Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 30.06.2003 - 4 EO 206/96   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    BauGB § 246a Abs 4 idFv 22.04.1993; BauGB § 242 Abs 9; BauGB § 125; BauGB § 127 Abs 2 Nr 1; ThürKAG § 7 Abs 1 S 1; ThürKAG § 7 Abs 1 S 5; ThürKAG § 7 Abs 3; ThürKAG § 7 Abs 6
    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Vorverteilung; Anliegerstraße; Straßentyp; Klassifizierung; Gemeindeanteil; umlagefähig; Aufwand; Regenwassereinlauf; Erneuerung; Verbesserung; Straßenentwässerung; Straßenbeleuchtung; Fahrbahn; Teileinrichtung; Maßnahme; Vorteil; beitragsfähig; Ausbauprogramm; Ausbaubeschluss; sachliche Beitragspflicht; Verjährung; Festsetzung; Rückwirkung; Satzung; Heilung; Bescheid; Verteilungsregelung; Maßstab; Außenbereich; Waldgrundstück; einseitig; Anbaustraße; erstmals; hergestellt; Erschließungsanlage; Vorausleistung; Vorauszahlung; Ausbaubeitrag; Beitragsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausbaubeiträge - Vorverteilung, Anliegerstraße, Straßentyp, Klassifizierung, Gemeindeanteil, umlagefähig, Aufwand, Regenwassereinlauf, Erneuerung, Verbesserung, Straßenentwässerung, Straßenbeleuchtung, Fahrbahn, Teileinrichtung, Maßnahme, Vorteil, beitragsfähig, Ausbauprogramm, Ausbaubeschluss, sachliche Beitragspflicht, Verjährung, Festsetzung, Rückwirkung, Satzung, Heilung, Bescheid, Verteilungsregelung, Maßstab, Außenbereich, Waldgrundstück, einseitig, Anbaustraße, erstmals, hergestellt, Erschließungsanlage, Vorausleistung, Vorauszahlung, Ausbaubeitrag, Beitragsrecht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Öffentliches Baurecht - Ausbaubeitrag für einseitig anbaubare Stichstraße

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Vorverteilung, Anliegerstraße, Straßentyp, Klassifizierung, Gemeindeanteil, umlagefähig, Aufwand, Regenwassereinlauf, Erneuerung, Verbesserung, Straßenentwässerung, Straßenbeleuchtung, Fahrbahn, Teileinrichtung, Maßnahme, Vorteil, beitragsfähig, Ausbauprogramm, Ausbaubeschluss, sachliche Beitragspflicht, Verjährung, Festsetzung, Rückwirkung, Satzung, Heilung, Bescheid, Verteilungsregelung, Maßstab, Außenbereich, Waldgrundstück, einseitig, Anbaustraße, erstmals, hergestellt, Erschließungsanlage, Vorausleistung, Vorauszahlung, Ausbaubeitrag, Beitragsrecht

Kurzfassungen/Presse

  • neue-justiz.de , S. 59 (Leitsatz)

    §§ 127 Abs. 2, 242 Abs. 9 BauGB; § 7 Abs. 1, 3 u. 6 ThürKAG
    Straßenausbau - Erschließungsanlage - Beitragssatzung

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJ 2003, 665 (Ls.)
  • LKV 2004, 39



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Wird zitiert von ... (31)  

  • BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 5.06  

    Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; Verfahrensmangel; Aufklärungspflicht;

    Dies entspricht der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. bereits das Urteil des Senats vom 18. November 2002 a.a.O. S. 201; OVG Weimar, Beschluss vom 30. Juni 2003 4 EO 206/96 LKV 2004, 39; OVG Greifswald, Beschluss vom 3. Juni 1996 6 M 20/95 DVBl 1997, 501 ; Ernst, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand: 60. Erg-Lfg.
  • OVG Thüringen, 25.06.2009 - 4 KO 615/08  

    Ausbaubeiträge; Zum Grundsatz regionaler Teilbarkeit und zur Tiefenbegrenzung im

    Allerdings ist bei der Beitragsbemessung in der Maßstabsregelung zu berücksichtigen, dass der Umfang der voraussichtlichen Inanspruchnahme einer Verkehrsanlage und damit der im Straßenausbaubeitragsrecht beitragsrelevante Vorteil im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 ThürKAG bei unbebaubaren und beispielsweise nur land- oder forstwirtschaftlich nutzbaren Grundstücken geringer ist als für baulich und gewerblich nutzbare Grundstücke (vgl. hierzu den Senatsbeschluss vom 30.06.2003 - 4 EO 206/96 - ThürVGRspr 2003, 145 ff. = LKV 2004, 39 ff.).

    Davon ist der Senat auch bei seiner bisherigen Rechtsprechung ausgegangen (vgl. nur den Senatsbeschluss vom 30.06.2003 - 4 EO 206/96 - a. a. O.).

    Vielmehr ergeben sich die Nutzungsfaktoren für das unterschiedliche Maß der (nicht nur baulichen) Nutzung der zu berücksichtigenden Grundstücke aus § 5 Abs. 4 SBS "94 (so bereits der Senatsbeschluss vom 30.06.2003 - 4 EO 206/96 - a. a. O. zur Heranziehung forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke im Außenbereich).

  • OVG Thüringen, 30.06.2009 - 4 KO 45/09  

    Ausbaubeiträge; Keine Verpflichtung des Satzungsgebers zur Festlegung von

    Die natürliche Betrachtungsweise ist auch geboten, wenn zu entscheiden ist, wie weit die (Straßen-)Fläche einer bestimmten Anbaustraße reicht (hierzu Beschluss des Senats vom 30.06.2003 - 4 EO 206/96 -ThürVGRspr. 2003, 145 = LKV 2004, 39).

    Diese Regelung verdrängt im Beitrittsgebiet die allgemeinere Überleitungsvorschrift des § 242 Abs. 1 BauGB und gilt für die neuen Bundesländer in deren Gebiet auch dann, wenn Erschließungsanlagen bereits vor der Teilung Deutschlands hergestellt worden sind (vgl. im Einzelnen BVerwG, Urteil vom 18.11.2002 - 9 C 2.02 - BVerwGE 117, 200; Senatsbeschluss vom 30.06.2003 - 4 EO 206/96 - a. a. O.).

    Der Senat hat dementsprechend auch in seiner bisherigen Rechtsprechung den Anwendungsbereich einer erst später erstmals wirksam erlassenen Ausbaubeitragssatzung auf in der Vergangenheit bereits (technisch) abgeschlossene Maßnahmen erstreckt, ohne für diese Maßnahmen die satzungsrechtliche Festlegung von Einzelbeitragssätzen zu verlangen (vgl. nur den Beschluss vom 30.06.2003 - 4 EO 206/96 - a. a. O.).

mehr
  • VG Meiningen, 18.02.2008 - 1 K 394/07  

    Ausbaubeiträge; Auslegung von Satzungsinhalten; undifferenzierte

    Es bedarf dabei - obwohl die Baumaßnahme technisch bereits im Jahr 1993 beendet worden war - keines rückwirkenden In-Kraft-Tretens der Ausbaubeitragssatzung (auf einen Zeitpunkt vor dem Beginn der Ausbaumaßnahme), vielmehr genügt es, dass eine wirksame Beitragssatzung im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung vorliegt (BVerwG, U. v. 25.11.1981 - 8 C 14/81 - U. v. 27.04.1990 - 8 C 87/88 -, zitiert nach Juris; ThürOVG, B. v. 30.06.2003 - 4 EO 206/96 -, LKV 2004, 39 ff.).

    Denn im Gegensatz zum Erschließungsbeitragsrecht beschränkt sich im Straßenausbaubeitragsrecht der Kreis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Grundstücke nicht auf baulich oder gewerblich nutzbare Grundstücke, sondern im Straßenausbaubeitragsrecht sind gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 ThürKAG alle Grundstücke an der Verteilung des umlagefähigen Aufwands zu beteiligen, die eine im oben dargestellten Sinne besondere Inanspruchnahmemöglichkeit der ausgebauten Straße haben (ThürOVG, B. v. 30.06.2003 - 4 EO 206/96 -, LKV 2004, 39).

    Zu diesen besonders bevorteilten Grundstücken gehören bei der ausbaubeitragsrechtlich relevanten Verbesserung oder Erneuerung einer (einseitig) anbaubaren Straße auch baulich nicht nutzbare Grundstücke im Außenbereich, die z. B. nur einer land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung zugänglich sind, aber für die gleichwohl die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Straße besteht (ThürOVG, B. v. 30.06.2003, a. a. O.).

  • AG Geldern, 24.04.2007 - 17 C 63/07  
    Allerdings ist bei der Beitragsbemessung in der Maßstabsregelung zu berücksichtigen, dass der Umfang der voraussichtlichen Inanspruchnahme einer Verkehrsanlage und damit der im Straßenausbaubeitragsrecht beitragsrelevante Vorteil im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 ThürKAG bei unbebaubaren und beispielsweise nur land- oder forstwirtschaftlich nutzbaren Grundstücken geringer ist als für baulich und gewerblich nutzbare Grundstücke (vgl. hierzu den Senatsbeschluss vom 30.06.2003 - 4 EO 206/96 - ThürVGRspr 2003, 145 ff. = LKV 2004, 39 ff.).

    Davon ist der Senat auch bei seiner bisherigen Rechtsprechung ausgegangen (vgl. nur den Senatsbeschluss vom 30.06.2003 - 4 EO 206/96 - a. a. O.).

    Vielmehr ergeben sich die Nutzungsfaktoren für das unterschiedliche Maß der (nicht nur baulichen) Nutzung der zu berücksichtigenden Grundstücke aus § 5 Abs. 4 SBS "94 (so bereits der Senatsbeschluss vom 30.06.2003 - 4 EO 206/96 - a. a. O. zur Heranziehung forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke im Außenbereich).

  • OVG Thüringen, 24.11.2009 - 4 EO 195/08  

    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeiträge für eine teilweise beidseitig im

    Die natürliche Betrachtungsweise ist auch geboten, wenn zu entscheiden ist, wie weit die (Straßen-)Fläche einer bestimmten Anbaustraße reicht (hierzu der Senatsbeschluss vom 30.06.2003 - 4 EO 206/96 - ThürVGRspr. 2003, 145).

    Eine abschließende Beurteilung ließe sich allerdings nur auf Grund einer Besichtigung der Örtlichkeit im Rahmen einer Beweisaufnahme treffen, die nach der Senatsrechtsprechung im verwaltungsgerichtlichen Eil- und Beschwerdeverfahren untunlich ist und dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben muss (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 30.06.2003 - 4 EO 206/96 - ThürVGRspr. 2003, 145 und vom 22.05.2002 - 4 EO 805/01 -), zumal der Antragsteller im Beschwerdeverfahren die Annahme des Verwaltungsgerichts nicht in Zweifel gezogen hat.

    Dazu gehören insbesondere die zum Anbau bestimmten öffentlichen Straßen gemäß § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB (vgl. den Senatsbeschluss vom 30.06.2003 - 4 EO 206/96 - a. a. O.).

  • OVG Thüringen, 22.01.2008 - 4 EO 660/03  

    Ausbaubeiträge; Zum Anlagenbegriff des ThürKAG bei Verkehrsanlagen und zum

    Die natürliche Betrachtungsweise ist auch geboten, wenn zu entscheiden ist, wie weit die (Straßen-)Fläche einer bestimmten Anbaustraße reicht (vgl. insoweit bereits den Senatsbeschluss vom 30.06.2003 - 4 EO 206/96 - ThürVGRspr. 2003, 145).

    Ob es sich bei der Thomas-Mann-Straße in ihrem gesamten Verlauf von der Abzweigung der Gartenstraße bis zur Wiedereinmündung in die Gartenstraße bei der gebotenen natürlichen Betrachtungsweise um eine einzige, selbständige Anlage handelt, ließe sich abschließend nur durch eine Besichtigung der Örtlichkeit im Rahmen einer Beweisaufnahme feststellen, die nach der Senatsrechtsprechung im verwaltungsgerichtlichen Eil- und Beschwerdeverfahren untunlich ist (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 30.06.2003 - 4 EO 206/96 - ThürVGRspr. 2003, 145 und vom 22.05.2002 - 4 EO 805/01 -).

    Mit dieser Entscheidung wird von dem eigentlich maßgeblichen Zeitpunkt für das Entstehen sachlicher Beitragspflichten erst mit der Fertigstellung der gesamten Anlage abgewichen und einer vorgezogenen Finanzierung der Ausbaumaßnahme der Vorzug gegeben (anders dagegen die für das Entstehen sachlicher Beitragspflichten nicht durch Ratsbeschluss zu treffende Ausbauentscheidung, vgl. insoweit den Senatsbeschluss vom 30.06.2003 - 4 EO 206/96 - a. a. O.).

  • OVG Thüringen, 26.11.2003 - 4 EO 627/02  

    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeiträge; Beschwerde; Antrag; bestimmt;

    Maßgeblich für die Beantwortung der Frage, wie weit die Fläche einer Anbaustraße reicht, sind nicht etwa "auf dem Papier stehende" planerische Festsetzungen, sondern eine natürliche Betrachtungsweise (vgl. hierzu den Senatsbeschluss vom 30.06.2003 - 4 EO 206/96 - ThürVGRspr. 2003, 145).

    Welche genaue Gestalt eine beitragsrelevante Anlage bei der gebotenen natürlichen Betrachtungsweise hat, ließe sich jedoch nur durch eine Besichtigung der Örtlichkeit im Rahmen einer Beweisaufnahme feststellen, die nach der Senatsrechtsprechung im verwaltungsgerichtlichen Eil- und Beschwerdeverfahren untunlich ist (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 30.06.2003 - 4 EO 206/96 - a.a.O. und vom 22.05.2002 - 4 EO 805/01 -).

  • OVG Thüringen, 17.08.2009 - 4 EO 451/04  

    Kommunalaufsichtsrecht; Kommunalaufsichtsrecht; Satzungsbeschluss; Anzeige;

    Der Senat hat dementsprechend auch in seiner bisherigen Rechtsprechung den Anwendungsbereich einer erst später erstmals wirksam erlassenen Ausbaubeitragssatzung auf in der Vergangenheit bereits (technisch) abgeschlossene Maßnahmen erstreckt, ohne für diese Maßnahmen die satzungsrechtliche Festlegung von Einzelbeitragssätzen zu verlangen (vgl. nur den Beschluss vom 30.06.2003 - 4 EO 206/96 - a. a. O.)".

    Davon ist der Senat auch bei seiner bisherigen Rechtsprechung ausgegangen (vgl. nur den Senatsbeschluss vom 30.06.2003 - 4 EO 206/96 - ThürVGRspr 2003, 145 ff. = LKV 2004, 39 ff.).

  • OVG Thüringen, 11.06.2007 - 4 N 1359/98  

    Ausbaubeiträge; Anforderungen an die Erhebung wiederkehrender

    Zu diesen besonders bevorteilten Grundstücken gehören auch baulich nicht nutzbare Grundstücke im Außenbereich, die z. B. nur einer land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung zugänglich sind, aber für die gleichwohl die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Straße besteht (vgl. Beschluss des Senats vom 30.06.2003, 4 EO 206/96, LKV 2004, S. 39; Beschluss vom 09.05.2000, 4 ZEO 946/98, LKV 2000, S. 548; VG Gera, Urteil vom 06.02.2003, 4 K 245/99.GE, zitiert nach Juris; ebenso zur Rechtslage in Sachsen-Anhalt OVG-LSA, Beschluss vom 05.06.2003, 2 L 28/03, bejahend; anders offenbar Urteil vom 13.01.2005, 4/2 K 36/03, unter Bezugnahme auf OVG Rhl.-Pf.).
  • OVG Thüringen, 27.04.2006 - 4 EO 1089/04  

    Ausbauprogramm: Planung mit schriftlichem Niederschlag

  • OVG Thüringen, 27.04.2006 - 4 E 1089/04  
  • VG Meiningen, 21.04.2004 - 1 K 631/99  

    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeitrags; Erschließung; Beitrag; Anlage;

  • VG Meiningen, 19.12.2005 - 1 K 746/99  

    Erschließungsbeiträge; Zu den Voraussetzungen unter denen Erschließungsanlagen

  • OVG Thüringen, 15.02.2007 - 4 EO 432/03  

    Ausbaubeiträge; Zur Hervorhebung einer Satzungsveröffentlichung in einer Zeitung

  • OVG Niedersachsen, 19.12.2008 - 9 LA 99/06  

    Erhebung eines Straßenausbaubeitrags für eine teilweise im Außenbereich gelegene

  • OVG Thüringen, 14.02.2011 - 4 KO 514/08  

    Widmung eines Stadtparks als öffentliche Einrichtung

  • OVG Sachsen, 17.06.2008 - 5 B 514/07  

    Ausbaubeitrag; Vorteilsbegriff; Verteilungsflächen; Erschließungsanlage

  • OVG Thüringen, 08.03.2011 - 4 EO 1364/10  

    Bekanntmachungsvermerk auf gesondertem Blatt; zeichnerische Festlegung einer

  • OVG Thüringen, 23.02.2010 - 4 ZKO 781/09  

    Ausbaubeiträge; Anliegeranteil in der Straßenausbaubeitragssatzung für

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2011 - 4 L 401/08  

    Aufwand für mangelhafte Entwässung nicht umlagefähig!

  • VGH Hessen, 13.06.2012 - 5 A 893/11  

    Erschließungsbeitrag

  • VG Weimar, 29.10.2007 - 3 K 720/07  

    Ausbaubeiträge; Zur Frage der Entbehrlichkeit der Aufnahme des Abgabesatzes in

  • VG Meiningen, 06.06.2011 - 1 K 477/09  

    Ausbaubeiträge; ungeteilte Erbengemeinschaft; Veranlagung eines

  • VG Meiningen, 24.07.2007 - 1 E 142/06  

    Ausbaubeiträge; Voraussetzungen einer wirksamen Satzung und Beitragsfähigkeit von

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.03.2011 - 4 L 127/10  

    Bewertung des Begriffs der räumlichen Ausdehnung einer Erschließungsanlage nach

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.09.2005 - 4 M 295/05  

    Zuschüsse Dritter im Beitragsrecht

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2005 - 4 O 515/04  

    Ratsbeschluss für Ausbau einer Verkehrsanlage nötig?

  • VG Meiningen, 23.01.2006 - 1 K 549/98  

    Ausbaubeiträge; Erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage im

  • VG Meiningen, 23.01.2006 - 1 K 1218/98  

    Ausbaubeiträge; Zur Abgrenzung von Erschließungs- und Ausbaubeitragsrecht sowie

  • VG Greifswald, 07.04.2010 - 3 A 3035/05  

    § 242 Abs 9 BauGB, § 131 BauGB, § 1 Abs 4 KAG MV, § 127 Abs 2

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