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   BVerwG, 18.11.2002 - 9 C 2.02   

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BVerwG, 18.11.2002 - 9 C 2.02 (https://dejure.org/2002,205)
BVerwG, Entscheidung vom 18.11.2002 - 9 C 2.02 (https://dejure.org/2002,205)
BVerwG, Entscheidung vom 18. November 2002 - 9 C 2.02 (https://dejure.org/2002,205)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1; BauGB § 242 Abs. 9; VwGO § 113 Abs. 3
    Erschließungsbeitrag; Teile von Erschließungsanlagen; Herstellung nach Wirksamwerden des Beitritts; Straßenausbaubeitrag; Abschnittsbildung; Willkürverbot; Vorteil; Urteilstenor; Aufhebung des Verwaltungsakts ohne Sachentscheidung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1
    Abschnittsbildung; Aufhebung des Verwaltungsakts ohne Sachentscheidung; Erschließungsbeitrag; Herstellung nach Wirksamwerden des Beitritts; Straßenausbaubeitrag; Teile von Erschließungsanlagen; Urteilstenor; Vorteil; Willkürverbot

  • Deutsches Notarinstitut

    GG Art. 3 Abs. 1; BauGB § 242 Abs. 9; VwGO § 113 Abs. 3
    Erschließungsbeitrag; Teile von Erschließungsanlagen; Herstellung nach Wirksamwerden des Beitritts; Straßenausbaubeitrag

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen im Beitrittsgebiet

  • Wolters Kluwer

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags für die Herstellung von Radwegen - Herstellung einer Erschließungsanlage vor Wirksamwerden des Beitritts der DDR - Willkürverbot bei Abschnittsbildungen im Erschließungsbeitragsrecht

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; BauGB § 242 Abs. 9; ; VwGO § 113 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtsverfahrensrecht; Verwaltungsprozessrecht; Abgabenrecht; Baurecht - Erschließungsbeitrag; Teile von Erschließungsanlagen; Herstellung nach Wirksamwerden des Beitritts; Straßenausbaubeitrag; Abschnittsbildung; Willkürverbot; Vorteil; Urteilstenor; Aufhebung des ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erweiterung einer Erschließungsanlage: Beitragspflicht?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 59 (Entscheidungsbesprechung)

    § 242 Abs. 9 BauGB; GG Art. 3 Abs. 1; § 113 Abs. 3 VwGO
    Erschließungsbeitrag für Straßen - Herstellung vor Wirksamwerden des Beitritts

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 117, 200
  • NVwZ 2003, 1130
  • NVwZ 2003, 65
  • ZMR 2003, 463
  • NJ 2003, 217
  • DVBl 2003, 338
  • DÖV 2003, 333
  • LKV 2003, 227
 
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Wird zitiert von ... (125)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Magdeburg, 28.09.1995 - 2 A 2200/94
    Auszug aus BVerwG, 18.11.2002 - 9 C 2.02
    Dies habe zur Folge, dass die Kosten einer Teileinrichtung, die - wie hier die Radwege - einer vor dem Wirksamwerden des Beitritts bereits hergestellten Erschließungsanlage nach dem Wirksamwerden des Beitritts hinzugefügt werde, nach dem Erschließungsbeitragsrecht abzurechnen seien (ebenso OVG Brandenburg, Urteil vom 23. März 2000 - 2 A 226/98 -, Mitt. StGB Bgb. 2000, S. 213 ; VG Magdeburg, Urteil vom 28. September 1995 - 2 A 2200/94 -, Finanzwirtschaft 1996, S. 261 ).
  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 29.87

    Straßenbaubeitrag - Heranziehungsbescheid - Erschließungsbeitrag - Verwaltungsakt

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2002 - 9 C 2.02
    Entsprach hiernach die Auffassung des Berufungsgerichts, die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den Bau der Radwege sei nach § 242 Abs. 9 BauGB ausgeschlossen, der sich aus dem Bundesrecht ergebenden Rechtslage, so hat es im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 19. August 1988 - BVerwG 8 C 29.87 - BVerwGE 80, 96, 97 ff. und vom 4. Juni 1993 - BVerwG 8 C 55.91 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 256) zu Recht die Frage aufgeworfen, ob und ggf. in welchem Umfang der angefochtene Bescheid nach dem sächsischen Straßenausbaubeitragsrecht (§§ 26 ff. SächsKAG) aufrechterhalten werden kann.
  • VG Leipzig, 06.10.1999 - 6 K 837/99
    Auszug aus BVerwG, 18.11.2002 - 9 C 2.02
    Die vom Verwaltungs- und vom Oberverwaltungsgericht vertretene Gegenansicht hält demgegenüber zusätzlich eine Gesamtbetrachtung der Anlage für geboten: War eine Erschließungsanlage vor dem Wirksamwerden des Beitritts im Sinne von § 242 Abs. 9 Satz 2 BauGB "bereits hergestellt" worden, kann danach ein Erschließungsbeitrag auch dann nicht erhoben werden, wenn dieser Anlage nach dem Wirksamwerden des Beitritts weitere Teile hinzugefügt werden (so auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 3. Juni 1996 - 6 M 20/95 -, LKV 1997, S. 225 ; VG Leipzig, Beschluss vom 6. Oktober 1999 - 6 K 837/99 -, VwRR MO 2000, S. 184 ; Becker, LKV 1999, S. 489 ; Driehaus, ZMR 2002, S. 241 unter Aufgabe seiner früheren gegenteiligen Auffassung; Ernst, in: Ernst/ Zinkahn/Bielenberg, BauGB § 242 Rn. 20; Fischer, in: Hoppenberg, Handbuch des öffentlichen Baurechts, Kap. F Rn. 501; Neumann/Müller, DWW 2000, S. 214 f.; Otto, NJ 2000, S. 299 ).
  • BFH, 25.07.2000 - VIII R 32/99

    Fehlerhafte Bescheidaufhebung durch FG i.S.v. § 100 Abs. 3 Satz 1 FGO

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2002 - 9 C 2.02
    Bei der erforderlichen Abwägung sind die voraussichtliche Dauer der gerichtlichen und einer behördlichen Sachverhaltsermittlung sowie die wirtschaftlichen Interessen der Beteiligten zu berücksichtigen (vgl. BFH, Urteil vom 25. Juli 2000 - VIII R 32/99 - BFH/NV 2001, 178 f.; Gerhardt, a.a.O., Rn. 48; Kuntze, a.a.O., Rn. 90).
  • OVG Brandenburg, 23.05.2000 - 2 A 226/98
    Auszug aus BVerwG, 18.11.2002 - 9 C 2.02
    Dies habe zur Folge, dass die Kosten einer Teileinrichtung, die - wie hier die Radwege - einer vor dem Wirksamwerden des Beitritts bereits hergestellten Erschließungsanlage nach dem Wirksamwerden des Beitritts hinzugefügt werde, nach dem Erschließungsbeitragsrecht abzurechnen seien (ebenso OVG Brandenburg, Urteil vom 23. März 2000 - 2 A 226/98 -, Mitt. StGB Bgb. 2000, S. 213 ; VG Magdeburg, Urteil vom 28. September 1995 - 2 A 2200/94 -, Finanzwirtschaft 1996, S. 261 ).
  • VG Dresden, 03.02.2000 - 7 K 2153/98
    Auszug aus BVerwG, 18.11.2002 - 9 C 2.02
    Auf die Klage der Klägerin hat das Verwaltungsgericht Dresden nach Beiziehung der Behördenakten mit Urteil vom 3. Februar 2000 (ZMR 2002, S. 81 ff.) den Bescheid aufgehoben.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.06.1996 - 6 M 20/95

    Erschließungsanlage; Neue Bundesländer; Bauprogramm; Teileinrichtungen;

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2002 - 9 C 2.02
    Die vom Verwaltungs- und vom Oberverwaltungsgericht vertretene Gegenansicht hält demgegenüber zusätzlich eine Gesamtbetrachtung der Anlage für geboten: War eine Erschließungsanlage vor dem Wirksamwerden des Beitritts im Sinne von § 242 Abs. 9 Satz 2 BauGB "bereits hergestellt" worden, kann danach ein Erschließungsbeitrag auch dann nicht erhoben werden, wenn dieser Anlage nach dem Wirksamwerden des Beitritts weitere Teile hinzugefügt werden (so auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 3. Juni 1996 - 6 M 20/95 -, LKV 1997, S. 225 ; VG Leipzig, Beschluss vom 6. Oktober 1999 - 6 K 837/99 -, VwRR MO 2000, S. 184 ; Becker, LKV 1999, S. 489 ; Driehaus, ZMR 2002, S. 241 unter Aufgabe seiner früheren gegenteiligen Auffassung; Ernst, in: Ernst/ Zinkahn/Bielenberg, BauGB § 242 Rn. 20; Fischer, in: Hoppenberg, Handbuch des öffentlichen Baurechts, Kap. F Rn. 501; Neumann/Müller, DWW 2000, S. 214 f.; Otto, NJ 2000, S. 299 ).
  • BVerwG, 04.06.1993 - 8 C 55.91

    Erhebung von Beiträgen auf Grund der Verbesserung durch eine Fahrbahnerneuerung -

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2002 - 9 C 2.02
    Entsprach hiernach die Auffassung des Berufungsgerichts, die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den Bau der Radwege sei nach § 242 Abs. 9 BauGB ausgeschlossen, der sich aus dem Bundesrecht ergebenden Rechtslage, so hat es im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 19. August 1988 - BVerwG 8 C 29.87 - BVerwGE 80, 96, 97 ff. und vom 4. Juni 1993 - BVerwG 8 C 55.91 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 256) zu Recht die Frage aufgeworfen, ob und ggf. in welchem Umfang der angefochtene Bescheid nach dem sächsischen Straßenausbaubeitragsrecht (§§ 26 ff. SächsKAG) aufrechterhalten werden kann.
  • BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 5.06

    Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; Verfahrensmangel; Aufklärungspflicht;

    Die Vorschrift stellt insofern eine Privilegierung der neuen Länder dar, als sie anders als die für das übrige Bundesgebiet geltende und dort auf das Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes (30. Juni 1961) bezogene Übergangsvorschrift des § 242 Abs. 1 BauGB nicht allein auf die Erschließungsanlage insgesamt abstellt, sondern die Erhebung von Erschließungsbeiträgen auch für deren "Teile", d.h. für Teileinrichtungen wie Fahrbahn, Gehweg usw., ausschließt (Urteil vom 18. November 2002 BVerwG 9 C 2.02 BVerwGE 117, 200 ).

    Dies entspricht der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. bereits das Urteil des Senats vom 18. November 2002 a.a.O. S. 201; OVG Weimar, Beschluss vom 30. Juni 2003 4 EO 206/96 LKV 2004, 39; OVG Greifswald, Beschluss vom 3. Juni 1996 6 M 20/95 DVBl 1997, 501 ; Ernst, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand: 60. Erg-Lfg.

  • BGH, 14.07.2015 - KVR 77/13

    Kartellrechtliches Missbrauchsverfahren wegen überhöhter Wasserpreise

    Diese Rechtsprechung wird bestätigt durch die enge Auslegung, die § 113 Abs. 3 Satz 1 VwGO in der Praxis der Verwaltungsgerichte erfährt (BVerwG, NVwZ 2003, 1130, 1132; BeckOK VwGO/Decker, Stand 1. April 2015, § 113 Rn. 59).
  • BSG, 13.05.2020 - B 6 KA 6/19 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Aufhebung eines angefochtenen Verwaltungsakts und

    Bei der Regelung in § 131 Abs. 5 SGG handelt es sich - ähnlich der in § 159 SGG, die die Zurückverweisungsbefugnis des LSG an das SG normiert - um eine Vorschrift mit Ausnahmecharakter, so dass die Tatbestandsvoraussetzungen eng auszulegen und auf besonders gelagerte Fälle beschränkt sind (vgl BSG Urteil vom 17.4.2007 - B 5 RJ 30/05 R - BSGE 98, 198 = SozR 4-1500 § 131 Nr. 2, RdNr 19; Sächsisches LSG Urteil vom 15.12.2011 - L 3 AS 619/10 - juris RdNr 17; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 159 RdNr 5a; Wolff-Dellen in Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl 2014, § 131 RdNr 17; Hintz/Lowe, SGG, 2012, § 131 RdNr 48; Hintz in BeckOK Sozialrecht, 56. Edition, Stand 1.3.2020, § 131 SGG RdNr 12; Köhler, WzS 2012, 367, 370; Mey, SGb 2010, 68; zu § 113 Abs. 3 VwGO auch BVerwG Urteil vom 18.11.2002 - 9 C 2/02 - BVerwGE 117, 200) .
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