Weitere Entscheidung unten: OVG Brandenburg, 26.06.2003

Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.08.2003 - 2 L 159/02   

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https://dejure.org/2003,13620
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.08.2003 - 2 L 159/02 (https://dejure.org/2003,13620)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 06.08.2003 - 2 L 159/02 (https://dejure.org/2003,13620)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 06. August 2003 - 2 L 159/02 (https://dejure.org/2003,13620)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    KWG M-V § 43; ; KWG M-V § 56; ; KWG M-V § 71; ; KWG M-V § 61 Abs. 2 Nr. 2; ; LEG M-V § 8 Abs. 4 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wahlprüfung, Landratswahl, Wählbarkeit, Eignungszweifel, Tätigkeit für das MfS, volle verwaltungsgerichtliche Kontrolle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nomos.de PDF, S. 53 (Kurzinformation)

    §§ 43, 56, 61, 71 KWG M-V; § 8 LBG M-V
    Wählbarkeit zum Landrat bei früherer MfS-Tätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gültigkeit einer Landratswahl; Eignungszweifel des Bewerbers bei Tätigkeit für das frühere Ministerium für Staatssicherheit oder Amt für nationale Sicherheit ; Volle verwaltungsgerichtliche Kontrolle bei Prüfung von Eignungsmängeln; Überprüfung der Wählbarkeit des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • LKV 2004, 232 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 26.98

    Rücknahme der Ernennung eines Beamten nach dem Sächsischen Beamtengesetz wegen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.08.2003 - 2 L 159/02
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 27.04.1999 (2 C 26.98, BVerwGE 109, 59, 65) für den Fall einer Rücknahme der Beamtenernennung zu § 6 Abs. 2 Nr. 2 SächsBG folgendes ausgeführt:.
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94

    Stasi-Fragen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.08.2003 - 2 L 159/02
    Hinzu kommt, dass nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 20.09.1995 - 2 M 55/95 -, Seite 5 des Umdrucks) und des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94 -, EuGRZ 1997, 279, 284) der Zeitfaktor von entscheidender Bedeutung ist.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.11.1998 - 2 L 76/97

    Entlassung, Stasi-Tätigkeit

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.08.2003 - 2 L 159/02
    Für den Begriff der Unzumutbarkeit im Sinne des Abs. 5 Ziff. 2 EV gelten nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 28.02.2001 - 2 L 322/98 - Urteil vom 18.11.1998 - 2 L 76/97 -) folgende Grundsätze:.
  • BVerwG, 28.01.1998 - 6 P 2.97

    Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitgliedes; inoffizieller

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.08.2003 - 2 L 159/02
    "Je größer das Maß der Verstrickung, desto unwahrscheinlicher die Annahme, der Betroffene sei der Bevölkerung als Beamter noch zumutbar ... Zwischen dem Grad der persönlichen Verstrickung des Betroffenen und seiner jetzigen Dienststellung besteht eine Beziehung derart, dass bei exponierter Funktion bereits eine vergleichsweise geringe Belastung zur Beendigung des Dienstverhältnisses führt, während die Weiterbeschäftigung in weniger bedeutsamer Stellung erst unzumutbar ist bei sehr starker Belastung ("umgekehrte Proportionalität", vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.01.1998 - 6 P 2.97 -).
  • BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 26.97

    Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.08.2003 - 2 L 159/02
    Der Begriff der "Tätigkeit für das frühere MfS" verlangt eine bewusste, zweckgerichtete Mitarbeit und erfasst damit sowohl hauptamtliche als auch inoffizielle Mitarbeiter (IM) des MfS (zum Begriff der "Tätigkeit für das MfS" im Sinne der Anlage I, Kapitel XIX, Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. 5 Ziffer 2 Einigungsvertrag: BVerwG, Urteil vom 03.12.1998 - 2 C 26.97 -, ZBR 1999, Seite 197, 198; Beschluss des Senats vom 29.11.1995 - 2 M 99/95 -, ZBR 1996, 271, 272; Urteil des Senats vom 28.02.2001 - 2 L 322/98 -, Seite 5 des Umdrucks).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.11.1995 - 2 M 99/95
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.08.2003 - 2 L 159/02
    Der Begriff der "Tätigkeit für das frühere MfS" verlangt eine bewusste, zweckgerichtete Mitarbeit und erfasst damit sowohl hauptamtliche als auch inoffizielle Mitarbeiter (IM) des MfS (zum Begriff der "Tätigkeit für das MfS" im Sinne der Anlage I, Kapitel XIX, Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. 5 Ziffer 2 Einigungsvertrag: BVerwG, Urteil vom 03.12.1998 - 2 C 26.97 -, ZBR 1999, Seite 197, 198; Beschluss des Senats vom 29.11.1995 - 2 M 99/95 -, ZBR 1996, 271, 272; Urteil des Senats vom 28.02.2001 - 2 L 322/98 -, Seite 5 des Umdrucks).
  • BVerwG, 06.04.2000 - 2 C 2.99

    Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.08.2003 - 2 L 159/02
    Der Senat hat für den Sonderentlassungstatbestand nach § 37 Abs. 6 a.F. LEG M-V iVm. Anlage I, Kap. XIX Sachgeb. A Abschn. III Nr. 1 Abs. 5 Ziff. 2 des Einigungsvertrages (im Folgenden: Abs. 5 Ziffer 2 EV) entschieden, dass bei der Frage, ob das Festhalten am Dienstverhältnis "unzumutbar" erscheint, kein gerichtsfreier Beurteilungsspielraum des Dienstherrn besteht (Beschluss vom 19.09.1995 - 2 M 63/95 -, Seite 5 des Umdrucks; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 06.04.2000, ZBR 2000, Seite 383, 384 mwN.).
  • VG Schwerin, 09.06.2011 - 1 A 315/10

    IM Bürgermeister

    Hinzu kommt, dass nach der einschlägigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (Beschl. v. 20. September 1995 - 2 M 55/95 -, Seite 5 des Umdrucks sowie Urt. vom 6. August 2003 - 2 L 159/02 -,a.a.O) und des Bundesverfassungsgerichts (Urt. vom 8. Juli 1997- 1 BvR 2111/94 -, EuGRZ 1997, 279) der Zeitfaktor von entscheidender Bedeutung ist.

    Mit der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts ist daher davon auszugehen, dass bei einem erheblichen Zeitablauf seit Beendigung der MfS-Mitarbeit diese Tätigkeit nur noch in besonders gravierenden Fällen für eine mangelnde Eignung des Bewerbers herangezogen werden kann (vgl. OVG M-V, Urt. vom 6. August 2003 - 2 L 159/02 -, a.a.O.).

    Dieser im Rahmen der Rechtsprechung für den Begriff der Unzumutbarkeit im Sinne des Abs. 5 Ziffer 2 EV entwickelte Grundsatz, wonach davon auszugehen ist, dass bei einer exponierten Funktion bereits eine vergleichsweise geringe Belastung zur Beendigung des Dienstverhältnisses führt, während die Weiterbeschäftigung in weniger bedeutsamer Stellung erst unzumutbar ist bei sehr starker Belastung (vgl. BVerwG, Beschl. vom 28. Januar 1998 - 6 P 2.97 -zitiert nach [...]); findet auch im Rahmen des § 8 Abs. 4 LBG MV a.F. Anwendung (vgl. OVG M-V, Beschl. vom 06. August 2003 - 2 L 159/02 -, zitiert nach [...]).

  • VG Greifswald, 09.03.2010 - 2 A 1328/09

    Gültigkeit einer Wahlprüfunsentscheidung durch die Gemeindevertretung bzgl. einer

    Der Begriff der "Tätigkeit für das frühere MfS" verlangt eine bewusste, zweckgerichtete Mitarbeit und erfasst damit sowohl hauptamtliche als auch inoffizielle Mitarbeiter (IM) des MfS (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 06.08.2003 - 2 L 159/02 - [...]).

    Der Beamtenbewerber trägt die Beweislast, also das Risiko mangelnder Aufklärbarkeit (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 06.08.2003 - 2 L 159/02 - [...]).

  • VG Gera, 20.03.2013 - 2 K 1546/12

    Kommunalwahlrecht

    Strafrechtliche Verjährungsfristen und die Tilgungsvorschriften der Strafregisterbestimmungen sind Beispiele dafür (vgl.: OVG Greifswald, Urteil vom 6. August 2003 - 2 L 159/02 - juris).
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Rechtsprechung
   OVG Brandenburg, 26.06.2003 - 3 B 318/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,12091
OVG Brandenburg, 26.06.2003 - 3 B 318/02 (https://dejure.org/2003,12091)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 26.06.2003 - 3 B 318/02 (https://dejure.org/2003,12091)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 26. Juni 2003 - 3 B 318/02 (https://dejure.org/2003,12091)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einstweiliger Rechtschutz gegen die Beseitigung einer Jagdhütte, eines Nebengebäudes sowie gegen die Befestigung von Waldboden; Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs; Prüfung der für dasöffentliche Interesse an einer sofortigen Vollziehung ...

  • Judicialis

    VwGO § 146 Abs. 4 Satz 6; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; BauGB § 35; ; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1; ; BauGB § 35 Abs. 2; ; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • LKV 2004, 232
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.1995 - 11 B 1957/95

    Sofortige Vollziehung einer bauaufsichtrechlichen Beseitigungsverfügung;

    Auszug aus OVG Brandenburg, 26.06.2003 - 3 B 318/02
    Hierbei kommt zum einen dem Gesichtspunkt erhebliche Bedeutung zu, ob die bauliche Anlage ohne Substanzverlust und ohne unverhältnismäßigen Kostenaufwand entfernt werden kann (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 28. August 1995 - 11 B 1957/95 - BRS 57 Nr. 252; VGH Kassel, Beschluss vom 29. Juni 1995 - 4 TG 703/95 - zitiert nach Juris; OVG Greifswald, Beschluss vom 2. November 1993 - 3 M 89/93 - NVwZ 1995, 608, 609).

    Ob neben diesen Gesichtspunkten ferner auch zu berücksichtigen ist, dass das Vorhaben der Antragstellerin nicht in einer exponierten, weithin sichtbaren Lage (vgl. hierzu OVG Münster, Beschluss vom 28. August 1995 - 11 B 1957/95 - BRS 57 Nr. 252), sondern an einem allseits von Wald umgebenen und nur für Waldbenutzer einsehbaren Standort errichtet worden ist, kann hier dahinstehen.

  • BVerwG, 11.04.2002 - 4 C 4.01

    Anschlussberufung; Zulassung; Zulassungsberufung; Anspruch, prozessualer;

    Auszug aus OVG Brandenburg, 26.06.2003 - 3 B 318/02
    Die Duldung eines rechtswidrigen Zustands kann nur veranlasst sein, wenn ganz konkrete Anhaltspunkte dafür sprechen, ihn ausnahmsweise in Kauf zu nehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 1980 - 4 B 67.80 -BRS 36 Nr. 93; Urteil vom 11. April 2002 - 4 C 4.01 - zitiert nach Juris).

    Die Duldung eines rechtswidrigen Zustands kann nur veranlasst sein, wenn ganz konkrete Anhaltspunkte dafür sprechen, ihn ausnahmsweise in Kauf zu nehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 1980, a.a.O.; Urteil vom 11. April 2002, a.a.O.).

  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70

    Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens"

    Auszug aus OVG Brandenburg, 26.06.2003 - 3 B 318/02
    Das Merkmal des Dienens ist deshalb zu verneinen, wenn das Vorhaben zwar nach seinem Verwendungszweck gerechtfertigt sein mag, nach seiner Gestaltung, Beschaffenheit oder Ausstattung aber nicht durch diesen Verwendungszweck erschöpfend geprägt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 1972 - IV C 9.70 - BVerwGE 41, 139,141; Urteil vom 16. Mai 1991 - 4 C 2.89 - NVwZ-RR 1992, 400, 401).

    Für das Merkmal des "Dienens" in § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist nämlich auch darauf abzustellen, ob ein vernünftiger Landwirt (oder Forstwirt) - auch und gerade unter Berücksichtigung des Gebotes größtmöglicher Schonung des Außenbereichs - das Bauvorhaben mit etwa gleichem Verwendungszweck und mit etwa gleicher Gestaltung und Ausstattung für einen entsprechenden Betrieb errichten würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 1972, a.a.O.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.1993 - 3 M 89/93

    Abbruch; Abbruchverfügung; Sofortige Vollziehung; Beseitigungsverfügung; Haus;

    Auszug aus OVG Brandenburg, 26.06.2003 - 3 B 318/02
    Hierbei kommt zum einen dem Gesichtspunkt erhebliche Bedeutung zu, ob die bauliche Anlage ohne Substanzverlust und ohne unverhältnismäßigen Kostenaufwand entfernt werden kann (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 28. August 1995 - 11 B 1957/95 - BRS 57 Nr. 252; VGH Kassel, Beschluss vom 29. Juni 1995 - 4 TG 703/95 - zitiert nach Juris; OVG Greifswald, Beschluss vom 2. November 1993 - 3 M 89/93 - NVwZ 1995, 608, 609).

    Ein besonderes öffentliches Interesse an einem mit der sofortigen Vollziehung einer Beseitigungsanordnung verbundenen Eingriff in die vorhandene bauliche Substanz liegt etwa vor, wenn die von dem Bauwerk ausgehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ein sofortiges Einschreiten durch Beseitigung der baulichen Anlage erfordert (vgl. Beschluss des Senats vom 23. April 2003 - 3 B 40/03 -, VGH Kassel, Beschluss vom 22. März 2000 - 4 TG 4287/99 - BRS 63 Nr. 213; OVG Greifswald, Beschluss vom 2. November 1993, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 2.89

    Bauplanungsrecht: Begriff des "Dienens" für einen land- oder

    Auszug aus OVG Brandenburg, 26.06.2003 - 3 B 318/02
    Da die Gewinnerzielung für die Betriebseigenschaft nur ein (gewichtiges) Indiz, nicht aber konstitutives Merkmal ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1991 - 4 C 2.89 - NVwZ-RR 1992, 400), dürfte das Vorliegen eines forstwirtschaftlichen Betriebes i.S.d. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB hier schon angesichts der - mit über 1.000 ha - ganz beträchtlichen Größe der Flächen sowie der in § 9 des Grundstückskaufvertrages mit der ... vom 30. Dezember 1997 niedergelegten Bewirtschaftungspflicht kaum zweifelhaft sein.

    Das Merkmal des Dienens ist deshalb zu verneinen, wenn das Vorhaben zwar nach seinem Verwendungszweck gerechtfertigt sein mag, nach seiner Gestaltung, Beschaffenheit oder Ausstattung aber nicht durch diesen Verwendungszweck erschöpfend geprägt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 1972 - IV C 9.70 - BVerwGE 41, 139,141; Urteil vom 16. Mai 1991 - 4 C 2.89 - NVwZ-RR 1992, 400, 401).

  • BVerwG, 28.08.1980 - 4 B 67.80

    Privilegierung eines Torfabbaus; Umfang der Begründungspflicht bei

    Auszug aus OVG Brandenburg, 26.06.2003 - 3 B 318/02
    Die Duldung eines rechtswidrigen Zustands kann nur veranlasst sein, wenn ganz konkrete Anhaltspunkte dafür sprechen, ihn ausnahmsweise in Kauf zu nehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 1980 - 4 B 67.80 -BRS 36 Nr. 93; Urteil vom 11. April 2002 - 4 C 4.01 - zitiert nach Juris).

    Die Duldung eines rechtswidrigen Zustands kann nur veranlasst sein, wenn ganz konkrete Anhaltspunkte dafür sprechen, ihn ausnahmsweise in Kauf zu nehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 1980, a.a.O.; Urteil vom 11. April 2002, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 22.03.2000 - 4 TG 4287/99

    Sofortige Vollziehung einer Abbruchanordnung

    Auszug aus OVG Brandenburg, 26.06.2003 - 3 B 318/02
    Ein besonderes öffentliches Interesse an einem mit der sofortigen Vollziehung einer Beseitigungsanordnung verbundenen Eingriff in die vorhandene bauliche Substanz liegt etwa vor, wenn die von dem Bauwerk ausgehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ein sofortiges Einschreiten durch Beseitigung der baulichen Anlage erfordert (vgl. Beschluss des Senats vom 23. April 2003 - 3 B 40/03 -, VGH Kassel, Beschluss vom 22. März 2000 - 4 TG 4287/99 - BRS 63 Nr. 213; OVG Greifswald, Beschluss vom 2. November 1993, a.a.O.).
  • BVerwG, 04.03.1983 - 4 C 69.79

    Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines Forsthauses mit

    Auszug aus OVG Brandenburg, 26.06.2003 - 3 B 318/02
    Neben der Größe sind dabei u.a. auch die Art des Waldes, das Alter des Forstbestandes sowie der Umfang des zu schlagenden Holzes und der nachfolgenden Aufforstung zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. März 1983 - 4 C 69.79 - BRS 40 Nr. 71).
  • BVerwG, 18.10.2000 - 3 B 172.00

    Geltendmachung eines Zinsanspruchs in einem Rückforderungsbescheid - Ankündigung

    Auszug aus OVG Brandenburg, 26.06.2003 - 3 B 318/02
    In der vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidung vom 19. Dezember 2000 (3 B 172/00.Z) hat der Senat dargelegt, dass im Falle nur geringer Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs gegen die Ordnungsverfügung ein überwiegendes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung auch einer Beseitigungsverfügung gegeben sein kann.
  • BVerwG, 28.11.2002 - 3 B 123.02

    Förderungsvoraussetzungen nach dem Extensivierungsprogramm - Bewilligung eines

    Auszug aus OVG Brandenburg, 26.06.2003 - 3 B 318/02
    Ein weiterer Grund für den Sofortvollzug einer zu einem Eingriff in die Bausubstanz führenden Beseitigungsverfügung kann in einer durch das illegale Bauwerk hervorgerufenen Nachahmungsgefahr liegen, wobei allerdings - anders als bei der den Ordnungspflichtigen weniger belastenden Nutzungsuntersagung (vgl. hierzu etwa Beschluss des Senats vom 28. August 2002 - 3 B 123/02 -) - ein lediglich abstrakter Anreiz zur Nachahmung regelmäßig nicht ausreichen dürfte, sondern sich eine Ausweitung der illegalen Bautätigkeit im Umkreis des ungenehmigten Bauwerks bereits konkret abzeichnen muss.
  • VGH Hessen, 29.06.1995 - 4 TG 703/95

    Beseitigung eines genehmigungsfreien materiell-rechtlich nicht zulässigen

  • VGH Bayern, 13.01.1997 - 1 CS 96.3580
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.07.2015 - 10 S 14.15

    Anordnung der sofortigen Vollziehung; Gebäude im Außenbereich; Landwirtschaft;

    Auch die offensichtliche Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsanordnung allein genügt in der Regel nicht, um deren sofortige Vollziehung zu rechtfertigen (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 29. März 2012 - OVG 10 S 17.11 -, juris Rn. 10, vgl. OVG Bbg, Beschluss vom 26. Juni 2003 - OVG 3 B 318.02 -, LKV 2004, 232).
  • OVG Brandenburg, 14.06.2004 - 3 B 136/04

    Anforderungen für eine Vollziehungsanordnung; Einzäunen eines Grundstücks;

    Eine solche Nachahmungsgefahr rechtfertigt regelmäßig den Sofortvollzug einer Beseitigungsverfügung (Beschluss des Senats vom 26. Juni 2003 - 3 B 318/02 - LKV 2004, 232).

    Ebenfalls ungeachtet eines möglichen Substanzverlustes oder erheblichen Kostenaufwandes kann das besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung dann überwiegen, wenn von der unerlaubten Straßennutzung eine Nachahmungsgefahr ausgeht (c), wobei diese nicht nur abstrakt vorliegen, sondern sich konkret abzeichnen muss (vgl. zur baurechtlichen Beseitigungsverfügung Beschluss des Senats vom 26. Juni 2003 - 3 B 318/02 - LKV 2004, 232).

  • VG Cottbus, 13.09.2017 - 3 L 136/17

    Sofortige Vollziehung von Beseitigungsverfügungen

    Auch die offensichtliche Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsanordnung allein genügt in der Regel nicht, um deren sofortige Vollziehung zu rechtfertigen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. März 2012 - OVG 10 S 17.11 -, juris Rn. 10, vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 26. Juni 2003 - OVG 3 B 318.02 -, LKV 2004, 232).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2006 - 2 S 27.06

    Vorläufiger Rechtsschutz; Begründung der sofortigen Vollziehung;

    Dem Antragsteller ist allerdings einzuräumen, dass ein lediglich abstrakter Anreiz zur Nachahmung als Grund für den Sofortvollzug einer Beseitigungsverfügung - anders als bei der den Ordnungspflichtigen weniger belastenden Nutzungsuntersagung - regelmäßig nicht ausreicht, sondern dass sich eine Ausweitung der illegalen Bautätigkeit im Umkreis der ungenehmigten Anlage bereits konkret abzeichnen muss (vgl. OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 26. Juni 2003, LKV 2004, 232, für den Fall einer baurechtlichen Beseitigungsverfügung).
  • VG Cottbus, 17.03.2009 - 7 L 104/08

    Illegalität der Weiternutzung im Wald gelegener ehem. DDR -Wochenendhäuser

    Mit dem Hinweis auf die Nachahmungswirkung hat der Antragsgegner in schlüssiger und substantiierter Weise einen weiteren Gesichtspunkt angeführt, der die sofortige Vollziehung einer Nutzungsuntersagung regelmäßig rechtfertigt (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 26. Juni 2003 - 3 B 318/02 - LKV 2004, 232 f.; Beschluss vom 28. August 2002 - 3 B 123/02 -).
  • VG Cottbus, 20.10.2017 - 3 L 475/17

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Auch die offensichtliche Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsanordnung allein genügt in der Regel nicht, um deren sofortige Vollziehung zu rechtfertigen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Juli 2015 - OVG 10 S 14.15, juris Rn. 19; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. März 2012 - OVG 10 S 17.11 -, juris Rn. 10, vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Juni 2003 - OVG 3 B 318.02 -, LKV 2004, 232).
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