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   VerfGH Berlin, 23.02.1993 - VerfGH 43/92   

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https://dejure.org/1993,1475
VerfGH Berlin, 23.02.1993 - VerfGH 43/92 (https://dejure.org/1993,1475)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 23.02.1993 - VerfGH 43/92 (https://dejure.org/1993,1475)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 23. Februar 1993 - VerfGH 43/92 (https://dejure.org/1993,1475)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Leitsatz)

    VvB Art. 6 Abs. 1, 7, 16; VerfGHG §§ 49, 50, 51

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • LVerfGE 1, 68
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.02.1993 - VerfGH 43/92
    Eine gerichtliche Entscheidung verletzt diesen Grundsatz, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl, etwa BVerfGE 4, 1 = NJW 1954, 1153; BVerfGE 42, 64 = NJW 1976, 91; BVerfGE 62, 189 = NJW 1983, 809).
  • VerfGH Berlin, 12.01.1993 - VerfGH 55/92

    Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft trotz schwerer und unheilbarer Krankheit

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.02.1993 - VerfGH 43/92
    Wie der Verfassungsgerichtshof schon in seinen Beschlüssen vom 23. Dezember 1992 - VerfGH 38/92 - und vom 12. Januar 1993 - VerfGH 55/92 dargelegt hat, sind diese Grundrechte in den Grenzen der Art. 142, 31 GG, nämlich soweit sie in inhaltlicher Übereinstimmung mit den Grundrechten des Grundgesetzes stehen, auch dann von der rechtsprechenden Gewalt des Landes Berlin zu beachten, wenn Bundesrecht angewandt wird.
  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.02.1993 - VerfGH 43/92
    Eine gerichtliche Entscheidung verletzt diesen Grundsatz, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl, etwa BVerfGE 4, 1 = NJW 1954, 1153; BVerfGE 42, 64 = NJW 1976, 91; BVerfGE 62, 189 = NJW 1983, 809).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.02.1993 - VerfGH 43/92
    Eine gerichtliche Entscheidung verletzt diesen Grundsatz, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl, etwa BVerfGE 4, 1 = NJW 1954, 1153; BVerfGE 42, 64 = NJW 1976, 91; BVerfGE 62, 189 = NJW 1983, 809).
  • VerfGH Berlin, 23.12.1992 - VerfGH 38/92

    Zur Entscheidungskompetenz des VerfGH Berlin bei der Anwendung von

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.02.1993 - VerfGH 43/92
    Wie der Verfassungsgerichtshof schon in seinen Beschlüssen vom 23. Dezember 1992 - VerfGH 38/92 - und vom 12. Januar 1993 - VerfGH 55/92 dargelegt hat, sind diese Grundrechte in den Grenzen der Art. 142, 31 GG, nämlich soweit sie in inhaltlicher Übereinstimmung mit den Grundrechten des Grundgesetzes stehen, auch dann von der rechtsprechenden Gewalt des Landes Berlin zu beachten, wenn Bundesrecht angewandt wird.
  • BGH, 03.06.1987 - IVa ZR 292/85

    Rechtzeitigkeit der Einlegung eines Rechtsmittels per Telex; Beendigung der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.02.1993 - VerfGH 43/92
    Es entspricht gefestigter Praxis und wird insbesondere auch vom Bundesgerichtshof anerkannt -(BGHZ 101, 276 = NJW 1987, 2586; für die frühere Fassung bereits BGHZ 28, 244 = NJW 1959, 39), daß sich diese Vollmacht auch auf die Abwehr von Ansprüchen gegen den mitversicherten Fahrer des Kraftfahrzeugs erstreckt weil schon mit dem vom Halter abgeschlossenen Versicherungsvertrag eine entsprechende Obliegenheit mitversicherter Personen wirksam begründet wurde.
  • VerfGH Berlin, 17.02.1993 - VerfGH 53/92

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der Gewährung von Eilrechtsschutz gegen die

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.02.1993 - VerfGH 43/92
    Vielmehr liegt darin nach dem sachlichen Regelungsgehalt die umfassende Gleichheitsgarantie für alle Menschen mit demselben Umfang wie die Verbürgung in Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. Beschluß VerfGH 53/92 vom 17. Februar 1993; Schwan in: Pfennig/Neumann, VvB, Art. 6 Rdn. 5 ff.).
  • BGH, 23.10.1958 - II ZR 54/57

    Vertretung des Mitversicherten durch Kfz-Haftpflichtversicherer

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.02.1993 - VerfGH 43/92
    Es entspricht gefestigter Praxis und wird insbesondere auch vom Bundesgerichtshof anerkannt -(BGHZ 101, 276 = NJW 1987, 2586; für die frühere Fassung bereits BGHZ 28, 244 = NJW 1959, 39), daß sich diese Vollmacht auch auf die Abwehr von Ansprüchen gegen den mitversicherten Fahrer des Kraftfahrzeugs erstreckt weil schon mit dem vom Halter abgeschlossenen Versicherungsvertrag eine entsprechende Obliegenheit mitversicherter Personen wirksam begründet wurde.
  • VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93

    Zur Prüfungsbefugnis des VerfGH Berlin bzgl in Anwendung von Bundesrecht

    Er hat bereits früher entschieden, daß solche Individualrechte soweit sie inhaltlich mit den Grundrechten des Grundgesetzes übereinstimmen, sind auch dann von der rechtsprechenden Gewalt des Landes Berlin zu beachten, wenn diese Bundesrecht anwendet, und daß sich hieraus die Befugnis zur verfassungsgerichtlichen Überprüfung ergibt (vgl. z. B. Beschluß vom 23. Dezember 1992 - VerfGH 38/92 -, NJW 1993, 513; Beschluß vom 12. Januar 1993 - VerfGH 55/92 -, ebenda, 515; Beschluß vom 23. Februar 1993 - VerfGH 43/92 - Beschluß vom 8. September 1993, - VerfGH 54/93 - Beschluß vom 13. September 1993 - VerfGH 73/93 - siehe auch Beschluß vom 15. Juni 1993 - VerfGH 18/92 - , Schrifttum ist diese Rechtsprechung einerseits auf Zustimmung (s. etwa Bartlsperger, DVBl. 1993, 333, 348; Sachs, ZfP 1393, 121, 131 ff.), andererseits auf Ablehnung gestoßen (s. z. B. Löwer, SächsVBl. 1993.73, 77 f.; Starck, JZ 1993, 231, 232; Wilke, NJW 1993, 887, 888).
  • VerfGH Berlin, 22.09.2009 - VerfGH 170/07

    Verfassungsbeschwerde: Fachgerichtliche Auffassung zur Unwirksamkeit der

    Dabei ist die ursächliche Verknüpfung zwischen dem beanstandeten Verhalten des Hoheitsträgers und dem geltend gemachten Rechtsnachteil konkret und nachvollziehbar darzulegen (vgl. Beschlüsse vom 23. Februar 1993 - VerfGH 43/92 - LVerfGE 1, 68 , 7. September 1994 - VerfGH 69/94 - LVerfGE 2, 64 und 25. April 1996 - VerfGH 21/95 - LVerfGE 4, 46 ; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 20.08.2008 - VerfGH 204/04

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Berücksichtigung von

    Der Lebenssachverhalt, aus dem die vermeintliche Verletzung eines subjektiven Rechts hergeleitet wird, ist aus sich heraus verständlich wiederzugeben und die ursächliche Verknüpfung zwischen dem beanstandeten Verhalten des Hoheitsträgers und dem geltend gemachten Rechtsnachteil konkret und nachvollziehbar darzulegen (vgl. Beschlüsse vom 23. Februar 1993 - VerfGH 43/92 - LVerfGE 1, 68 , 7. September 1994 - VerfGH 69/94 - LVerfGE 2, 64 und 25. April 1996 - VerfGH 21/95 - LVerfGE 4, 46 ; st. Rspr.).

    Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, sich aus allgemein gehaltenen Verweisen gemeintes und relevantes Vorbringen selbst zusammen zu stellen (vgl. Beschlüsse vom 23. Februar 1993 - VerfGH 43/92 - LVerfGE 1, 68 und 25. April 1996 - VerfGH 21/95 - LVerfGE 4, 46 ; st. Rspr.).

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