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   OVG Thüringen, 14.10.2002 - 4 N 340/95   

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OVG Thüringen, 14.10.2002 - 4 N 340/95 (https://dejure.org/2002,6687)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 14.10.2002 - 4 N 340/95 (https://dejure.org/2002,6687)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 14. Oktober 2002 - 4 N 340/95 (https://dejure.org/2002,6687)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    VwGO § 47; ThürKGG § 19 Abs 1; ThürKGG § 44 Abs 1 Satz 1 Nr 3; ThürKO § 12... 9 Abs 1 Satz 2 Nr 1; ThürBekVO § 1 Abs 3; ThürBekVO § 2 Abs 1; ThürBekVO § 5 Satz 1; ThürBekVO § 5 Satz 2; ThürBekVO § 5 Satz 3
    Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen; Zweckverband; Verbandssatzung; Entstehung; Bekanntmachung; Genehmigung; Amtsblatt; Aufsichtsbehörde; Landratsamt; Formanforderung; Bezugsmöglichkeit; Bezugsbedingung; Herausgeber; amtlicher Teil

  • Judicialis

    VwGO § 47; ; ThürKGG § 19 Abs. 1; ; ThürKGG § 44 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; ; Th... ürKO § 129 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; ; ThürBekVO § 1 Abs. 3; ; ThürBekVO § 2 Abs. 1; ; ThürBekVO § 5 Satz 1; ; ThürBekVO § 5 Satz 2; ; ThürBekVO § 5 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen - Zweckverband, Verbandssatzung, Entstehung, Bekanntmachung, Genehmigung, Amtsblatt, Aufsichtsbehörde, Landratsamt, Formanforderung, Bezugsmöglichkeit, Bezugsbedingung, Herausgeber, amtlicher Teil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksamkeit der Entwässerungssatzung eines kommunalen Zweckverbands im Hinblick auf Satzungsgebungskompetenz; Zulässige Antragsumstellung bei Außerkrafttreten oder Änderung einer Norm; Konstitutive Wirkung der Bekanntmachung einer Verbandssatzung und deren Genehmigung; ...

Papierfundstellen

  • DÖV 2003, 425
  • LKV 2003, 432
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Thüringen, 01.10.2002 - 4 N 771/01

    Verfassung, Verwaltung und Organisation der Gemeinden und

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.10.2002 - 4 N 340/95
    Denn in sinn- und zweckentsprechender Auslegung ist unter dem Begriff "Amtsblatt der Aufsichtsbehörde" in § 19 Abs. 1 Satz 1 ThürKGG i. V. m. § 44 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 ThürKGG das Amtsblatt des Landkreises zu verstehen, bei dem der Landrat in seiner Eigenschaft als Aufsichtsbehörde des Zweckverbandes, als Leiter der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde Landratsamt im Landkreisgebiet und als gesetzlicher Vertreter des Landkreises organisatorisch angesiedelt ist (vgl. das Urteil des Senats vom 01.10.2002 - 4 N 771/01 -).

    Unterhält der Landkreis nach seiner einschlägigen Hauptsatzung ein Amtsblatt für die amtliche Bekanntmachung von Satzungen, hängt die Wirksamkeit der darin enthaltenen Bekanntmachungen - also auch der Bekanntmachung nach § 19 Abs. 1 Satz 1 und 3 ThürKGG - davon ab, ob dieses Amtsblatt gemäß § 5 Satz 3 ThürBekVO den Formanforderungen des § 2 Abs. 1 ThürBekVO entspricht (vgl. hierzu das Urteil des Senats vom 01.10.2002 - 4 N 771/01 -).

    Dies erfordert einen Hinweis im Amtsblatt, auf welche Weise (z. B. nur durch Einzelbestellung oder auch als Abonnement) und unter welchen Konditionen (z. B. kostenpflichtig oder kostenlos) Interessenten das Amtsblatt erhalten können, um die regelmäßige Kenntnisnahme von den sie betreffenden öffentlichen Bekanntmachungen sicherzustellen (vgl. das Urteil des Senats vom 01.10.2002 - 4 N 771/01 -).

    Die Bekanntmachung der Genehmigung der Verbandssatzung des Antragsgegners vom 16.12.1992 leidet damit an einem Mangel, der nach der Senatsrechtsprechung weder unbeachtlich noch heilbar ist (vgl. zu Letzterem das Urteil des Senats vom 01.10.2002 -4 N 771/01 -).

    Die nach § 2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 3 ThürBekVO erforderliche Angabe der Bezugsmöglichkeiten und Bezugsbedingungen ist im "Amtsblatt des Landkreises Hildburghausen" vom 21.12.1995 weder im Impressum noch an anderer Stelle enthalten (vgl. zu diesem Erfordernis das Urteil des Senats vom 01.10.2002 - 4 N 771/01 -).

    Dieses landesrechtliche Erfordernis ist ebenso als zwingend zu beachtende Formvorschrift konzipiert wie die weiteren Anforderungen an ein Amtsblatt in § 2 Abs. 1 ThürBekVO (vgl. insoweit das Urteil des Senats vom 01.10.2002 - 4 N 771/01 -).

  • OVG Thüringen, 30.08.2001 - 4 KO 199/00

    Verfassung, Verwaltung und Organisation der Gemeinden und

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.10.2002 - 4 N 340/95
    Sie ermöglicht keine verlässlichere Kenntnisnahme von der Genehmigungserteilung als sie durch die nachrichtliche Bekanntmachung der Genehmigung bewirkt werden kann (vgl. Urteil vom 30.08.2001 - 4 KO 199/00- ThürVBl. 2002, 116 = LKV 2002, 138).

    Dies erfordert auch, dass die Verbandssatzung in der Bekanntmachung der Genehmigung ebenso ausdrücklich bezeichnet oder ein anderer eindeutiger sachlicher Bezug zu der vorab bereits veröffentlichten Verbandssatzung hergestellt wird, wie dies bei einer gemeinsamen Bekanntmachung von Verbandssatzung und Genehmigung erforderlich ist (vgl. das Urteil des Senats vom 30.08.2001 - 4 KO 199/00 - a. a. O.).

    Insbesondere die Bezeichnung der Verbandsmitglieder und des räumlichen Wirkungsbereichs des Zweckverbandes ist als Mindestinhalt im Sinne des § 17 Abs. 2 Nr. 2 ThürKGG ein wesentlicher und unverzichtbarer Bestandteil der Zweckverbandssatzung (vgl. das Urteil des Senats vom 30.08.2001 - 4 KO 199/00 - a. a. O.).

    Der ausdrückliche Bezug auf die Beschlussfassung der neu gefassten Verbandssatzung durch die Verbandsversammlung des Zweckverbandes in Verbindung mit der Ausfertigung der Satzung durch den Verbandsvorsitzenden ist bereits nicht ausreichend, um den für eine nachträgliche Entstehung des Zweckverbandes erforderlichen Rechtsschein hervorzurufen, es handele sich um eine von den Mitgliedsgemeinden vereinbarte und von der Aufsichtsbehörde genehmigte Gründungssatzung im Sinne des § 17 ThürKGG (vgl. hierzu Urteil vom 30.08.2001 - 4 KO 199/00 - a. a. O.).

  • OVG Thüringen, 18.12.2000 - 4 N 472/00

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Zweckverband;

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.10.2002 - 4 N 340/95
    Wird im laufenden Verfahren diese Norm außer Kraft gesetzt oder rückwirkend geändert, hat der Antragsteller nach der Dispositionsmaxime die Wahl, ob er den Antrag auf die neue Fassung der Norm umstellt, den Antrag erweitert, das Verfahren auf Grund der Änderung für erledigt erklärt oder ob die noch Rechtswirkungen entfaltende alte Normfassung Streitgegenstand bleiben soll (vgl. hierzu das Urteil des Senats vom 18.12.2000 - 4 N 472/00 - ThürVGRspr. 2001, 77 = ThürVBl. 2001, 131 = LKV 2001, 415 m. w. N.).

    Sie bringt den Zweckverband ungeachtet etwaiger Fehler im vorangegangenen Gründungsvorgang zur Entstehung (vgl. Urteil des Senats vom 18.12.2000 - 4 N 472/00 - a. a. O.).

    Dies erfordert die Wiedergabe der Genehmigung, zu deren notwendigem Inhalt zumindest die Benennung der Rechtsaufsichtsbehörde, der Ausspruch der Genehmigung und die Bezeichnung der genehmigten Verbandssatzung gehören (vgl. hierzu das Urteil vom 18.12.2000 - 4 N 472/00 - a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.1981 - 2 S 1024/80

    Entwässerungsbeitrag; Grundbetrag; Grundflächenmaßstab; eigenes Amtsblatt einer

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.10.2002 - 4 N 340/95
    Sinn und Zweck der alleinigen Herausgebereigenschaft der kommunalen Gebietskörperschaft für das Amtsblatt als amtliches Verkündungsorgan ist die dadurch nach außen dokumentierte, alleinige Dispositionsbefugnis und Verantwortlichkeit der Gebietskörperschaft für Inhalt, Gestaltung, Erscheinungsweise und Verbreitung des Amtsblatts im Interesse der Gebietskörperschaft und ohne Rücksicht auf wirtschaftliche Interessen (vgl. hierzu auch Buhren, Das Amtsblatt der Gemeinde als Veröffentlichungsorgan und Mitteilungsblatt, LKV 2001, 303 ff. [304]; Uckel/Hauth/Hoffmann, Kommunalrecht in Thüringen, Stand: Sept. 2001, Abschnitt 16.10, Anm. 1.2 zu § 2 ThürBekVO; Wachsmuth u.a., Thüringer Kommunalrecht, Stand 6/2000, Anm. 3.1 zu § 21 ThürKO; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 29.09.1981 - 2 S 1024/80 - und vom 10.12.1979 -111081/78-ESVGH 30, 150 ff.).

    Deshalb muss sich die Herausgebereigenschaft des Landkreises nach § 2 Abs. 1 Satz 1 ThürBekVO gerade im Hinblick auf die zu dokumentierende Einflussnahmemöglichkeit des Landkreises auf Gestaltung und Anordnung des amtlichen Teils im Verhältnis zum nicht amtlichen Teil auf das Amtsblatt insgesamt erstrecken und darf nicht nur auf den amtlichen Teil beschränkt sein (anders die Rechtslage etwa in Baden-Württemberg, wo eine entsprechende landesrechtliche Vorgabe für die Herausgabe des Amtsblatts insgesamt fehlt, vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.09.1981 - 2 S 1024/80 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.1979 - II 1081/78
    Auszug aus OVG Thüringen, 14.10.2002 - 4 N 340/95
    Sinn und Zweck der alleinigen Herausgebereigenschaft der kommunalen Gebietskörperschaft für das Amtsblatt als amtliches Verkündungsorgan ist die dadurch nach außen dokumentierte, alleinige Dispositionsbefugnis und Verantwortlichkeit der Gebietskörperschaft für Inhalt, Gestaltung, Erscheinungsweise und Verbreitung des Amtsblatts im Interesse der Gebietskörperschaft und ohne Rücksicht auf wirtschaftliche Interessen (vgl. hierzu auch Buhren, Das Amtsblatt der Gemeinde als Veröffentlichungsorgan und Mitteilungsblatt, LKV 2001, 303 ff. [304]; Uckel/Hauth/Hoffmann, Kommunalrecht in Thüringen, Stand: Sept. 2001, Abschnitt 16.10, Anm. 1.2 zu § 2 ThürBekVO; Wachsmuth u.a., Thüringer Kommunalrecht, Stand 6/2000, Anm. 3.1 zu § 21 ThürKO; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 29.09.1981 - 2 S 1024/80 - und vom 10.12.1979 -111081/78-ESVGH 30, 150 ff.).

    In diesem Sinne wird die Herausgebereigenschaft der Gebietskörperschaft für ein "eigenes Amtsblatt" auch dann als rechtsstaatlich geboten erachtet, wenn dies nicht ausdrücklich landesrechtlich vorgegeben ist (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.12.1979 - II 1081/78- a.a.O., wonach kein eigenes Amtsblatt vorliegt, wenn Privatpersonen als Herausgeber oder Mitherausgeber der Druckschrift in Erscheinung treten oder sonst an der Herausgabe beteiligt sind).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.1984 - 5 S 1850/83

    Zulässigkeit einer eventuellen Antragshäufung - Inzidentkontrolle im

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.10.2002 - 4 N 340/95
    Der Normenkontrollantrag zu 2. konnte im Sinne einer unechten oder uneigentlichen Eventualhäufung analog § 44 VwGO mit dem Normenkontrollantrag zu 1. verbunden werden (vgl. zur Zulässigkeit einer Eventualhäufung: Urteil des Senats vom 12.12.2001 - 4 N 595/94 - ThürVGRspr. 2002, 96 unter Bezugnahme auf VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.07.1984 - 5 S 1850/83 - NVwZ 1985, 351).
  • OVG Thüringen, 12.12.2001 - 4 N 595/94

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Wasserversorgung; Zweckverband;

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.10.2002 - 4 N 340/95
    Der Normenkontrollantrag zu 2. konnte im Sinne einer unechten oder uneigentlichen Eventualhäufung analog § 44 VwGO mit dem Normenkontrollantrag zu 1. verbunden werden (vgl. zur Zulässigkeit einer Eventualhäufung: Urteil des Senats vom 12.12.2001 - 4 N 595/94 - ThürVGRspr. 2002, 96 unter Bezugnahme auf VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.07.1984 - 5 S 1850/83 - NVwZ 1985, 351).
  • OVG Thüringen, 08.10.2007 - 4 KO 649/05

    Beiträge; Wirksame Entstehung eines Zweckverbandes ungeachtet eines

    Sie ermöglicht keine verlässlichere Kenntnisnahme von der Genehmigungserteilung als sie durch die nachrichtliche Bekanntmachung der Genehmigung bewirkt werden kann (vgl. das Senatsurteil vom 30.08.2001 - 4 KO 199/00 - ThürVBl. 2002, 116 = LKV 2002, 138 und das Urteil vom 14.10.2002 - 4 N 340/95 - ThürVGRspr. 2003, 193 = ThürVBl. 2003, 104 = LKV 2003, 432).

    Denn in sinn- und zweckentsprechender Auslegung ist unter dem Begriff "Amtsblatt der Aufsichtsbehörde" in § 19 Abs. 1 Satz 1 ThürKGG i. V. m. § 44 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 ThürKGG das Amtsblatt des Landkreises zu verstehen, bei dem der Landrat in seiner Eigenschaft als Aufsichtsbehörde des Zweckverbandes, als Leiter der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde Landratsamt im Landkreisgebiet und als gesetzlicher Vertreter des Landkreises organisatorisch angesiedelt ist (vgl. die Urteile des Senats vom 01.10.2002 - 4 N 771/01 - ThürVGRspr. 2003, 129 = LKV 2003, 237 und vom 14.10.2002 - 4 N 340/95 - a. a. O.).

    Die vorliegende Bekanntmachung unterscheidet sich insoweit wesentlich von derjenigen, die dem Urteil des Senats vom 14.10.2002 - 4 N 340/95 - zugrunde lag:.

    Damit kann - worauf die Klägerin zu Recht hinweist - ohne weitere Anhaltspunkte auch das Landesverwaltungsamt als Aufsichtsbehörde für den Landkreis gemeint sein (so das Urteil des Senats vom 14.10.2002 - 4 N 340/95 - a. a. O.).

    Wie der Senat bereits im Urteil vom 14.10.2002 (Az. 4 N 340/95 - a. a. O.) ausgeführt hat, war die Bezeichnung der vom Landrat geleiteten Kreisverwaltung als "Landratsamt" zwar nicht der vormals geltenden VKO zu entnehmen, sie entsprach aber dem allgemeinen Sprachgebrauch.

  • OVG Thüringen, 24.09.2007 - 4 N 70/03

    Unwirksamkeit einer Fernwärmeversorgungssatzung, die keine Ausnahmen vom

    Dabei handelt es sich jedoch nur um einen (nicht ausreichenden) Hinweis auf die Verbreitung/Verteilung des Amtsblatts, jedoch nicht um die Angabe der Bezugsmöglichkeiten (vgl. hierzu das Urteil des Senats vom 14.10.2002 - 4 N 340/95 - ThürVGRspr. 2003, 193 = ThürVBl. 2003, 104 = LKV 2003, 432 und den Senatsbeschluss vom 22.12.2003 - 4 EO 439/03 - ThürVGRspr. 2004, 142 = ThürVBl. 2004, 120).
  • OVG Thüringen, 25.02.2004 - 4 KO 703/01

    Benutzungsgebührenrecht; Kostenerstattungsanspruch eines fehlerhaften

    Die von ihm erlassenen Satzungen sind wegen der fehlenden Existenz des Zweckverbandes als Hoheitsträger nichtig (vgl. hierzu etwa das Normenkontrollurteil des Senats vom 14.10.2002 - 4 N 340/95 - ThürVGRspr. 2003, 193 = ThürVBl. 2003, 104 = LKV 2003, 432).
  • OVG Thüringen, 16.02.2011 - 1 KO 1367/04

    Verhältnis von Grund- und Leistungsgebühr bei Abfallbeseitigung

    2002, 116 und das Urteil vom 14.10.2002 - 4 N 340/95 - ThürVBl.
  • VG Schwerin, 17.01.2019 - 2 A 341/16

    Die Bekanntmachung einer Satzung in einem Städtischen Anzeiger ist zulässig; zur

    Mit dem Begriff "Bezugsmöglichkeiten" in § 5 Abs. 1 Nr. 4 KV-DVO 2012 sind vor diesem Hintergrund die Optionen des Betroffenen zum Erhalt des Bekanntmachungsblatts gemeint, um so die regelmäßige Kenntnisnahme von den ihn betreffenden öffentlichen Bekanntmachungen sicherzustellen (vgl. z. B. OVG Weimar, Urteil vom 14. Oktober 2002 - 4 N 340/95 - LKV 2003, 432 juris Rn. 44), um auf diese Weise Kenntnis darüber zu erlangen, ob und mit welchem Inhalt städtische Rechtsnormen erlassen und veröffentlicht worden sind.

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von demjenigen des in der vorgenannten Entscheidung des OVG Weimar in Bezug genommenen Thüringer Falles (Urteil vom 14. Oktober 2002 - 4 N 340/95 - LKV 2003, 432 juris Rn. 44), wo (lediglich) im Kopf des Amtsblattes der (schlichte) Hinweis "Kostenfrei in jeden erreichbaren Haushalt" enthalten war (a.a.O. Rn. 6).

  • VG Schwerin, 21.03.2019 - 2 A 402/17

    Sanierungsrechtliche Ausgleichsbeträge: Hagedorn-Verfahren im Rostocker Modell;

    Mit dem Begriff "Bezugsmöglichkeiten" in § 5 Abs. 1 Nr. 4 KV-DVO 2012 sind vor diesem Hintergrund die Optionen des Betroffenen zum Erhalt des Bekanntmachungsblatts gemeint, um so die regelmäßige Kenntnisnahme von den ihn betreffenden öffentlichen Bekanntmachungen sicherzustellen (vgl. z. B. OVG Weimar, Urteil vom 14. Oktober 2002 - 4 N 340/95 - LKV 2003, 432 juris Rn. 44), um auf diese Weise Kenntnis darüber zu erlangen, ob und mit welchem Inhalt städtische Rechtsnormen erlassen und veröffentlicht worden sind.

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von demjenigen des in der vorgenannten Entscheidung des OVG Weimar in Bezug genommenen Thüringer Falles (Urteil vom 14. Oktober 2002 - 4 N 340/95 - LKV 2003, 432 juris Rn. 44), wo (lediglich) im Kopf des Amtsblattes der (schlichte) Hinweis "Kostenfrei in jeden erreichbaren Haushalt" enthalten war (a.a.O. Rn. 6).

  • OVG Thüringen, 30.11.2017 - 4 KO 823/14

    Anschluss eines im ländlichen Raum liegendes Wohngrundstück an zentrale

    Entgegen des Vorhalts der Kläger genügt die nachrichtliche Wiedergabe der Genehmigung des Ilm-Kreises (vgl. Senatsurteil vom 14. Oktober 2002 - 4 N 340/95 - juris Rdnr. 34; Senatsurteil vom 8. Oktober 2007 - 4 KO 649/05 - juris Rdnr. 55, 63).
  • OVG Thüringen, 15.11.2012 - 4 KO 1057/06

    Ermittlung des Wertes der durch einen fehlerhaften Zweckverband erbrachten

    Von ihm erlassene Satzungen sind nichtig (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 14. Oktober 2002 - 4 N 340/95 - ThürVGRspr. 2003, 193 = ThürVBl. 2003, 104 = LKV 2003, 432).
  • VG Gera, 05.05.2003 - 5 K 2026/98

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Genehmigung der Verbandssatzung; Bekanntmachung;

    Entgegen der Auffassung der Klägerin entsteht nicht der Eindruck, die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes, also das Landesverwaltungsamt (so in dem der Entscheidung des ThürOVG vom 14. Oktober 2002 - 4 N 340/95 - zugrundeliegenden Fall) habe die Genehmigung erteilt.

    In Thüringen hat sich anlehnend an den süddeutschen Sprachgebrauch die Bezeichnung Landratsamt eingebürgert, so dass "ein verständiger Dritter ... nach dem allgemeinen Sprachgebrauch davon ausgehen konnte, dass unter der Bezeichnung Landratsamt die vom Landrat geleitete Kreisverwaltung zu verstehen ist" (ThürOVG, Urteil vom 14. Oktober 2002 - 4 N 340/95 -).

  • OVG Thüringen, 22.03.2017 - 1 N 173/15

    Normenkontrollverfahren - Zur Angabe der Arten umweltbezogener Informationen im

    Die öffentliche Kenntnisnahme muss hinreichend gewährleistet sein (vgl. ThürOVG, Urteil vom 14. Oktober 2002 - 4 N 340/95 - juris Rn. 55).
  • VG Meiningen, 21.02.2006 - 2 K 110/03

    Zum Recht des Wasserversorgers auf Leistungseinstellung; Wasser; Liefersperre;

  • VG Weimar, 10.10.2007 - 6 K 5725/04

    Ausbaubeiträge; Ermessen des Aufgabenträgers für eine öffentliche

  • VG Gera, 14.01.2004 - 2 K 1853/98

    Straßen- und Wegerecht; Widmung; Nichtigkeit; Erschließungsvertrag;

  • OVG Thüringen, 01.08.2003 - 4 EO 702/03

    Kommunale Steuern; Kommunale Steuern

  • VG Schwerin, 06.03.2019 - 4 A 1828/16

    Bekanntmachung einer Straßenbaubeitragssatzung; städtisches Bekanntmachungsblatt

  • VG Meiningen, 20.11.2003 - 8 K 49/00

    Ausbaubeiträge; Abwasserbeseitígungsbeitrag (Vorausleistung); Zweckverband;

  • VG Weimar, 03.07.2013 - 7 K 881/11

    Konstitutive Bekanntmachung einer Verbandssatzung als Wirksamkeitsvoraussetzung

  • VG Meiningen, 12.07.2007 - 8 K 389/02

    Ausbaubeiträge; Abwasserbeseitigungsbeitrag; Verbandsgründung;

  • VG Weimar, 05.01.2015 - 7 K 1424/12

    Bekanntmachung von Zweckverbandssatzung und Genehmigung

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