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   LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.02.2007 - LVG 19/05   

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LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.02.2007 - LVG 19/05 (https://dejure.org/2007,4747)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08.02.2007 - LVG 19/05 (https://dejure.org/2007,4747)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08. Februar 2007 - LVG 19/05 (https://dejure.org/2007,4747)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einführung einer Erlaubnispflicht ohne Übergangsregelung in der Wettvermittlung in Sachsen-Anhalt; Errichtung eines staatlichen Wettmonopols; Erlaubnispflichtigkeit der gewerblichen Wett- und Glücksspielvermittlung; Anforderungen an eine gewerbliche ...

Kurzfassungen/Presse (4)

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Keine Fortsetzung der Vermittlung von Sportwetten außerhalb des Pferdesports durch private Wettunternehmen

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde eines privaten Sportwettenunternehmens gegen das Glückspielgesetz des Landes Sachsen - Anhalt

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Keine Sportwetten-Vermittlung durch Private

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Zurückweisung einer Verfassungsbeschwerde zu Sportwetten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.02.2007 - LVG 19/05
    Die Übergangsregelung des § 13 Abs. 7 des Glücksspielgesetzes vom 22.12.2004 verstößt nicht gegen Art. 16 und 7 der Landesverfassung, weil bis zu der dem Gesetzgeber aufgegebenen Neuregelung des Sportwettenrechts die Vermittlung solcher Wetten weiterhin als verboten angesehen und ordnungsrechtlich unterbunden werden darf (wie BVerfG, Urt. v. 28.03.2006 [DVBl. 2006, 625 ff.]).

    Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 (- 1 BvR 1054/01 -) ergebe sich nicht, dass ein gesetzlicher Erlaubnisvorbehalt für die Vermittlungstätigkeit im Auftrag nicht staatlich zugelassener Wettunternehmen gegen Verfassungsrecht verstoße.

    Dies ist ein besonders wichtiges Gemeinwohlziel; denn es steht fest, dass Glücksspiele und Wetten zu krankhaftem Suchtverhalten führen können (Literaturnachweise bei BVerfG, Urt. v. 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01 -, DVBl. 2006, 625 [627]).

    Dem Gesetzgeber steht dabei ein Einschätzungs- und Prognosevorrang zu, der ihm die Entscheidung überlässt, welche Maßnahmen er im Gemeinwohlinteresse ergreifen will (BVerfG, DVBl. 2006, 625 [627], m. w. Nachw. seiner Rechtsprechung).

    Das Bundesverfassungsgericht hat für die Rechtslage in Bayern festgestellt, dass diese in der Ausgestaltung durch das bayerische Staatslotteriegesetz vom 29.04.1999 (BayGVBl., S. 226) diesen Kriterien (noch) nicht entspricht, indem es das Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten dem Freistaat Bayern vorbehalte, ohne das Monopol konsequent am Ziel der Begrenzung und Bekämpfung von Wettsucht und problematischem Spielverhalten auszurichten (BVerfG, DVBl. 2006, 625 [627]).

    Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht die seiner Entscheidung zur Prüfung unterfallende bayerische Regelung nur für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt (Urteil vom 28.03.2006, DVBl. 2006, 625 [630 f.]).

    Den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts für die Übergangszeit (BVerfG, DVBl. 2006, 625 [631]) kommt das Land nach.

    Unzutreffend ist daher ihre Ansicht, die Behörden müssten dann ihre Tätigkeit dulden; denn bereits vor dem Inkrafttreten des Glücksspielgesetzes war diese Tätigkeit nach § 14 des Lotto-Toto-Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt verboten (so auch BVerfG, DVBl. 2006, 625 [631] für die Rechtslage in Bayern; OVG LSA, Beschl. v. 04.05.2006 - 1 M 476/05 -, zitiert nach juris; OLG Köln, Urt. v. 21.04.2006 - 6 U 145/05 -, OLG-Report 2006, 618 ff.).

    Daraus folgt keinesfalls, dass die Tätigkeit der Beschwerdeführerin bislang etwa erlaubt gewesen wäre; denn das Bundesverfassungsgericht geht eindeutig davon aus, dass nicht nur die bisherigen Verbote Bestand haben, sondern dass sie auch während der Übergangszeit weiterhin durchgesetzt werden dürfen (BVerfG, DVBl. 2006, 625 [631]; vgl. zu diesem Verständnis des Urteils auch Dietlein, a. a. O.; S. 310; vgl. ferner, zur Situation in Bayern: Schmid, Das Vorgehen gegen illegale Sportwetten in Bayern, GewArch 2006, 177 [179]; Scheidler/Büttner, Das "ODDSET"-Urteil des Bundesverfassungsgerichts und dessen Folgen, GewArch 2006, 401 [405 f.]; kritisch Vallone/Dubberke, Karlsruhe locuta - causa non finita, GewArch 2006, 240 ff).

  • BVerfG, 18.12.2006 - 1 BvR 874/05

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.02.2007 - LVG 19/05
    Es hat dies sodann auch für die Rechtslage in anderen Bundesländern, insonderheit aber auch im Land Sachsen-Anhalt, festgestellt (BVerfG, Beschl. v. 04.07.2006 - 1 BvR 138/05 - [für Baden-Württemberg]; Beschl. v. 02.08.2006 - 1 BvR 2677/04 - [für Nordrhein-Westfalen]; Beschl. v. 18.12.2006 - 1 BvR 874/05 - [für Sachsen-Anhalt]; zitiert jeweils nach juris; zur grundsätzlichen Geltung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 außerhalb Bayerns siehe auch Dietlein, Rechtsfragen der übergangsweisen Fortgeltung des Sportwettenrechts der Länder, in: Kommunikation und Recht, 2006, S. 307 [309 f.]).

    Vielmehr sei auch das Land Sachsen-Anhalt verfassungsrechtlich gehalten, den Bereich der Sportwetten nach Maßgabe der Gründe des Urteils vom 28.03.2006 neu zu regeln und entweder durch eine konsequente Ausgestaltung des Sportwettenmonopols oder eine gesetzlich normierte und kontrollierte Zulassung gewerblicher Sportwettangebote privater Wettunternehmen einen verfassungsmäßigen Zustand herzustellen (BVerfG, Beschl. v. 18.12.2006 -1 BvR 874/05 -, zitiert nach juris).

    Dem kann die Beschwerdeführerin nicht die Kostenentscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf ein Verfahren vor den Verwaltungsgerichten hin (BVerfG, Beschl. v. 18.12.2006 - 1 BvR 874/05 -) entgegensetzen; aus ihr folgt nicht, dass ihre Tätigkeit bislang als legal zu gelten habe.

  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96
    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.02.2007 - LVG 19/05
    Das bedeutet, dass das beschränkende Gesetz durch der Art der betroffenen Betätigung und der Intensität des jeweiligen Eingriffs Rechnung tragende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sein und auch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen muss (BVerfG, Beschl. v. 26.02.1997 - 1 BvR 1864/94, 1102/95 -, BVerfGE 95, 193 [214]; Beschl. v. 19.07.2000 - 1 BvR 539/96 -, BVerfGE 102, 197 [212 f.]).

    Fiskalische Interessen des Staates können demgegenüber nicht als legitimes Ziel zur Rechtfertigung eines staatlichen Wettmonopols dienen und damit als Rechtfertigung einer Beschränkung der Berufswahlfreiheit, wie das Bundesverfassungsgericht bereits im sog. Spielbankenbeschluss entschieden hat (BVerfGE 102, 197 [216]).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.05.2006 - 1 M 476/05

    Verstoß des Art. 1 § 1 Nr. 4 Haushaltsbegleitgesetz (HBeglG) 1997 gegen Art. 87

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.02.2007 - LVG 19/05
    Die Beschwerdeführerin versuchte sodann erfolglos, ihr Begehren vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg (vgl. VG Magdeburg, Beschl. v. 04.11.2005 - 3 B 529/05 MD -) und dann vor dem Oberverwaltungsgericht (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 04.05.2006 - 1 M 476/05 -) durchzusetzen.

    Unzutreffend ist daher ihre Ansicht, die Behörden müssten dann ihre Tätigkeit dulden; denn bereits vor dem Inkrafttreten des Glücksspielgesetzes war diese Tätigkeit nach § 14 des Lotto-Toto-Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt verboten (so auch BVerfG, DVBl. 2006, 625 [631] für die Rechtslage in Bayern; OVG LSA, Beschl. v. 04.05.2006 - 1 M 476/05 -, zitiert nach juris; OLG Köln, Urt. v. 21.04.2006 - 6 U 145/05 -, OLG-Report 2006, 618 ff.).

  • BVerfG, 27.09.2005 - 1 BvR 789/05

    Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 1 GüKG

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.02.2007 - LVG 19/05
    Eine beim Bundesverfassungsgericht dagegen erhobene Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG, Beschl. v. 27.09.2005 - 1 BvR 789/05 -).

    Vielmehr sei die gesetzliche Errichtung eines staatlichen Wettmonopols grundsätzlich ein geeignetes, erforderliches und verhältnismäßiges Mittel zur präventiven Kontrolle der Wettvermittler und ihrer Vermittlungstätigkeit zur Bekämpfung der Spiel- und Wettsucht (BVerfG, Beschl. v. 27.09.2005 - 1 BvR 789/05 -).

  • BVerfG, 26.02.1997 - 1 BvR 1864/94

    DDR-Hochschullehrer

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.02.2007 - LVG 19/05
    Das bedeutet, dass das beschränkende Gesetz durch der Art der betroffenen Betätigung und der Intensität des jeweiligen Eingriffs Rechnung tragende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sein und auch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen muss (BVerfG, Beschl. v. 26.02.1997 - 1 BvR 1864/94, 1102/95 -, BVerfGE 95, 193 [214]; Beschl. v. 19.07.2000 - 1 BvR 539/96 -, BVerfGE 102, 197 [212 f.]).
  • BVerfG, 21.11.2001 - 1 BvL 19/93

    Dienstbeschädigtenrente

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.02.2007 - LVG 19/05
    Die Unvereinbarkeitserklärung als Alternative zur Nichtigkeitsfeststellung wendet das Bundesverfassungsgericht in erster Linie an, wenn der Gesetzgeber - wie hier - verschiedene Möglichkeiten hat, den Verfassungsverstoß zu beseitigen (st. Rspr., z. B. BVerfG, Beschl. v. 07.07.1982 - BvL 14/78 -, BVerfGE 61, 43 [68]; Beschl. v. 11.11.1998 - 2 BvL 10/95 -, BVerfGE 99, 280 [298]; Beschl. v. 21.11.2001 - 1 BvL 19/03 u. a. -, BVerfGE 104, 126 [149]; Urt. v. 06.03.2002 - 2 BvL 17/99 - , BVerfGE 105, 73 [133]).
  • BVerfG, 26.07.1972 - 2 BvF 1/71

    Aufwandsentschädigung Ost

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.02.2007 - LVG 19/05
    Auch gibt die Unvereinbarkeitserklärung dem Gesetzgeber die Möglichkeit, sich auf die für ihn neuen verfassungsrechtlichen Anforderungen einzustellen (BVerfG, Urt. v. 26.07.1972 - 2 BvF 1/71 -, BVerfGE 34, 9 [25 f.]).
  • BVerfG, 11.11.1998 - 2 BvL 10/95

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen sofortige Vollziehung

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.02.2007 - LVG 19/05
    Die Unvereinbarkeitserklärung als Alternative zur Nichtigkeitsfeststellung wendet das Bundesverfassungsgericht in erster Linie an, wenn der Gesetzgeber - wie hier - verschiedene Möglichkeiten hat, den Verfassungsverstoß zu beseitigen (st. Rspr., z. B. BVerfG, Beschl. v. 07.07.1982 - BvL 14/78 -, BVerfGE 61, 43 [68]; Beschl. v. 11.11.1998 - 2 BvL 10/95 -, BVerfGE 99, 280 [298]; Beschl. v. 21.11.2001 - 1 BvL 19/03 u. a. -, BVerfGE 104, 126 [149]; Urt. v. 06.03.2002 - 2 BvL 17/99 - , BVerfGE 105, 73 [133]).
  • BVerfG, 14.10.1975 - 1 BvL 35/70

    Verfassungskonformität des Lotteriestaatsvertrages

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.02.2007 - LVG 19/05
    Die Einschätzung wäre nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dem sich das Landesverfassungsgericht anschließt, nur dann verfassungsrechtlich zu beanstanden, wenn nach den dem Gesetzgeber bekannten Tatsachen und im Hinblick auf bereits vorliegende Erfahrungen festgestellt werden könnte, dass alternativ mögliche Beschränkungen mit geringerer Belastung der Betroffenen gleich wirksam wären (BVerfG, Beschl. v. 18.12.1968 - 1 BvL 5, 14/64, 5, 11, 12/65 -, BVerfGE 25, 1 [12, 19 f.]; Beschl. v. 14.10.1975 - 1 BvL 35/70, 1 BvR 307/71, 61, 255/73, 195/75 -, BVerfGE 40, 196 [223]; Beschl. v. 06.10.1987 - 1 BvR 1086, 1486, 1623/82 -, BVerfGE 77, 84 [106]).
  • BVerfG, 10.01.2006 - 1 BvR 939/05

    Arbeitnehmerüberlassung

  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Sportwettenvermittlung

  • BVerfG, 04.07.2006 - 1 BvR 138/05

    Vermittlung von Sportwetten

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.07.1999 - LVG 20/97

    Untersagung einer DDR-Sportwettenlizenz

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Glykol

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Schutz der Gemeinde vor der Wegnahme von der Gemeinde verfassungsmäßig

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.06.2006 - LVG 21/05

    Sportwettenvermittlung

  • BVerfG, 02.08.2006 - 1 BvR 2677/04

    Entscheidungsbefugnis des Landesverfassungsgerichts über mit dem Bundesrecht

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.06.2006 - LVG 7/05

    Sportwetten ohne inländische Genehmigung; zur Rechtslage nach der Entscheidung

  • OLG Köln, 21.04.2006 - 6 U 145/05
  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64

    Verfassungswidirgkeit des § 5 Abs. 3 BeamtVG

  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78

    Keine vorläufige Fortsetzung der Vermittlung von Sportwetten durch privates

  • VG Magdeburg, 09.08.2007 - 3 A 297/06

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 27.10.1994 - LVG 14/94

    Landesverfassungsgerichte

  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.03.2005 - 1 M 436/04

    Mühlengesetz

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2010 - 3 L 6/08

    Zum Sportwettenmonopol in Sachsen-Anhalt

    Diese verfassungsrechtlichen Vorgaben gelten auch für die Rechtslage in Sachsen-Anhalt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.12.2006 - 1 BvR 874/05 - LKV 2007, 221; Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urt. v. 08.02.2007 - LVG 19/05 - veröffentlicht unter www.lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de) und für die durch den Glücksspielstaatsvertrag zum 1. Januar 2008 geschaffene Rechtslage (vgl. BVerfG, Beschl. vom 14.10.2008, a. a. O.; Beschl. vom 20.03.2009, a. a. O.).

    Der Gesetzgeber in Sachsen-Anhalt durfte davon ausgehen, dass die Errichtung eines staatlichen Monopols für die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten grundsätzlich ein geeignetes und erforderliches Mittel ist, um die in § 1 GlüStV festgelegten Ziele zu erreichen (vgl. Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urt. v. 08.02.2007, a. a. O.).

    Er durfte ein staatliches Monopol für geeignet halten, auch wenn es im Hinblick auf illegale Formen des Glücksspiels nur beschränkt durchsetzbar ist, und davon ausgehen, dass Suchtgefahren mit Hilfe eines auf die Bekämpfung von Sucht und problematischem Spielverhalten ausgerichteten Wettmonopols mit staatlich verantwortetem Wettangebot effektiver beherrscht werden können als im Wege einer Kontrolle privater Wettunternehmen (vgl. Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urt. v. 08.02.2007, a. a. O.).

  • VG Magdeburg, 13.09.2007 - 3 A 293/05

    Vereinbarkeit der Erforderlichkeit einer Genhemigung für Sportwetten bei

    So hat bereits das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt in seinem Urteil vom 8.2.2007 - LVG 19/05 - unter Berufung auf eine Pressemitteilung der Lotto-Toto-GmbH Sachsen-Anhalt vom 6.6.2006 dargelegt, dass der Zugang zu den Wetten durch das Internet aus Jugendschutzgründen durch ein Anmelde- und Bestätigungsverfahren gesichert ist, der Wetteinsatz der ODDSET-Wette auf 300 EUR pro Woche begrenzt worden ist, Banden- und Fernsehwerbung eingestellt wurde, Spielscheine und -quittungen einen Hinweis auf die Suchtgefährdung bekommen und an den Verkaufsstellen Informationsmaterial zur Suchtprävention gut sichtbar ausliegt.

    Da diese Übergangsregelung des § 13 Abs. 7 GlüG LSA nicht gegen Art. 16 und 7 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt verstößt (vgl. LVerfG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 8.2.2007 - LVG 19/05 -) und keine sonstigen Gründe ersichtlich sind, die Erlaubnisfreiheit nach § 13 Abs. 7 GlüG LSA auf die Klägerin zu erstrecken (vgl. insoweit auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 4.5.2006 - 1 M 476/05 -, S. 4 ff. des Beschlussabdruckes), bedarf die Klägerin einer Erlaubnis.

    Entsprechendes galt auch bereits unter der Geltung des Lotto-Toto-Gesetzes (vgl. insoweit Urt. des LVerfG Sachsen-Anhalt vom 8.2.2007 - LVG 19/05 -).

  • VG Magdeburg, 09.08.2007 - 3 A 297/06
    So hat bereits das Landesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 08.02.2007 (LVG 19/05) unter Berufung auf eine Pressemitteilung der Lotto-Toto-GmbH Sachsen-Anhalt vom 06.06.2006 dargelegt, dass der Zugang zu den Wetten durch das Internet aus Jugendschutzgründen durch ein Anmelde- und Bestätigungsverfahren gesichert ist, der Wetteinsatz der ODDSET-Wette auf 300, 00 Euro pro Woche begrenzt worden ist, Banden- und Fernsehwerbung eingestellt wurde, Spielscheine und -quittungen einen Hinweis auf die Suchtgefährdung bekommen und an den Verkaufsstellen Informationsmaterial zur Suchtprävention gut sichtbar ausliegt.

    Da diese Übergangsregelung des § 13 Abs. 7 GlüG LSA nicht gegen Art. 16 und 7 der Landesverfassung verstößt (vgl. Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt , Urt. v. 08.02.2007, LVG 19/05 ) und keine sonstigen Gründe ersichtlich sind, die Erlaubnisfreiheit nach § 13 Abs. 7 GlüG LSA auf die Klägerin zu erstrecken (vgl. insoweit auch OVG LSA, Beschl. v. 04.05.2006, 1 M 476/05, S. 4 ff. des Beschlussabdruckes), bedarf die Klägerin einer Erlaubnis.

    Entsprechendes galt auch bereits unter der Geltung des Lotto-Toto-Gesetzes (vgl. insoweit Urt. des LVG LSA vom 08.02.2007, LVG 19/05 ).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2007 - LVG 9/06

    Amtsverlust von Landräten aufgelöster Landkreise ohne

    Diese Kompetenz wird durch diejenige des Bundesverfassungsgerichtes weder formell noch materiell über Art. 31 GG verdrängt (vgl. auch Art. 142 GG; st. Rspr. seit LVerfG LSA, Urt. v. 27.10.1994 - LVG 14, 17, 19/94 -, LVerfGE 2, 345 [357 f.]; Urt. v. 15.01.2002 - LVG 9, 12,13/01 -, LVerfGE 13, 364 [375 f.]; zuletzt Urt. v. 08.02.2007 - LVG 19/05 -, http://www.lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de RdNr. 35; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 15.10.1972 - 2 BvN 1/95 -, NJW 1998, 1269 ff.).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 22.10.2008 - LVG 3/08

    Verfassungsrechtliche Qualifizierung des Passivrauchens als Gefahr für die

    Dieser Beurteilungsspielraum ist erst dann überschritten, wenn die Erwägungen des Gesetzgebers so offensichtlich fehlsam sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für die angegriffenen gesetzgeberischen Maßnahmen abgeben können (LVerfG LSA, Urt. v. 8.02.2007 - LVG 19/05 - Rdnr. 47; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 12.12.2006, 1 BvR 2576/04 - BVerfGE 117, 163 <183>).
  • VG Halle, 26.04.2007 - 3 A 809/06
    Die in dem vorliegenden Verfahren erhebliche Rechtsfrage der Verfassungsmäßigkeit der übergangslosen Legalentziehung einer bislang innegehaltenen Rechtsposition war nicht bereits Gegenstand des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 (- 1 BvR 1054/01 - im Folgenden: Sportwettenurteil) und auch nicht des Urteils des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt vom 08. Februar 2007 (- LVG 19/05 -).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 28.03.2006 - LVG 2/06
    Mit der unter dem Aktenzeichen LVG 19/05 am 29.12.2005 anhängig gewordenen Verfassungsbeschwerde verfolgt die Antragstellerin das Ziel, die Übergangsregelung auf die von ihr vor In-Kraft-Treten des LSA-GlüG praktizierte Wettvermittlungstätigkeit ausdehnen zu lassen.
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