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   OVG Thüringen, 16.11.2001 - 4 EO 221/96   

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OVG Thüringen, 16.11.2001 - 4 EO 221/96 (https://dejure.org/2001,6893)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 16.11.2001 - 4 EO 221/96 (https://dejure.org/2001,6893)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 16. November 2001 - 4 EO 221/96 (https://dejure.org/2001,6893)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürKGG § 19 Abs 1; ThürKGG § 38 Abs 5; ThürKGG § 42 Abs 1; ThürKGG § 42 Abs 3; ThürNGG § 26 Abs 6; ThürG-ESA/NDH § 3
    Parlaments-, Wahl- und Kommunalrecht, Recht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts, Staatsaufsicht, Verwaltungsverfahrensrecht, Streitwert; Auflösung; aufschiebende Wirkung; Aufsichtsbehörde; Bekanntmachung; feststellender Verwaltungsakt; Genehmigungspflicht; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitgliedschaft im Abwasserzweckverband "Untere Helme"; Aufsichtsbehördliche Genehmigungspflicht der Kündigung der Verbandsmitgliedschaft; Voraussetzungen der rechtswirksamen Entstehung eines Zweckverbandes; Scheinverein in extremen Missbrauchsfällen; Ordnungsgemäße ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2002, 712
  • LKV 2002, 336
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 105.83

    Ermächtigungsgrundlage - Feststellende Verwaltungsakte - Inhalt - Betroffener -

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.11.2001 - 4 EO 221/96
    Feststellende Verwaltungsakte bedürfen jedenfalls dann einer gesetzlichen Grundlage (Art. 20 Abs. 3 GG i. V. m. den Grundrechten, vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 29.11.1985 - 8 C 105/83 -, BVerwGE 72, 265-269 mit zahlreichen Nachweisen sowie BVerwG, Urteil vom 02.07.1991 - 1 B 64/91 -, NVwZ-RR 1992, 192), wenn sie belastend sind.

    Unter welchen Voraussetzungen ein feststellender Verwaltungsakt belastende Wirkung entfaltet, wird in der Rechtsprechung unterschiedlich definiert (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 29.11.1985, a. a. O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden, dass nicht jede, wegen ihrer belastenden Wirkung und der gewählten Form als Verwaltungsakt zu qualifizierende Feststellung einer wahrhaft "ausdrücklichen" Grundlage bedarf, ihr Vorhandensein könne auch im Wege der Auslegung ermittelt werden (BVerwG, Urteil vom 12.12.1979 - BVerwG 8 C 77.78 -, Buchholz 454.51 MRVerbG 24, 26 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 14.03.1967 - 1 BvR 334/61 -, BVerfGE 21, 209; Urteil vom 29.11.1985 - 8 C 105/83 -, BVerwGE 72, 265; Beschluss vom 02.07.1991 - 1 B 64/91 -, NVwZ-RR 1992, 192).

  • OVG Thüringen, 16.10.2001 - 2 KO 141/97

    Finanzausgleich; Finanzausgleich; Kreisumlage; Fehlerquote; Schulumlage;

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.11.2001 - 4 EO 221/96
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf die folgenden Gerichts- und Beiakten, die Gegenstand der Beratung waren: die Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens (2 Bände) nebst der beigezogenen Behördenvorgänge (7 Hefter), die Gerichtsakte des Verfahrens 4 EO 222/97 (2 Bände) nebst den dort beigezogenen Behördenvorgängen (1 Hefter), die Gerichtsakte des - erledigten - Verfahrens 4 EO 351/97, die Gerichtsakte des Verfahrens 4 EO 904/97 nebst den dort beigezogenen Behördenvorgängen (4 Hefter), die Gerichtsakte des Verfahrens 4 ZKO 1153/97 nebst den dort beigezogenen Behördenvorgängen (17 Hefter), die Gerichtsakte des Verfahrens 4 ZKO 1154/97 nebst den dort beigezogenen Verwaltungsvorgängen (8 Hefter), die Gerichtsakte des Verfahrens 4 ZKO 1178/97 und die Gerichtsakten der Verfahren 2 KO 140/97 und 2 KO 141/97.

    Insoweit verweist sie auf ihr Vorbringen auf Seite 3 ihres Schriftsatzes vom 14.05.1999 (gemeint wohl: 17.05.1999) in den Verfahren 2 KO 140/97 und 2 KO 141/97.

    Das Vorbringen der Antragstellerin verhält sich dazu nicht, da es danach durchaus möglich erscheint, dass die Veröffentlichung der Verbandssatzung in anderer Form erfolgt ist als die im Verfahren 2 KO 140/97 und 2 KO 141/97 beanstandete.

  • OVG Thüringen, 16.11.1999 - 4 EO 919/96

    Anschluß- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen; Eilverfahren;

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.11.2001 - 4 EO 221/96
    1997, 16 ff. [17] und Beschluss vom 16.11.1999 - 4 EO 919/96 -, ThürVBl.

    Zum einen scheidet die abschließende Aufklärung der Sachlage bei komplexen, strittigen oder - wie hier - nicht hinreichend gesicherten Sachverhalten in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zumeist schon wegen der Eilbedürftigkeit der gerichtlichen Entscheidung aus (Beschluss des Senats vom 16.11.1999 - 4 EO 919/96 -, ThürVBl. 2000, 59 f.).

    Die Veröffentlichung der Verbandssatzung und ihrer Genehmigung erfolgte vor dem Inkrafttreten der Thüringer Bekanntmachungsverordnung - ThürBekVO - vom 22.08.1994, so dass die dortigen Anforderungen an die Gestaltung eines Amtsblatts für diese Veröffentlichung keine Geltung beanspruchen (vgl. im Einzelnen zur maßgeblichen Rechtslage Beschluss des Senats vom 16.11.1999 - 4 EO 919/96 -, a. a. O.).

  • OVG Thüringen, 11.12.2001 - 2 KO 140/97

    Finanzausgleich; Finanzausgleich; Kreisumlage; Landrat; Eilentscheidungsrecht;

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.11.2001 - 4 EO 221/96
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf die folgenden Gerichts- und Beiakten, die Gegenstand der Beratung waren: die Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens (2 Bände) nebst der beigezogenen Behördenvorgänge (7 Hefter), die Gerichtsakte des Verfahrens 4 EO 222/97 (2 Bände) nebst den dort beigezogenen Behördenvorgängen (1 Hefter), die Gerichtsakte des - erledigten - Verfahrens 4 EO 351/97, die Gerichtsakte des Verfahrens 4 EO 904/97 nebst den dort beigezogenen Behördenvorgängen (4 Hefter), die Gerichtsakte des Verfahrens 4 ZKO 1153/97 nebst den dort beigezogenen Behördenvorgängen (17 Hefter), die Gerichtsakte des Verfahrens 4 ZKO 1154/97 nebst den dort beigezogenen Verwaltungsvorgängen (8 Hefter), die Gerichtsakte des Verfahrens 4 ZKO 1178/97 und die Gerichtsakten der Verfahren 2 KO 140/97 und 2 KO 141/97.

    Insoweit verweist sie auf ihr Vorbringen auf Seite 3 ihres Schriftsatzes vom 14.05.1999 (gemeint wohl: 17.05.1999) in den Verfahren 2 KO 140/97 und 2 KO 141/97.

    Das Vorbringen der Antragstellerin verhält sich dazu nicht, da es danach durchaus möglich erscheint, dass die Veröffentlichung der Verbandssatzung in anderer Form erfolgt ist als die im Verfahren 2 KO 140/97 und 2 KO 141/97 beanstandete.

  • BVerwG, 02.07.1991 - 1 B 64.91

    Heimrecht: Erlaubnisbedürftigkeit des Betriebes eines Heims als feststellender

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.11.2001 - 4 EO 221/96
    Feststellende Verwaltungsakte bedürfen jedenfalls dann einer gesetzlichen Grundlage (Art. 20 Abs. 3 GG i. V. m. den Grundrechten, vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 29.11.1985 - 8 C 105/83 -, BVerwGE 72, 265-269 mit zahlreichen Nachweisen sowie BVerwG, Urteil vom 02.07.1991 - 1 B 64/91 -, NVwZ-RR 1992, 192), wenn sie belastend sind.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden, dass nicht jede, wegen ihrer belastenden Wirkung und der gewählten Form als Verwaltungsakt zu qualifizierende Feststellung einer wahrhaft "ausdrücklichen" Grundlage bedarf, ihr Vorhandensein könne auch im Wege der Auslegung ermittelt werden (BVerwG, Urteil vom 12.12.1979 - BVerwG 8 C 77.78 -, Buchholz 454.51 MRVerbG 24, 26 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 14.03.1967 - 1 BvR 334/61 -, BVerfGE 21, 209; Urteil vom 29.11.1985 - 8 C 105/83 -, BVerwGE 72, 265; Beschluss vom 02.07.1991 - 1 B 64/91 -, NVwZ-RR 1992, 192).

  • OVG Thüringen, 18.12.2000 - 4 N 472/00

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Zweckverband;

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.11.2001 - 4 EO 221/96
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 18.12.2000 im Verfahren 4 N 472/00 (ThürVGRspr. 2001, 77 = LKV 2001, 415) ausführlich dargelegt, dass der Bekanntmachung der Verbandssatzung und ihrer Genehmigung nach § 19 Abs. 1 ThürKGG bei der Entstehung eines Zweckverbandes konstitutive Wirkung zukommt (S. 17 ff. des Urteilsumdrucks).

    Nach § 19 Abs. 1 Satz 3 ThürKGG entsteht der Zweckverband auf Grund der konstitutiven Bekanntmachung seiner Verbandssatzung und ihrer Genehmigung in der aus der veröffentlichten Verbandssatzung ersichtlichen Gestalt (vgl. Urteil vom 18.12.2000 - 4 N 472/00 - a. a. O.).

  • BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 334/61

    Prüfungsumfang im verfassungsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.11.2001 - 4 EO 221/96
    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden, dass nicht jede, wegen ihrer belastenden Wirkung und der gewählten Form als Verwaltungsakt zu qualifizierende Feststellung einer wahrhaft "ausdrücklichen" Grundlage bedarf, ihr Vorhandensein könne auch im Wege der Auslegung ermittelt werden (BVerwG, Urteil vom 12.12.1979 - BVerwG 8 C 77.78 -, Buchholz 454.51 MRVerbG 24, 26 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 14.03.1967 - 1 BvR 334/61 -, BVerfGE 21, 209; Urteil vom 29.11.1985 - 8 C 105/83 -, BVerwGE 72, 265; Beschluss vom 02.07.1991 - 1 B 64/91 -, NVwZ-RR 1992, 192).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.1987 - 10a NE 48/84

    Bauleitplanung: Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungaplans in einem privaten

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.11.2001 - 4 EO 221/96
    Jedenfalls schließt das dabei maßgeblich zu beachtende Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG die Einbindung eines Amtsblatts in ein anderes Publikationsorgan nicht schlechthin aus (vgl. OVG NW, Urteil vom 04.12.1987 - 10a NE 4884 -, NVwZ-RR 1988, 112, 113 f.; VGH BW, Urteil vom 09.07.1991, ESVGH 41, 301 f., Buhren, Das Amtsblatt der Gemeinde als Veröffentlichungsorgan und Mitteilungsblatt, LKV 2001, 303, 304).
  • BVerwG, 12.12.1979 - 8 C 77.78

    Gesetzesvorbehalt für Eingriffesakte - fehlende bundesrechtliche Rechtsgrundlage

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.11.2001 - 4 EO 221/96
    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden, dass nicht jede, wegen ihrer belastenden Wirkung und der gewählten Form als Verwaltungsakt zu qualifizierende Feststellung einer wahrhaft "ausdrücklichen" Grundlage bedarf, ihr Vorhandensein könne auch im Wege der Auslegung ermittelt werden (BVerwG, Urteil vom 12.12.1979 - BVerwG 8 C 77.78 -, Buchholz 454.51 MRVerbG 24, 26 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 14.03.1967 - 1 BvR 334/61 -, BVerfGE 21, 209; Urteil vom 29.11.1985 - 8 C 105/83 -, BVerwGE 72, 265; Beschluss vom 02.07.1991 - 1 B 64/91 -, NVwZ-RR 1992, 192).
  • OVG Thüringen, 30.08.2001 - 4 KO 199/00

    Verfassung, Verwaltung und Organisation der Gemeinden und

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.11.2001 - 4 EO 221/96
    Diese Wirkung haben nur die Veröffentlichung einer Änderung der Verbandssatzung, in der die betreffende Gemeinde nicht mehr als Verbandsmitglied aufgeführt wird, und die allgemeinverbindliche Entscheidungsformel des Oberverwaltungsgerichts nach § 47 Abs. 5 Satz 2 VwGO, die ebenso zu veröffentlichen ist, wie die nichtig erklärte Rechtsvorschrift bekannt zu machen wäre (vgl. im Einzelnen Urteil des Senats vom 30.08.2001 - 4 KO 199/00 -, S. 38 ff.).
  • BVerwG, 21.11.1986 - 4 C 22.83

    Nichtigkeitsdogma

  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.1991 - 10 S 1025/90

    Gleichzeitige Belieferung des Verlegers eines Amtsblattes und anderer Verleger

  • VG Weimar, 14.07.1997 - 6 K 1620/96

    Parlaments-, Wahl- und Kommunalrecht Recht der juristischen Personen des

  • OVG Thüringen, 04.11.1993 - 1 B 113/92

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; präventives

  • BGH, 20.07.2011 - IV ZR 76/09

    Erhebung von Sanierungsgeldern durch Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

    Dafür sprechen auch die Gedanken des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit (Thüringer OVG LKV 2002, 336, 338, 340; 2001, 415, 417; Stelkens aaO 494; ders. in Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz 7. Aufl. § 35 Rn. 64).
  • BGH, 19.07.2011 - IV ZR 46/09

    Erhebung von Sanierungsgeldern durch Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

    Dafür sprechen auch die Gedanken des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit (Thüringer OVG LKV 2002, 336, 338, 340; 2001, 415, 417; Stelkens aaO 494; ders. in Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz 7. Aufl. § 35 Rn. 64).
  • BGH, 20.07.2011 - IV ZR 68/09

    Erhebung von Sanierungsgeldern durch Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

    Dafür sprechen auch die Gedanken des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit (Thüringer OVG LKV 2002, 336, 338, 340; 2001, 415, 417; Stelkens aaO 494; ders. in Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz 7. Aufl. § 35 Rn. 64).
  • VG Berlin, 23.11.2004 - 1 A 271.01
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass feststellende Verwaltungsakte jedenfalls dann einer gesetzlichen Grundlage bedürfen, wenn ihr Inhalt belastend ist (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 29. November 1985 ? 8 C 105/83 ?, BVerwGE 72, 265 m. zahlreichen weiteren Nachweisen; OVG Weimar, Beschluss vom 16. November 2001 ? 4 EO 221/96 ?, LKV 2002, 336; Henneke, in: Knack, VwVfG, 8. Aufl. 2004, § 35 Rn. 90).
  • OVG Thüringen, 09.12.2003 - 4 KO 583/03

    Benutzungsgebührenrecht; Gründung eines Zweckverbandes; Benutzungsgebühren;

    Demnach kommt es für das Wirksamwerden der Zweckverbandssatzung und die Existenz des Zweckverbands grundsätzlich nicht darauf an, ob von allen Mitgliedsgemeinden Beschlüsse zur Gründung des Zweckverbands gefasst wurden und ob die den Gemeinden vorliegende Satzungsfassung, die tatsächlich vereinbarte und die veröffentlichte Fassung übereinstimmen (vgl. Urteil vom 18.12.2000, a. a. O.; Beschluss vom 16.11.2001 - 4 EO 221/96 -, LKV 2002, S. 336 [337 f.]).
  • OVG Thüringen, 16.12.2002 - 4 ZEO 4/02

    Erhebung einer Zweckverbandsumlage, Verwaltungsverfahrensrecht; Zweckverband;

    Die Ermächtigung zum Handeln durch Verwaltungsakt muss nicht ausdrücklich vorliegen, sondern kann auch durch Auslegung ermittelt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.11.1994 - 1 C 22.92 -, BVerwGE 97, 117 [119f.], Beschluss des Senats vom 16.11.2001 - 4 EO 221/96 -, LKV 2002, S. 336 [337]).
  • VG Gießen, 03.09.2004 - 8 E 3701/02

    Kündigung einer Mitgliedschaft in einem Zwangsverband - kommunales

    In diesem Fall bildet das öffentliche Interesse an der Wahrnehmungen der Aufgaben des Beigeladenen eine Schranke des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts (vgl. Thür. OVG, B. v. 16.11.2001 - 4 EO 221/96 -, ThürVGRspr. 2002, 89, 94 l. Sp.; VG Meiningen, B. v. 04.01.2000 - 2 E 1218/88 -, ThürVGRspr. 2000, 129, 131 l. Sp.).
  • OVG Thüringen, 28.11.2002 - 4 N 563/02

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Änderung der

    In solchen Verfahren hat der Senat das klägerische Interesse in Ermangelung anderer Anhaltspunkte mit 20.000,- DM bemessen (vgl. Urteil und Beschluss vom 30.08.2001 - 4 KO 199/00-; Beschluss vom 16.11.2001 - 4 EO 221/96 -, ThürVGRspr. 2002, S. 89 [96]; Urteil und Beschluss vom 01.10.2002 -4 N 771/01 -).
  • OVG Sachsen, 18.10.2021 - 6 A 1256/19

    Ermächtigungsgrundlage zur Feststellung der Pflichtmitgliedschaft in der

    Einer Vorschrift über die Genehmigungspflicht der Kündigung einer Verbandsmitgliedschaft kann zugleich die gesetzliche Grundlage für einen feststellenden Verwaltungsakt des Inhalts entnommen werden, dass die Kündigung der Genehmigung bedarf, und wegen des engen Zusammenhangs zwischen der Mitgliedschaft einerseits und der Genehmigungsbedürftigkeit andererseits darüber hinaus auch die Ermächtigungsgrundlage für die Feststellung der Mitgliedschaft im Verband (so in der Tendenz: ThürOVG, Urt. v. 16. November 2001 - 4 EO 221/96 -, juris Rn. 50 zu § 42 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ThürKGG).
  • OVG Thüringen, 25.05.2004 - 4 EO 877/04
    Demnach kommt es für das Wirksamwerden der Zweckverbandssatzung und die Existenz des Zweckverbands grundsätzlich nicht darauf an, ob von allen Mitgliedsgemeinden Beschlüsse zur Gründung des Zweckverbands gefasst wurden und ob die den Gemeinden vorliegende Satzungsfassung, die tatsächlich vereinbarte und die veröffentlichte Fassung übereinstimmen (vgl. Urteil vom 18.12.2000, a.a.O.; Beschluss vom 16.11.2001 - 4 EO 221/96 -, LKV 2002, S. 336 [337 f.]).
  • OVG Thüringen, 17.10.2005 - 4 N 847/05

    Entstehung eines Zweckverbandes durch Bekanntmachung im Amtsblatt; Für

  • VG Gera, 26.02.2003 - 2 K 1927/00

    Kommunalaufsichtsrecht; Kommunalaufsichtsrecht; Zweckverband; Beitritt; Rücknahme

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