Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin, 22.02.2001

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   OVG Berlin, 16.05.2000 - 2 S 1.00   

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OVG Berlin, 16.05.2000 - 2 S 1.00 (https://dejure.org/2000,3796)
OVG Berlin, Entscheidung vom 16.05.2000 - 2 S 1.00 (https://dejure.org/2000,3796)
OVG Berlin, Entscheidung vom 16. Mai 2000 - 2 S 1.00 (https://dejure.org/2000,3796)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Baurechtliche Zulässigkeit der Errichtung eines Einkaufszentrums; Umfang der Zulässigkeit gewerblicher Betriebe in einem beschränkten Arbeitsgebiet; Verletzung des nachbarschaftlichen Rücksichtnahmegebots; Abwägungskriterien für die Ermittlung der Zumutbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nomos.de PDF, S. 60 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    § 31 Abs. 2 BauGB; §§ 11 Abs. 3, 15 BauNVO; §§ 7 Nr. 5, 10a, 15 BO Bln 1958; Nr. 6.7 TA-Lärm 1998
    Bauplanungsrecht/Nachbarschutz/Einkaufszentrum/Gemengelage/Gebot der Rücksichtnahme/Verkehrsimmissionen/Lärm

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 31 Abs. 2; BauNVO § 11 Abs. 3, § 15
    Gebot der Rücksichtnahme bei Errichtung eines Einkaufszentrums in einem beschränkten Arbeitsgebiet; Bestimmung des maßgeblichen Zwischenwertes nach TA-Lärm 1998)

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF, S. 60 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    § 31 Abs. 2 BauGB; §§ 11 Abs. 3, 15 BauNVO; §§ 7 Nr. 5, 10a, 15 BO Bln 1958; Nr. 6.7 TA-Lärm 1998
    Bauplanungsrecht/Nachbarschutz/Einkaufszentrum/Gemengelage/Gebot der Rücksichtnahme/Verkehrsimmissionen/Lärm

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einkaufszentrum: Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot? (IBR 2001, 143)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3068 (Ls.)
  • NJ 2001, 55
  • LKV 2001, 372
  • ZfBR 2001, 52
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15

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  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2013 - 10 N 90.10

    Nachbarklage; Baugenehmigung; Einzelhandelsbetrieb;

    Bei der Prüfung einer Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme ist also auch von Bedeutung, ob die Baugenehmigung für das vom Nachbarn beanstandete Vorhaben im Einklang mit den Festsetzungen des Bebauungsplans steht oder ob umfassende Befreiungen, z.B. vom Maß der baulichen Nutzung, erteilt worden sind (OVG Bln, Beschluss vom 16. Mai 2000 - OVG 2 S 1.00 -, LKV 2001, 372 Ls. 2).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2009 - 10 S 15.09

    Nachbarwiderspruch eines Gewerbebetriebs gegen heranrückende Wohnbebauung;

    die Prägung des Einwirkungsbereichs durch den Umfang der Wohn- oder Gewerbebebauung, die Ortsüblichkeit des Geräuschs und die Frage, welche der unverträglichen Nutzungen zuerst verwirklicht wurde (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 15. Januar 2009, a.a.O.; OVG Bln, Beschluss vom 16. Mai 2000, LKV 2001, 372).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.01.2009 - 10 S 17.08

    Baurechtlicher Nachbarschutz: Gebietserhaltungsanspruch bei Bauvorhaben in einem

    Anhaltspunkte hierfür sind u. a. die Prägung des Einwirkungsbereichs durch den Umfang der Wohn- oder Gewerbebebauung, die Ortsüblichkeit des Geräuschs und die Frage der zuerst verwirklichten Nutzung (vgl. OVG Bln, Beschluss vom 16. Mai 2000, LKV 2001, 372 = ZfBR 2001, 52).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2008 - 2 N 96.07

    Lärmschutz für Gemengelage von einem faktischen reinen Wohngebiet und einem

    In der Konsequenz dieser Betrachtungsweise liegt es, bei der Beurteilung der Zumutbarkeit der Lärmbeeinträchtigungen nach den Richtwerten der Sportanlagenlärmschutzverordnung - 18. BImSchV - im Wege der "Mittelwertbildung" (vergleiche zur "Zwischenwertbildung" bei einem Nebeneinander eines jeweils festgesetzten Gewerbegebiets und eines allgemeinen Wohngebiets mit villenartigem Charakter OVG Bln, Beschluss vom 16. Mai 2000, LKV 2001, 372) die für allgemeine Wohngebiete geltenden Richtwerte - nämlich 55 dB(A) tags außerhalb der Ruhezeiten, 50 dB(A) tags innerhalb der Ruhezeiten und 40 dB(A) nachts -, das heißt jeweils um 5 dB(A) höhere Richtwerte, als sie für reine Wohngebiete vorgesehen sind, zugrunde zu legen.

    Wesentliche Kriterien hierfür sind die konkrete Schutzwürdigkeit des betroffenen Gebiets, dessen Prägung im Einwirkungsbereich durch den Umfang der Wohnbebauung einerseits und durch die immittierende Nutzung andererseits sowie auch die Ortsüblichkeit des Geräuschs (vgl. OVG Bln, Beschluss vom 16. Mai 2000 - OVG 2 S 1.00 - LKV 2001, 372 m.w.N. z. Rspr. d. BVerwG).

  • OVG Berlin, 18.07.2001 - 2 S 1.01

    Bauplanungsrecht: Kein Lärmschutz für einen Friedhof im Mischgebiet, Vorbelastung

    Für die Genehmigung von Einzelbauvorhaben in Form von genehmigungsbedürftigen bzw. -- wie hier -- nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des § 22 ff. BImSchG gilt über das gebietsübergreifend drittschützende Gebot der Rücksichtnahme (§ 15 Abs. 1 BauNVO ) die TA-Lärm (vgl. Beschluss des Senats vom 16. Mai 2000 -- OVG 2 S 1.00 -- ZfBR 2001, S. 52).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2007 - 2 B 16.05

    Festlegung der Lage der Zufahrt; Bauvorbescheid; Lebensmittelmarkt

    Zum einen ist der Lärm, der durch den Liefer- und Kundenverkehr entsteht, seinem Charakter nach dem Verkehrslärm auf öffentlichen Straßen nicht ohne weiteres vergleichbar; denn während bei Letzterem die Geräusche des fließenden Verkehrs im Vordergrund stehen, überwiegen bei- Zu- und Abfahrtsverkehr - insbesondere auch von Lkw - unregelmäßige Geräusche, die zum Teil einen hohen Informationsgehalt aufweisen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. August 1998, NVwZ 1999, 523, 527 = BRS 60 Nr. 83; OVG Berlin, Beschluss vom 16. Mai 2000, LKV 2001, 372, 374 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2005 - 10 N 51.05

    Voraussetzung des Zulassungsgrunds des Bestehens ernstlicher Zweifel an der

    Im Ergebnis nicht zu beanstanden ist, dass das Verwaltungsgericht mit Blick auf die Umstände des konkreten Einzelfalls aus der vorgefundenen besonderen Gemengelage dann jedoch eine dem Schutz im allgemeinen Wohngebiet gleichartige (UA S. 16) Schutzbedürftigkeit der (klägerischen) Wohnbebauung ableitet (vgl. zur gebietsübergreifenden drittschützenden Wirkung des Gebots der Rücksichtnahme bei einem Nebeneinander eines - festgesetzten - Gewerbegebiets und allgemeinen Wohngebiets mit villenartigem Charakter OVG Berlin, Beschluss vom 16. Mai 2000 - OVG 2 S 1.00 -, OVGE 23, 185).

    Soweit der Beklagte - im Zusammenhang mit § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO - einwendet, das Verwaltungsgericht habe mit Blick auf das Aufeinandertreffen von Baugebieten unterschiedlicher Schutzwürdigkeit einen "Mittelwert" aus den Immissionsrichtwerten bilden müssen (Antragsschrift S. 4), wird nicht beachtet, dass ein solcher "Zwischenwert" für die Bestimmung der Zumutbarkeit sich nicht als das arithmetische Mittel zweier Richtwerte "errechnet" (BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 2003 - 4 BN 5.03 -, Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 116), sondern dabei auch die Ortsüblichkeit und die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind (OVG Berlin, Beschluss vom 16. Mai 2000 - OVG 2 S 1.00 -, OVGE 23, 185).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.05.2006 - 2 K 1/05

    Normenkontrolle eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

    Für die Genehmigung von Einzelbauvorhaben in Form von genehmigungsbedürftigen bzw. -- wie hier -- nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des § 22 BImSchG gilt das gebietsübergreifend drittschützende Gebot der Rücksichtnahme (§ 15 Abs. 1 BauNVO) die TA-Lärm (vgl. OVG Berlin, Beschl. v. 16.05.2000 - OVG 2 S 1.00 - ZfBR 2001, S. 52).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2010 - 10 S 31.09

    Planübergreifender Nachbarschutz; allgemeines Wohngebiet/Kerngebiet; Errichtung

    Im Rahmen der Genehmigung von Einzelbauvorhaben in Form von genehmigungsbedürftigen bzw. - wie hier - nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen i.S. der §§ 22 ff. BImSchG gilt insoweit über das gebietsübergreifend drittschützende Gebot der Rücksichtnahme (§ 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO) die TA Lärm (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. April 2000, BRS 63 Nr. 103; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 11. Dezember 2009 - OVG 10 S 15.09 - OVG Bln, Beschlüsse vom 18. Juli 2001, NVwZ-RR 2001, 722 und vom 16. Mai 2000, LKV 2001, 372).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.07.2005 - 10 S 2.05

    Erweiterungsbau der Rudolf Steiner Schule zulässig

    Der von der Antragstellerin in Bezug genommenen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin lag eine "besonders strukturierte städtebauliche Gemengelage" zugrunde, da dort das grundsätzlich in einem beschränkten Arbeitsgebiet zulässige Vorhaben unmittelbar gegenüber dem als allgemeines Wohngebiet ausgewiesenen klägerischen Nachbargrundstück belegen war (OVG Berlin, Beschluss vom 16. Mai 2000 - 2 S 1.00 - OVGE 23, 185).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.08.2008 - 10 S 32.07

    Bauplanungsrechtlicher Nachbarschutz: Plangebietsübergreifender Nachbarschutz;

  • VG Berlin, 06.04.2005 - 19 A 299.02

    Baugenehmigung für Olympiastadion rechtmäßig

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   OVG Berlin, 22.02.2001 - 2 M 1.01   

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https://dejure.org/2001,26982
OVG Berlin, 22.02.2001 - 2 M 1.01 (https://dejure.org/2001,26982)
OVG Berlin, Entscheidung vom 22.02.2001 - 2 M 1.01 (https://dejure.org/2001,26982)
OVG Berlin, Entscheidung vom 22. Februar 2001 - 2 M 1.01 (https://dejure.org/2001,26982)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DÖV 2001, 790
  • LKV 2001, 372
  • ZfBR 2001, 356 (Ls.)
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