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   OVG Berlin-Brandenburg, 13.08.2014 - 11 S 15.14   

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https://dejure.org/2014,21269
OVG Berlin-Brandenburg, 13.08.2014 - 11 S 15.14 (https://dejure.org/2014,21269)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.08.2014 - 11 S 15.14 (https://dejure.org/2014,21269)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. August 2014 - 11 S 15.14 (https://dejure.org/2014,21269)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 5 Abs 1 S 2 GG, § 9a RdFunk1991Vtr BB, § 55 Abs 3 RdFunk1991Vtr BB, § 123 Abs 1 VwGO
    Journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot i.S.d. § 55 Abs. 3 RStV (juris: RdFunk1991Vtr BB)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 5 GG, § 123 VwGO, § 146 VwGO, § 9a RdFunk1991Vtr BB, § 55 RdFunk1991Vtr BB
    Einstweilige Anordnung; Vorwegnahme der Hauptsache; Telemedienanbieter; Online-Portale; "Informationsbroker im B2B Geschäft"; Informationen über Aufträge öffentlicher Auftraggeber; medienrechtlicher Auskunftsanspruch; journalistisch-redaktionell gestaltes Angebot; ...

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auftraggeber muss gewerblichem Online-Portal keine Auskunft erteilen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Auftraggeber muss gewerblichem Online-Portal keine Auskunft erteilen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auftraggeber muss gewerblichem Online-Portal keine Auskunft erteilen! (VPR 2014, 285)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • LKV 2015, 180
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.2014 - 1 S 169/14

    Journalistisch-redaktionell gestaltete Telemedienangebote

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.08.2014 - 11 S 15.14
    Denn der erstinstanzlich nicht nur im Klage-, sondern gerade auch im Eilverfahren gestellte Antrag auf Feststellung, "dass die Antragsgegnerin verpflichtet ist, der Antragstellerin jeweils auf Antrag und entsprechendes Auskunftsersuchen nach Ablauf der Bindefrist und insoweit Beendigung des Vergabeverfahrens die im entsprechenden Umfang verlangte Auskunft zu erteilen", war ungeachtet der juristisch unzutreffenden Formulierung und der fehlenden ausdrücklichen zeitlichen Begrenzung bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens bei der gebotenen, am erkennbaren Begehren orientierten Auslegung gem. § 88 VwGO ohne weiteres im Sinne des nunmehr im Beschwerdeverfahren formulierten Antrags zu verstehen und als solcher auch zulässig (i.d.S. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 25. März 2014 - 1 S 169/14 -, zit. nach juris Rn 16).

    Gemessen daran erscheinen die Online-Portale der Antragstellerin nicht als journalistisch-redaktionelle Angebote mit publizistischer Zielsetzung i.S.d. § 55 Abs. 2, 3 RStV (ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 25. März 2014 - 1 S 169/14 -, zit. nach juris Rn 22 f.).

    Insoweit wird hier auf die ausführlichen und überzeugenden Ausführungen des VGH Baden-Württemberg zur fehlenden publizistischen Ausrichtung der Angebote der Antragstellerin im Beschluss vom 25. März 2014 (1 S 169/14; zit. nach juris, Rn 23) Bezug genommen, denen der Senat nach der hier allein möglichen summarischen Prüfung folgt.

    Soweit das VG Schwerin in seinem Beschluss v. 25. März 2014 (a.a.O., zit. nach juris Rn 20 f.) nicht die Online-Portale der Antragstellerin in ihrer Gesamtheit, sondern die neu geschaffene Rubrik der "News aus den Beschaffungsmärkten" als funktional abgrenzbare und einer eigenständigen Beurteilung zugängliche journalistisch-redaktionelle Einheit (zur Problematik einer solchen Abgrenzung vgl. Held, a.a.O. Rn 56) angesehen und angesichts der dortigen Inhalte angenommen hat, dass hinsichtlich dieser Meldungen die meinungsbildende Wirkung für die Allgemeinheit nicht nur schmückendes Beiwerk, sondern prägender Bestandteil des Angebots sei, der es als Telemedium mit einem journalistisch-redaktionell gestalteten Angebot erscheinen lasse, erscheint dies aus den vom VGH Baden-Württemberg (a.a.O.) angeführten Gründen durchaus zweifelhaft und muss jedenfalls einer genaueren Prüfung in der Hauptsache vorbehalten bleiben.

  • OLG Bremen, 14.01.2011 - 2 U 115/10

    Anspruch auf Gegendarstellung hinsichtlich Äußerungen auf der Internetseite einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.08.2014 - 11 S 15.14
    Mit weiteren - nach Ablauf der Begründungsfrist eingegangenen - Schriftsätzen hat die Antragstellerin ergänzend ausgeführt, dass sie ihre journalistisch-redaktionelle Tätigkeit um einen frei zugänglichen "Auftragsvergabemonitor" mit Informationen zu Auftragsvergaben im jeweils interessierenden Segment erweitert habe (Schriftsatz vom 19. Juni 2014), und ein Gutachten vorgelegt, in dem auf Grundlage einer stichprobenartigen Überprüfung von jeweils zehn am 4., 6. bzw. 12. Juli 2014 erfassten Beiträgen der Nachrichten-Rubrik der verschiedenen Webseiten ausgeführt wird, dass es sich bei den Angeboten der Antragstellerin auf Grundlage der vom Oberlandesgericht Bremen in der Entscheidung vom 14. Januar 2011 (Az. 2 U 115/10) entwickelten Kriterien um Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestaltetem Inhalt i.S.d. § 54 Abs. 2 RStV handele (Schriftsatz vom 16. Juli 2014).

    Dafür ist erforderlich, dass die Informationen - für den Nutzer erkennbar - nach ihrer gesellschaftlichen Relevanz und mit dem Ziel des Anbieters, zur öffentlichen Kommunikation beizutragen, ausgewählt werden (vgl. Held, a.a.O. Rn 51; ebenso OLG Bremen, Urteil v.14. Januar 2011 - 2 U 115/10 -, zit. nach juris Rn 44, zu § 56 RStV).

  • BGH, 22.02.2011 - VI ZR 115/09

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes eines Mörders durch

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.08.2014 - 11 S 15.14
    Es muss die Absicht einer Berichterstattung im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gegeben sein, denn nur die Tätigkeiten, die der Erfüllung der Aufgaben einer funktional verstanden Presse bzw. des Rundfunks dienen, werden vom Medienprivileg erfasst (so zu § 57 Abs. 1 RStV: BGH, Urteil v. 22. Februar 2011 - VI ZR 115/09 -, zit. nach juris Rn 26).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.08.2014 - 11 S 15.14
    Dem Begehen kann deshalb nur stattgegeben werden, wenn eine Hauptsacheentscheidung schon aufgrund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anzustellenden, bloß summarischen Prüfung des Sachverhalts aller Voraussicht nach Erfolg haben würde und das Nichtergehen der Anordnung mit andernfalls drohenden, schweren und unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre, die nachträglich durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden könnten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 - BVerfGE 79, 69, juris Rn. 17; BVerwG, Beschluss vom 26. November 2013 - 6 VR 3.13 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerfG, 17.03.2014 - 2 BvR 2598/13

    Rechtsschutz gegen Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug (einstweilige Aussetzung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.08.2014 - 11 S 15.14
    Eine derartige Vorwegnahme der Hauptsache widerspricht grundsätzlich der Funktion des vorläufigen Rechtsschutzes und ist daher nur ausnahmsweise zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) zulässig (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. März 2014 - 2 BvR 2598/13 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.11.2013 - 6 VR 3.13

    Presseauskunftsanspruch gegen Bundesnachrichtendienst; Ausfuhr von Gütern nach

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.08.2014 - 11 S 15.14
    Dem Begehen kann deshalb nur stattgegeben werden, wenn eine Hauptsacheentscheidung schon aufgrund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anzustellenden, bloß summarischen Prüfung des Sachverhalts aller Voraussicht nach Erfolg haben würde und das Nichtergehen der Anordnung mit andernfalls drohenden, schweren und unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre, die nachträglich durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden könnten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 - BVerfGE 79, 69, juris Rn. 17; BVerwG, Beschluss vom 26. November 2013 - 6 VR 3.13 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.2017 - 1 S 1530/16

    Zum Anspruch eines Presseorgans auf Auskünfte zu Vergabeverfahren

    Es ist auch unter Berücksichtigung der übrigen Tätigkeitsbereiche nicht auf journalistisch-redaktionelle Tätigkeiten ausgerichtet (vgl. dazu auch Degenhart, a.a.O., S. 306), sondern dient vornehmlich anderen Zwecken (insoweit im Ergebnis ebenso jeweils in Bezug auf die Klägerin SächsOVG, Beschl. v. 10.07.2015 - 3 B 96/15 - und v. 10.07.2015 - 3 B 137/15; OVG BlnBrbg, Beschl. v. 14.10.2015 - OVG 11 S 64.15 - und Beschl. v. 13.08.2014 - OVG 11 S 15/14 - OVG NW, Beschl. v. 04.07.2014 - 5 B 1430/13 - VG Köln, Urt. v. 25.02.2015 - 6 K 5245/13 - teilweise a.A. zu § 55 Abs. 2 RStV soweit ersichtlich einzig VG Schwerin, Urt. v. 18.05.2015 - 6 A 75.14 - und Beschl. v. 25.03.2014 - 6 B 31/14 -, juris).

    Mit den Fragen, wann die - unterstellte - meinungsbildende Wirkung von Medien für die Allgemeinheit prägender Bestandteil und nicht nur schmückendes Beiwerk eines Angebots ist, und wann bei einem Unternehmen die Meinungsäußerung und Information außerpublizistischen Geschäftszwecken untergeordnet ist, setzt sich das Gutachten nicht auseinander (ähnl. insoweit zu dem auch dort vorgelegten Gutachten OVG Bln.-Brbg., Beschl. v. 13.08.2014, a.a.O.).

  • OLG Koblenz, 12.04.2021 - 4 W 108/21

    Gegendarstellungsanspruch: Anforderungen an ein journalistisch-redaktionell

    Dafür ist nämlich erforderlich, dass die Informationen - für den Nutzer erkennbar - nach ihrer gesellschaftlichen Relevanz und mit dem Ziel des Anbieters, zur öffentlichen Kommunikation beizutragen, ausgewählt werden (vgl. Held, a.a.O. Rn 51 ebenso OLG Bremen, Urteil vom 14. Januar 2011 - 2 U 115/10 -, juris Rn 44 zu § 56 RStV; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. August 2014 - OVG 11 S 15.14 -, juris Rn. 24; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09. Mai 2017 - 1 S 1530/16 -, juris Rn. 105; VGH München, Beschluss vom 27.01.2017 - 7 CE 16.1994 -, BeckRS 2017, 102335, Rn. 20; OVG Bautzen, Beschluss vom 10.07.2015 - 3 B 96/15 -, BeckRS 2015, 50904, Rn. 10).

    Es muss die Absicht einer Berichterstattung im Sinne des Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG gegeben sein, denn nur die Tätigkeiten, die der Erfüllung der Aufgaben einer funktional verstandenen Presse bzw. des Rundfunks dienen, werden vom Medienprivileg erfasst (BGH, Urteil vom 22. Februar 2011 - VI ZR 115/09 -, juris Rn 26 zu § 57 Abs. 1 RStV; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. August 2014 - OVG 11 S 15.14 -, juris Rn. 24).

    Davon ausgehend wird unter anderem kommerzielle Kommunikation grundsätzlich nicht als journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot angesehen, da sie nicht an Kriterien gesellschaftlicher Relevanz ausgerichtet ist, sondern an den verfolgten wirtschaftlichen Interessen (Held, a.a.O., Rn 59 OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. August 2014 - OVG 11 S 15.14 -, juris Rn. 24; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09. Mai 2017 - 1 S 1530/16 -, juris Rn. 105).

  • VG Stuttgart, 23.06.2016 - 1 K 3376/13

    Zum presserechtlichen Auskunftsanspruch - hier verneint für Unternehmen, dessen

    Denn mit der sich angesichts des konkreten Falles aufdrängenden Problematik der Abgrenzung zwischen Angeboten öffentlicher und kommerzieller Kommunikation und den sich daraus gegebenenfalls ergebenden Konsequenzen für den besonderen, über die Information aus allgemein zugänglichen Quellen (Art. 5 Abs. 1 Halbsatz 2 GG) hinausgehenden medienrechtlichen Auskunftsanspruch aus § 55 Abs. 3 i. V. m. § 9a RStV befasst sich das Gutachten nicht (vgl. zum Ganzen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.08.2014 - OVG 11 S 15.14, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.10.2015 - 11 S 64.15

    Telemedienanbieter; Angebote auf Online-Portalen; Informationsbroker im

    Hiervon ausgehend werde die kommerzielle Kommunikation grundsätzlich nicht als journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot angesehen, da sie nicht an Kriterien gesellschaftlicher Relevanz, sondern an verfolgten wirtschaftlichen Interessen ausgerichtet sei (so OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. August 2014 - 11 S 15.14 -, juris Rz. 24, und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. März 2014 - 1 S 169.14 -, juris Rz. 22).

    Mit der Bedeutung der redaktionellen Beiträge aus dem Bereich der Nachrichtensparte u.a. zur Auftragsvergabe durch die "News aus den Beschaffungsmärkten", die die Antragstellerin bereits zum Gegenstand ihres Beschwerdevorbringens im Verfahren vor dem Senat zu OVG 11 S 15.14 gemacht hatte, hat sich der Senat im Übrigen auch bereits in seinem diesbezüglichen Beschluss vom 13. August 2014 befasst und zwar im Rahmen der Erörterung eines durch die Antragstellerin vorgelegten Gutachtens und hierzu ausgeführt, angesichts ihres Tätigkeitsbereichs bzw. ihrer Ziele erscheine es zumindest zweifelhaft, ob hierdurch tatsächlich auf eine Teilhabe der angesprochenen Zielgruppe am Prozess der öffentlichen Meinungsbildung hingewirkt werden solle (a.a.O. juris Rz. 11, 28).

    Damit spricht die Antragstellerin das kommerzielle Interesse der Nutzer ihrer Internetseite an, dessen Realisierung in der Regel jedoch die Nutzung der kostenpflichtigen und damit auch ihren eigenen kommerziellen Interessen dienenden Angebote der Antragstellerin voraussetzen dürfte (vgl. dazu bereits den Beschluss des Senats vom 13. August 2014, a.a.O., Rz. 25 und OVG Bautzen, Beschluss vom 10. Juli 2015 - 3 B 96/15 -, juris Rz. 11 f.).

  • VG Berlin, 27.03.2017 - 6 L 250.17

    Internetportal, das Unterkünfte von "schwulen oder schwulenfreundlichen"

    Internetportale, wie das hier streitgegenständliche (www.e....de), sind Telemedien im Sinne dieser Legaldefinition (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. März 2014 - 1 S 169/14 - juris Rn. 20; OVG Sachsen, Beschluss vom 10. Juli 2015 - 3 B 137/15 - juris Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. August 2014 - OVG 11 S 15.14 - juris Rn. 23).
  • VG Schwerin, 18.05.2015 - 6 A 75/14

    Medienrechtlicher Auskunftsanspruch; gewerblicher Anbieter

    Kennzeichnende Merkmale solcher Angebote sind eine gewisse Selektivität und Strukturierung, das Treffen einer Auswahl nach ihrer angenommenen gesellschaftlichen Relevanz mit dem Ziel des Anbieters, zur öffentlichen Kommunikation beizutragen, die Ausrichtung an Tatsachen (sog. Faktizität), ein hohes Maß an Aktualität, ein hoher Grad an Professionalisierung der Arbeitsweise und ein Grad an organisierter Verfestigung, der eine gewisse Kontinuität gewährleistet (vgl. Held in Hahn/Vesting, Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 3. Aufl., § 54 RStV Rn. 49 ff. m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 13.08.2014 - OVG 11 S 15.14 -, juris Rn. 24; VGH Mannheim, Beschl. v. 25.03.2014 - 1 S 169/14 -, juris Rn. 22; OLG Bremen, Urt. v. 14.01.2011 - 2 U 115/10 -, juris; OVG Greifswald, Beschl. v. 08.03.2013 - 2 M 2/13 -, juris; VG Stuttgart, Urt. v. 22.04.2010 - 1 K 943/09 -, juris; Micklitz/Schirmbacher in Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, 2. Aufl., § 55 RStV Rn. 14 a; Held in Paschke/Berlit/Meyer, Gesamtes Medienrecht, 2. Aufl., 8. Teil, 1. Kap., 71. Abschnitt Rn. 61 zu § 55 Abs. 2 RStV).

    24Davon ausgehend wird es sich bei den von der Klägerin in dem beschriebenen Bereich betriebenen kostenpflichtigen Internetportalen, die sowohl bezogen auf ihren Inhalt als auch im Hinblick auf dessen Aufbereitung und Präsentation auf die Geschäftsinteressen gewerblicher Nutzer aus den betroffenen Branchen ausgerichtet sind, mangels journalistisch-redaktioneller Gestaltung nicht um Angebote im Sinne von § 55 Abs. 2 Satz 1, § 2 Abs. 1 Satz 3 RStV handeln (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 13.08.2014 - OVG 11 S 15.14 -, juris Rn. 25; VGH Mannheim, Beschl. v. 25.03.2014 - 1 S 169/14 - juris Rn. 23; VG Dresden, Beschl. v. 07.01.2015 - 5 L 1329/14 -, juris Rn. 30; offen gelassen vom erkennenden Gericht im Beschl. v. 25.03.2014 - 6 B 31/14 -, juris).

  • OVG Sachsen, 10.07.2015 - 3 B 96/15

    öffentliche Auftragsvergabe; Auskunftsanspruch; Internet-Portale;

    Kommerzielle Kommunikation fällt grundsätzlich nicht unter die journalistisch-redaktionell gestalteten Angebote, da sie nicht an Kriterien gesellschaftlicher Relevanz ausgerichtet ist, sondern an den verfolgten wirtschaftlichen Interessen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25. März 2014 - 1 S 169/14 -, juris Rn. 22; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 13. August 2014 - 11 S 15.14 -, LKV 2015 180 [181]; s. auch Lent, Der Auskunftsanspruch der elektronischen Presse gegenüber Behörden, LKV 2015, 145 [146f.].
  • OVG Sachsen, 10.05.2017 - 3 A 726/16

    Auskunftsanspruch; öffentliche Auftragsvergabe; journalistisch-redaktionelle

    Kommerzielle Kommunikation fällt grundsätzlich nicht unter die journalistisch-redaktionell gestalteten Angebote, da sie nicht an Kriterien gesellschaftlicher Relevanz ausgerichtet ist, sondern an den verfolgten wirtschaftlichen Interessen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25. März 2014 - 1 S 169/14 -, juris Rn. 22; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 13. August 2014 - 11 S 15.14 -, LKV 2015 180 [181]; s. auch Lent, Der Auskunftsanspruch der elektronischen Presse gegenüber Behörden, LKV 2015, 145 [146f.].
  • OVG Sachsen, 10.07.2015 - 3 B 137/15

    Auskunftsanspruch zu öffentlichen Auftragsvergaben; journalistisch-redaktioneller

    Kommerzielle Kommunikation fällt grundsätzlich nicht unter die journalistisch-redaktionell gestalteten Angebote, da sie nicht an Kriterien gesellschaftlicher Relevanz ausgerichtet ist, sondern an den verfolgten wirtschaftlichen Interessen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25. März 2014 - 1 S 169/14 -, juris Rn. 22; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 13. August 2014 - 11 S 15.14 -, LKV 2015 180 [181]; s. auch Lent, Der Auskunftsanspruch der elektronischen Presse gegenüber Behörden, LKV 2015, 145 [146f.]).
  • VG München, 17.12.2015 - M 17 K 14.4369

    Auskunft nach Rundfunkrecht

    Internetportale, wie das hier streitgegenständliche (www...org), sind Telemedien im Sinne dieser Legaldefinition (vgl. dazu VGH BW, B. v. 25.3.2014 - 1 S 169/14 - juris Rn. 20; SächsOVG, B. v. 10.07.2015 - 3 B 137/15 - juris Rn. 9; OVG Berlin-Bbg, B. v. 13.08.2014 - OVG 11 S 15.14 - juris Rn. 23).
  • VG Potsdam, 15.07.2015 - 9 L 40/15

    Film- und Presserecht

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