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   OLG Rostock, 04.07.2006 - 13 U 7/04   

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https://dejure.org/2006,12028
OLG Rostock, 04.07.2006 - 13 U 7/04 (https://dejure.org/2006,12028)
OLG Rostock, Entscheidung vom 04.07.2006 - 13 U 7/04 (https://dejure.org/2006,12028)
OLG Rostock, Entscheidung vom 04. Juli 2006 - 13 U 7/04 (https://dejure.org/2006,12028)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ernsthafte aber vergebliche Bemühung des Antragstellers im Enteignungsverfahren um den freihändigen Erwerb des zu enteignenden Grundstücks als Voraussetzung für eine Enteignung; Ankauf des Grundstücks zu angemessenen Bedingungen; Prägung des Verkehrswerts des Grundstücks ...

  • Judicialis

    EntG M-V § 3 Abs. 2 S. 1; ; GG Art. 14 Abs. 3; ; BBergG § 124 Abs. 3; ; BBergG § 124 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für Enteignung eines Grundstücks mit grundeigenen Bodenschätzen nach § 3 Abs. 2 Satz 1 EntG Mecklenburg-Vorpommern - Entschädigungspflicht; Bemessung der Entschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • LKV 2007, 95
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.07.1962 - III ZR 214/61

    Oberlandesgericht (OLG) als Berufungsgericht in Bausachen - Umdeutung des

    Auszug aus OLG Rostock, 04.07.2006 - 13 U 7/04
    Nach der Rechtsprechung des BGH kommt die Umdeutung einer fehlerhaften prozessualen Erklärung in Betracht, wenn sie wegen ihrer Eindeutigkeit oder Klarheit einer berichtigenden Auslegung nicht zugänglich ist, aber den Voraussetzungen einer anderen den gleichen Zwecken dienenden prozessualen Erklärung entspricht, die prozessual wirksam ist; die Umdeutung darf erfolgen, wenn ein entsprechender Parteiwille genügend deutlich erkennbar ist und kein schutzwürdiges Interesse des Gegners entgegen steht (BGH, U. v. 01.06.1983 - IVb ZR 365/81 -, NJW 1983, 2200; U. v. 05.07.1962 - III ZR 214/61 -, NJW 1962, 1820).
  • BGH, 08.11.1979 - III ZB 29/78

    Rechtsmittel gegen Endurteile des Landgerichts in Enteignungsverfahren -

    Auszug aus OLG Rostock, 04.07.2006 - 13 U 7/04
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine entsprechende landesrechtliche Regelung bestehen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (B. v. 08.11.1979 - III ZB 29/78 -, NJW 1980, 583), der sich der Senat anschließt, nicht.
  • BGH, 01.06.1983 - IVb ZR 365/81

    Verbindlichkeit eines Prozeßvergleichs über den Kindesunterhalt

    Auszug aus OLG Rostock, 04.07.2006 - 13 U 7/04
    Nach der Rechtsprechung des BGH kommt die Umdeutung einer fehlerhaften prozessualen Erklärung in Betracht, wenn sie wegen ihrer Eindeutigkeit oder Klarheit einer berichtigenden Auslegung nicht zugänglich ist, aber den Voraussetzungen einer anderen den gleichen Zwecken dienenden prozessualen Erklärung entspricht, die prozessual wirksam ist; die Umdeutung darf erfolgen, wenn ein entsprechender Parteiwille genügend deutlich erkennbar ist und kein schutzwürdiges Interesse des Gegners entgegen steht (BGH, U. v. 01.06.1983 - IVb ZR 365/81 -, NJW 1983, 2200; U. v. 05.07.1962 - III ZR 214/61 -, NJW 1962, 1820).
  • BGH, 01.06.1983 - IVb ZR 565/81

    Erhöhung von Unterhaltsleistungen - Unterhaltsanspruch eines Kindes - Vorliegen

    Auszug aus OLG Rostock, 04.07.2006 - 13 U 7/04
    Nach der Rechtsprechung des BGH kommt die Umdeutung einer fehlerhaften prozessualen Erklärung in Betracht, wenn sie wegen ihrer Eindeutigkeit oder Klarheit einer berichtigenden Auslegung nicht zugänglich ist, aber den Voraussetzungen einer anderen den gleichen Zwecken dienenden prozessualen Erklärung entspricht, die prozessual wirksam ist; die Umdeutung darf erfolgen, wenn ein entsprechender Parteiwille genügend deutlich erkennbar ist und kein schutzwürdiges Interesse des Gegners entgegen steht (BGH, U. v. 01.06.1983 - IVb ZR 365/81 -, NJW 1983, 2200; U. v. 05.07.1962 - III ZR 214/61 -, NJW 1962, 1820).
  • BGH, 14.04.2011 - III ZR 229/09

    Grundeigene Bodenschätze

    Dies könne für grundeigene Bodenschätze, die Teil des Grundeigentums seien, nicht gelten, da das Eigentum an Grund und Boden nicht erst durch Gesetz begründet werde und damit nicht der Gestaltungsbefugnis des Gesetzgebers unterliege (ZfB 2007, 69, 70 f).
  • OLG Jena, 12.08.2009 - Bl U 664/08

    Zur Entschädigungsbemessung enteigneter Grundstücke mit grundeigenen

    Das Recht, grundeigene Bodenschätze im Sinne des § 3 Abs. 4 BBergG aufzusuchen und zu gewinnen ergibt sich daher - anders als bei den bergfreien Bodenschätzen im Sinne des § 3 Abs. 3 BBergG - nicht erst aus einer besonderen Bergbauberechtigung, sondern schon aus dem Inhalt des Grundeigentums selbst (vgl. etwa OLG Rostock, Urteil vom 04.07.2006 -13 U 7/04 -, LKV 2007, 95 = ZfB 2007, 69 = juris Rdn. 24; Boldt/Weller, Bundesberggesetz, Kommentar, 1984, § 3 Rdn. 38 unter Hinweis auf die Begründung zu § 3 Abs. 4 des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, vgl. BT-Drs. 8/1315, S. 79; abgedruckt auch in ZfB Bd. 122 [1981], 114 und bei Zydek, Bundesberggesetz, Materialien, 1980, S. 72).
  • LG Neuruppin, 04.11.2011 - 8 O 2/09

    Enteignung in Brandenburg: Bemessung der Entschädigung bei Änderung der

    Die Kammer schließt sich dem Oberlandesgericht Rostock an (Urteil vom 4.7.2006, 13 U 7/04).
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