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   VerfGH Berlin, 15.06.1993 - VerfGH 18/92   

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VerfGH Berlin, 15.06.1993 - VerfGH 18/92 (https://dejure.org/1993,499)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 15.06.1993 - VerfGH 18/92 (https://dejure.org/1993,499)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 15. Juni 1993 - VerfGH 18/92 (https://dejure.org/1993,499)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsgerichtliche Klagemöglichkeit gegen ein Urteil eines Gerichts der ehemaligen DDR; Subsidiarität einer Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf § 33a Strafprozessordnung (StPO); Einfachgesetzliche Ausprägungen und mögliche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsgerichtliche Klagemöglichkeit gegen ein Urteil eines Gerichts der ehemaligen DDR; Subsidiarität einer Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf § 33a Strafprozessordnung (StPO); Einfachgesetzliche Ausprägungen und mögliche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Leitsatz)

    VvB Art. 62; GG Art. 103 Abs. 1; VerfGHG § 49 Abs. 1 und 2 Satz 1; StPO § 147

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 441 (Ls.)
  • JR 1993, 519
  • JR 1994, 436
  • LVerfGE 1, 81
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (32)

  • BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.06.1993 - VerfGH 18/92
    Für ein rechtsstaatliches Gerichtsverfahren und damit für eine Ausübung der Rechtspflege nach Maßgabe von Artikel 62 VvB ist aber das rechtliche Gehör konstituierend und grundsätzlich unabdingbar - vom Bundesverfassungsgericht als "das prozessuale Urrecht des Menschen " bezeichnet (vgl. BVerfGE 55, 1 )-.

    Mit der Gewährleistung des rechtlichen Gehörs in Artikel 62 VvB entspricht die Verfassung von Berlin im übrigen neben dem Rechtsstaatsprinzip dem Grundrecht auf Unantastbarkeit der Würde des Menschen, das seinerseits, wie der Verfassungsgerichtshof im Beschluß vom 12. Januar 1993 - VerfGH 55.92 - (NJW 1993, S. 515) dargelegt hat, von der Verfassung von Berlin verbürgt wird (zu den Grundlagen des rechtlichen Gehörs im Rechtsstaatsprinzip und in der Gewährleistung der Menschenwürde vgl. BVerfGE 9, 89 ; 55, 1 ; vgl. auch Rüping, Bonner Kommentar, Artikel 103 Abs. 1 Rdnr. 1 ff., 12).

    Dort wird Art. 103 Abs. 1 GG u.a. als ein "prozessuales Urrecht" bezeichnet, auch als "objektiv-rechtliches Verfassungsprinzip" (so jeweils BVerfGE 55, 1, 6 und E 70, 180, 188), doch geht es jeweils um die Auslegung des Art. 103 Abs. 1 GG bzw. seine Auswirkungen auf das einfache Gesetzesrecht.

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.06.1993 - VerfGH 18/92
    Gewiß ist der Zusammenhang zwischen der Qualität gerichtlichen Rechtsschutzes, insbesondere "der aktiven Teilnahme des Bürgers an den ihm zukommenden Rechtsschutz", und dem Grundsatz, "daß über die Rechte des einzelnen nicht kurzerhand von Obrigkeits wegen verfügt werden darf" (BVerfGE 38, 105, 114), offensichtlich (s. etwa auch Badura, JZ 1964, 337, 342).

    Dementsprechend hat auch das Bundesverfassungsgericht die "Waffengleichheit" als Ausprägung der Rechtsstaatlichkeit und des allgemeinen Gleichheitssatzes angesehen, wenn auch im Zivilprozeß mit Einschränkungen (BVerfGE 52, 131/156 und die noch weitergehende abweichende Meinung der Minderheit BVerfGE 52, 131/143 ff; BVerfGE 38, 105/111, - damals noch aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip hergeleitet; BVerfGE 55, 72/94; BVerfGE 69, 126/140; BVerfGE 74, 78/92; Beschluß vom 27. Oktober 1988 NJW 1989, S. 3271; Beschluß vom 15. Dezember 1988 - 1 BvR 750/88 - Beschluß vom 19. Dezember 1988 - 1 BvR 1492/88 - vgl. ferner Dürig in Maunz-Dürig u.a. , Kommentar zum Grundgesetz, Art. 3 Abs. 1 Rdnr. 50).

  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.06.1993 - VerfGH 18/92
    Das Rechtsstaatsprinzip, zu dem sich die Verfassung von Berlin sinngemäß schon im Vorspruch sowie nach ihrer Gesamtkonzeption bekennt (vgl. Pfennig in Pfennig/Neumann, Verfassung von Berlin, 2. Aufl., 1987, Rdnr. 1 zum Vorspruch; zur Herleitung des Rechtsstaatsprinzips auf der Ebene des Grundgesetzes vgl. BVerfGE 2, 380 ; 52, 131 ), ist kein mit der Verfassungsbeschwerde unmittelbar rügefähiges individuelles Recht (ebenso die ständige Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zum in der Verfassung des Freistaates Bayern enthaltenen Rechtsstaatsprinzips, vgl. z.B. Entscheidung vom 23. November 1980, BayVerfGH 43, 170 ), sondern entfaltet Rechtsansprüche des einzelnen nur im Zusammenhang mit anderen subjektiven Rechten.

    Dementsprechend hat auch das Bundesverfassungsgericht die "Waffengleichheit" als Ausprägung der Rechtsstaatlichkeit und des allgemeinen Gleichheitssatzes angesehen, wenn auch im Zivilprozeß mit Einschränkungen (BVerfGE 52, 131/156 und die noch weitergehende abweichende Meinung der Minderheit BVerfGE 52, 131/143 ff; BVerfGE 38, 105/111, - damals noch aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip hergeleitet; BVerfGE 55, 72/94; BVerfGE 69, 126/140; BVerfGE 74, 78/92; Beschluß vom 27. Oktober 1988 NJW 1989, S. 3271; Beschluß vom 15. Dezember 1988 - 1 BvR 750/88 - Beschluß vom 19. Dezember 1988 - 1 BvR 1492/88 - vgl. ferner Dürig in Maunz-Dürig u.a. , Kommentar zum Grundgesetz, Art. 3 Abs. 1 Rdnr. 50).

  • BVerfG, 13.02.1958 - 1 BvR 56/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im strafrechtlichen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.06.1993 - VerfGH 18/92
    b) Das Grundrecht auf rechtliches Gehör vor Gericht verlangt, daß einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen Stellung zu nehmen den Beteiligten Gelegenheit gegeben war (vgl. zu Art. 103 Abs. 1 GG: BVerfGE 7, 275 ); 18, 339 ; 19, 32 ; 55, 95 .

    Dabei ist dieses Recht als solches von der Ausgestaltung des Verfahrens durch die verschiedenen Verfahrensordnungen unabhängig, gilt also auch in Verfahren mit Untersuchungsgrundsatz (BVerfGE 7, 53 ; 7, 275 ), während seine nähere Ausgestaltung den einzelnen Verfahrensordnungen überlassen ist (BVerfGE 9, 89 ).

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.06.1993 - VerfGH 18/92
    Mit der Gewährleistung des rechtlichen Gehörs in Artikel 62 VvB entspricht die Verfassung von Berlin im übrigen neben dem Rechtsstaatsprinzip dem Grundrecht auf Unantastbarkeit der Würde des Menschen, das seinerseits, wie der Verfassungsgerichtshof im Beschluß vom 12. Januar 1993 - VerfGH 55.92 - (NJW 1993, S. 515) dargelegt hat, von der Verfassung von Berlin verbürgt wird (zu den Grundlagen des rechtlichen Gehörs im Rechtsstaatsprinzip und in der Gewährleistung der Menschenwürde vgl. BVerfGE 9, 89 ; 55, 1 ; vgl. auch Rüping, Bonner Kommentar, Artikel 103 Abs. 1 Rdnr. 1 ff., 12).

    Dabei ist dieses Recht als solches von der Ausgestaltung des Verfahrens durch die verschiedenen Verfahrensordnungen unabhängig, gilt also auch in Verfahren mit Untersuchungsgrundsatz (BVerfGE 7, 53 ; 7, 275 ), während seine nähere Ausgestaltung den einzelnen Verfahrensordnungen überlassen ist (BVerfGE 9, 89 ).

  • VerfGH Berlin, 23.02.1993 - VerfGH 43/92

    Überprüfung einer Entscheidung im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren am

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.06.1993 - VerfGH 18/92
    Die genannte Bestimmung trifft - wie der Verfassungsgerichtshof bereits mehrfach entschieden hat (vgl. z.B. den Beschluß vom 23. Februar 1993 - VerfGH 43/92 -, Umdruck S. 5 f.) - eine dem Art. 3 Abs. 1 GG vergleichbare Aussage, wobei hier dahinstehen kann, ob beide Grundrechte gänzlich identisch sind.
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.06.1993 - VerfGH 18/92
    Der Menschenwürdeschutz ist konstituierendes Element moderner deutscher Staatlichkeit (s. dazu Häberle, in : Isensee/Kirchhof, Hrsg., Handbuch des Staatsrechts, Bd. 1, 1987, 6 29 Rdn. 57), Einzelgrundrechte tragen zu ihrer Ausgestaltung bei (s. zur herausragenden Stellung des Menschenwürdeschutzes gegenüber allen anderen Grundrechten ferner etwa BVerfGE 45, 187, 227; Starck, JZ 1981, 457; Kunig, in: v. Münch/Kunig, aaO., Art. 1 Rdn. 4 bis 6).
  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.06.1993 - VerfGH 18/92
    Das rührt auch daher, daß der allgemeine Gleichheitssatz einerseits als Verbot willkürlicher Differenzierung, andererseits und darüber hinaus als ein Anspruch gegenüber allen staatlichen Gewalten auf an materieller Gerechtigkeit orientiertes Handeln verstanden wird (vgl. nur BVerfGE 42, 64, 73; s. auch BayVerfGH, NJW 1985, 1096).
  • BVerfG, 27.10.1988 - 1 BvR 1340/88

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung von Prozesskostenhilfe für das

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.06.1993 - VerfGH 18/92
    Dementsprechend hat auch das Bundesverfassungsgericht die "Waffengleichheit" als Ausprägung der Rechtsstaatlichkeit und des allgemeinen Gleichheitssatzes angesehen, wenn auch im Zivilprozeß mit Einschränkungen (BVerfGE 52, 131/156 und die noch weitergehende abweichende Meinung der Minderheit BVerfGE 52, 131/143 ff; BVerfGE 38, 105/111, - damals noch aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip hergeleitet; BVerfGE 55, 72/94; BVerfGE 69, 126/140; BVerfGE 74, 78/92; Beschluß vom 27. Oktober 1988 NJW 1989, S. 3271; Beschluß vom 15. Dezember 1988 - 1 BvR 750/88 - Beschluß vom 19. Dezember 1988 - 1 BvR 1492/88 - vgl. ferner Dürig in Maunz-Dürig u.a. , Kommentar zum Grundgesetz, Art. 3 Abs. 1 Rdnr. 50).
  • OLG Zweibrücken, 08.10.1976 - Ws 186/76
    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.06.1993 - VerfGH 18/92
    Unter diesem Blickwinkel verstößt die Nichtinformation des Beschwerdeführers - sei es durch Überlassung von Kopien wesentlicher Teile der Akten , sei es durch Stellung eines Rechtsanwalts entsprechend § 140 Abs. 2 StPO oder § 364a StPO (vgl. Amelung u.a., Rehabilitierung und Kassation, 1991, S. 179 ff.), sei es durch Gewährung direkter Akteneinsicht im Hinblick darauf, daß es sich nicht um Ermittlungsakten aus einem aktuellen rechtsstaatlichen Ermittlungsverfahren, sondern um ein von DDR-Behörden geführtes, längst abgeschlossenes Verfahren handelt, so daß das Schutzgut der Unversehrtheit der Akten und Beweismittel (vgl. OLG Zweibrücken, NJW 1977, S. 1699 zur Akteneinsicht im Beisein eines Verteidigers) dadurch relativiert wird - gegen das verfassungsrechtliche Gebot des rechtlichen Gehörs aus Artikel 103 Abs. 1 GG und - für den Verfassungsgerichtshof maßgeblich - aus Artikel 62 VvB.
  • BVerfG, 19.12.1988 - 1 BvR 1492/88

    Versagung von Beratungshilfe für das Asylverwaltungsverfahren

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 99/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung von Vorbringen

  • BVerfG, 03.12.1986 - 1 BvR 872/82

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenerstattungsregelung in § 77 Satz 1 GWB

  • VerfGH Berlin, 19.10.1992 - VerfGH 24/92

    Parteifähigkeit juristischer Personen und nicht rechtsfähiger Gebilde -

  • BVerfG, 15.12.1988 - 1 BvR 750/88
  • KG, 28.12.1992 - 4 Ws 217/92

    Erich Honecker

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BVerfG, 18.06.1957 - 1 BvR 41/57

    Anspruch auf rechtliches Gehör in Verfahren mit Untersuchungsgrundsatz

  • BVerfG, 09.03.1965 - 2 BvR 176/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

  • VerfGH Berlin, 12.01.1993 - VerfGH 55/92

    Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft trotz schwerer und unheilbarer Krankheit

  • BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51

    Haftentschädigung

  • BVerfG, 10.05.1972 - 2 BvR 644/71

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

  • BVerfG, 04.08.1992 - 2 BvR 1129/92

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde und Rechtswegerschöpfung im weiteren

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 566/76

    Verletzung des Anspruchs auf rechtsliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

  • VerfGH Berlin, 23.12.1992 - VerfGH 38/92

    Zur Entscheidungskompetenz des VerfGH Berlin bei der Anwendung von

  • BVerfG, 11.06.1963 - 2 BvR 394/62

    Bestimmtheit der Verurteilungsgrundlage bei verfassungsrechtlich zweifelhafter

  • BVerfG, 30.05.1967 - 2 BvR 380/65

    Verfassungswidrigkeit des Niedersächsischen Heilberufekammergesetzes

  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

  • BVerfG, 20.06.1978 - 1 BvR 1029/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichtbeachtung eines

  • BVerfG, 27.02.1980 - 1 BvR 277/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

  • VerfGH Bayern, 23.11.1990 - 116-VI-89
  • BVerfG, 05.04.1960 - 1 BvR 312/53

    Friedensgericht des ehemaligen Württemberg-Baden und Anspruch auf den

  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    c) Der Berliner Verfassungsgerichtshof sieht sich durch Art. 31 GG nicht gehindert, die Anwendung von Bundesrecht durch die Landesgerichte am Maßstab der mit Bundesverfassungsrecht inhaltsgleichen Gewährleistungen der Landesverfassung zu überprüfen (BerlVerfGH, NJW 1993, S. 513 ; S. 515 ; 1994, S. 436 ; 1995, S. 1344 ff.; JR 1993, S. 519 ff.; 1994, S. 300; 1995, S. 497 ff.; DVBl 1994, S. 1189 ff.).
  • VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93

    Zur Prüfungsbefugnis des VerfGH Berlin bzgl in Anwendung von Bundesrecht

    Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, soweit der Beschwerdeführer eine Verletzung seines namentlich durch Art; 62 VvB gewährleisteten Rechts auf rechtliches Gehör (vgl. dazu Beschluß vom 15. Juni 1993 - VerfGH 18/92 -) durch Landgericht und Kammergericht rügt.

    Er hat bereits früher entschieden, daß solche Individualrechte soweit sie inhaltlich mit den Grundrechten des Grundgesetzes übereinstimmen, sind auch dann von der rechtsprechenden Gewalt des Landes Berlin zu beachten, wenn diese Bundesrecht anwendet, und daß sich hieraus die Befugnis zur verfassungsgerichtlichen Überprüfung ergibt (vgl. z. B. Beschluß vom 23. Dezember 1992 - VerfGH 38/92 -, NJW 1993, 513; Beschluß vom 12. Januar 1993 - VerfGH 55/92 -, ebenda, 515; Beschluß vom 23. Februar 1993 - VerfGH 43/92 - Beschluß vom 8. September 1993, - VerfGH 54/93 - Beschluß vom 13. September 1993 - VerfGH 73/93 - siehe auch Beschluß vom 15. Juni 1993 - VerfGH 18/92 - , Schrifttum ist diese Rechtsprechung einerseits auf Zustimmung (s. etwa Bartlsperger, DVBl. 1993, 333, 348; Sachs, ZfP 1393, 121, 131 ff.), andererseits auf Ablehnung gestoßen (s. z. B. Löwer, SächsVBl. 1993.73, 77 f.; Starck, JZ 1993, 231, 232; Wilke, NJW 1993, 887, 888).

  • VerfGH Berlin, 21.10.1999 - VerfGH 42/99

    Die Gewährleistung der staatlichen Einflussnahme bei der Privatisierung

    Das Rechtsstaatsprinzip, zu dem sich die Verfassung von Berlin im Vorspruch sowie nach ihrer Gesamtkonzeption bekennt (Beschluß vom 15. Juni 1993 - VerfGH 18/92 - LVerfGE 1, 81 ), enthält als einen wesentlichen Bestandteil das Gebot hinreichender Bestimmtheit gesetzlicher Regelungen.
  • VerfGH Berlin, 06.10.2009 - VerfGH 63/08

    Keine umfassende Vorabkontrolle von Volksbegehren nach Berliner Landesrecht

    (2) Auch das Rechtsstaatsprinzip, zu dem sich die Verfassung von Berlin sinngemäß im Vorspruch und nach ihrer Gesamtkonzeption bekennt (Beschluss vom 15. Juni 1993 - VerfGH 18/92 - LVerfGE 1, 81 ; st. Rspr.), fordert keine unbeschränkte Vorabkontrolle.
  • VerfGH Berlin, 16.11.1995 - VerfGH 48/94

    Aufhebung eines Beschlusses im Bußgeldverfahren wegen Verletzung des Rechts auf

    Dieses Grundrecht, das für eine Ausübung der Rechtspflege konstituierend und grundsätzlich unabdingbar ist (Beschluß vom 15. Juni 1993 - NJW 1994, 441 (L) = JR 1993, 519), wird von Art. 62 der Verfassung von Berlin in der bis zum 23. November 1995 gültig gewesenen Fassung (VvB aF), der bestimmt, daß die Rechtspflege des Landes Berlin im Geiste der Verfassung und des sozialen Verständnisses auszuüben ist, mitgewährleistet (Beschluß vom 15. Juni 1993, aaO), und zwar inhaltsgleich mit Art. 103 Abs. 1 GG.
  • VerfGH Berlin, 25.04.1996 - VerfGH 21/95

    Mangels Behauptung der Verletzung eines Landesgrundrechts unzulässige

    Zwar wird das Grundrecht auf rechtliches Gehör auch in der für die Beurteilung des vorliegenden Falles noch maßgebenden Fassung der Verfassung von Berlin vom 1. September 1950 (VoBl. S. 433), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Juni 1995 (GVBl. S. 339), gewährleistet; es ist mit dem in Art. 103 Abs. 1 GG verbürgten Grundrecht inhaltsgleich (vgl. Beschluß vom 15. Juni 1993 - VerfGH 18/92 - JR 1993, 519).

    Zu Unrecht hält die Mehrheit jedoch diese "Vermutung" für "widerlegt, wenn der Vortrag des Beschwerdeführers ausdrücklich einzig auf die Verletzung einer Bestimmung des Grundgesetzes abstellt." Abgesehen davon, daß die Beschwerdeführerin im vorliegenden Fall mehrfach ausdrücklich von ihrem "Recht auf rechtliches Gehör" spricht, ist gerade wegen der Identität des geschützten Rechts - hier des Rechts auf rechtliches Gehör in Artikel 103 Abs. 1 GG einerseits und Artikel 62 VvB a.F. andererseits (vgl. Beschluß vom 15. Juni 1993 - VerfGH 18.92 - JR 1993, 519) - der Vorwurf der Angabe eines falschen Prüfungsmaßstabes nicht haltbar.

  • VerfGH Berlin, 11.01.1995 - VerfGH 81/94

    Amtsgerichtliche Entscheidung zur Bemessung des Schadensersatzes wegen

    Denn für ein rechtsstaatliches Gerichtsverfahren und damit für eine Ausübung der Rechtspflege nach Maßgabe von Art. 62 VvB ist das rechtliche Gehör konstituierend und grundsätzlich unabdingbar (siehe Beschluß vom 15. Juni 1993 - VerfGH 18/92- JR 1993, 519).

    & LVerfGE 1, 81.

  • VerfGH Berlin, 17.06.1996 - VerfGH 4/96

    Ablehnung einer vorläufigen ausländerrechtlichen Duldung nach AuslG § 55 Abs 2:

    Der Beschwerdeführer wendet sich gegen den Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 8. November 1995; durch Art. 62 der im Zeitpunkt dieser Entscheidung noch maßgebenden Verfassung von Berlin vom 1. September 1950 (V0Bl. I S. 433), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Juni 1995 (GVBl. S. 339), wird der Anspruch auf rechtliches Gehör (mit)gewährleistet, der mit dem durch Art. 103 Abs. 1 GG verbürgten Grundrecht inhaltsgleich ist (vgl. dazu u.a. Beschluß vom 15. Juni 1993 - VerfGH 18/92 - JR 1993, 519).

    Dazu hätte - wenn er denn eine Prüfung am Maßstab der Verfassung von Berlin begehrt hätte - insbesondere auch deshalb Anlaß bestanden, weil die hier noch maßgebende Verfassung von Berlin vom 1. September 1950 (V0Bl. I S. 433), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Juni 1995 (GVBl. S. 393), den Anspruch auf rechtliches Gehör nicht ausdrücklich anspricht, sondern der Verfassungsgerichtshof ein derartiges Grundrecht in seinem Beschluß vom 15. Juni 1993 (VerfGH 18/92 - JR 1993, 519 ) erst durch Auslegung des Art. 62 VvB "ermittelt" hat.

  • VerfGH Berlin, 25.03.1999 - VerfGH 35/97

    Verfassungsmäßigkeit der Unterschutzstellung von Denkmalen kraft Gesetzes nach

    a) Mit der Verwendung der in § 2 Abs. 2 DSchG Bln 1995 genannten unbestimmten Rechtsbegriffe (geschichtliche, künstlerische, wissenschaftliche oder städtebauliche Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit) bei gleichzeitiger Unterschutzstellung von Denkmalen kraft Gesetzes hat der Gesetzgeber nicht gegen das im Rechtsstaatsprinzip, zu dem sich die Verfassung von Berlin sinngemäß im Vorspruch und nach ihrer Gesamtkonzeption bekennt (Beschlüsse vom 15. Juni 1993 - VerfGH 18/92 - LVerfGE 1, 81 und vom 12. Juli 1994 VerfGH 94/93 - LVerfGE 2, 19 ), verankerte Gebot hinreichender Bestimmtheit von Gesetzen verstoßen.
  • VerfGH Berlin, 17.03.1994 - VerfGH 121/93

    Aufhebung eines Beschlusses im Bußgeldverfahren wegen Verletzung des Rechts auf

    Der Rechtsweg ist im übrigen auch unter Berücksichtigung der unter anderem durch § 33 a StPO eröffneten Möglichkeit, sich bei einem unanfechtbaren Beschluß nachträglich das rechtliche Gehör zu verschaffen, erschöpft (vgl. insoweit VerfGH, Beschluß vom 15. Juni 1993, JR 1993, 519 und vom 2. Dezember 1993, VerfGH 89/93, NJW 1994, S. 436).

    Das als verletzt geregte Grundrecht auf rechtliches Gehör ist, wie der Verfassungsgerichtshof bereits entschieden hat (vgl Beschl vom 15. Juni 1993 - VerfGH 18/92 = JR 1993, 519 und vom 11. August 1993 - VerfGH 58/93), auch durch die Verfassung von Berlin, namentlich durch Art. 62 VvB, gewährleistet.

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.05.1997 - LVG 1/96

    Begriff der Opposition im Sinne des Art. 48 Abs. 1 Verfassung Sachsen-Anhalt

  • VerfGH Berlin, 27.06.2006 - VerfGH 167/01

    Keine Verletzung der Meinungsfreiheit, des Willkürverbots und des Anspruchs auf

  • VerfGH Berlin, 12.12.1996 - VerfGH 38/96

    Keine Verletzung des Willkürverbots und des rechtlichen Gehörs durch

  • VerfGH Berlin, 21.03.2014 - VerfGH 41/12

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der nach dem 22. September 1999 gegründeten

  • VerfG Brandenburg, 28.09.2006 - VfGBbg 17/06

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und des

  • VerfGH Berlin, 06.02.1998 - VerfGH 80/96

    Herabsetzung der Altersgrenze für Prüfingenieure für Baustatik auf 65 Jahre

  • VerfGH Berlin, 03.05.2001 - VerfGH 39/00

    Keine Verletzung der Eigentumsfreiheit und des Rechts auf Gehör durch

  • VerfGH Berlin, 27.01.1999 - VerfGH 66/98

    Mangels Parteifähigkeit der Studentenschaft unzulässige Verfassungsbeschwerde des

  • VerfGH Berlin, 08.02.1995 - VerfGH 104/94

    Keine Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von

  • VerfGH Berlin, 19.06.2020 - VerfGH 185/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen weiteren Meldedatenabgleich gem. § 14 Abs.

  • VerfGH Berlin, 02.04.2004 - VerfGH 163/01

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen rein verwaltungsintern wirkende

  • VerfG Brandenburg, 16.05.2002 - VfGBbg 46/02

    Zurückweisung eines mit urlaubsbedingter Abwesenheit begründeten

  • VerfGH Berlin, 21.03.2003 - VerfGH 24/01

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch Nichtbeachtung der

  • VerfGH Berlin, 15.11.2001 - VerfGH 95/00

    Verfassungsmäßigkeit der Ausgleichsabgabe für Anwaltspraxisräume bei erteilter

  • VerfGH Berlin, 08.09.1993 - VerfGH 59/93

    Verfassungsrechtlich unbedenkliche Berichtigung eines fehlerhaft geschriebenen

  • VerfGH Berlin, 19.06.2020 - VerfGH 25/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen weiteren Meldedatenabgleich gem. § 14 Abs.

  • VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 146/05

    Teils wegen nicht genügender Substantiierung und fehlender Rechtswegerschöpfung

  • VerfGH Berlin, 18.07.2006 - VerfGH 43/03

    Unsubstantiierte Verfassungsbeschwerde: Fehlende Rechtswegerschöpfung wegen

  • VerfGH Berlin, 21.09.1995 - VerfGH 46/95

    Mangels Beschwerdebefugnis unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

  • VerfGH Berlin, 25.04.1996 - VerfGH 69/95

    Keine Verletzung des Willkürverbots und des rechtlichen Gehörs durch

  • VerfGH Berlin, 21.11.1995 - VerfGH 32/95

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs durch Verwerfung einer Beschwerde im

  • VerfGH Berlin, 21.06.1995 - VerfGH 73/94

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch verfahrensfehlerhafte Anwendung der

  • AG Mannheim, 11.07.2008 - 3 C 154/08

    Persönlichkeitsrechtsverletzende Presseberichterstattung: Veröffentlichung

  • VerfGH Berlin, 25.09.1996 - VerfGH 26/95

    Verurteilung zu einer Geldbuße wegen Zuwiderhandlung gegen die

  • VerfGH Berlin, 21.09.1995 - VerfGH 36/95

    Aufhebung eines zivilgerichtlichen Urteils wegen Verletzung des Rechts auf

  • VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 166/01
  • VerfGH Berlin, 16.12.1993 - VerfGH 51/93

    Keine Verletzung von Verf BE Art 62 durch Versagung der Akteneinsicht im

  • VerfGH Berlin, 22.05.2007 - VerfGH 56/03

    Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung durch Nichteinlegung der Anhörungsrüge gem §

  • VerfGH Berlin, 20.02.2003 - VerfGH 20/00
  • VerfGH Berlin, 08.06.1994 - VerfGH 72/93

    Verwaltungsgerichtliche Entscheidungen im Eilrechtsschutz zur Neueinteilung der

  • VerfGH Berlin, 06.07.2005 - VerfGH 110/99
  • VerfGH Berlin, 24.01.1996 - VerfGH 48/95

    Keine Verletzung des Rechts auf Wohnraum, des Willkürverbots und des

  • VerfGH Berlin, 12.10.1994 - VerfGH 53/94

    Abweisung einer Kündigungsschutzklage einer Lehrerin aufgrund Falschbeantwortung

  • VerfGH Berlin, 10.11.1993 - VerfGH 88/93

    Zu der aus Verf BE Art 62 für die Gerichte erwachsenden Verpflichtung, den

  • VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 36/00
  • VerfGH Berlin, 13.09.1993 - VerfGH 73/93

    Verf BE Art 1 Abs 3 bewirkt keine landesrechtliche Verbürgung sämtlicher im GG

  • VerfGH Berlin, 13.10.1993 - VerfGH 43/93

    Zur Substantiierung von Verfassungsbeschwerden

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