Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2007 - 9 A 77.05 |
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Normenkontrolle einer Gebührensatzung für leitungsgebundene Schmutzwasserbeseitigung; Anforderungen an einen Grundgebührenmaßstab bei einem relativ geringen Anteil des Grundgebührenaufkommens an den Gesamtkosten der Einrichtung; Umstellung eines auf Beiträgen und Gebühren beruhenden Finanzierungssystems auf ein rein gebührenfinanziertes Modell; Verbot der Doppelbelastung beitragsbelasteter Nutzer; Abgabengerechtigkeit; Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG; Zulässigkeit eines gespaltenen Gebührensatzes; Berücksichtigung der mit den Beiträgen erlangten wirtschaftlichen Vorteile bei der Festsetzung des ermäßigten Gebührensatzes gegenüber den beitragsbelasteten Nutzern; Kostenüberschreitungsverbot; Voraussetzungen für die Teilbarkeit einer Norm gemäß § 139 BGB analog
Zeitschriftenfundstellen
- LKV 2008, 377
Wird zitiert von ... (20)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.05.2011 - 1 L 59/10
Trinkwassergebühren; Refinanzierung der Kosten für die Herstellung der zentralen …
In diesem Sinne kann man von einer Abgabenerhebungspflicht sprechen (…vgl. VGH München, Urt. v. 15.04.1999 - 23 B 97.1108 -, juris Rn. 27 f. zu Art. 8 Abs. 2 Bay KAG; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 06.06.2007 - 9 A 77.05 -, LKV 2008, 377 - zitiert nach juris, Rn. 35).Zahlt der Einrichtungsträger im Fall einer Umstellung auf eine reine Gebührenfinanzierung die von den Nutzern geleisteten Beiträge nicht zurück, muss er diesen Grundsätzen auf andere Weise (Regelung unterschiedlicher Gebührensätze, Ausgleich durch eine Billigkeitsregelung im Rahmen des Heranziehungsverfahrens ) Rechnung tragen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 16.09.1981 - 8 C 48.81 -, DVBl. 1982, 76; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. 06.06.2007 - 9 A 77.05 -, LKV 2008, 377 - zitiert nach juris).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.05.2009 - 1 M 157/08
Umstellung des Refinanzierungssystems von einer Beitragserhebung auf eine …
Zum anderen schließt der Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung das Verbot der Doppelbelastung in dem Sinne ein, dass ein Grundstück für dieselbe öffentliche Einrichtung bzw. Teileinrichtung - hinsichtlich desselben Aufwands - grundsätzlich nur einmal zu einem Beitrag herangezogen werden darf (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 08.07.2004 -1 M 170/04 -, juris; Beschl. v. 20.11.2003 - 1 M 180/03 -, NordÖR 2004, 262; OVG Berlin/Brandenburg, Urt. v. 06.06.2007 - 9 A 77.05 -, LKV 2008, 377; OVG Weimar, Beschl. v. 03.05.2007 - 4 EO 101/07 -, juris;… VGH München, Urt. v. 15.04.1999 - 23 B 97.1108 - VGH Mannheim, Beschl. v. 05.11.1992 - 2 S 152/90 - Beschl. v. 20.03.1991 - 2 S 1313/89 -Beschl. v. 20.03.1991 - 2 S 1313/89 - Beschl. v. 19.07.1990 - 2 S 412/90 -: jeweils juris;… VG Potsdam, Urt. v. 18.09.2008 - 9 K 1128/05 -juris;… VG Bayreuth, Urt. v. 07.07.1004 - B 4 K 04.578 -, juris; vgl. auch VGH Kassel, Beschl. v. 12.04.2005 - 5 TG 116/05 -, NVwZ-RR 2006, 143 - zitiert nach juris).Als weitere Option an Stelle der Schaffung einer satzungsrechtlichen Ausgleichsbestimmung wäre an eine Billigkeitsentscheidung im Einzelfall zu denken (§§ 163 Abs. 1 Satz 1, 227 AO i.V.m. § 12 Abs. 1 KAG M-V;… vgl. zum Ganzen OVG Münster, Urt. v. 17.09.1980 - 2 A 1653/79 -, DVBl. 1981, 831; BVerwG, Beschl. v. 22.03.2007 - 10 BN 5/06 -, NVwZ 2007, 955; Urt. v. 16.09.1981 - 8 C 48.81 -, DVBl. 1982, 76 - OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 06.06.2007 - 9 A 77.05 -, LKV 2008, 377; jeweils zitiert nach juris; OVG Weimar, Beschl. v. 03.05.2007 - 4 EO 101/07 - juris;… VG Potsdam, Urt. v. 18.09.2008 - 9 K 1128/05 - juris).
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2007 - 9 B 45.06
Sachliche Beitragspflicht; Zeitpunkt der Entstehung; altangeschlossenes …
Insbesondere kann der Beklagte nicht von vornherein auf die - ihm offen stehende - Möglichkeit verwiesen werden, die Anlagenfinanzierung von der bisherigen Methode der Finanzierung über Gebühren und Beiträge auf eine reine Gebührenfinanzierung umzustellen (dazu Urteil des Senats vom 6. Juni 2007 - 9 A 77.05 -).
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2007 - 9 B 44.06
Herstellungsbeitrag für Abwasserentsorgung; Anschlussmöglichkeit; maßgebliches …
Insbesondere kann der Beklagte nicht von vornherein auf die - ihm offen stehende - Möglichkeit verwiesen werden, die Anlagenfinanzierung von der bisherigen Methode der Finanzierung über Gebühren und Beiträge auf eine reine Gebührenfinanzierung umzustellen (dazu Urteil des Senats vom 6. Juni 2007 - 9 A 77.05 -). - OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2011 - 9 B 14.09
Sachliche Beitragspflicht; Zeitpunkt der Entstehung; Rückwirkung der Satzung; …
Vielmehr kann er seine diesbezügliche Entscheidung auch ändern (vgl. Urteil des Senats vom 6. Juni 2007 - 9 A 77.05 -, Juris Rn. 36).Bestehen zwischen einzelnen Gruppen von Gebührenpflichtigen erhebliche Unterschiede, was die Belastung mit Anschlussbeiträgen angeht, so etwa dahin, dass bestimmte Gebührenzahler auch Beitragszahler sind, andere Gebührenzahler indessen nicht, weil die Beitragserhebung im Laufe der Zeit aufgegeben worden ist, so muss dem (wenn nicht die bereits erhobenen Beiträge zurückgezahlt werden), auf der Gebührenseite dadurch Rechnung getragen werden, dass entweder gespaltene Gebührensätze für Beitragszahler und Nichtbeitragszahler vorgesehen werden oder dass die Beitragszahler auf der Gebührenseite anderweitig, nämlich spätestens in Form von Billigkeitsmaßnahmen entlastet werden (vgl. Urteil des Senats vom 6. Juni 2007 - 9 A 77.05 -, Juris Rn. 36 ff.; OVG Brandenburg…, Urteil vom 3. Dezember 2003 - 2 A 417/01 -, Juris Rn. 37 ff.).
- VG Cottbus, 14.06.2007 - 6 K 1420/03
Art 3 Abs 1 GG, § 113 Abs 1 S 1 VwGO, § 2 KAG BB, § 6 KAG BB, § …
§ 6 Abs. 4 Satz 3 KAG stellt mit der Bindung der Gebühr an ihre "Angemessenheit" und die Feststellung, dass die Gebühr "unabhängig vom Umfang der Inanspruchnahme" sei, ferner klar, dass es grundsätzlich (auch) keiner Bemessung der Gebühr nach der Inanspruchnahme der Vorhalteleistung als solcher bedarf (OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 1. Dezember 2005, a.a.O.; Urteil vom 6. Juni 2007 - 9 A 77.05 -, S. 10 f des E.A.).Ob hiernach im vorliegenden Fall die Einheitsgebühren für die drei Teilleistungsbereiche gerechtfertigt sind, kann letztlich ebenso offen bleiben wie die Frage, ob vorliegend der Grundgebührenmaßstab nach der Zählernenngröße deshalb ungeeignet sein könnte, weil die Nennleistung der Wasserzähler mit einem Durchfluss von maximal Qn 2, 5 die ganz überwiegende Zahl der Grundgebührenpflichtigen Grundstücke betrifft, so dass jedenfalls unter diesem Gesichtspunkt von einer unzulässigen Einheitsgebühr auszugehen ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 1. Dezember 2005 - 9 A 3.05 -, S. 21 f. des E.A.; Urteil vom 6. Juni 2007, a.a.O., S. 11 f des E.A.), was hier jedoch aufgrund des - angesichts des relativ geringen Kostenanteils, der durch die Grundgebühren gedeckt werden soll - noch hinreichenden Leistungsbezugs nicht der Fall sein dürfte.
- VG Cottbus, 13.09.2012 - 6 K 306/12
Wasseranschlussbeitrag
Bestehen zwischen einzelnen Gruppen von Gebührenpflichtigen erhebliche Unterschiede, was die Belastung mit Anschlussbeiträgen angeht, so etwa dahin, dass bestimmte Gebührenzahler auch Beitragszahler sind, andere Gebührenzahler indessen nicht, weil die Beitragserhebung im Laufe der Zeit aufgegeben worden ist, so muss dem (wenn nicht die bereits erhobenen Beiträge zurückgezahlt werden), auf der Gebührenseite dadurch Rechnung getragen werden, dass entweder gespaltene Gebührensätze für Beitragszahler und Nichtbeitragszahler vorgesehen werden oder dass die Beitragszahler auf der Gebührenseite anderweitig, nämlich spätestens in Form von Billigkeitsmaßnahmen entlastet werden (vgl. OVG Berlin- Brandenburg, Urteil vom 6. Juni 2007 - 9 A 77.05 -, zit. nach Juris; OVG Brandenburg, Urteil vom 3. Dezember 2003 - 2 A 417/01 -, zit. nach Juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2012 - 9 A 7.10 Deshalb muss der satzungsmäßig gewählte Grundgebührenmaßstab umso mehr eine Gebührenbemessung nach dem Maß der Inanspruchnahme der Vorhalteleistung verwirklichen, je höher der Anteil der Gesamtkosten der Anlage ist, der über Grundgebühren umgelegt wird (vgl. grundlegend schon OVG Bbg…, Urteil vom 27. März 2002, 2 D 46/99. NE, juris, Rdnr. 55; vgl. weiter OVG Bbg…, Urteil vom 22. Mai 2002, 2 D 78/00.NE, juris, Rdnr. 94; OVG Bln-Bbg…, Urteil vom 1. Dezember 2005, OVG 9 A 3.05, juris, Rdnr. 36 f., und Urteil vom Urteil vom 6. Juni 2007, OVG 9 A 77.05, juris, Rdnr. 31 f.).
Der verfeinernde Charakter des Wohneinheitenmaßstabes beruht dabei auf dem Umstand, dass der Zählermaßstab infolge der vergleichsweise groben Staffelung der verfügbaren Wasserzählergrößen praktisch wie ein Einheitsmaßstab wirken kann (vgl. dazu OVG Bln-Bbg…, Urteil vom 1. Dezember 2005, OVG 9 A 3.05, juris, Rdnr. 39; Urteil vom 6. Juni 2007, OVG 9 A 77.05, juris, Rdnr. 32;… Urteil vom 26. November 2008, OVG 9 B 17.08, juris, Rdnr. 39).
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2011 - 9 B 22.09
Sachliche Beitragspflicht; Zeitpunkt der Entstehung; Rückwirkung der Satzung; …
Vielmehr kann er seine diesbezügliche Entscheidung auch ändern (vgl. Urteil des Senats vom 6. Juni 2007 - 9 A 77.05 -, Juris Rn. 36).Bestehen zwischen einzelnen Gruppen von Gebührenpflichtigen erhebliche Unterschiede, was die Belastung mit Anschlussbeiträgen angeht, so etwa dahin, dass bestimmte Gebührenzahler auch Beitragszahler sind, andere Gebührenzahler indessen nicht, weil die Beitragserhebung im Laufe der Zeit aufgegeben worden ist, so muss dem (wenn nicht die bereits erhobenen Beiträge zurückgezahlt werden), auf der Gebührenseite dadurch Rechnung getragen werden, dass entweder gespaltene Gebührensätze für Beitragszahler und Nichtbeitragszahler vorgesehen werden oder dass die Beitragszahler auf der Gebührenseite anderweitig, nämlich spätestens in Form von Billigkeitsmaßnahmen entlastet werden (vgl. Urteil des Senats vom 6. Juni 2007 - 9 A 77.05 -, Juris Rn. 36 ff.; OVG Brandenburg…, Urteil vom 3. Dezember 2003 - 2 A 417/01 -, Juris Rn. 37 ff.).
- VG Cottbus, 01.11.2012 - 6 K 428/11
Wassergebühren
2007 - 9 A 77.05 -, S. 10 f. des E. A.; zum jeweiligen Landesrecht OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. vom 30.4. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.12.2009 - 1 L 323/06
Verpflichtung der die Abgaben erhebenden Berhörde zur Vornahme einer Nacherhebung …
- VG Cottbus, 08.06.2011 - 6 K 1033/09
Kanalanschlussbeitragssatzung der Stadt Cottbus vom 26. November 2008 wirksam
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2009 - 9 S 20.09
Vollgeschossmaßstab im unbeplanten Innenbereich
- VG Cottbus, 03.11.2011 - 6 K 15/11
Schmutzwasseranschlussbeitrag
- VG Potsdam, 18.09.2008 - 9 K 1128/05
Beitragskalkulation im Anschlussbeitragsrecht; Beitragskalkulation im …
- VG Cottbus, 09.02.2012 - 6 K 2/11
Schmutzwasseranschlussbeitrag
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.09.2011 - 4 L 247/10
Zulässigkeit eines einheitlichen, die konkrete Nutzung des Grundstücks …
- VG Cottbus, 15.04.2010 - 6 L 283/09
§ 6 KAG BB, § 80 Abs 5 VwGO
- VG Koblenz, 30.08.2010 - 3 K 136/10
Kommunalabgabenrecht
- VG Cottbus, 18.02.2010 - 6 L 152/08
Anschluss- und Benutzungszwang an die dezentrale Abwasserentsorgung; Grundgebühr …
