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   LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 31.01.2013 - LVerfG 3/12   

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https://dejure.org/2013,46356
LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 31.01.2013 - LVerfG 3/12 (https://dejure.org/2013,46356)
LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 31.01.2013 - LVerfG 3/12 (https://dejure.org/2013,46356)
LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 31. Januar 2013 - LVerfG 3/12 (https://dejure.org/2013,46356)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mv-justiz.de PDF

    Beschluss Organstreitverfahren betreffend den Gesetzbeschluss des Landtages M-V vom 16.11.2011 zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (Zahlung von Zulagen an Parlamentarische Geschäftsführer)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 3/91

    Funktionszulagen

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 31.01.2013 - LVerfG 3/12
    Dies ergebe sich mit Bindungswirkung für den Landesgesetzgeber aus dem so genannten "Zweiten Diäten-Urteil" des Bundesverfassungsgerichtes vom 21. Juli 2000 (BVerfGE 102, 224), nach welchem Funktionszulagen außer für die Angehörigen des Parlamentspräsidiums nur noch für Fraktionsvorsitzende zulässig seien.

    Die Ausführungen der Antragsteller erschöpfen sich vielmehr statt dessen in einem Verweis auf das so genannte "Zweite Diäten-Urteil" des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfGE 102, 224 ff.) sowie einer pauschalen Wiedergabe seiner Begründung.

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 16.12.2004 - LVerfG 5/04

    Fraktionsmindeststärke für Gemeindevertretungen - Zulässigkeit eines Antrags

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 31.01.2013 - LVerfG 3/12
    Dazu gehört, dass tatsächliche Behauptungen substantiiert vorgetragen werden, die - ihre Richtigkeit unterstellt - eine Rechts- oder Pflichtverletzung oder eine unmittelbare Rechts- oder Pflichtengefährdung durch ein Verhalten des Antragsgegners jedenfalls möglich erscheinen lassen (LVerfG M-V, Urt. v. 16.12.2004 - LVerfG 5/04 -, LVerfGE 15, 327, 332; Urt. v. 14.12.2000 - LVerfG 4/99 -, LVerfGE 11, 306, 314).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2012 - LVerfG 13/11

    Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 31.01.2013 - LVerfG 3/12
    Nicht ausreichend ist dagegen die hier bei genauer Betrachtung allenfalls erfolgte Darlegung, dass die angegriffene Maßnahme in einer Gesamtbetrachtung ihrer typischen Auswirkungen auf die Rechtsträger diese beschwere oder dass und wie andere Rechtsträger als der Antragsteller zu 2) in dem geltend gemachten Recht verletzt sein können (vgl. LVerfG M-V, Urt. v. 20.12.2012 - LVerfG 13/11 -, S. 19 zur kommunalen Verfassungsbeschwerde).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2000 - LVerfG 4/99

    Fünf-Prozent-Klausel im Kommunalwahlrecht

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 31.01.2013 - LVerfG 3/12
    Dazu gehört, dass tatsächliche Behauptungen substantiiert vorgetragen werden, die - ihre Richtigkeit unterstellt - eine Rechts- oder Pflichtverletzung oder eine unmittelbare Rechts- oder Pflichtengefährdung durch ein Verhalten des Antragsgegners jedenfalls möglich erscheinen lassen (LVerfG M-V, Urt. v. 16.12.2004 - LVerfG 5/04 -, LVerfGE 15, 327, 332; Urt. v. 14.12.2000 - LVerfG 4/99 -, LVerfGE 11, 306, 314).
  • BVerfG, 03.07.2007 - 2 BvE 2/07

    Afghanistan-Einsatz

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 31.01.2013 - LVerfG 3/12
    Maßgeblich ist dabei, dass die Organklage der Abgrenzung von Kompetenzen von Verfassungsorganen oder ihren Teilen in einem Verfassungsrechtsverhältnis dient, nicht der davon losgelösten Kontrolle der objektiven Verfassungsmäßigkeit eines bestimmten Organhandelns (vgl. zur Bundesebene BVerfGE 118, 244, 257; 105, 151, 193; 68, 1, 69 ff.).
  • BVerfG, 22.03.1995 - 2 BvG 1/89

    EG-Fernsehrichtlinie

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 31.01.2013 - LVerfG 3/12
    Der Beitritt als solcher mag nicht der Frist des § 37 Abs. 3 LVerfGG unterliegen, wonach der Antrag binnen sechs Monaten, nachdem die beanstandete Maßnahme oder Unterlassung dem Antragsteller bekannt geworden ist, gestellt werden muss (vgl. offenbar differenzierend BVerfGE 92, 203, 229).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2010 - LVerfG 5/10

    Erfolgloses Organstreitverfahren betreffend die im Landtag erfolgte Wahl des

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 31.01.2013 - LVerfG 3/12
    Eine generelle Verfassungsaufsicht ist nicht Ziel des Organstreits (LVerfG M-V, Urt. v. 28.10.2010 - LVerfG 5/10 -, LVerfGE 21, 218, 228).
  • BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83

    Atomwaffenstationierung

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 31.01.2013 - LVerfG 3/12
    Maßgeblich ist dabei, dass die Organklage der Abgrenzung von Kompetenzen von Verfassungsorganen oder ihren Teilen in einem Verfassungsrechtsverhältnis dient, nicht der davon losgelösten Kontrolle der objektiven Verfassungsmäßigkeit eines bestimmten Organhandelns (vgl. zur Bundesebene BVerfGE 118, 244, 257; 105, 151, 193; 68, 1, 69 ff.).
  • BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83

    Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 31.01.2013 - LVerfG 3/12
    a) Die Antragstellerin zu 1) als Fraktion ist zur Geltendmachung von Rechten befugt, wenn diese ihr von Verfassungs wegen zugewiesen sind (vgl. BVerfGE 70, 324, 351).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2012 - LVerfG 2/12

    Beschluss Organstreitverfahren - Einstweilige Anordnung

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 31.01.2013 - LVerfG 3/12
    5 Entscheidung in der Hauptsache einstweilen auszusetzen, hat das Gericht mit Beschluss vom 29. März 2012 zurückgewiesen (LVerfG 2/12 e. A.), weil bei einem - zugunsten der Antragsteller angenommenen - offenen Ausgang des Hauptsacheverfahrens die vorzunehmende Folgenabwägung zu Lasten der Antragsteller ausfalle.
  • BVerfG, 29.09.1990 - 2 BvE 1/90

    Gesamtdeutsche Wahl

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