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VG Leipzig, 09.06.2000 - 6 K 2377/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streit über eine fachaufsichtliche Weisung; Unzulässigkeit des Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz wegen Fehlen der Antragsbefugnis; Unerheblichkeit, ob einer Gemeinde gegen Maßnahmen der Fachaufsicht Rechtsschutz überhaupt ermöglicht ist; Erfordernis der Möglichkeit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- LKV 2001, 477
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 27.02.1978 - 7 B 36.77
Fachaufsichtliche Weisungen - Staatliche Aufsichtsbehörden - Verwaltungsakte - …
Auszug aus VG Leipzig, 09.06.2000 - 6 K 2377/99
Im Übrigen gibt der vorliegende Fall keinen Anlass, die Frage zu vertiefen und abschließend zu entscheiden (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 27.2.1978, NJW 1978, 1820;… BayVGH, Urt. v. 16.3.1978, BayVBl. 1979, 305). - BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 4.94
Auszug aus VG Leipzig, 09.06.2000 - 6 K 2377/99
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 14.12.1994 (DVBl. 1995, 744) hierzu ausgeführt, dass auch fachaufsichtliche Weisungen ihrem objektiven Sinngehalt nach ausnahmsweise die für einen Verwaltungsakt erforderliche Gerichtetheit auf Außenwirkung haben können, wenn ihre Rechtswirkung unter Berücksichtigung zugrundeliegenden materiellen Rechts nicht im staatlichen Innenbereich verbleibt, sondern in den rechtlich geschützten Bereich der Gemeinde in Selbstverwaltungsangelegenheiten übergreift und damit Außenwirkung erzeugt.
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2006 - 2 N 221.05
Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung als Teil des gemeindlichen …
Ein anderes Ergebnis folgt auch nicht aus dem vom Kläger zitierten Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 9. Juni 2000 (LKV 2001, 477), dem zufolge die Geltendmachung einer Rechtsverletzung durch eine Weisung voraussetzt, dass die Gemeinde geltend machen kann, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Weisung nicht vorliegen oder die gesetzlichen Grenzen des Weisungsrechts überschritten sind.