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   VerfGH Berlin, 21.03.2003 - VerfGH 112/02   

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VerfGH Berlin, 21.03.2003 - VerfGH 112/02 (https://dejure.org/2003,13548)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 21.03.2003 - VerfGH 112/02 (https://dejure.org/2003,13548)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 21. März 2003 - VerfGH 112/02 (https://dejure.org/2003,13548)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Zur Verfassungsmäßigkeit des sog. genetischen Fingerabdrucks

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • LVerfGE 14, 74
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.03.2003 - VerfGH 112/02
    (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 103, 21 ).

    Die Regelung des § 2 DNA-IFG i.V.m. § 81 g StPO ist formell verfassungsgemäß, da sie zum Zweck der Sicherung der Beweisführung in künftigen Strafverfahren vom Bundesgesetzgeber auf Grund seiner konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit für das gerichtliche Verfahren in Strafsachen gemäß § 74 Abs. 1 Nr. 1 GG erlassen wurde (BVerfGE 103, 21 ).

    Durch die Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters anhand des Probenmaterials, des sog. nicht-codierenden Anteils der DNA, das gemäß § 81 g Abs. 2 StPO anschließend zu vernichten ist, werden nämlich Rückschlüsse auf persönlichkeitsrelevante Merkmale wie Erbanlagen, Charaktereigenschaften oder Krankheiten des Betroffenen, also ein Persönlichkeitsprofil, nicht ermöglicht (BVerfGE 103, 21 ; BTDrucks 13/10791, S. 5).

    Die in § 81 g Abs. 2 StPO enthaltene strenge Zweckbindung und das Gebot der Vernichtung des gesamten entnommenen Zellmaterials verhindert einen Mißbrauch (BVerfGE 103, 21 ).

    Dem für Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung geltenden verfassungsrechtlichen Erfordernis einer zureichenden Sachaufklärung und tragfähigen Entscheidungsbegründung (vgl. BVerfGE 103, 21 ) wurde hinreichend Rechnung getragen.

    Zwar entbindet das Vorliegen eines Regelbeispiels nicht von einer einzelfallbezogenen Prüfung der Erheblichkeit der Straftat, wenn es etwa im Hinblick auf verhängte milde Strafen Hinweise aus den zugrunde liegenden Strafverfahren gibt, daß eine Ausnahme von der Regel in Betracht kommt (BVerfGE 103, 21 ; BVerfG, Beschluß vom 15. März 2001 - 2 BvR 1841/00 u.a. - NJW 2001, 2320 ).

    Hierfür reicht die bloße Bezugnahme auf den Gesetzeswortlaut ebensowenig aus wie die alleinige Bezugnahme auf Kriminalstatistiken bzw. die Tatsache, daß die Feststellung und Speicherung des DNA-Identifizierungsmusters gegebenenfalls auch als Entlastungsbeweis wirken könnte (BVerfGE 103, 21 ; BVerfG a.a.O. NJW 2001, 2320 ).

    Die Prognose der Gefahr der Wiederholung muß aber auf schlüssigen, verwertbaren und in der Entscheidung nachvollziehbar dokumentierten Tatsachen beruhen und auf dieser Grundlage die richterliche Annahme der Wahrscheinlichkeit künftiger Straftaten von erheblicher Bedeutung belegen, für die das DNA-Identifizierungsmuster einen Aufklärungsansatz durch einen (künftigen) Spurenvergleich bieten kann (BVerfGE 103, 21 ).

    Die Annahme einer Wiederholungsgefahr kann deshalb im Einzelfall auch dann gerechtfertigt sein, wenn zuvor eine Straf(rest) aussetzung zur Bewährung erfolgt war (BVerfGE 103, 21 ).

    Bei Sexualstraftaten handelt es sich hingegen regelmäßig um Taten, die Spuren entstehen lassen (vgl. BVerfGE 103, 21 ) und für deren Aufklärung die DNA-Feststellung geeignet und erforderlich ist.

  • BVerfG, 02.08.1996 - 2 BvR 1511/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Beschuldigten gegen Anordnung der Entnahme

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.03.2003 - VerfGH 112/02
    Denn ein dem amtsgerichtlichen Beschluß anhaftender Mangel wäre insoweit jedenfalls dadurch geheilt, daß das Landgericht die Beschwerde mit einer eingehenden Begründung verworfen hat, die verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfG, Beschluß vom 2. August 1996 - 2 BvR 1511/96 - NJW 1996, 3071 ).

    - 2 BvR 1511/96 - NJW 1996, 3071 ).

  • BVerfG, 15.03.2001 - 2 BvR 1841/00

    Weitere Entscheidungen zum "genetischen Fingerabdruck"

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.03.2003 - VerfGH 112/02
    Zwar entbindet das Vorliegen eines Regelbeispiels nicht von einer einzelfallbezogenen Prüfung der Erheblichkeit der Straftat, wenn es etwa im Hinblick auf verhängte milde Strafen Hinweise aus den zugrunde liegenden Strafverfahren gibt, daß eine Ausnahme von der Regel in Betracht kommt (BVerfGE 103, 21 ; BVerfG, Beschluß vom 15. März 2001 - 2 BvR 1841/00 u.a. - NJW 2001, 2320 ).

    Hierfür reicht die bloße Bezugnahme auf den Gesetzeswortlaut ebensowenig aus wie die alleinige Bezugnahme auf Kriminalstatistiken bzw. die Tatsache, daß die Feststellung und Speicherung des DNA-Identifizierungsmusters gegebenenfalls auch als Entlastungsbeweis wirken könnte (BVerfGE 103, 21 ; BVerfG a.a.O. NJW 2001, 2320 ).

  • LG Göttingen, 14.07.1999 - 1 Qs 121/99
    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.03.2003 - VerfGH 112/02
    Schließlich kann eine falsche Prognose im Zusammenhang mit einer dem Verurteilten günstigen Aussetzungsentscheidung notfalls korrigiert werden, während unterbliebene Maßnahmen nach dem DNA-IFG praktisch kaum nachgeholt werden können, so daß ein DNA-Identifizierungsmuster gegebenenfalls unabänderlich fehlt, welches die Aufklärung einer schwerwiegenden Straftat eventuell möglich gemacht hätte (vgl. LG Göttingen, Beschluß vom 14. Juli 1999 - 1 Qs 121/99 - NJW 2000, 751; OLG Karlsruhe, Beschluß vom 27. März 2001 - 3 Ws 17/01 - StraFo 2001, 308 ; Markwardt/Brodersen, NJW 2000, 692 ; Rackow, Das DNA-Identitätsfeststellungsgesetz und seine Probleme, 2001, S. 156 ff., 159; jeweils unter Heranziehung von BVerwGE 66, 192 [200 f.] zu § 81 b Alt. 2 StPO).
  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79

    Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO,

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.03.2003 - VerfGH 112/02
    Schließlich kann eine falsche Prognose im Zusammenhang mit einer dem Verurteilten günstigen Aussetzungsentscheidung notfalls korrigiert werden, während unterbliebene Maßnahmen nach dem DNA-IFG praktisch kaum nachgeholt werden können, so daß ein DNA-Identifizierungsmuster gegebenenfalls unabänderlich fehlt, welches die Aufklärung einer schwerwiegenden Straftat eventuell möglich gemacht hätte (vgl. LG Göttingen, Beschluß vom 14. Juli 1999 - 1 Qs 121/99 - NJW 2000, 751; OLG Karlsruhe, Beschluß vom 27. März 2001 - 3 Ws 17/01 - StraFo 2001, 308 ; Markwardt/Brodersen, NJW 2000, 692 ; Rackow, Das DNA-Identitätsfeststellungsgesetz und seine Probleme, 2001, S. 156 ff., 159; jeweils unter Heranziehung von BVerwGE 66, 192 [200 f.] zu § 81 b Alt. 2 StPO).
  • OLG Karlsruhe, 27.03.2001 - 3 Ws 17/01

    DNA-Identifizierung; Molekulargenetische Untersuchung; Negativprognose;

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.03.2003 - VerfGH 112/02
    Schließlich kann eine falsche Prognose im Zusammenhang mit einer dem Verurteilten günstigen Aussetzungsentscheidung notfalls korrigiert werden, während unterbliebene Maßnahmen nach dem DNA-IFG praktisch kaum nachgeholt werden können, so daß ein DNA-Identifizierungsmuster gegebenenfalls unabänderlich fehlt, welches die Aufklärung einer schwerwiegenden Straftat eventuell möglich gemacht hätte (vgl. LG Göttingen, Beschluß vom 14. Juli 1999 - 1 Qs 121/99 - NJW 2000, 751; OLG Karlsruhe, Beschluß vom 27. März 2001 - 3 Ws 17/01 - StraFo 2001, 308 ; Markwardt/Brodersen, NJW 2000, 692 ; Rackow, Das DNA-Identitätsfeststellungsgesetz und seine Probleme, 2001, S. 156 ff., 159; jeweils unter Heranziehung von BVerwGE 66, 192 [200 f.] zu § 81 b Alt. 2 StPO).
  • LG Ingolstadt, 15.11.1999 - 2 Qs 210/99

    Zulässigkeit einer Täteridentifizierung durch eine DNA-Datenerhebung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.03.2003 - VerfGH 112/02
    Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren zu verbessern (vgl. LG Ingolstadt, Beschluß vom 15. November 1999 - 2 Qs 210/99 - NJW 2000, 749 ; BTDrucks 13/10791, S. 4).
  • VerfGH Berlin, 30.06.1992 - VerfGH 9/92

    Mangels Darlegung der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung unzulässige

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.03.2003 - VerfGH 112/02
    Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, gerichtliche Entscheidungen - ähnlich wie eine Rechtsmittelinstanz - in jeder Hinsicht auf ihre Übereinstimmung mit dem einfachen Recht zu kontrollieren (Beschlüsse vom 30. Juni 1992 - VerfGH 9/92 - LVerfGE 1, 7 und vom 26. Oktober 2000 - VerfGH 54/00 - st. Rspr).
  • VerfGH Berlin, 17.12.1997 - VerfGH 2/96

    Ordentliche Kündigung eines Angestellten im öffentlichen Dienst nach KSchG § 1

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.03.2003 - VerfGH 112/02
    Art. 33 VvB entspricht dem im Grundgesetz gewährleisteten Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Beschluß vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 2/96 - LVerfGE 7, 26 zu Art. 21 b VvB a.F.), das aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG hergeleitet wird, da die freie Entfaltung der Persönlichkeit den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraussetzt (BVerfGE 65, 1 ).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.03.2003 - VerfGH 112/02
    Art. 33 VvB entspricht dem im Grundgesetz gewährleisteten Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Beschluß vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 2/96 - LVerfGE 7, 26 zu Art. 21 b VvB a.F.), das aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG hergeleitet wird, da die freie Entfaltung der Persönlichkeit den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraussetzt (BVerfGE 65, 1 ).
  • VerfGH Berlin, 06.10.1998 - VerfGH 32/98

    Ermäßigung der Notarkosten gem KostO § 144a bei Grundstückskaufvertrag mit einer

  • VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93

    Zur Prüfungsbefugnis des VerfGH Berlin bzgl in Anwendung von Bundesrecht

  • VerfGH Berlin, 13.12.2005 - VerfGH 113/05

    Keine Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung, der

    Er geht in seiner Beschwerdeschrift auch nicht näher darauf ein, dass Art. 7 i. V. m. Art. 6 VvB zwar anerkanntermaßen das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützen (vgl. Beschluss vom 21. März 2003 - VerfGH 112/02 - LVerfGE 14, 74 ), das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Ausprägung dieses Rechts, in welches ebenso anerkanntermaßen durch die im Wege einer molekulargenetischen Untersuchung erfolgende Feststellung und Verwendung des DNA-Identifizierungsmusters eingegriffen wird (vgl. Beschluss vom 21. März 2003, a. a. O., S. 80; BVerfGE 103, 21 ), aber von der Verfassung von Berlin in Art. 33 VvB geschützt wird.

    Selbst schwerwiegende Interessen der Allgemeinheit können Eingriffe in diesen Bereich nicht rechtfertigen; eine Abwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes findet insoweit nicht statt (vgl. Beschluss vom 21. März 2003 - VerfGH 112/02 - LVerfGE 14, 74 ; vgl. zum Bundesrecht BVerfG, NJW 1996, 771 , m. w. N.).

    Bei seinen Regelungen hat der Gesetzgeber ferner den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (vgl. Beschluss vom 21. März 2003 - VerfGH 112/02 - LVerfGE 14, 74 ; Driehaus, a. a. O., Art. 8 Rn. 11; vgl. zum Bundesrecht BVerfG, NJW 1996, 771 ; BVerfGE 22, 180 ; Jarass, in: Jarass/Pieroth, 5. Aufl. 2000, Art. 2 Rn. 64).

    Dies wäre der Fall, wenn danach eine Untersuchung zulässig wäre, welche die inhaltliche Entschlüsselung der in den Genen gespeicherten Informationen über die erblichen Eigenschaften des Betroffenen zum Inhalt haben sollte, die Rückschlüsse auf persönlichkeitsrelevante Merkmale wie Erbanlagen, Charaktereigenschaften oder Krankheiten, also ein Persönlichkeitsprofil, zuließe (Beschluss vom 21. März 2003, a. a. O., S. 80; BVerfG, NJW 1996, 771 ; BVerfGE 103, 21 ).

    Dabei ist stets eine auf den Einzelfall bezogene Entscheidung erforderlich; die bloße Wiedergabe des Gesetzeswortlauts reicht nicht aus (Beschluss vom 21. März 2003 - VerfGH 112/02 - LVerfGE 14, 74 ; vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 103, 21 ; 70, 297 ).

    Denn ein dem amtsgerichtlichen Beschluss anhaftender Mangel wäre insoweit jedenfalls dadurch geheilt, dass das Landgericht die Beschwerde mit einer eingehenden Begründung verworfen hat, die verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. Beschluss vom 21. März 2003, a. a. O., S. 82; vgl. zum Bundesrecht BVerfG, NJW 1996, 3071 ).

  • VerfGH Berlin, 10.02.2009 - VerfGH 132/08

    Akteneinsicht Dritter in strafprozessuale Ermittlungsakten

    Es entspricht dem im Grundgesetz gewährleisteten Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. Beschlüsse vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 2/96 - LVerfGE 7, 26 und 21. März 2003 - VerfGH 112/02 - LVerfGE 14, 74 ; Nachweise der Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs ohne Fundstelle hier und im Folgenden jeweils im Internet unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de).

    Dieses Grundrecht gewährt seinen Trägern Schutz gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung oder Weitergabe der auf sie bezogenen, individualisierten oder individualisierbaren Daten (vgl. Beschlüsse vom 21. März 2003, a. a. O. und 14. Februar 2006 - VerfGH 34/03 - juris, Rn. 27; für das Bundesrecht: BVerfGE 65, 1 ).

    Verfassungsrecht ist danach etwa dann verletzt, wenn es an der für Eingriffe in das Recht auf Schutz persönlicher Daten nach Art. 33 VvB notwendigen Sachaufklärung oder an einer tragfähigen Entscheidungsbegründung fehlt (vgl. Beschlüsse vom 21. März 2003, a. a. O., S. 81 und 14. Februar 2006 - VerfGH 34/03 juris -, Rn. 31; für das Bundesrecht: BVerfGE 103, 21 ).

  • VerfGH Berlin, 16.01.2019 - VerfGH 15/17

    Kennzeichnungspflicht für Hunde gem § 12 Abs 2 HuHG BE 2016 verletzt nicht das

    Das Grundrecht aus Art. 33 VvB gewährleistet die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (VerfGH 112/02, Beschluss vom 21. März 2003, Rn. 13 sowie VerfGH 132/08, Beschluss vom 10. Februar 2009, Rn. 14).
  • VerfGH Berlin, 27.06.2006 - VerfGH 30/06

    Kein Verfassungsverstoß bei Entscheidung über Ausweisung eines "faktischen

    Unter welchem rechtlichen Gesichtspunkt dieser Umstand einen Eingriff in das - anerkanntermaßen durch Art. 7 i. V. m. Art. 6 VvB geschützte (vgl. Beschluss vom 21. März 2003 - VerfGH 112/02 - LVerfGE 14, 74 (79)) - allgemeine Persönlichkeitsrecht darstelle und in welcher Weise die angegriffene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts hierfür ursächlich sei, führt der Beschwerdeführer nicht aus.
  • VerfGH Berlin, 14.02.2006 - VerfGH 34/03

    Keine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung durch

    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind entschieden (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 103, 21 (30); zur Verfassung von Berlin: Beschluß vom 31. März 2003 - VerfGH 112/02 - VerfGE 14, 74 (80 f.)).
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