 - Buchholz 406.11 § 165 BauGB Nr. 7 = BauR 2001, 375 zur Einbeziehung eines sanierungsbedürftigen Gebiets).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2012 - 10 A 7.09

    Normenkontrolle; Entwicklungssatzung; Aufhebung einer Entwicklungsverordnung;

    Die Rechtmäßigkeit und Rechtswirksamkeit dieser Verordnung stellte das Oberverwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom 13. Juli 2000 (OVG 2 A 5.95, ZfBR 2000, 566, juris) rechtskräftig fest (Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. November 2000 - BVerwG 4 BN 51.00 -, BRS 63 Nr. 230, juris).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 13.07.2000 - 2 A 5.95   

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https://dejure.org/2000,11116
OVG Berlin, 13.07.2000 - 2 A 5.95 (https://dejure.org/2000,11116)
OVG Berlin, Entscheidung vom 13.07.2000 - 2 A 5.95 (https://dejure.org/2000,11116)
OVG Berlin, Entscheidung vom 13. Juli 2000 - 2 A 5.95 (https://dejure.org/2000,11116)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de

    Normenkontrollverfahren; städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Berlin-Rummelsburger Bucht; erhöhter Bedarf an Wohn- und Arbeitsstätten; Prognosen; Brachflächen; Erforderlichkeit der Maßnahme; Subsidiarität; zügige Durchführung; Finanzierung; Abwägungsgebot; nachträgliche ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BauGB §§ 165 - 171; VwGO § 47 Abs. 2
    Überprüfung einer Entwicklungsverordnung im Land Berlin (Rummelsburger Bucht))

Papierfundstellen

  • ZMR 2000, 784
  • DÖV 2000, 924
  • LKV 2001, 126
  • ZfBR 2000, 566
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.07.2016 - 2 A 13.14

    Normenkontrollantrag bezüglich einer Entwicklungssatzung; Antragsbefugnis von

    Vielmehr bleibt es ihr im Rahmen der jeweiligen tatbestandlichen Voraussetzungen überlassen, ob sie in einem solchen Gebiet Sanierungsmaßnahmen durchführt oder es in den größeren Zusammenhang einer Entwicklungsmaßnahme einbezieht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. November 2000, a.a.O., juris Rn. 3 und LS; OVG Berlin, Urteil vom 13. Juli 2000 - OVG 2 A 5.95 -, juris Rn. 23 und 41).

    Der Bebauungsplan gestaltet durch rechtsverbindliche Festsetzungen der Art und Weise der Bodennutzung die städtebauliche Ordnung, löst aber als Angebotsplanung für den Eigentümer im Plangebiet grundsätzlich keine die negative Baufreiheit überwindende Realisierungspflicht aus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. März 1998 - 4 BN 5.98 -, juris Rn. 5; OVG Berlin, Urteil vom 13. Juli 2000 - OVG 2 A 5.95 -, juris Rn. 39).

    Auf eine bestimmte Prognosemethode ist der Satzungsgeber nicht festgelegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Juni 2008, a.a.O., Rn. 29 f.; BVerwG, Beschlüsse vom 5. August 2002 - 4 BN 32.02 -, juris Rn. 9, und vom 16. Februar 2001 - 4 BN 55.00 -, juris Rn. 13; Urteil vom 3. Juli 1998 - 4 CN 5.97 -, juris Rn. 41; OVG Berlin, Urteil vom 13. Juli 2000 - OVG 2 A 5.95 -, juris Rn. 26).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2012 - 10 A 7.09

    Normenkontrolle; Entwicklungssatzung; Aufhebung einer Entwicklungsverordnung;

    Die Rechtmäßigkeit und Rechtswirksamkeit dieser Verordnung stellte das Oberverwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom 13. Juli 2000 (OVG 2 A 5.95, ZfBR 2000, 566, juris) rechtskräftig fest (Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. November 2000 - BVerwG 4 BN 51.00 -, BRS 63 Nr. 230, juris).

    Wird eine Entwicklungssatzung im Sinne des § 165 BauGB angegriffen, mit der ein städtebaulicher Entwicklungsbereich förmlich festgelegt wird, folgt die Antragsbefugnis der vom Geltungsbereich der Satzung betroffenen Grundstückseigentümer daraus, dass sie den sich aus der Satzung ergebenden besonderen Pflichten unterliegen, also für Vorhaben im Geltungsbereich der Satzung die besondere Genehmigungspflicht nach § 169 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. §§ 144, 145 BauGB gilt und die Eigentümer gegebenenfalls mit einer bebauungsplanunabhängigen Enteignung nach § 169 Abs. 3 BauGB und der Zahlung von Ausgleichsbeträgen nach § 166 Abs. 3 Satz 4, § 169 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. §§ 154 ff. BauGB rechnen müssen (vgl. zur Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren "Rummelsburger Bucht" OVG Berlin, Urteil vom 13. Juli 2000, a.a.O., Rn. 20; ähnlich zur Sanierungssatzung OVG SH, Urteil vom 23. September 1993 - 1 K 2/91 -, juris Rn. 31).

    Mit den strukturellen Veränderungen im Land Berlin Anfang der 90-er Jahre (Wiedervereinigung, Hauptstadtfunktion, Regierungsumzug) wurde ein erhöhter Bedarf an Wohn- und Arbeitsstätten erwartet, der aus damaliger Sicht eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (auch) an dem verkehrsgünstig und am Wasser gelegenen, damals teilweise brachliegenden und untergenutzten Bereich um die Rummelsburger Bucht erforderlich machte (vgl. OVG Bln, Urteil vom 13. Juli 2000, a.a.O., LS 2).

  • BVerwG, 02.11.2000 - 4 BN 51.00

    Entwicklungsmaßnahme; städtebaulicher Handlungsbedarf; Sanierung; Prognose;

    OVG Berlin vom 13.06.00 - Az.: OVG 2 A 5.95 -.

    BVerwG 4 BN 51.00 OVG 2 A 5.95.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2010 - 10 D 42/06

    Wirksamkeit einer Satzung über die förmliche Festlegung eines städtebaulichen

    Ob insoweit der von der Antragsgegnerin angesetzte Prognosezeitraum von 10 Jahren (2002 bis 2012), binnen derer das Planungsrecht geschaffen, die Erschließung vorgenommen und die Bebauung abgeschlossen sein sollte, angemessen war, lässt der Senat dahin stehen, ==TEXT__ vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juli 1998 - 4 CN 5/97 - a.a.O.: 12 Jahre bei komplexem Vorhaben mit umfangreichen Folge- und Struktureinrichtungen; OVG Berlin, Urteil vom 13. Juli 2000 - 2 A 5.95 -, ZfBR 2000, 566: Zeitraum von 12-16 Jahren für ein Gebiet von 130 ha mit ungeklärten Eigentumsverhältnissen noch realistisch, da die zügige Durchführbarkeit der Entwicklungsmaßnahme jedenfalls wegen einer ungesicherten Finanzierung und damit einhergehenden rechtlichen Hindernissen im Juli 2003 nicht gesichert erschien.
  • KG, 02.07.2010 - 9 U 3/09

    Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme: Isolierter Geldentschädigungsanspruch bei

    (b) Ob der Übernahmeanspruch wegen wirtschaftlicher Unzumutbarkeit bereits durch den Senatsbeschluss Nr. 199/96 vom 11. Juni 1996, mit dem der Zeitrahmen der Entwicklungsmaßnahmen, insbesondere aus finanziellen Erwägungen, gestreckt wurde (zur Zulässigkeit vgl. OVG Berlin, Urteil vom 13. Juli 2000 - 2 A 5/95 - juris Tz. 44 ff. = LKV 2001, 126), für die Wasserstadt Berlin-Oberhavel vom Jahr 2004 auf das Jahr 2010, wieder entfallen ist, kann dahinstehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2006 - 3 S 2468/04

    Wohl der Allgemeinheit, Erhöhter Wohnstättenbedarf, Enteignung,

    Die fehlende Einwirkungsmöglichkeit der Gemeinde darauf, dass die Gesamtmaßnahme zügig durchgeführt wird, kann ein die Entwicklungsmaßnahme rechtfertigender Grund sein (vgl. hierzu z.B. OVG Berlin, Urteil vom 13.7.2000 - 2 A 5.95 -, ZfBR 2000, 785 [RdNr. 39f]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.11.2004 - 1 C 11712/02

    Im IKEA-Streit vor dem OVG siegt die Stadt Koblenz

    Soweit in der vorgenannten Entscheidung, in der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Kommentierung der Vorschrift Zeiträume benannt werden, die als noch zügige Durchführung in einem absehbaren Zeitraum gewertet worden sind, liegen diese zwischen 12 und 17 Jahren (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 28. November 1997, BRS 59, 252 und Urteil vom 13. Juli 2000, ZfBR 2000, 566 ff.; OVG Lüneburg, Urteil vom 28. November 2000 in juris; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, § 165 BauGB Rdrn. 87; Brügelmann, § 165 BauGB Rdnr. 32).
  • VG Gelsenkirchen, 09.06.2020 - 9 K 638/16

    Aufhebung eines Mietverhältnisses; Erledigung;

    vgl. OVG Berlin, Urteil vom 13. Juli 2000 - 2 A 5.95 -, juris Rn. 50 f.; Mitschang, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 14. Aufl. 2019 § 162 Rn. 12.; Stemmler, ZfBR 2002, 449; A.A. Watzke/Otto, ZfBR 2002, 117 (117 f.) unter - nicht zutreffendem - Hinweis auf OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 4. November 1993 - 1 K 30/91 -, juris Rn. 33.
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