Weitere Entscheidung unten: LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2006

Rechtsprechung
   LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2007 - LVerfG 19/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7961
LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2007 - LVerfG 19/06 (https://dejure.org/2007,7961)
LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21.06.2007 - LVerfG 19/06 (https://dejure.org/2007,7961)
LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21. Juni 2007 - LVerfG 19/06 (https://dejure.org/2007,7961)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,7961) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung einer Verletzung der durch die Landesverfassung übertragenen Rechte als Voraussetzung für eine Antragsbefugnis im Organstreitverfahren; Einberufung eines Landtages durch den Präsidenten oder aufgrund eines Landtagsbeschlusses als zulässiger ...

  • mv-justiz.de PDF

    Urteil Organstreitverfahren NPD-Landtagsfraktion u. a. Widerspruch gegen die Einberufung einer Landtagssitzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nrw.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsschutzbedürfnis im verfassungsgerichtlichen Organstreit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2007, 1049 (Ls.)
  • DÖV 2007, 937
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 19.12.2002 - LVerfG 5/02

    Pflicht der Landesregierung zur Beantwortung von Fragen einzelner Abgeordneter

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2007 - LVerfG 19/06
    So darf parlamentarisches Handeln nicht durch einen verfassungsgerichtlichen Organstreit ersetzt werden, wenn der Träger verfassungsmäßiger Rechte auf parlamentarischem Weg seine Rechte genauso effektiv durchsetzen kann wie mit Hilfe des Verfassungsgerichts (LVerfG M-V, Urt. v. 19.12.2002 - LVerfG 5/02, LVerfGE 13, 284, 293 in Übereinstimmung mit BVerfG, Urt. v. 18.12.1984, BVerfGE 68, 1, 77 für den bundesverfassungsgerichtlichen Organstreit) oder wenn die Möglichkeit eröffnet war, einen Fehler auf parlamentarischem Weg auszuräumen.
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 27.05.2003 - LVerfG 10/02

    Fraktionsausschluss

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2007 - LVerfG 19/06
    Allerdings indiziert das Vorliegen der Antragsbefugnis regelmäßig das Rechtsschutzinteresse (LVerfG M-V, Urt. v. 27.05.2003 - LVerfG 10/02, DÖV 2003, 765 = LKV 2003, 516).
  • VerfGH Saarland, 12.12.2005 - Lv 4/05
    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2007 - LVerfG 19/06
    Liegen - wie hier - keine Anhaltspunkte hierfür vor, hat das Landesverfassungsgericht die Zeittakte, die die Geschäftsordnung erlaubt, zu respektieren (vgl. auch SaarlVerfGH, Urt. v. 12.12.2005 - Lv 4/05, DÖV 2006, 428).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.1996 - LVerfG 1/96

    Abgeordnetenüberprüfung

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2007 - LVerfG 19/06
    Er umfasst jedes rechtserhebliche Verhalten der Antragsgegner unabhängig von seiner Rechtsförmlichkeit, durch das die Antragsteller in ihrem Rechtskreis konkret betroffen werden (LVerfG M-V, Urt. v. 11.07.1996 - LVerfG 1/96, LVerfGE 5, 203, 216; Urt. v. 18.12.1997 - LVerfG 2/97, LVerfGE 7, 199, 206).
  • BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83

    Atomwaffenstationierung

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2007 - LVerfG 19/06
    So darf parlamentarisches Handeln nicht durch einen verfassungsgerichtlichen Organstreit ersetzt werden, wenn der Träger verfassungsmäßiger Rechte auf parlamentarischem Weg seine Rechte genauso effektiv durchsetzen kann wie mit Hilfe des Verfassungsgerichts (LVerfG M-V, Urt. v. 19.12.2002 - LVerfG 5/02, LVerfGE 13, 284, 293 in Übereinstimmung mit BVerfG, Urt. v. 18.12.1984, BVerfGE 68, 1, 77 für den bundesverfassungsgerichtlichen Organstreit) oder wenn die Möglichkeit eröffnet war, einen Fehler auf parlamentarischem Weg auszuräumen.
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.12.1997 - LVerfG 2/97

    Selbstbefassungsrecht von Landtagsausschüssen

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2007 - LVerfG 19/06
    Er umfasst jedes rechtserhebliche Verhalten der Antragsgegner unabhängig von seiner Rechtsförmlichkeit, durch das die Antragsteller in ihrem Rechtskreis konkret betroffen werden (LVerfG M-V, Urt. v. 11.07.1996 - LVerfG 1/96, LVerfGE 5, 203, 216; Urt. v. 18.12.1997 - LVerfG 2/97, LVerfGE 7, 199, 206).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2009 - LVerfG 5/08

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Ausschluss von einer Landtagssitzung -

    Insbesondere für den Organstreit ist anerkannt, dass parlamentarisches Handeln nicht durch einen verfassungsgerichtlichen Organstreit ersetzt werden darf, wenn der Träger verfassungsmäßiger Rechte diese auf parlamentarischem Weg genauso effektiv durchsetzen kann wie mit Hilfe des Verfassungsgerichts (LVerfG, Urt. v. 21.06.2007 - LVerfG 19/06 -, S. 11 unter Hinweis auf LVerfG, Urt. v. 19.12.2002 - LVerfG 5/02 -, LVerfGE 13, 284, 293; für den bundesverfassungsgerichtlichen Organstreit siehe BVerfGE 68, 1, 77) oder wenn die Möglichkeit eröffnet war, einen Fehler auf parlamentarischem Weg auszuräumen.

    Die Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommerns erkennt dies selbst ausdrücklich an, wenn sie in Art. 22 Abs. 2 Satz 3 und damit in unmittelbarem Bezug zu Abs. 2 Satz 1 und 2 vorsieht, dass "das Nähere die Geschäftsordnung regelt" (hierzu bereits LVerfG, Urt. v. 21.06.2007 - LVerfG 19/06 -, S. 12).

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 23.01.2014 - LVerfG 4/13

    Unbegründeter Antrag im Organstreitverfahren gegen Sitzungsausschluss aufgrund

    Die Landesverfassung Mecklenburg- Vorpommerns erkennt dies selbst ausdrücklich an, wenn sie in Art. 22 Abs. 2 Satz 3 und damit in unmittelbarem Bezug zu Abs. 2 Satz 1 und 2 vorsieht, dass "das Nähere die Geschäftsordnung regelt" (hierzu bereits LVerfG, Urt. v. 21.06.2007 - LVerfG 19/06 -, S. 12).
  • StGH Baden-Württemberg, 09.03.2009 - GR 1/08

    Feststellungsanträge von drei Abgeordneten des Landtags als unzulässig

    Dies mag zwar dann zutreffen, wenn es um die Wahrung der parlamentarischen Mitwirkungsrechte eines Beteiligten geht (vgl. hierzu etwa LVerfG MV, Urteil vom 21.06.2007 - LVerfG 19/06 -, NordÖR 2007, 407 ).
  • VerfG Schleswig-Holstein, 30.09.2013 - LVerfG 13/12

    Funktionszulage für Parlamentarische Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer

    (so LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21. Juni 2007 - LVerfG 19/06 -, NordÖR 2007, 407 ff., Juris Rn. 52),.
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 27.01.2011 - LVerfG 4/09

    Erfolgloser Antrag im Organstreitverfahren - Ordnungsruf wegen Ignorierung

    Die Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommerns erkennt dies selbst ausdrücklich an, wenn sie in Art. 22 Abs. 2 Satz 3 und damit in unmittelbarem Bezug zu Abs. 2 Satz 1 und 2 vorsieht, dass "das Nähere die Geschäftsordnung regelt" (hierzu bereits LVerfG M-V, Urt. v. 21.06.2007 - LVerfG 19/06 -, S. 12).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2010 - LVerfG 5/10

    Erfolgloses Organstreitverfahren betreffend die im Landtag erfolgte Wahl des

    Zwar ist der Begriff der Maßnahme weit auszulegen; er umfasst jedes rechtserhebliche Verhalten des Antragsgegners unabhängig von seiner Rechtsförmlichkeit, durch das ein Antragsteller in seinem Rechtskreis konkret betroffen wird (LVerfG M-V, Urt. v. 21.06.2007 - LVerfG 19/06 -, NordÖR 2007, 407 unter Hinweis auf LVerfGE 5, 203, 216; LVerfGE 7, 199, 206).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 23.01.2014 - LVerfG 3/13

    NPD-Klage abgewiesen: Provokation bleibt Provokation

    Die Landesverfassung erkennt dies ausdrücklich an, wenn sie in Art. 22 Abs. 2 Satz 3 und damit in unmittelbarem Bezug zu Abs. 2 Satz 1 und 2 vorsieht, dass "das Nähere die Geschäftsordnung regelt" (hierzu bereits LVerfG, Urt. v. 21.06.2007 - LVerfG19/06 -, LVerfGE 18, 325 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2006 - LVerfG 19/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,15851
LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2006 - LVerfG 19/06 (https://dejure.org/2006,15851)
LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 18.10.2006 - LVerfG 19/06 (https://dejure.org/2006,15851)
LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 18. Oktober 2006 - LVerfG 19/06 (https://dejure.org/2006,15851)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,15851) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Untersagung der Zweiten Lesung eines Gesetzesentwurfs bzw. der Fassung eines entsprechenden Gesetzesbeschlusses

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Einberufung einer konstituierenden Sitzung eines Landtages; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Untersagung der Zweiten Lesung eines Gesetzesentwurfes bzw. auf Untersagung eines diesbezüglichen Gesetzesbeschlusses; Voraussetzungen eines ...

  • mv-justiz.de PDF

    Beschluss Organstreitverfahren - Einstweilige Anordnung - NPD-Landtagsfraktion u. a.

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 03.12.2002 - 2 BvE 3/02

    Zählverfahren

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2006 - LVerfG 19/06
    Bei Prüfung der Voraussetzungen des § 29 Abs. 1 LVerfGG ist deshalb grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 106, 253, 261 mit Hinweis auf BVerfGE 104, 23, 27).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 2 BvE 14/83

    Keine einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 1984

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2006 - LVerfG 19/06
    Dieser Maßstab gilt besonders, wenn mit der einstweiligen Anordnung ein Gesetz außer Vollzug gesetzt werden soll (vgl. BVerfGE 86, 65, 70) oder gar ein Gesetzesbeschluss verhindert werden soll (vgl. BVerfGE 66, 26, 37).
  • BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00

    Altenpflegegesetz vorläufig nicht in Kraft

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2006 - LVerfG 19/06
    Bei Prüfung der Voraussetzungen des § 29 Abs. 1 LVerfGG ist deshalb grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 106, 253, 261 mit Hinweis auf BVerfGE 104, 23, 27).
  • BVerfG, 05.05.1992 - 2 BvH 1/92

    Rechte von Abgeordneten auf freie Entscheidung über die Beschäftigung von

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2006 - LVerfG 19/06
    Dieser Maßstab gilt besonders, wenn mit der einstweiligen Anordnung ein Gesetz außer Vollzug gesetzt werden soll (vgl. BVerfGE 86, 65, 70) oder gar ein Gesetzesbeschluss verhindert werden soll (vgl. BVerfGE 66, 26, 37).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 29.12.2004 - LVerfG 21/04

    Ämterauflösung und Neubildung

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2006 - LVerfG 19/06
    Dabei sind bei der Beurteilung der Frage, ob von einem schweren Nachteil auszugehen ist, die Erfolgsaussichten des Streites in der Hauptsache grundsätzlich nicht zu prüfen, es sei denn, die Anträge erwiesen sich im Hauptsacheverfahren als offensichtlich unzulässig, offensichtlich unbegründet oder offensichtlich begründet (LVerfG M-V, Beschl. v. 29.12.2004 - LVerfG 21/04 -).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2015 - LVerfG 4/15

    Teilweise zulässige und teilweise begründete eA im Organstreitverfahren

    33 13, 277; LVerfGE 13, 284; B. v. 18.10.2006 - LVerfG 19/06 -, e.A.; LVerfGE 18, 325, 333, 338 ff.; Urt. v. 24.02.2011 - LVerfG 7/10 - B. v. 31.01.2013 - LVerfG 3/12 - B. 24.10.2013 - LVerfG 7/13 - Urt. v. 23.01.2014 - LVerfG 8/13 - B. v. 18.12.2014 - LVerfG 5/14 -, NordÖR 2015, 207; B. v. 29.01.2015 - LVerfG 6/14 - zu parlamentarischen Ordnungsmaßnahmen siehe LVerfGE 20, 255; LVerfGE 21, 199, 206; Urt. v. 27.01.2011 - LVerfG 4/09 - Urt. v. 23.01.2014 - LVerfG 3/13 -, - LVerfG 4/13 - und - LVerfG 5/13 - Urt. v. 25.06.2015 - LVerfG 8/14 -, - LVerfG 9/14 - und LVerfG 10/14 -).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2015 - LVerfG 1/14

    Mangels Antragsbefugnis unzulässiger Antrag im Organstreitverfahren gegen

    Mögliche Verletzungen der Rechte aus Art. 22 Abs. 2 LV oder Art. 40 Abs. 1 Satz 1 LV waren bereits mehrfach Gegenstand verfassungsgerichtlicher Überprüfung im Organstreit, bisweilen wurde dabei im Rahmen der Prüfung der Beteiligungsfähigkeit bzw. Antragsbefugnis eher pauschal nur von "Abgeordnetenrechten" oder "verfassungsmäßigen Rechten der Antragsteller" gesprochen, ohne dass in jedem Fall genauer zwischen beiden Absätzen von Art. 22 LV differenziert worden wäre (LverfGE 13, 277; LVerfGE 13, 284; B. v. 18.10.2006 - LVerfG 19/06 -, e.A.; LVerfGE 18, 325, 333, 338 ff.; Urt. v. 24.02.2011 - LVerfG 7/10 - B. v. 31.01.2013 - LVerfG 3/12 - B. 24.10.2013 - LVerfG 7/13 - Urt. v. 23.01.2014 - LVerfG 8/13 - B. v. 18.12.2014 - LVerfG 5/14 -, NordÖR 2015, 207; B. v. 29.01.2015 - LVerfG 6/14 - zu parlamentarischen Ordnungsmaßnahmen siehe LVerfGE 20, 255; LVerfGE 21, 199, 206; Urt. v. 27.01.2011 - LVerfG 4/09 - Urt. v. 23.01.2014 - LVerfG 3/13 -, - LVerfG 4/13 - und - LVerfG 5/13 - Urt. v. 25.06.2015 - LVerfG 8/14 -, - LVerfG 9/14 - und LVerfG 10/14 -).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 25.07.2013 - LVerfG 6/13

    Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer EA im Organstreitverfahren, mit dem

    Dabei sind bei der Beurteilung der Frage, ob von einem schweren Nachteil auszugehen ist, die Erfolgsaussichten des Streites in der Hauptsache grundsätzlich nicht zu prüfen, es sei denn, die Anträge erwiesen sich im Hauptsacheverfahren als offensichtlich unzulässig, offensichtlich unbegründet oder offensichtlich begründet (LVerfG M-V, Beschl. v. 29.03.2012 - LVerfG 2/12 e.A. - Beschl. v. 29.03.2010 - LVerfG 6/10 - Beschl. v. 18.10.2006 - LVerfG 19/06 - Beschl. v. 29.12.2004 - LVerfG 21/04 -).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2010 - LVerfG 6/10

    Eilantrag wegen Wahl zum Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes erfolglos

    Dabei sind bei der Beurteilung der Frage, ob von einem schweren Nachteil auszugehen ist, die Erfolgsaussichten des Streites in der Hauptsache grundsätzlich nicht zu prüfen, es sei denn, die Anträge erwiesen sich im Hauptsacheverfahren als offensichtlich unzulässig, offensichtlich unbegründet oder offensichtlich begründet (LVerfG M-V, Beschl. v. 29.12.2004 - LVerfG 21/04; Beschl. v. 18.10.2006 - LVerfG 19/06).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2012 - LVerfG 2/12

    Beschluss Organstreitverfahren - Einstweilige Anordnung

    Dabei sind bei der Beurteilung der Frage, ob von einem schweren Nachteil auszugehen ist, die Erfolgsaussichten des Streites in der Hauptsache grundsätzlich nicht zu prüfen, es sei denn, die Anträge erwiesen sich im Hauptsacheverfahren als offensichtlich unzulässig, offensichtlich unbegründet oder offensichtlich begründet (LVerfG M-V, Beschl. v. 29.12.2004 - LVerfG 21/04 - Beschl. v. 18.10.2006 - LVerfG 19/06 - Beschl. v. 29.03.2010 - LVerfG 6/10 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht