Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 21.02.2008 - 3 U 235/06   

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OLG Hamburg, 21.02.2008 - 3 U 235/06 (https://dejure.org/2008,22080)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.02.2008 - 3 U 235/06 (https://dejure.org/2008,22080)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. Februar 2008 - 3 U 235/06 (https://dejure.org/2008,22080)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung: Einstufung von "Notfalltropfen mit Blütenessenzen nach der Original-Methode von Dr. Bach" als Arzneimittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • LMuR 2008, 128
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 30.11.1983 - 227/82

    Van Bennekom

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.02.2008 - 3 U 235/06
    Die Richtlinie zielt somit darauf ab, den Verbraucher nicht nur vor schädlichen oder giftigen Arzneimitteln zu schützen, sondern auch vor verschiedenen Erzeugnissen, die anstelle geeigneter Heilmittel verwendet werden (EuGH EuZW 2008, 56, 57, Rn. 43 - Knoblauchkapseln; EuGH BeckRS 2004 72425, Rn. 17 - van Bennekom).

    In diesem Zusammenhang ist davon auszugehen, dass ein Erzeugnis im Sinne der Richtlinie 2001/83 "als Mittel zur Heilung oder zur Verhütung von menschlichen Krankheiten bezeichnet" wird, wenn es, gegebenenfalls auf dem Etikett, dem Beipackzettel oder mündlich, ausdrücklich als ein solches "bezeichnet" oder "empfohlen" wird (EuGH BeckRS 2004 72425 Rn. 18 - van Bennekom; EuGH BeckRS 2004 77613, Rn. 23 - Monteil und Samanni; EuGH EuZW 2008, 56, 57, Rn. 44 - Knoblauchkapseln).

  • EuGH, 15.11.2007 - C-319/05

    KAPSELN MIT KNOBLAUCHEXTRAKT-PULVER SIND KEIN ARZNEIMITTEL

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.02.2008 - 3 U 235/06
    Die Richtlinie zielt somit darauf ab, den Verbraucher nicht nur vor schädlichen oder giftigen Arzneimitteln zu schützen, sondern auch vor verschiedenen Erzeugnissen, die anstelle geeigneter Heilmittel verwendet werden (EuGH EuZW 2008, 56, 57, Rn. 43 - Knoblauchkapseln; EuGH BeckRS 2004 72425, Rn. 17 - van Bennekom).

    In diesem Zusammenhang ist davon auszugehen, dass ein Erzeugnis im Sinne der Richtlinie 2001/83 "als Mittel zur Heilung oder zur Verhütung von menschlichen Krankheiten bezeichnet" wird, wenn es, gegebenenfalls auf dem Etikett, dem Beipackzettel oder mündlich, ausdrücklich als ein solches "bezeichnet" oder "empfohlen" wird (EuGH BeckRS 2004 72425 Rn. 18 - van Bennekom; EuGH BeckRS 2004 77613, Rn. 23 - Monteil und Samanni; EuGH EuZW 2008, 56, 57, Rn. 44 - Knoblauchkapseln).

  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 24/03

    Arzneimittelwerbung im Internet

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.02.2008 - 3 U 235/06
    Die Vorstellung des Verbrauchers von der Zweckbestimmung des Produkts kann weiter durch die Auffassung der pharmazeutischen oder medizinischen Wissenschaft, durch ihm beigefügte Indikationshinweise und Gebrauchsanweisungen sowie durch die Aufmachung, in der das Mittel dem Verbraucher entgegen tritt, beeinflusst sein (BGH GRUR 2006, 513, 516 - Arzneimittelwerbung im Internet; BGH GRUR 2002, 910 - Muskelaufbaupräparate).

    Diese Abgrenzung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH zum gemeinschaftsrechtlichen Arzneimittelbegriff nach der Richtlinie 2001/83/EG vom 6. November 2001 (BGH GRUR 2004, 793, 796 - Sportlernahrung II; BGH GRUR 2006, 513, 516 - Arzneimittelwerbung im Internet; EuGH WRP 2005, 863, Rdnr. 45 - HLH Warenvertriebs GmbH).

  • BGH, 10.02.2000 - I ZR 97/98

    L-Carnitin - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.02.2008 - 3 U 235/06
    Die weiteren werblichen Angaben der Beklagten, insbesondere im Rahmen ihres Internetauftritts oder in dem gesonderten Werbeblatt (Anlage ASt 11), bleiben unberücksichtigt, weil die Klägerin den generellen Vertrieb der "Notfall-Tropfen", nicht jedoch deren Bewerbung angreift (vgl. BGH GRUR 2000, 528, 530 - L-Carnithin; BGH NJOZ 2002, 2563, 2566 - Sportlernahrung I).
  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 273/90
    Auszug aus OLG Hamburg, 21.02.2008 - 3 U 235/06
    Die weiteren werblichen Angaben der Beklagten, insbesondere im Rahmen ihres Internetauftritts oder in dem gesonderten Werbeblatt (Anlage ASt 11), bleiben unberücksichtigt, weil die Klägerin den generellen Vertrieb der "Notfall-Tropfen", nicht jedoch deren Bewerbung angreift (vgl. BGH GRUR 2000, 528, 530 - L-Carnithin; BGH NJOZ 2002, 2563, 2566 - Sportlernahrung I).
  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 275/01

    Sportlernahrung II

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.02.2008 - 3 U 235/06
    Diese Abgrenzung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH zum gemeinschaftsrechtlichen Arzneimittelbegriff nach der Richtlinie 2001/83/EG vom 6. November 2001 (BGH GRUR 2004, 793, 796 - Sportlernahrung II; BGH GRUR 2006, 513, 516 - Arzneimittelwerbung im Internet; EuGH WRP 2005, 863, Rdnr. 45 - HLH Warenvertriebs GmbH).
  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 34/01

    "Muskelaufbaupräparate"; Abgrenzung von Arznei- und Lebensmitteln

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.02.2008 - 3 U 235/06
    Die Vorstellung des Verbrauchers von der Zweckbestimmung des Produkts kann weiter durch die Auffassung der pharmazeutischen oder medizinischen Wissenschaft, durch ihm beigefügte Indikationshinweise und Gebrauchsanweisungen sowie durch die Aufmachung, in der das Mittel dem Verbraucher entgegen tritt, beeinflusst sein (BGH GRUR 2006, 513, 516 - Arzneimittelwerbung im Internet; BGH GRUR 2002, 910 - Muskelaufbaupräparate).
  • EuGH, 20.03.1986 - 35/85

    Procureur de la République / Tissier

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.02.2008 - 3 U 235/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH sind diese beiden Definitionen zudem weit auszulegen (EuGH, Urteil vom 20.03.1986, Az. 35/85, Slg. 1986, 1207 ff., Rn. 26 - Tissier; EuGH BeckRS 2004, 77613 Rn. 23 - Monteil und Samanni; EuGH BeckRS 2004, 74146 Rn. 16 - Upjohn).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2016 - C-177/15

    Nelsons - Öffentliche Gesundheit - Gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel

    11 - Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg vom 21. Februar 2008 (3 U 235/06).
  • KG, 25.09.2009 - 5 U 70/08

    Irreführung einer Werbeaussage "Original Notfall Produkte" für Bonbons

    Hinsichtlich der Arzneimitteleigenschaft wird auf die Ausführungen des OLG Hamburg zu den "Notfalltropfen mit Blütenessenzen nach der Original-Methode von Dr. Bach" Bezug genommen (LMuR 2008, 128, RdNr. 40 ff in juris), denen sich der Senat anschließt.

    Die von der Antragsgegnerin angeführte und bereits oben zitierte Entscheidung des OLG Hamburg (LMUR 2008, 128 ff) steht der hier getroffenen Entscheidung nicht entgegen.

  • KG, 04.07.2012 - 24 U 30/11
    Das Oberlandesgericht Hamburg befasst sich in seinem ­ in einem Eilverfahren ergangenen - Urteil vom 21.2.2008 ­ 3 U 235/06 ­ (Anlage B3) lediglich mit der arzneimittelrechtlichen Verkehrsfähigkeit von "Notfall-Tropfen" als Arzneimittel und verhält sich nicht zur Täuschungseignung dieser Bezeichnung.
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