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   VG Leipzig, 21.11.2000 - 2 K 1589/00   

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https://dejure.org/2000,19265
VG Leipzig, 21.11.2000 - 2 K 1589/00 (https://dejure.org/2000,19265)
VG Leipzig, Entscheidung vom 21.11.2000 - 2 K 1589/00 (https://dejure.org/2000,19265)
VG Leipzig, Entscheidung vom 21. November 2000 - 2 K 1589/00 (https://dejure.org/2000,19265)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Begleitperson zum Schulbesuch als Leistung der Eingliederungshilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)

    Zur Übernahme der Kosten eines Integrationshelfers für einen behinderten Schüle

Papierfundstellen

  • LKV 2001, 382
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Hessen, 10.11.2004 - 7 TG 1413/04

    Kein Anspruch eines behinderten Kindes gegenüber dem Sozialhilfeträger auf

    Ferner besteht auch kein subjektiv-rechtlicher Anspruch gegen das Land bzw. den Schulträger auf Bereitstellung einer bestimmten Anzahl von Lehrkräften, pädagogischen Fachkräften und sonstigen Hilfspersonals (vgl. zur Problematik: OVG Koblenz, U. v. 16.07.2004 - 12 A 10701/04 - JAmt 2004, 432; OVG Koblenz, B. v. 05.09.2002 - 12 B 11355/02 - FEVS 54, 137; VG Koblenz, U. v. 18.12.2002 - 5 K 1591/02.KO - NDV-RD 2004, 36; OVG Lüneburg, B. v. 18.05.2000 - 13 L 549/00 - FEVS 52, 140; VG Leipzig, B. v. 21.11.2000 - 2 K 1589/00 - LKV 2001, 382; vgl. auch Beckermann, Finanzierung individueller Betreuungen behinderter Schülerinnen und Schüler zum Schulbesuch, Behindertenrecht 2002, 77).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.09.2002 - 12 B 11355/02

    Vorläufige Hilfeleistung; kein Anspruch auf Integrationshelfer

    Somit kann der Sozialhilfeträger in denjenigen Fällen, in denen kein Erstattungsanspruch besteht, gemäß §§ 90 f. BSHG den Übergang von Ansprüchen des Hilfeempfängers gegen einen "anderen, der kein Leistungsträger" i.S.v. § 12 SGB I ist, auf sich bewirken (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 1966, a.a.O. sowie insgesamt VG Leipzig, Urteil vom 21. November 2000 - 2 K 1589/00 - Brühl in LPK-BSHG, 5. Aufl., § 44 Rdnrn. 1 f. und 12; Gottschick/Giese, BSHG, Kommentar, 9. Aufl., § 44 Rdnrn. 2.1 und 5; Schellhorn, BSHG, Kommentar, 16. Aufl., § 44 Rdnr. 7; Schmitt/Hillermeier, BSHG, Kommentar, Loseblatt, § 44 Rd-Nrn. 4 und 6).
  • VG Würzburg, 17.10.2001 - W 3 E 01.961

    Anspruch eines Behinderten mit Autismus auf Übernahme der Kosten für einen

    Das Gericht sieht sich im Übrigen durch das oben erwähnte kultusministerielle Schreiben und die Entscheidung des VG Leipzig vom 21. November 2000 Az.: 2 K 1589/00 (Rechtsdienst der Lebenshilfe 2001, S. 116 f) in seiner Ansicht bestätigt.
  • SG Gotha, 11.01.2006 - S 14 SO 2243/05
    Das Gericht sieht daher keinen Anlass insoweit eine weitergehende Prüfung vorzunehmen; ergänzend wird auf die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (z. B. VG Meiningen, Beschluss vom 16. Juni 2004 - 8 E 313/04.Me - VG Karlsruhe, Urteil vom 18. März 2004 - 2 K 2139/03 - VG Leipzig, Beschluss vom 21. November 2000 - 2 K 1589/00 -).
  • VG Meiningen, 28.02.2002 - 8 K 00879.00
    Die Sozialhilfe tritt nicht bereits dann zurück, wenn der Hilfesuchende einen Rechtsanspruch auf die begehrte Hilfe gegen einen anderen Leistungsträger hat, sondern erst dann, wenn er sie auch tatsächlich erhält oder ohne Schwierigkeiten in angemessener Frist erhalten kann (OVG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 28.04.2000, LKV 2001, Seite 77 ff.; VG Leipzig, Beschluss vom 21.11.2000, LKV 2001, Seite 382 ff.).
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