Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 01.10.2002 - 4 N 771/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3659
OVG Thüringen, 01.10.2002 - 4 N 771/01 (https://dejure.org/2002,3659)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 01.10.2002 - 4 N 771/01 (https://dejure.org/2002,3659)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 01. Oktober 2002 - 4 N 771/01 (https://dejure.org/2002,3659)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,3659) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    VwGO § 47; ThürKGG § 19 Abs 1; ThürKGG § 12 Abs 1 Satz 2; ThürKGG § 38 Abs... 5; ThürKGG § 44 Abs 1 Satz 1 Nr 3; ThürKO § 129 Abs 1 Satz 2 Nr 1; ThürBekVO § 1 Abs 3; ThürBekVO § 2 Abs 1; ThürBekVO § 5 Satz 1; ThürBekVO § 5 Satz 2; ThürBekVO § 5 Satz 3; VerkündungsG § 4 Abs 1
    Verfassung, Verwaltung und Organisation der Gemeinden und Gemeindeverbände/kommunalen Gebietskörperschaften; Normenkontrolle; Ausschluss; Zweckverband; Verbandssatzung; Mangel; Gründung; Existenz; Bekanntmachung; Satzung; Amtsblatt; Aufsichtsbehörde; Formanforderung; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DÖV 2003, 258
  • LKV 2003, 237
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Thüringen, 30.08.2001 - 4 KO 199/00

    Verfassung, Verwaltung und Organisation der Gemeinden und

    Auszug aus OVG Thüringen, 01.10.2002 - 4 N 771/01
    Mit Urteil vom 30.08.2001 - 4 KO 199/00 - hat der Senat entschieden, dass die Gemeinde St. Gangloff nicht Mitglied dieses Zweckverbandes geworden ist, weil der Zweckverband in Ermangelung einer konstitutiv wirkenden Bekanntmachung seiner Verbandssatzung und ihrer Genehmigung bisher nicht wirksam entstanden ist.

    In diesem Zusammenhang hat der Senat mit Urteil vom 30.08.2001 (- 4 KO 199/00 - ThürVBl. 2002, 116 = LKV 2002, 138) darauf hingewiesen, dass es der freien Wahl der die Rechtsverstöße geltend machenden Mitgliedsgemeinde überlassen bleibe, eine der nachfolgend skizzierten, gleichberechtigt nebeneinander stehenden vier Alternativen der Geltendmachung von Gründungsmängeln wahrzunehmen, von denen eine die Normenkontrollklage gegen die Verbandssatzung nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO i. V. m. § 4 ThürAGVwGO ist.

    Denn auch das Normenkontrollverfahren ist nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO fristgebunden und der Aufsichtsbehörde verbleibt auch ohne Genehmigungserfordernis in der Zeitspanne von der gerichtlichen Feststellung von Gründungsmängeln im Normenkontrollverfahren bis zur Veröffentlichung der allgemeinverbindlichen Entscheidungsformel des Normenkontrollgerichts hinreichend Zeit, ihren aufsichtsbehördlichen Aufgaben nachzukommen (vgl. zu Letzterem bereits das Urteil vom 30.08.2001 - 4 KO 199/00 - a. a. O.).

    Der Senat hat mit Urteil vom 30.08.2001 (- 4 KO 199/00 - a. a. O.) entschieden, dass der dort beigeladene Antragsgegner in Ermangelung einer konstitutiv wirkenden Bekanntmachung seiner Verbandssatzung und ihrer Genehmigung bis dahin als Zweckverband nicht wirksam entstanden war.

    Dies setzt jedoch voraus, dass einer späteren Bekanntmachung der Verbandssatzung des Antragsgegners und ihrer Genehmigung konstitutive Wirkung zukommt (vgl. auch insoweit das Urteil vom 30.08.2001 - 4 KO 199/00 - a. a. O.).

    Hierfür ist nach der Rechtsprechung des Senats der Streitwert regelmäßig auf 20.000,-- DM festzusetzen (vgl. den Beschluss des Senats vom 30.08.2001 - 4 KO 199/00 - in Anlehnung an den "Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit", DVBl. 1996, S. 605 ff., Teil II, Ziffer 19.5).

  • OVG Thüringen, 18.12.2000 - 4 N 472/00

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Zweckverband;

    Auszug aus OVG Thüringen, 01.10.2002 - 4 N 771/01
    Bei dem für beide Antragstellerinnen einheitlich formulierten Normenkontrollantrag handelt es sich der Sache nach um die zulässige Geltendmachung jeweils eigenständiger Anträge mehrerer Antragstellerinnen in einem Verfahren (vgl. zur Antragshäufung im Normenkontrollverfahren das Urteil des Senats vom 18.12.2000 - 4 N 472/00 - ThürVGRspr. 2001, 77 = ThürVBl. 2001, 131 = LKV 2001, 415).

    Die formellen Anforderungen an die Art und Weise, wie die Bekanntmachung im Sinne des § 19 Abs. 1 Satz 1 ThürKGG zu erfolgen hat und welche Anforderungen demnach an das "Amtsblatt der Aufsichtsbehörde" zu stellen sind, ergeben sich - wie der Antragsgegner und der Vertreter des öffentlichen Interesses zutreffend ausführen - nicht aus dem ThürKGG, sondern aus den (landes-) gesetzlichen Vorschriften, die zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Verbandssatzung und ihrer Genehmigung für ein Amtsblatt der Aufsichtsbehörde maßgeblich sind (vgl. hierzu bereits das Urteil des Senats vom 18.12.2000 - 4 N 472/00 - a. a. O.).

    Sofern landesrechtliche Vorgaben fehlen, beschränken sich die Formanforderungen an ein Amtsblatt auf das rechtsstaatlich Gebotene (so die Rechtslage in Thüringen vor Inkrafttreten der ThürKO, vgl. das Urteil des Senats vom 18.12.2000 - 4 N 472/00 - a. a. O.).

    Zur Streitwertfestsetzung in einem Normenkontrollverfahren mehrerer Antragsteller gegen dieselbe Norm wird auf die nach der Senatsrechtsprechung geltenden Grundsätze verwiesen (vgl. hierzu den Beschluss vom 26.01.2000 - 4 N 952/97 - ThürVGRspr. 2000, 141 = NVwZ-RR 2001, 186 = ThürVBl. 2000, 113 und den Beschluss vom 08.10.2001 - 4 N 472/00 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.1987 - 10a NE 48/84

    Bauleitplanung: Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungaplans in einem privaten

    Auszug aus OVG Thüringen, 01.10.2002 - 4 N 771/01
    Die rechtlichen Anforderungen sind demzufolge weniger streng (vgl. zur Zulässigkeit einer drucktechnischen Verbindung zwischen Anzeigenblatt und Amtsblatt in einem Druckerzeugnis in Bayern oder Nordrhein-Westfalen mangels landesrechtlich entgegenstehender Vorgabe: OVG NW, Urteil vom 04.12.1987 - 10 a NE 48/84 - NVwZ-RR 1988, 112, und die Grundsätze zu amtlichen Bekanntmachungen in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, AllMBl. Nr. 24/1990, S. 837).

    Demgegenüber werden in den Bekanntmachungsverordnungen anderer Bundesländer wie Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Saarland landesrechtliche Formerfordernisse für ein Amtsblatt festgelegt, an denen die wirksame Bekanntmachung einer Satzung zwingend zu messen ist (vgl. so etwa OVG Meckl.-Vorp., Urteil vom 13.11.2001 - 4 K 24/99 - NordÖR 2002, 171 zur notwendigen Angabe des Ausgabetages nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 KV-DVO; OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 13.04.2000 - 12 A 11927/99 - DVBl. 2000, 1716 und Urteil vom 05.02.1980 - 10 C 32/79 - KStZ 1980, 79; OVG NW, Urteil vom 04.12.1987 - 10 a NE 48/84 - NVwZ-RR 1988, 112; VHG Bad.-Würt., Beschluss vom 23.11.1972 - I 732/72 - ESVGH 23, 21 ff.; VG Frankfurt/Oder, Urteil vom 24.06.1998 - 1 K 1358/97 - LKV 1999, 332 zur gebotenen Trennung von Tageszeitung und amtl.

  • OVG Thüringen, 12.12.2001 - 4 N 595/94

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Wasserversorgung; Zweckverband;

    Auszug aus OVG Thüringen, 01.10.2002 - 4 N 771/01
    Unterhält also der Landrat bzw. das Landratsamt als untere staatliche Verwaltungsbehörde nach der Konzeption des Gesetzgebers generell kein eigenes Amtsblatt, hätte die Bekanntmachung der Gründungssatzung eines Zweckverbandes und ihrer Genehmigung nach § 19 Abs. 1 Satz 2 ThürKGG entsprechend § 12 Abs. 1 Satz 2 ThürKGG in Verbindung mit § 4 Abs. 1 VerkG zwangsläufig im Thüringer Staatsanzeiger zu erfolgen, weil für die Bekanntmachung der Gründungssatzung eines Zweckverbandes durch den Landrat bzw. das Landratsamt als staatliche Aufsichtsbehörde gesetzlich nichts anderes bestimmt ist (vgl. insofern entsprechend zur Bekanntmachung von Satzungen eines der Aufsicht des Landesverwaltungsamtes unterstehenden Zweckverbandes im Thüringer Staatsanzeiger: Senatsurteil vom 12.12.2001 - 4 N 595/94 - ThürVGRspr. 2002, 96).

    Denn die Anforderungen an ein Amtsblatt im Sinne des § 2 Abs. 1 ThürBekVO sind nicht als lediglich sanktionslose, die Wirksamkeit der Bekanntmachung unberührt lassende Ordnungsvorschriften anzusehen (vgl. zum Begriff der Ordnungsvorschriften eingehend das Urteil des Senats vom 12.12.2001 - 4 N 595/94 - a. a. O.).

  • OVG Thüringen, 29.10.2001 - 4 ZEO 53/00

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Kommunalrecht; Zweckverband;

    Auszug aus OVG Thüringen, 01.10.2002 - 4 N 771/01
    In sinn- und zweckentsprechender Auslegung ist unter dem Begriff "Amtsblatt der Aufsichtsbehörde" in § 19 Abs. 1 Satz 1 ThürKGG i. V. m. § 44 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 ThürKGG das Amtsblatt des Landkreises zu verstehen, bei dem der Landrat in seiner Eigenschaft als Aufsichtsbehörde des Zweckverbandes, als Leiter der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde Landratsamt im Landkreisgebiet und als gesetzlicher Vertreter des Landkreises organisatorisch angesiedelt ist (in diesem Sinne auch der Beschluss des Senats vom 29.10.2001 - 4 ZEO 53/00 - ThürVBl. 2002, 73).

    Unterhält der Landkreis nach seiner Hauptsatzung kein Amtsblatt, sondern macht er seine Satzungen gemäß § 5 Satz 2 ThürBekVO in einer Zeitung bekannt, gelten nach §§ 19 Abs. 1 Satz 2, 12 Abs. 1 Satz 2 ThürKGG i. V. m. § 4 Abs. 1 VerkG die Anforderungen der ThürBekVO für die Bekanntmachungen von Satzungen des Landkreises in einer Zeitung entsprechend für die Bekanntmachung der Verbandssatzung und ihrer Genehmigung (vgl. so schon zur Bekanntmachung von Satzungen des Zweckverbandes nach §§ 22 Abs. 1 Satz 3, 12 Abs. 1 Satz 2 ThürKGG den Beschluss des Senats vom 29.10.2001 - 4 ZEO 53/00 - a. a. O.).

  • OVG Thüringen, 03.02.1999 - 4 N 547/98

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Antragsbefugnis;

    Auszug aus OVG Thüringen, 01.10.2002 - 4 N 771/01
    Die Antragstellerinnen haben im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO hinreichend geltend gemacht, durch die veröffentlichte Verbandssatzung unmittelbar in ihren Rechtspositionen aus Art. 28 Abs. 2 GG und Art. 91 Abs. 1 Thüringer Verfassung verletzt zu werden (vgl. zu den insoweit betroffenen Hoheitsrechten der (vermeintlichen) Mitgliedsgemeinde eines Zweckverbandes das Urteil des Senats vom 03.02.1999 - 4 N 547/98 - ThürVGRspr.

    1999, 212 = LKV 2000, 79).

  • VG Frankfurt/Oder, 30.06.1998 - 1 L 493/96

    Widerspruch gegen die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandslasten des

    Auszug aus OVG Thüringen, 01.10.2002 - 4 N 771/01
    Verkündungsblatt sowie Beschluss vom 30.06.1998 - 1 L 493/96 - LKV 1999, 286 zum voranzustellenden Inhaltsverzeichnis).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.1972 - I 732/72

    Bekanntmachung einer Bekanntmachungssatzung; Anschluss- und Benutzungszwang für

    Auszug aus OVG Thüringen, 01.10.2002 - 4 N 771/01
    Demgegenüber werden in den Bekanntmachungsverordnungen anderer Bundesländer wie Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Saarland landesrechtliche Formerfordernisse für ein Amtsblatt festgelegt, an denen die wirksame Bekanntmachung einer Satzung zwingend zu messen ist (vgl. so etwa OVG Meckl.-Vorp., Urteil vom 13.11.2001 - 4 K 24/99 - NordÖR 2002, 171 zur notwendigen Angabe des Ausgabetages nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 KV-DVO; OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 13.04.2000 - 12 A 11927/99 - DVBl. 2000, 1716 und Urteil vom 05.02.1980 - 10 C 32/79 - KStZ 1980, 79; OVG NW, Urteil vom 04.12.1987 - 10 a NE 48/84 - NVwZ-RR 1988, 112; VHG Bad.-Würt., Beschluss vom 23.11.1972 - I 732/72 - ESVGH 23, 21 ff.; VG Frankfurt/Oder, Urteil vom 24.06.1998 - 1 K 1358/97 - LKV 1999, 332 zur gebotenen Trennung von Tageszeitung und amtl.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.02.1980 - 10 C 32/79
    Auszug aus OVG Thüringen, 01.10.2002 - 4 N 771/01
    Demgegenüber werden in den Bekanntmachungsverordnungen anderer Bundesländer wie Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Saarland landesrechtliche Formerfordernisse für ein Amtsblatt festgelegt, an denen die wirksame Bekanntmachung einer Satzung zwingend zu messen ist (vgl. so etwa OVG Meckl.-Vorp., Urteil vom 13.11.2001 - 4 K 24/99 - NordÖR 2002, 171 zur notwendigen Angabe des Ausgabetages nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 KV-DVO; OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 13.04.2000 - 12 A 11927/99 - DVBl. 2000, 1716 und Urteil vom 05.02.1980 - 10 C 32/79 - KStZ 1980, 79; OVG NW, Urteil vom 04.12.1987 - 10 a NE 48/84 - NVwZ-RR 1988, 112; VHG Bad.-Würt., Beschluss vom 23.11.1972 - I 732/72 - ESVGH 23, 21 ff.; VG Frankfurt/Oder, Urteil vom 24.06.1998 - 1 K 1358/97 - LKV 1999, 332 zur gebotenen Trennung von Tageszeitung und amtl.
  • OVG Thüringen, 26.01.2000 - 4 N 952/97

    Gebühren; Gebühren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Adressat; Drittschutz;

    Auszug aus OVG Thüringen, 01.10.2002 - 4 N 771/01
    Zur Streitwertfestsetzung in einem Normenkontrollverfahren mehrerer Antragsteller gegen dieselbe Norm wird auf die nach der Senatsrechtsprechung geltenden Grundsätze verwiesen (vgl. hierzu den Beschluss vom 26.01.2000 - 4 N 952/97 - ThürVGRspr. 2000, 141 = NVwZ-RR 2001, 186 = ThürVBl. 2000, 113 und den Beschluss vom 08.10.2001 - 4 N 472/00 -).
  • VG Meiningen, 28.05.1996 - 8 E 215/96

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Unwirksame

  • BVerwG, 08.07.1992 - 4 NB 20.92

    Rechtswirksamkeit einer Ortssatzung - Diskrepanz Wortlaut der Bekanntmachung und

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.12.2001 - 1 M 84/01
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2000 - 12 A 11927/99
  • BVerwG, 21.11.1986 - 4 C 22.83

    Nichtigkeitsdogma

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.2001 - 4 K 24/99

    Angabe des Ausgabetages eines amtlichen Bekanntmachungsblattes als Erfordernis

  • VG Frankfurt/Oder, 24.06.1998 - 1 K 1358/97

    Heranziehung zu Kreisumlage; Antrag auf Wiedereröffnung der mündlichen

  • OVG Thüringen, 14.10.2002 - 4 N 340/95

    Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen; Zweckverband;

    Denn in sinn- und zweckentsprechender Auslegung ist unter dem Begriff "Amtsblatt der Aufsichtsbehörde" in § 19 Abs. 1 Satz 1 ThürKGG i. V. m. § 44 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 ThürKGG das Amtsblatt des Landkreises zu verstehen, bei dem der Landrat in seiner Eigenschaft als Aufsichtsbehörde des Zweckverbandes, als Leiter der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde Landratsamt im Landkreisgebiet und als gesetzlicher Vertreter des Landkreises organisatorisch angesiedelt ist (vgl. das Urteil des Senats vom 01.10.2002 - 4 N 771/01 -).

    Unterhält der Landkreis nach seiner einschlägigen Hauptsatzung ein Amtsblatt für die amtliche Bekanntmachung von Satzungen, hängt die Wirksamkeit der darin enthaltenen Bekanntmachungen - also auch der Bekanntmachung nach § 19 Abs. 1 Satz 1 und 3 ThürKGG - davon ab, ob dieses Amtsblatt gemäß § 5 Satz 3 ThürBekVO den Formanforderungen des § 2 Abs. 1 ThürBekVO entspricht (vgl. hierzu das Urteil des Senats vom 01.10.2002 - 4 N 771/01 -).

    Dies erfordert einen Hinweis im Amtsblatt, auf welche Weise (z. B. nur durch Einzelbestellung oder auch als Abonnement) und unter welchen Konditionen (z. B. kostenpflichtig oder kostenlos) Interessenten das Amtsblatt erhalten können, um die regelmäßige Kenntnisnahme von den sie betreffenden öffentlichen Bekanntmachungen sicherzustellen (vgl. das Urteil des Senats vom 01.10.2002 - 4 N 771/01 -).

    Die Bekanntmachung der Genehmigung der Verbandssatzung des Antragsgegners vom 16.12.1992 leidet damit an einem Mangel, der nach der Senatsrechtsprechung weder unbeachtlich noch heilbar ist (vgl. zu Letzterem das Urteil des Senats vom 01.10.2002 -4 N 771/01 -).

    Die nach § 2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 3 ThürBekVO erforderliche Angabe der Bezugsmöglichkeiten und Bezugsbedingungen ist im "Amtsblatt des Landkreises Hildburghausen" vom 21.12.1995 weder im Impressum noch an anderer Stelle enthalten (vgl. zu diesem Erfordernis das Urteil des Senats vom 01.10.2002 - 4 N 771/01 -).

    Dieses landesrechtliche Erfordernis ist ebenso als zwingend zu beachtende Formvorschrift konzipiert wie die weiteren Anforderungen an ein Amtsblatt in § 2 Abs. 1 ThürBekVO (vgl. insoweit das Urteil des Senats vom 01.10.2002 - 4 N 771/01 -).

  • OVG Thüringen, 28.09.2009 - 4 N 1569/04

    Fehlerhafte Gründung eines Abwasserzweckverbandes; Normenkontrollantrag; Frist;

    Der Senat hat darin weiter erkannt, dass § 38 Abs. 5 Satz 2 ThürKGG, d. h. die Kündigung aus wichtigem Grund wegen Rechtsverstößen bei der Gründung des Zweckverbands, nicht die Geltendmachung von Fehlern bei der konstitutiven Bekanntmachung betrifft, sondern ausdrücklich nur die Geltendmachung von Rechtsverstößen bei der Gründung eines bereits wirksam entstandenen Zweckverbandes mit Wirkung für die Zukunft (Urteil vom 01.10.2002, 4 N 771/01, LKV 2003, S. 237 [238]).

    Dabei ist unter dem Amtsblatt des Landrats bzw. des Landratsamts als Aufsichtsbehörde das Amtsblatt des Landkreises zu verstehen (vgl. dazu näher Urteil des Senats vom 01.10.2002, 4 N 771/01, a. a. O., S. 237 [239]).

    So hat der Senat in mehreren Entscheidungen, in denen es um die Wirksamkeit der Bekanntmachung von Zweckverbandssatzungen ging, ausgeführt, dass für das Entstehen eines Zweckverbands nur eine Bekanntmachung der Verbandssatzung konstitutive Wirkung entfalten kann, die den zwingenden einfachgesetzlichen oder den durch das Rechtsstaatsprinzip gebotenen Anforderungen an die Publizität von Rechtsnormen entspricht, also in diesem Sinne "ordnungsgemäß" ist (Urteil vom 01.10.2002, a. a. O., S. 239 f.; Urteil vom 18.12.2000, a. a. O., S. 415 [418]).

    Der Senat hat das Interesse einer Gemeinde in einem Streitverfahren, das auf die Feststellung gerichtet ist, nicht Mitglied in einem Zweckverband geworden zu sein, regelmäßig mit einem Streitwert von 20.000,-- DM bewertet (vgl. u. a. Urteil des Senats vom 01.10.2002, a. a. O.; Beschluss vom 24.10.2008, 4 KO 39/05, nicht veröffentlicht).

  • VG Weimar, 07.11.2002 - 3 K 3089/99

    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeiträge

    Für die übrigen Formanforderungen in § 2 Abs. 1 Satz 1 und Sätze 3 bis 4 ThürBekVO ist dies in der Rechtsprechung insbesondere unter Hinweis auf Wortlaut ("darf nur", "ist", "muss") und Sinn und Zweck anerkannt (vgl. VG Weimar, Beschluss vom 10. September 2001 - 3 E 199/00.We - und insbesondere Urteil vom 23. Juli 2002, - 3 K 546/99.We -, Seite 12 f. des Umdrucks; VG Meiningen, Beschluss vom 28. Mai 1996, - 8 E 215/96.Me -, LKV 1997, 181, 182; grundlegend im Einzelnen: OVG Weimar, Urteile vom 1. Oktober 2002, - 4 N 771/01 - und - 4 N 213/02 -, Seite 17 ff. und 15 ff. des Umdrucks m.w.N.).

    Im Übrigen lässt sich der zwingende Charakter von Satz 2 auch der Rechtsprechung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts entnehmen; in den bereits angeführten Entscheidungen hat es dem gesamten Absatz 1 des § 2 ThürBekVO den Charakter einer zwingenden Formvorschrift beigemessen und darin auch die Anforderungen nach Satz 2 einbezogen (vgl. Urteile vom 1. Oktober 2002, - 4 N 771/01 - und - 4 N 213/02 -, S. 16 und 18 des jeweiligen Umdrucks).

    Fraglich ist des Weiteren, ob die Bekanntmachung der Beitragssatzung auch, wofür einiges spricht, an einem Verstoß gegen § 2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 3 und/oder Nr. 4 ThürBekVO leidet (vgl. zur Nr. 3: OVG Weimar, Urteile vom 1. Oktober 2002, - 4 N 771/01 - und - 4 N 213/02 - a.a.O., S. 17, 21, 22 bzw. Seite 15, 19, 20 des jeweiligen Umdrucks).

    Dazu müssten im Impressum bzw. auf der Titelseite des Amtsblattes die Bezugsbedingungen und -möglichkeiten hinreichend deutlich und vollständig angegeben sein, und zwar auch im Hinblick auf die Voraussetzungen der Nr. 4. Danach muss das Amtsblatt einzeln zu beziehen sein; die Hinweise im Impressum dürften aber insoweit auch unter Berücksichtigung der Angaben auf der Titelseite ("Einzelpreis nur 1,- DM") wohl nicht hinreichend sein (vgl. auch OVG Weimar, Urteil vom 1. Oktober 2002, - 4 N 771/01 -, Seite 17 des Umdrucks).

  • VG Weimar, 07.11.2002 - 3 K 3820/99

    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeiträge

    Für die übrigen Formanforderungen in § 2 Abs. 1 Satz 1 und Sätze 3 bis 4 ThürBekVO ist dies in der Rechtsprechung insbesondere unter Hinweis auf Wortlaut ("darf nur", "ist", "muss") und Sinn und Zweck anerkannt (vgl. VG Weimar, Beschluss vom 10. September 2001 - 3 E 199/00.We - und insbesondere Urteil vom 23. Juli 2002, - 3 K 546/99.We -, Seite 12 f. des Umdrucks; VG Meiningen, Beschluss vom 28. Mai 1996, - 8 E 215/96.Me -, LKV 1997, 181, 182; grundlegend im Einzelnen: OVG Weimar, Urteile vom 1. Oktober 2002, - 4 N 771/01 - und - 4 N 213/02 -, Seite 17 ff. und 15 ff. des Umdrucks m.w.N.).

    Im Übrigen lässt sich der zwingende Charakter von Satz 2 auch der Rechtsprechung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts entnehmen; in den bereits angeführten Entscheidungen hat es dem gesamten Absatz 1 des § 2 ThürBekVO den Charakter einer zwingenden Formvorschrift beigemessen und darin auch die Anforderungen nach Satz 2 einbezogen (vgl. Urteile vom 1. Oktober 2002, - 4 N 771/01 - und - 4 N 213/02 -, S. 16 und 18 des jeweiligen Umdrucks).

    Fraglich ist des Weiteren, ob die Bekanntmachung der Beitragssatzung auch, wofür einiges spricht, an einem Verstoß gegen § 2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 3 und/oder Nr. 4 ThürBekVO leidet (vgl. zur Nr. 3: OVG Weimar, Urteile vom 1. Oktober 2002, - 4 N 771/01 - und - 4 N 213/02 - a.a.O., S. 17, 21, 22 bzw. Seite 15, 19, 20 des jeweiligen Umdrucks).

    Dazu müssten im Impressum bzw. auf der Titelseite des Amtsblattes die Bezugsbedingungen und -möglichkeiten hinreichend deutlich und vollständig angegeben sein, und zwar auch im Hinblick auf die Voraussetzungen der Nr. 4. Danach muss das Amtsblatt einzeln zu beziehen sein; die Hinweise im Impressum dürften aber insoweit auch unter Berücksichtigung der Angaben auf der Titelseite ("Einzelpreis nur 1,- DM") wohl nicht hinreichend sein (vgl. auch OVG Weimar, Urteil vom 1. Oktober 2002, - 4 N 771/01 -, Seite 17 des Umdrucks).

  • OVG Thüringen, 21.06.2006 - 4 N 574/98

    Ausbaubeiträge; Unwirksamkeit einer Abwasserbeitragssatzung wegen im Ergebnis

    Danach muss das Amtsblatt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 3 ThürBekVO insbesondere die Bezugsmöglichkeiten und -bedingungen angeben (vgl. hierzu das Senatsurteil vom 01.10.2002 - 4 N 771/01 -ThürVGRspr. 2003, 129 = LKV 2003, 237).
  • OVG Thüringen, 08.09.2011 - 4 KO 30/08

    Zuständigkeit für Heilung von Satzungsrecht; Bestimmung des Bekanntmachungsorgans

    2004, 120 unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 01.10.2002 - 4 N 771/01 - ThürVGRspr.

    2003, 129 = LKV 2003, 237 zu den zwingenden Formanforderungen für die Bekanntmachung in einem Amtsblatt).

    Ob die Bekanntmachung der VS des TZVEE und ihrer Genehmigung am 03.11.1992 in den Zeitungen "Mitteldeutsche Allgemeine", "Thüringer Allgemeine" und "Eisenacher Presse" sowie am 05.11.1992 im "Bürgerboten" den TZVEE als Zweckverband zur Entstehung bringen konnte, hängt davon ab, ob und wie der Landkreis Eisenach, dessen Landrat damals gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 ThürKGG in der Ausgangsfassung vom 11.06.1992 Aufsichtsbehörde des TZVEE war, seine Satzungen bekannt machte (zur maßgeblichen Bekanntmachungsregelung des Landkreises, dem der Landrat als Aufsichtsbehörde angehört: Senatsurteil vom 01.10.2002 - 4 N 771/01 - ThürVGRspr. 2003, 129 = LKV 2003, 237).

  • OVG Thüringen, 11.06.2007 - 4 N 1359/98

    Ausbaubeiträge; Anforderungen an die Erhebung wiederkehrender

    Die Formanforderungen der Thüringer Bekanntmachungsverordnung an ein Amtsblatt sind zwingend zu beachten (Urteil des Senats vom 01.10.2002, 4 N 771/01, LKV 2003, S. 237).
  • OVG Thüringen, 18.12.2008 - 2 KO 994/06

    Finanzausgleich; Berechnung der Schulumlage unter Einbeziehung der Zins- und

    Dieses Bekanntmachungsorgan entsprach nicht den zwingenden Anforderungen des § 2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 3 Thüringer Bekanntmachungsverordnung - ThürBekVO -, da es sich um kein eigenständiges Druckerzeugnis handelte und auch die Bezugsmöglichkeiten und die Bezugsbedingungen nicht angegeben waren (vgl. dazu grundlegend Thüringer OVG, Urteil vom 1. Oktober 2001 - 4 N 771/01 -LKV 2003, 237 = ThürVGRspr. 2003, 129).
  • OVG Thüringen, 25.02.2004 - 4 KO 703/01

    Benutzungsgebührenrecht; Kostenerstattungsanspruch eines fehlerhaften

    Der Senat verkennt dabei nicht, dass die Bezeichnung als Amtsblatt, die unabhängige Ausgabennummerierung, die Angabe des Landratsamtes als Herausgeber, die eigenständige Paginierung und Beifügung eines Impressums regelmäßig dafür sprechen, dass es sich um ein Amtsblatt in dem gemeinhin verstandenen Sinne einer periodisch erscheinenden und jedermann zugänglichen Druckschrift handelt, die von der bezeichneten kommunalen Körperschaft zum Zwecke der Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen sowie sonstiger Mitteilungen herausgegeben wird (vgl. zum Amtsblattbegriff das Senatsurteil vom 01.10.2002 - 4 N 771/01 - a. a. O.) und nicht um den Teil einer von einer juristischen Person des Privatrechts herausgegebenen Wochenzeitung.
  • VG Weimar, 23.07.2002 - 3 K 546/99

    Ausbaubeiträge; Wiederkehrender Beitrag für Verkehrsanlagen

    Bei diesem Erfordernis handelt es sich nicht etwa nur um eine (sanktionslose) Ordnungsvorschrift, sondern vielmehr um eine zwingend einzuhaltende Formvorschrift, deren Nichtbeachtung nicht nur zur Fehlerhaftigkeit der Bekanntmachung führt, sondern die vollständige Nichtigkeit einer derart fehlerhaft bekannt gemachten Satzung bewirkt (so VG Weimar, Beschluss vom 10. September 2001 - 3 E 199/00.We - VG Meiningen, Beschluss vom 28. Mai 1996, - 8 E 215/96.Me -, LKV 1997, 181, 182; vgl. ferner neuerdings OVG Weimar, Urteile vom 1. Oktober 2002, - 4 N 771/01 - sowie - 4 N 213/02 -, S. 18 ff. und S. 16 des jeweiligen Umdrucks; im Schrifttum vgl. dazu Uckel/Hauth/Hoffmann, a.a.O., ThürBekVO § 2 Anm. 4; Läger, LKV 1996, 119, 122 f.).

    Angesichts der vorstehend festgestellten Mängel kann dahingestellt bleiben, ob und inwieweit die Veröffentlichung der Beitragssatzung 1996 im Amtsblatt "Ilmtal-Weinstraße-Report" vom August 1996 im Übrigen den Anforderungen insbesondere des § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und Nr. 4 der ThürBekVO genügt; die eventuelle Nichteinhaltung dieser Maßgaben wäre jedenfalls als Verletzung einer wesentlichen (zwingenden) Verfahrensvorschrift ("...muss...enthalten") anzusehen, die zur Nichtigkeit führt (vgl. die oben genannten Nachweise, insbesondere OVG Weimar, Urteile vom 1. Oktober 2002, - 4 N 771/01 - sowie - 4 N 213/02 -, S. 18 ff. und S. 16 des jeweiligen Umdrucks).

  • VG Weimar, 03.07.2013 - 7 K 881/11

    Konstitutive Bekanntmachung einer Verbandssatzung als Wirksamkeitsvoraussetzung

  • OVG Thüringen, 22.09.2008 - 3 KO 247/04

    Kommunale Steuern; Kommunale Steuern; Vergnügungssteuer; Satzung; Wirksamkeit;

  • VG Weimar, 05.01.2015 - 7 K 1424/12

    Bekanntmachung von Zweckverbandssatzung und Genehmigung

  • OVG Thüringen, 13.12.2004 - 4 N 935/98

    Rechtmäßigkeit einer Wasserbenutzungssatzung, einer Entwässerungssatzung und von

  • OVG Thüringen, 16.02.2011 - 1 KO 1367/04

    Verhältnis von Grund- und Leistungsgebühr bei Abfallbeseitigung

  • VG Meiningen, 19.12.2005 - 1 K 746/99

    Erschließungsbeiträge; Zu den Voraussetzungen unter denen Erschließungsanlagen

  • OVG Thüringen, 09.12.2003 - 4 KO 583/03

    Benutzungsgebührenrecht; Gründung eines Zweckverbandes; Benutzungsgebühren;

  • OVG Thüringen, 13.12.2004 - 4 N 936/98

    Rechtmäßigkeit einer Wasserbenutzungssatzung, einer Entwässerungssatzung und von

  • OVG Thüringen, 01.08.2003 - 4 EO 702/03

    Kommunale Steuern; Kommunale Steuern

  • OVG Thüringen, 08.10.2007 - 4 KO 649/05

    Beiträge; Wirksame Entstehung eines Zweckverbandes ungeachtet eines

  • OVG Thüringen, 15.02.2007 - 4 EO 432/03

    Ausbaubeiträge; Zur Hervorhebung einer Satzungsveröffentlichung in einer Zeitung

  • OVG Thüringen, 22.08.2005 - 4 ZKO 654/05

    Benutzungsgebührenrecht; Keine Verpflichtung eines fehlerhaften Zweckverbandes

  • OVG Thüringen, 27.03.2006 - 4 EO 87/06

    Kommunalaufsichtsrecht; Zur Bestimmung des rückzahlungspflichtigen

  • OVG Thüringen, 08.03.2011 - 4 EO 1364/10

    Bekanntmachungsvermerk auf gesondertem Blatt; zeichnerische Festlegung einer

  • OVG Thüringen, 12.03.2015 - 4 KO 758/14

    Auseinandersetzung des Vermögens eines fehlerhaften Zweckverbandes

  • OVG Thüringen, 05.09.2005 - 4 N 1205/97

    Benutzungsgebührenrecht; Gründung eines Zweckverbandes; Benutzungsgebühren;

  • OVG Thüringen, 19.01.2015 - 4 KO 582/14

    Zeitliche Begrenzung der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen

  • VG Weimar, 05.11.2002 - 3 K 1667/02

    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeiträge

  • VG Weimar, 03.09.2002 - 3 K 2443/00

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeitrag, Beitragsrecht

  • OVG Thüringen, 27.04.2006 - 4 EO 948/04
  • OVG Thüringen, 28.11.2002 - 4 N 563/02

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Änderung der

  • VG Meiningen, 23.01.2006 - 1 K 1218/98

    Ausbaubeiträge; Zur Abgrenzung von Erschließungs- und Ausbaubeitragsrecht sowie

  • VG Weimar, 03.04.2003 - 3 E 131/02
  • VG Meiningen, 05.12.2012 - 5 K 649/11

    Bekanntmachung einer Verbandssatzung auf der Grundlage einer Eilfallregelung

  • VG Weimar, 17.06.2003 - 6 E 788/03

    Kommunale Steuern; Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Weimar; Säumniszuschlag;

  • VG Gera, 26.05.2003 - 2 E 331/03

    Kommunalrecht; Kommunalrecht (ohne kommunales Abgabenrecht);

  • VG Gera, 26.02.2003 - 2 K 1927/00

    Kommunalaufsichtsrecht; Kommunalaufsichtsrecht; Zweckverband; Beitritt; Rücknahme

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht