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   OVG Thüringen, 16.12.2002 - 4 ZEO 4/02   

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OVG Thüringen, 16.12.2002 - 4 ZEO 4/02 (https://dejure.org/2002,10991)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 16.12.2002 - 4 ZEO 4/02 (https://dejure.org/2002,10991)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 16. Dezember 2002 - 4 ZEO 4/02 (https://dejure.org/2002,10991)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    VwVfG § 35 Satz 1; AO-1977 § 118 Satz 1; ThürKGG § 37 Abs 1; ThürKGG § 37 Abs 2; ThürKGG § 37 Abs 3; ThürStrG § 23 Abs 5 Satz 3
    Erhebung einer Zweckverbandsumlage, Verwaltungsverfahrensrecht; Zweckverband; Umlage; Erheben; Verwaltungsakt; Ermächtigungsgrundlage; Straßenoberflächenentwässerung; Betriebskosten; Umlagemaßstab

  • Judicialis

    VwVfG § 35 Satz 1; ; AO-1977 § 118 Satz 1; ; ThürKGG § 37 Abs. 1; ; ThürKGG § 37 Abs. 2; ; ThürKGG § 37 Abs. 3; ; ThürStrG § 23 Abs. 5 Satz 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschwerdezulassung wegen ernstlicher Zweifel und wegen grundsätzlicher Bedeutung; Geltendmachung einer Verbandsumlage für anteilige Straßenentwässerungskosten; Ermächtigung des Zweckverbandes zum Handeln in Form eines Verwaltungsaktes gegenüber der verbandsangehörigen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • LKV 2003, 290
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 24.01.1992 - 3 C 33.86

    Rückforderung - Beihilfevoraussetzungen

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.12.2002 - 4 ZEO 4/02
    Der öffentlich-rechtliche Vertrag bietet keine solche Ermächtigungsgrundlage, schließt aber andererseits den Erlass eines Verwaltungsakts nicht aus, sofern er durch eine ausreichende normative Grundlage gedeckt ist (BVerwG, Urteil vom 14.01.1992 - 3 C 33/86 -, NVwZ 1992, S. 769 [770]).
  • AG Gelsenkirchen, 27.05.1986 - 3 C 33/86
    Auszug aus OVG Thüringen, 16.12.2002 - 4 ZEO 4/02
    Der öffentlich-rechtliche Vertrag bietet keine solche Ermächtigungsgrundlage, schließt aber andererseits den Erlass eines Verwaltungsakts nicht aus, sofern er durch eine ausreichende normative Grundlage gedeckt ist (BVerwG, Urteil vom 14.01.1992 - 3 C 33/86 -, NVwZ 1992, S. 769 [770]).
  • BVerwG, 22.11.1994 - 1 C 22.92

    Pensions-Sicherungs-Verein - Insolvenzsicherung - Mitteilungs- und

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.12.2002 - 4 ZEO 4/02
    Die Ermächtigung zum Handeln durch Verwaltungsakt muss nicht ausdrücklich vorliegen, sondern kann auch durch Auslegung ermittelt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.11.1994 - 1 C 22.92 -, BVerwGE 97, 117 [119f.], Beschluss des Senats vom 16.11.2001 - 4 EO 221/96 -, LKV 2002, S. 336 [337]).
  • VGH Hessen, 28.11.2001 - 5 UE 1390/99

    Aufwendungen eines kommunalen Zweckverbandes - Erstattung

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.12.2002 - 4 ZEO 4/02
    Anders wäre es möglicherweise dann, wenn die Kosten für die Straßenoberflächenentwässerung straßengenau demjenigen Verbandsmitglied auferlegt würden, in dessen Gebiet die jeweilige Straße liegt (vgl. HessVGH, Urteil vom 28.11.2001 - 5 UE 1390/99 -, ESVGH 52, S. 114 [115]).
  • OVG Thüringen, 21.08.2000 - 4 ZEO 1239/98

    Erschließungsbeiträge; Zur Frage der Anwendbarkeit des Thüringer

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.12.2002 - 4 ZEO 4/02
    Ob solche Zweifel vorliegen, hat das Rechtsmittelgericht grundsätzlich nur an Hand der Gesichtspunkte zu überprüfen, die zur Begründung des geltend gemachten Zulassungsgrundes dargelegt werden (vgl. Beschluss des Senats vom 21.08.2000 - 4 ZEO 1239/98 -, LKV 2001, S. 231 [232]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.03.1998 - A 2 S 96/96

    Umlage der Verwaltungsgemeinschaft ; Verwaltungsakt; Heranziehung der Gemeinde;

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.12.2002 - 4 ZEO 4/02
    Die Pflicht, eine Umlage zu leisten, folgt nicht aus dem (freiwilligen) Zusammenschluss zu einem Zweckverband, sondern aus der gesetzlichen Regelung in § 37 ThürKGG, die durch die satzungsmäßigen Bestimmungen über den Verteilungsmaßstab und die Höhe der Umlage (§ 26 Abs. 1 Satz 3 Verbandssatzung, § 5 Haushaltssatzung 2000) die gesetzlich geforderte Konkretisierung erfährt (vgl. VGH BW, Urteil vom 14.05.1996 - 2 S 590/94 -, Juris; zur Umlageerhebung einer Verwaltungsgemeinschaft OVG LSA, Urteil vom 18.03.1998 -A 2 S 96/96 -, VwRR MO 1998, S. 167 [168]; vgl. auch HessVGH, Urteil vom 28.11.2001 -5UE 1390/99-, ES VGH 52, S. 114, zitiert nach Juris, i. E. abgelehnt).
  • OVG Thüringen, 16.11.2001 - 4 EO 221/96

    Parlaments-, Wahl- und Kommunalrecht, Recht der juristischen Personen des

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.12.2002 - 4 ZEO 4/02
    Die Ermächtigung zum Handeln durch Verwaltungsakt muss nicht ausdrücklich vorliegen, sondern kann auch durch Auslegung ermittelt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.11.1994 - 1 C 22.92 -, BVerwGE 97, 117 [119f.], Beschluss des Senats vom 16.11.2001 - 4 EO 221/96 -, LKV 2002, S. 336 [337]).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.1996 - 2 S 590/94

    Zweckverbandsumlage als "sonstige öffentlich-rechtliche Abgabe und Umlage" iSd

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.12.2002 - 4 ZEO 4/02
    Die Pflicht, eine Umlage zu leisten, folgt nicht aus dem (freiwilligen) Zusammenschluss zu einem Zweckverband, sondern aus der gesetzlichen Regelung in § 37 ThürKGG, die durch die satzungsmäßigen Bestimmungen über den Verteilungsmaßstab und die Höhe der Umlage (§ 26 Abs. 1 Satz 3 Verbandssatzung, § 5 Haushaltssatzung 2000) die gesetzlich geforderte Konkretisierung erfährt (vgl. VGH BW, Urteil vom 14.05.1996 - 2 S 590/94 -, Juris; zur Umlageerhebung einer Verwaltungsgemeinschaft OVG LSA, Urteil vom 18.03.1998 -A 2 S 96/96 -, VwRR MO 1998, S. 167 [168]; vgl. auch HessVGH, Urteil vom 28.11.2001 -5UE 1390/99-, ES VGH 52, S. 114, zitiert nach Juris, i. E. abgelehnt).
  • OVG Thüringen, 23.04.1998 - 4 EO 6/97

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Tenor; Bekanntgabe;

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.12.2002 - 4 ZEO 4/02
    Dabei handelt es sich um Satzungs- und Kalkulationsfragen, die, wie der Antragsgegner zu Recht anführt, nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht im einstweiligen Anordnungsverfahren zu klären und grundsätzlich der Durchführung eines Hauptsacheverfahrens vorzubehalten sind (vgl. zu Abgabensatzungen Beschluss des Senats vom 23.04.1998 -4 ZE O6/97 -, LKV 1999, S. 70 [71, 73]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.1996 - 9 A 4145/94

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Gebührenbescheids zur Heranziehung zur

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.12.2002 - 4 ZEO 4/02
    Denn "erheben" ist in diesem Sinne eindeutig begrifflich besetzt (vgl. OVG NW, Urteil vom 07.10.1996 - 9 A 4145/94 -, EzW/K, V D/2 2.3, a. E.).
  • OVG Thüringen, 27.02.2008 - 4 EO 355/05

    Überprüfung eines Verbandsumlagebescheides im Verfahren des vorläufigen

    Denn mit der Anforderung der Verbandsumlage durch Verwaltungsakt tritt der Zweckverband den Verbandsmitgliedern als außenstehender Rechtsträger gegenüber (hierzu der Senatsbeschluss vom 16.12.2002 - 4 ZEO 4/02 - ThürVGRspr. 2003, 199 = ThürVBl. 2003, 109 = LKV 2003, 290).

    Die Pflicht der Mitgliedsgemeinden, eine Umlage zu leisten, folgt aus der gesetzlichen Regelung in § 37 ThürKGG, die durch die satzungsmäßigen Bestimmungen über den Verteilungsmaßstab in der Zweckverbandssatzung und die Höhe der Umlage in der Haushaltssatzung die gesetzlich geforderte Konkretisierung erfahren muss (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 16.12.2002 - 4 ZEO 4/02 - a. a. O. und vom 16.02.2004 - 4 ZEO 502/99 -).

    Ob die ungedeckten Betriebskosten für die Entwässerungseinrichtung, wie sie in der Kalkulation der Abwassergebühren für das Jahr 2004 ermittelt wurden (Kostenanteil Straßenbaulastträger und Selbstbehalt des Einrichtungsträgers) in voller Höhe als umlagefähiger Fehlbedarf (sog. Umlagebedarf) in § 6 Haushaltssatzung 2004 festgesetzt werden durften und ob in der Gebührenkalkulation der Anteil der von den Grundstückseigentümern nicht zu tragenden Kosten der Entwässerungseinrichtung (u. a. für die Straßenoberflächenentwässerung) zutreffend ermittelt wurde, bedarf einer eingehenden Prüfung von Satzungs- und Kalkulationsfragen, die nicht im einstweiligen Anordnungsverfahren zu leisten und grundsätzlich der Durchführung eines Hauptsacheverfahrens vorzubehalten ist (vgl. den Senatsbeschluss vom 16.12.2002 - 4 ZEO 4/02 - a. a. O.).

    In dieser Eigenschaft obliegt es ihr, anderweitig nicht gedeckte Kosten für die Entwässerungseinrichtung des Zweckverbandes über eine entsprechende Verbandsumlage zu tragen, weil der Zweckverband ansonsten in eine endlos ansteigende Schuldenspirale geriete (vgl. auch insoweit den Senatsbeschluss vom 16.12.2002 - 4 ZEO 4/02 - a. a. O.).

    Die Beteiligung der Verbandsmitglieder an dem Verbandsbedarf des Zweckverbandes insbesondere für den Bau und die Unterhaltung der Straßenentwässerung trägt dem Umstand Rechnung, dass eine Gemeinde mit diesen Kosten auch dann anteilig belastet wäre, wenn sie nicht Mitglied des Zweckverbandes wäre (so schon der Senatsbeschluss vom 16.12.2002 - 4 ZEO 4/02 - a. a. O.).

    Damit wird dem Zweckverband ein weites Gestaltungsermessen bei der Wahl und inhaltlichen Ausgestaltung eines angemessenen Umlagemaßstabs eingeräumt (so bereits der Senatsbeschluss vom 16.12.2002 - 4 ZEO 4/02 - a. a. O. unter Hinweis auf die amtliche Begründung zu § 37 Abs. 2 ThürKGG, LTDrucks. 1/788).

    Zulässig kann beispielsweise auch ein Maßstab sein, der sich an der in den einzelnen Mitgliedsgemeinden anfallenden Abwassermenge im Verhältnis zur Abwassermenge im Verbandsgebiet insgesamt orientiert (vgl. den Senatsbeschluss vom 16.12.2002 - 4 ZEO 4/02 - a. a. O.) oder die Zahl der Hausund Grundstücksanschlüsse auf dem Gebiet der Mitgliedsgemeinde ins Verhältnis setzt zur Zahl der Anschlüsse im gesamten Verbandsgebiet, oder eine Kombination aus mehreren zulässigen Maßstäben (vgl. OVG Brdbg., Beschluss vom 14.07.2004 - 2 D 2/02.NE - a. a. O.; BVerwG, Beschluss vom 21.10.1987 - 7 B 64.87 - a. a. O.).

  • OVG Thüringen, 11.06.2007 - 4 N 1359/98

    Ausbaubeiträge; Anforderungen an die Erhebung wiederkehrender

    Wie der Senat im Anschluss an die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung bereits entschieden hat (Beschlüsse vom 12.07.2002, 4 ZEO 243/00, NVwZ-RR 2003, 229 ff.; und vom 28.11.2002, 4 N 563/02, AbfallR 2003, 97 [LS], Juris), ist ein Normgeber grundsätzlich gehalten, seine Regelungen so bestimmt zu fassen, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte und mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist, damit die Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach einrichten können.
  • OVG Thüringen, 15.10.2003 - 4 EO 551/03

    Verfassung, Verwaltung und Organisation der Gemeinden und

    Denn in dieser Entscheidung (Beschluss vom 16.12.2002 - 4 ZEO 4/02 - ThürVBl. 2003, 109 = LKV 2003, 290) hat der Senat die Befugnis eines Zweckverbandes zur Erhebung einer Verbandsumlage durch Verwaltungsakt aus einer ausdrücklichen landesgesetzlichen Ermächtigungsgrundlage hergeleitet und gerade nicht darauf erkannt, dass zwischen einem Zweckverband und seiner Mitgliedsgemeinde ein Über- und Unterordnungsverhältnis bestehe.

    Ebenso wie die durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag begründeten Pflichten grundsätzlich nicht durch den Erlass von Verwaltungsakten durchgesetzt werden dürfen (so bereits der angeführte Senatsbeschluss vom 16.12.2002 -4 ZEO 4/02- a.a.O.), kann auch die Rückabwicklung gegenseitiger Rechte und Pflichten verschiedener Hoheitsträger aus einem fehlgeschlagenen Vertragsverhältnis nicht durch einseitigen Verwaltungsakt erfolgen, sofern hierfür keine normative Ermächtigungsgrundlage besteht.

  • OVG Thüringen, 17.08.2017 - 4 KO 74/17

    Gebührenerhebung durch einen Abwasserzweckverband für die

    Etwaige auf ungedeckte Betriebskosten für die Straßenoberflächenentwässerung zurückzuführende Defizite konnten über die von den Verbandsmitgliedern nach § 37 ThürKGG zu erhebende Umlage finanziert werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. Dezember 2002 - 4 ZEO 4/02 - und vom 27. Februar 2008 - 4 EO 355/08 -).
  • VG Gera, 26.05.2003 - 2 E 331/03

    Kommunalrecht; Kommunalrecht (ohne kommunales Abgabenrecht);

    Insoweit verweist der Antragsgegner u.a. auf den Beschluss des Thüringer OVG vom 16. Dezember 2002 - 4 ZEO 4/02 -.

    Der in diesem Zusammenhang vom Antragsgegner zitierte Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 2002 - 4 ZEO 4/02 - führt die Einforderung der Kreisumlage auf Pflichten zurück, die die Mitglieder des Zweckverbandes gegenüber diesem als selbständige Rechtssubjekte zu erfüllen haben und gerade nicht an ihre organschaftlichen Mitwirkungsrechte anknüpfen.

  • OVG Brandenburg, 14.07.2004 - 2 D 2/02

    Normenkontrolle einer Wasserversorgungsgebührensatzung, Antragsbefugnis,

    Aus diesen Formulierungen folgt, dass der Satzungsgeber bei der Bestimmung des Umlagemaßstabes ein weitgehendes Gestaltungsermessen hat (vgl. ähnlich: OVG Thüringen zum dortigen Gesetz, Beschluss vom 16. Dezember 2002 - 4 ZEO 4/02 -, LKV 2003, 290; Pencereci, Kommunalverfassungsrecht Bbg, GKG, § 19 Anm. 2).
  • VG Gera, 14.04.2010 - 2 K 320/07

    Kommunalrecht

    Zweckverband wird ein weites Gestaltungsermessen bei der Wahl und inhaltlichen Ausgestaltung eines angemessenen Umlagemaßstabs eingeräumt (vgl.: Thüringer Oberverwaltungsgericht Beschluss vom 16. Dezember 2002 - 4 ZEO 4/02 - LKV 2003, 290, unter Hinweis auf die amtliche Begründung zu § 37 Abs. 2 ThürKGG, LTDrucks. 1/788).

    Zulässig kann deshalb beispielsweise ein Maßstab sein, der sich an der in den einzelnen Mitgliedsgemeinden anfallenden Abwassermenge im Verhältnis zur Abwassermenge im Verbandsgebiet insgesamt orientiert (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 16. Dezember 2002 - 4 ZEO 4/02 - LKV 2003, 290) oder die Zahl der Haus- und Grundstücksanschlüsse auf dem Gebiet der Mitgliedsgemeinde ins Verhältnis setzt zur Zahl der Anschlüsse im gesamten Verbandsgebiet, oder eine Kombination aus mehreren zulässigen Maßstäben.

  • VG Gera, 16.09.2009 - 2 K 320/07

    Rechtsgrundlage und Umlageschlüssel für Umlagebescheide gegenüber den

    Dem Zweckverband wird ein weites Gestaltungsermessen bei der Wahl und inhaltlichen Ausgestaltung eines angemessenen Umlagemaßstabs eingeräumt (vgl.: Thüringer Oberverwaltungsgericht Beschluss vom 16. Dezember 2002 - 4 ZEO 4/02 - LKV 2003, 290, unter Hinweis auf die amtliche Begründung zu § 37 Abs. 2 ThürKGG, LTDrucks. 1/788).

    Zulässig kann deshalb beispielsweise ein Maßstab sein, der sich an der in den einzelnen Mitgliedsgemeinden anfallenden Abwassermenge im Verhältnis zur Abwassermenge im Verbandsgebiet insgesamt orientiert (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 16. Dezember 2002 - 4 ZEO 4/02 - LKV2003, 290) oder die Zahl der Haus- und Grundstücksanschlüsse auf dem Gebiet der Mitgliedsgemeinde ins Verhältnis setzt zur Zahl der Anschlüsse im gesamten Verbandsgebiet, oder eine Kombination aus mehreren zulässigen Maßstäben.

  • OVG Thüringen, 17.08.2017 - 4 KO 85/15

    Gebührenerhebung durch einen Abwasserzweckverband für die

    Etwaige auf ungedeckte Betriebskosten für die Straßenoberflächenentwässerung zurückzuführende Defizite konnten über die von den Verbandsmitgliedern zu erhebende Umlage nach § 37 ThürKGG finanziert werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. Dezember 2002 - 4 ZEO 4/02 - und vom 27. Februar 2008 - 4 EO 355/08 -).
  • OVG Thüringen, 01.06.2017 - 3 KO 360/13

    Festsetzung von Erstattungen durch Verwaltungsakt im zwischenbehördlichen Über-

    Es reicht regelmäßig aus, wenn sich die Verwaltungsaktbefugnis dem Gesetz im Wege der Auslegung entnehmen lässt (Thüringer OVG, Beschluss vom 16. Dezember 2002 - 4 ZEO 4/02 - juris Rdn. 5; BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2011 - 6 C 39/10 - BVerwGE 141, 243 ff., juris Rdn. 14; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 6. März 2014 - 7 A 1844/12 - juris Rdn. 84).
  • VG Minden, 23.05.2007 - 3 K 3116/06

    Stadt Oerlinghausen gegen Kommunales Rechenzentrum erfolgreich

  • VG Minden, 25.08.2008 - 3 K 3143/06

    Stadt Lügde muss vollen Beitrag für die Volkshochschule Lippe-Ost zahlen

  • VG Cottbus, 06.12.2007 - 4 K 512/03

    Verbandsumlage bemessen anhand des Einwohnerzahlmaßstabs

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