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   OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2008 - 2 M 358/07   

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https://dejure.org/2008,13411
OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2008 - 2 M 358/07 (https://dejure.org/2008,13411)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29.01.2008 - 2 M 358/07 (https://dejure.org/2008,13411)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29. Januar 2008 - 2 M 358/07 (https://dejure.org/2008,13411)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 1; ; DenkmSchG LSA § 9 Abs. 2; ; DenkmSchG LSA § 9 Abs. 6; ; DenkmSchG LSA § 10 Abs. 4; ; DenkmSchG LSA a. F. § 10 Abs. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirtschaftliche Zumutbarkeit der Erhaltung von Denkmalen: Denkmal; Erhaltung; Zumutbarkeit, wirtschaftliche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Wirtschaftliche Zumutbarkeit der Erhaltung von Denkmalen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gleichstellung der öffentlichen Hand mit Privaten im Bereich des Denkmalschutzes; Maßstäbe der wirtschaftlichen Zumutbarkeit von Erhaltungsmaßnahmen an einem Denkmal; Beurteilung der Erhaltung anhand einer objektbezogenen Vergleichsberechnung sowie unter Berücksichtigung ...

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Wirtschaftliche Zumutbarkeit der Erhaltung von Denkmalen

  • Entscheidungssammlung Denkmalrecht PDF, S. 913 (Leitsatz)

    Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • LKV 2008, 418
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.1992 - 1 S 2245/90

    Zur Frage der Denkmaleigenschaft einer alten Turnhalle und der Zumutbarkeit ihrer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2008 - 2 M 358/07
    Diese Gleichstellung bedeutet, dass für juristischen Personen des öffentlichen Rechts - unabhängig davon, ob sie sich auf den Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG berufen können - für die wirtschaftliche Zumutbarkeit von Erhaltungsmaßnahmen die gleichen Maßstäbe gelten wie für private Eigentümer, sie also keine besondere, über die privaten Eigentümerpflichten hinausgehende Pflicht zur Erhaltung von Baudenkmalen haben (vgl. auch VGH BW, Urt. v. 29.06.1992 - 1 S 2245/90 - DVBl 1993, 118, zur ehemaligen Deutschen Bundespost).

    In aller Regel ist danach eine wirtschaftliche Belastung für den Eigentümer unzumutbar und deshalb unverhältnismäßig, soweit die Kosten der Erhaltung und Bewirtschaftung nicht durch die Erträge oder den Gebrauchswert des Kulturdenkmals aufgewogen werden können (VGH BW, Urt. v. 29.06.1992, a. a. O., Beschl. d. Senats v. 22.02.2005 - 2 L 23/02).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.2003 - 1 S 190/03

    Denkmalrechtliche Erhaltungspflicht - Zumutbarkeit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2008 - 2 M 358/07
    Zwar darf bei einem Denkmal als Sachgesamtheit bei der Frage der wirtschaftlichen Zumutbarkeit der Erhaltung nicht isoliert auf das Gebäude abgestellt werden, an dem Sicherungsmaßnahmen vorzunehmen sind; vielmehr muss eine einheitliche wirtschaftliche Betrachtung der Sachgesamtheit vorgenommen werden (vgl. VGH BW, Beschl. v. 25.03.2003 - 1 S 190/03 - NJW 2003, 2550).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.1985 - 5 S 2653/84

    Zumutbarkeit von Sicherungsmaßnahmen an einem sanierungsbedürftigen Kulturdenkmal

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2008 - 2 M 358/07
    Die Anordnung denkmalrechtlicher Erhaltungsmaßnahmen zur Gewährleistung einer (Minimal-)Sicherung eines Baudenkmals kann für den Eigentümer zwar auch dann wirtschaftlich zumutbar sein, wenn die zukünftige Nutzung des Baudenkmals noch nicht abschließend geklärt ist und sich weitere Sanierungsmaßnahmen abzeichnen; dies gilt insbesondere dann, wenn die öffentliche Hand - wie hier die Antragsgegnerin - bereit ist, das Denkmal zu erwerben, zu sanieren und einer - gegebenenfalls nicht Kosten deckenden - Nutzung zuzuführen (vgl. VGH BW, Urt. v. 12.12.1985 - 5 S 2653/84 - BRS 44 Nr. 128).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2007 - 2 M 348/06

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Baugenehmigung zur Errichtung eines Parkhauses

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2008 - 2 M 358/07
    Dabei kommt bei der Interessensabwägung zunächst den Erfolgsaussichten des Widerspruchs und einer eventuell nachfolgenden Klage unterhalb der Offensichtlichkeit erhebliches Gewicht zu (vgl. Beschl. d. Senats v. 02.02.2007 - 2 M 348/06 -, Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2007 - 10 A 3453/06

    Pflicht zur Instandhaltung von Denkmälern

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2008 - 2 M 358/07
    Legt der Eigentümer ein solches Konzept nicht vor, ist es auch nicht zu beanstanden, wenn die Behörde sich mit typisierenden Annahmen und in gewissem Umfang groben Schätzungen begnügt (vgl. zum Ganzen: OVG NW, Urt. v. 22.08.2007 - 10 A 3453/06 -, ZfBR 2007, 799).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2005 - 2 L 23/02

    Grenze von Auflagen im Denkmalschutz

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2008 - 2 M 358/07
    In aller Regel ist danach eine wirtschaftliche Belastung für den Eigentümer unzumutbar und deshalb unverhältnismäßig, soweit die Kosten der Erhaltung und Bewirtschaftung nicht durch die Erträge oder den Gebrauchswert des Kulturdenkmals aufgewogen werden können (VGH BW, Urt. v. 29.06.1992, a. a. O., Beschl. d. Senats v. 22.02.2005 - 2 L 23/02).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2011 - 2 L 152/06

    Denkmalrechtliche Genehmigung zur Beseitigung eines Gebäudes

    a) Ist ein Gebäude in seinem aktuellen Zustand für den Eigentümer nicht (mehr) nutzbar, sind bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung die Finanzierungskosten einer Sanierung einzustellen, welche die Erhaltung des Denkmals sichert und zugleich eine zeitgemäße Nutzung ermöglicht (vgl. Beschl. d. Senats v. 29.01.2008 - 2 M 358/07 -, LKV 2008, 418).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2009 - 10 A 1406/08

    Übernahme eines Baudenkmals einer ehemaligen Textilfabrik; Austausch von

    OVG NRW, Beschluss vom 22.8.2007 - 10 B 3453/06 -, BRS 71 Nr. 202; OVG S.-A., Beschluss vom 29.1.2008 - 2 M 358/07 -, LKV 2008, 418; ähnlich auch Nds. OVG, Urteil vom 13.3.2002 - 1 L 4339/00 -, BRS 65 Nr. 213; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 26.5.2004 - 8 A 12009/03 -, EzD 2.2.6.1 Nr. 24.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2016 - 2 L 65/14

    Denkmalschutzrechtliche Abrissgenehmigung

    Durch die Aufhebung von § 10 Abs. 7 DenkmSchG LSA hat der Landesgesetzgeber erreichen wollen, dass konkrete Erhaltungsmaßnahmen auch gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts nur dann von der Denkmalschutzbehörde angeordnet werden können, wenn die Erhaltung den Eigentümer nicht unzumutbar belastet, obwohl die juristischen Personen des öffentlichen Rechts sich nicht auf den Eigentumsschutz des Art. 14 GG berufen können (vgl. Beschl. des Sen. v. 29.01.2008 - 2 M 358/07 - juris).
  • VG Magdeburg, 07.07.2020 - 4 A 330/18

    Denkmalschutzrechtliche Abbruchgenehmigung; Unzumutbarkeit der Unterhaltung für

    Die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 29.01.2008 (- 2 M 358/07 -, juris) steht dieser (landes-)verfassungskonformen Auslegung von § 10 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 4 DenkmSchG LSA nicht entgegen.
  • OVG Sachsen, 24.09.2015 - 1 A 467/13

    Kulturdenkmal; Abbruchgenehmigung; Erhaltungspflicht; Leistungsfähigkeit;

    Diese Formulierung geht über die der allgemeinen Erhaltungspflicht aus § 8 Abs. 1 SächsDSchG ("im Rahmen des Zumutbaren") hinaus und führt zu einer im Vergleich zu privaten Eigentümern gesteigerten denkmalschutzrechtlichen Erhaltungspflicht (ebenso für das dortige Landesrecht: ThürOVG, Urt. v. 16. Januar 2008 - 1 KO 717/06 -, juris Rn. 35; VGH BW, Urt. v. 29. Juni 1992 - 1 S 2245/90 -, juris Rn. 35; ausdrücklich anders das Landesrecht in Sachsen-Anhalt: OVG LSA, Beschl. v. 29. Januar 2008 - 2 M 358/07 -, juris Leitsatz 1 und Rn. 20).
  • OVG Sachsen, 17.04.2016 - 1 A 265/14

    Kulturdenkmal, öffentliches Unternehmen; Erhaltenspflicht

    Diese Formulierung geht über die der allgemeinen Erhaltungspflicht aus § 8 Abs. 1 SächsDSchG ("im Rahmen des Zumutbaren") hinaus und führt zu einer im Vergleich zu privaten Eigentümern gesteigerten denkmalschutzrechtlichen Erhaltungspflicht (ebenso für das dortige Landesrecht: ThürOVG, Urt. v. 16. Januar 2008 - 1 KO 717/06 -, juris Rn. 35; VGH BW, Urt. v. 29. Juni 1992 - 1 S 2245/90 -, juris Rn. 35; ausdrücklich anders das Landesrecht in Sachsen-Anhalt: OVG LSA, Beschl. v. 29. Januar 2008 - 2 M 358/07 -, juris Leitsatz 1 und Rn. 20).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2013 - 2 M 74/13

    Aufenthaltserlaubnis für türkischen Staatsangehörigen nach Einreise mit

    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens geht der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschl. v. 29.01.2008 - 2 M 358/07 -, LKV 2008, 418 [420], RdNr. 28 in Juris) davon aus, dass bei der Interessensabwägung zunächst den Erfolgsaussichten des Widerspruchs und einer eventuell nachfolgenden Klage unterhalb der Offensichtlichkeit erhebliches Gewicht zukommt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2017 - 2 M 121/16

    Denkmalschutzrechtliche Erhaltungspflicht

    Die den Eigentümer treffende Darlegungslast entspricht der zwischen Denkmaleigentümer und Denkmalbehörden bestehenden Aufgabenverteilung und ist angemessen, weil regelmäßig nur der Eigentümer über die Informationen über die wirtschaftliche Situation des Denkmals verfügt, die zur Darlegung einer Unzumutbarkeit seiner Nutzung erforderlich sind (vgl. Beschl. d. Senats v. 29.01.2008 - 2 M 358/07 -, juris RdNr. 25; OVG NW, Urt. v. 13.09.2013 - 10 A 1069/12 -, a.a.O. RdNr. 35).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2022 - 2 L 84/20

    Denkmalschutz und kommunale Planungshoheit; gesteigerte Erhaltungspflicht von

    Die vom Gesetzgeber gewollte Gleichstellung bedeutet, dass für juristischen Personen des öffentlichen Rechts - unabhängig davon, ob sie sich auf den Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG berufen können - für die wirtschaftliche Zumutbarkeit von Erhaltungsmaßnahmen die gleichen Maßstäbe gelten wie für private Eigentümer, sie also keine besondere, über die privaten Eigentümerpflichten hinausgehende Pflicht zur Erhaltung von Baudenkmalen haben (so bereits: Beschluss des Senats vom 29. Januar 2008 - 2 M 358/07 - juris Rn. 20).
  • VG Leipzig, 16.04.2014 - 4 K 70/11

    Auch Träger öffentlicher Aufgaben können sich auf Unzumutbarkeit der Erhaltung

    In der Rechtsprechung ist mittlerweile geklärt, dass sich auch Gebietskörperschaften mit den ihnen zuzuordnenden Rechtspersönlichkeiten auf die Unzumutbarkeit der Erhaltung eines Denkmals berufen können (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.10.1989, NVwZ 1990, 586; Urt. v. 29.6.1992, DVBl. 1993, 118; OVG LSA, Beschl. v. 29.1.2008, LKV 2008, 418; ThürOVG, Urt. v. 16.1.2008, ThürVBl. 2009, 11; a. A. Martin, a. a. O., G Rn. 172 ohne weitere dogmatische Begründung).
  • VG Magdeburg, 20.07.2016 - 4 A 128/16

    Denkmalrechtliche Anordnung

  • VG München, 03.11.2021 - M 9 K 19.1517

    Veräußerung der streitbefangenen Sache, Denkmalschutzrechtliche Anordnung von

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