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   LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2012 - LVerfG 2/12 e.A.   

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LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2012 - LVerfG 2/12 e.A. (https://dejure.org/2012,103584)
LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 29.03.2012 - LVerfG 2/12 e.A. (https://dejure.org/2012,103584)
LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 29. März 2012 - LVerfG 2/12 e.A. (https://dejure.org/2012,103584)
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  • mv-justiz.de PDF

    Beschluss Organstreitverfahren - Einstweilige Anordnung -

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 3/91

    Funktionszulagen

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2012 - LVerfG 2/12
    Sie berufen sich auf den Grundsatz der Statusgleichheit der Abgeordneten und das Gebot gleicher Entschädigung und weisen auf die hierzu ergangene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hin (BVerfGE 102, 224; BVerfGE 119, 302).

    Die Antragsbefugnis ergibt sich aus der geltend gemachten verfassungswidrigen Beeinträchtigung der Statusgleichheit der Abgeordneten (vgl. BVerfGE 102, 224).

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2000 für das Land Thüringen Regelungen über ergänzende Entschädigungen für die parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen für mit dem Verfassungsrecht unvereinbar gehalten, weil sie gegen die Freiheit des Mandats und den Grundsatz der Gleichbehandlung der Abgeordneten verstießen (BVerfGE 102, 224).

  • BVerfG, 17.10.1990 - 2 BvE 6/90

    Unterschriftenquorum - Vorläufige Suspension von Vorschriften des

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2012 - LVerfG 2/12
    Auch der Vollzug einer gesetzlichen Regelung ist vom Bundesverfassungsgericht bereits mit einer einstweiligen Anordnung im Organstreitverfahren untersagt worden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27.10.2011 - 2 BvE 8/11 -, juris: Sondergremium Euro-Rettungsschirm; BVerfGE 82, 353: Befreiung vom Unterschriftenquorum für die erste gesamtdeutsche Wahl).
  • BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvE 2/98

    Gysi II

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2012 - LVerfG 2/12
    Er kommt deshalb allein in Betracht, um das strittige organschaftliche Recht eines Antragstellers vorläufig zu sichern, damit es nicht im Zeitraum bis zur Entscheidung in der Hauptsache durch Schaffung vollendeter Tatsachen überspielt werde (BVerfGE 98, 139; Graßhof in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, § 32 Rn. 55).
  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvE 2/07

    Eilantrag der Linksfraktion gegen Tornado-Einsatz abgelehnt

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2012 - LVerfG 2/12
    Weshalb dieser bereits bisher von den Antragstellern für verfassungswidrig gehaltene schon lange andauernde Zustand sich bis zu einer Entscheidung des Landesverfassungsgerichts in der Hauptsache so entscheidend weiter verfestigen sollte (zu diesem zeitlichen Aspekt vgl. BVerfGE 118, 111: Tornado-Einsatz in Afghanistan), dass eine Entscheidung im vorläufigen Verfahren nunmehr dringend geboten wäre, ist nicht ersichtlich.
  • BVerfG, 27.11.2007 - 2 BvK 1/03

    Organklage eines ehemaligen Schleswig-Holsteinischen Abgeordneten gegen Aufhebung

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2012 - LVerfG 2/12
    Sie berufen sich auf den Grundsatz der Statusgleichheit der Abgeordneten und das Gebot gleicher Entschädigung und weisen auf die hierzu ergangene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hin (BVerfGE 102, 224; BVerfGE 119, 302).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2006 - LVerfG 19/06

    Antrag auf Untersagung der Zweiten Lesung zur Änderung des Abgeordnetengesetzes

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2012 - LVerfG 2/12
    Dabei sind bei der Beurteilung der Frage, ob von einem schweren Nachteil auszugehen ist, die Erfolgsaussichten des Streites in der Hauptsache grundsätzlich nicht zu prüfen, es sei denn, die Anträge erwiesen sich im Hauptsacheverfahren als offensichtlich unzulässig, offensichtlich unbegründet oder offensichtlich begründet (LVerfG M-V, Beschl. v. 29.12.2004 - LVerfG 21/04 - Beschl. v. 18.10.2006 - LVerfG 19/06 - Beschl. v. 29.03.2010 - LVerfG 6/10 -).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 29.12.2004 - LVerfG 21/04

    Ämterauflösung und Neubildung

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2012 - LVerfG 2/12
    Dabei sind bei der Beurteilung der Frage, ob von einem schweren Nachteil auszugehen ist, die Erfolgsaussichten des Streites in der Hauptsache grundsätzlich nicht zu prüfen, es sei denn, die Anträge erwiesen sich im Hauptsacheverfahren als offensichtlich unzulässig, offensichtlich unbegründet oder offensichtlich begründet (LVerfG M-V, Beschl. v. 29.12.2004 - LVerfG 21/04 - Beschl. v. 18.10.2006 - LVerfG 19/06 - Beschl. v. 29.03.2010 - LVerfG 6/10 -).
  • BVerfG, 29.06.1983 - 2 BvR 1546/79

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Anfechtung der Regelung zur

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2012 - LVerfG 2/12
    4 Abs. 1 Nr. 1 LVerfGG angreifen (vgl. BVerfGE 64, 301, 312 ff.).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2010 - LVerfG 6/10

    Eilantrag wegen Wahl zum Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes erfolglos

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2012 - LVerfG 2/12
    Dabei sind bei der Beurteilung der Frage, ob von einem schweren Nachteil auszugehen ist, die Erfolgsaussichten des Streites in der Hauptsache grundsätzlich nicht zu prüfen, es sei denn, die Anträge erwiesen sich im Hauptsacheverfahren als offensichtlich unzulässig, offensichtlich unbegründet oder offensichtlich begründet (LVerfG M-V, Beschl. v. 29.12.2004 - LVerfG 21/04 - Beschl. v. 18.10.2006 - LVerfG 19/06 - Beschl. v. 29.03.2010 - LVerfG 6/10 -).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2010 - LVerfG 5/10

    Erfolgloses Organstreitverfahren betreffend die im Landtag erfolgte Wahl des

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2012 - LVerfG 2/12
    Aus welchen eigenen ihr durch die Landesverfassung übertragenen Rechten die Antragstellerin zu 1. ihre Antragsbefugnis herleiten (offen gelassen in LVerfG, Beschl. v. 24.02.2011 - LVerfG 14/10 -, NordÖR 2011, 173) bzw. ob sie in Wahrnehmung einer Art "Bündelungsfunktion" die individuellen Rechte der einzelnen ihr angehörenden Abgeordneten geltend machen kann (offen gelassen in LVerfG, Beschl. v. 28.10.2010 - LVerfG 5/10 -, NordÖR 2010, 489, 491 f.), mag hier letztlich offen bleiben.
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2011 - LVerfG 14/10

    Fristbeginn beim Organstreitverfahren bezüglich Gewährung von Funktionszulagen

  • BVerfG, 27.10.2011 - 2 BvE 8/11

    Einstweilige Anordnung in Sachen "Euro-Rettungsschirm": Vorläufig keine

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 31.01.2013 - LVerfG 3/12

    Gesamtdeutsche Wahl

  • BVerfG, 29.09.1990 - 2 BvE 1/90
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 25.07.2013 - LVerfG 6/13

    Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer EA im Organstreitverfahren, mit dem

    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung kann grundsätzlich auch im Organstreit in Betracht kommen (LVerfG M-V, Beschl. v. 29.03.2012 - LVerfG 2/12 e.A. -).

    Dabei sind bei der Beurteilung der Frage, ob von einem schweren Nachteil auszugehen ist, die Erfolgsaussichten des Streites in der Hauptsache grundsätzlich nicht zu prüfen, es sei denn, die Anträge erwiesen sich im Hauptsacheverfahren als offensichtlich unzulässig, offensichtlich unbegründet oder offensichtlich begründet (LVerfG M-V, Beschl. v. 29.03.2012 - LVerfG 2/12 e.A. - Beschl. v. 29.03.2010 - LVerfG 6/10 - Beschl. v. 18.10.2006 - LVerfG 19/06 - Beschl. v. 29.12.2004 - LVerfG 21/04 -).

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 24.09.2015 - LVerfG 5/15

    Unzulässiger Antrag im Organstreitverfahren - Ablehnung eines Beweisantrags durch

    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung kann grundsätzlich auch im Organstreit in Betracht kommen (vgl. LVerfG M-V, Beschl. v. 25.07.2013 - LVerfG 6/13 e.A. - und Beschl. v. 29.03.2012 - LVerfG 2/12 e.A. -).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 31.01.2013 - LVerfG 3/12

    Beschluss Organstreitverfahren betreffend den Gesetzbeschluss des Landtages M-V

    5 Entscheidung in der Hauptsache einstweilen auszusetzen, hat das Gericht mit Beschluss vom 29. März 2012 zurückgewiesen (LVerfG 2/12 e. A.), weil bei einem - zugunsten der Antragsteller angenommenen - offenen Ausgang des Hauptsacheverfahrens die vorzunehmende Folgenabwägung zu Lasten der Antragsteller ausfalle.
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 17.05.2017 - LVerfG 2/17

    Antrag auf einstweilige Anordnung im Hinblick auf parlamentarische

    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung kann grundsätzlich auch im Organstreit in Betracht kommen (LVerfG M-V, Beschl. v. 27.08.2015 - LVerfG 4/15 e.A. -, v. 25.07.2013 - LVerfG 6/13 e.A. - und v. 29.03.2012 - LVerfG 2/12 e.A. -).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 29.09.2016 - LVerfG 5/16

    Beschluss Organstreitverfahren - Keine einstweilige Anordnung betr. erneute

    Grundsätzlich kann der Erlass einer einstweiligen Anordnung auch im Organstreit in Betracht kommen; allerdings gewinnt dabei wegen der Vielgestaltigkeit der Sachverhalte, die Gegenstand eines Organstreits sein können, die Betrachtung des jeweiligen Einzelfalls und insbesondere auch das Verhältnis von Antrag in der Hauptsache zu Begehren im Eilverfahren besondere Bedeutung (siehe etwa LVerfG M-V, Beschl. v. 24.09.2015 - LVerfG 5/15 e.A.: Beweiserhebung im Untersuchungsausschuss; Beschl. v. 27.08.2015 - LVerfG 4/15 e.A. -, NVwZ-RR 2015, 882: Ausübung der Selbstinformations- und Kontrollrechte von Abgeordneten; Beschl. v. 25.07.2013 - LVerfG 6/13 e.A.: Zahlung von Zulagen an bestimmte Fraktionsmitglieder in anderen Fraktionen; Beschl. v. 29.03.2012 - LVerfG 2/12 e.A.: Außervollzugsetzung einer Änderung des AbgG; Beschl. v. 29.03.2010 - LVerfG 6/10: Untersagung der Ernennung eines zum Vizepräsidenten des Landesrechnungshofs Gewählten).
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