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   VerfGH Berlin, 29.01.2004 - VerfGH 143/00   

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VerfGH Berlin, 29.01.2004 - VerfGH 143/00 (https://dejure.org/2004,6151)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 29.01.2004 - VerfGH 143/00 (https://dejure.org/2004,6151)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 29. Januar 2004 - VerfGH 143/00 (https://dejure.org/2004,6151)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Errichtung eines Unternehmens der städtischen Krankenhäuser; Unzulässigkeit einer gegen eine Rechtsnorm gerichteten Verfassungsbeschwerde; Auswirkungen des Krankenhausunternehmen-Gesetzes auf ein bestehendes Arbeitsverhältnis; Annahme eines ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Errichtung eines Unternehmens der städtischen Krankenhäuser; Unzulässigkeit einer gegen eine Rechtsnorm gerichteten Verfassungsbeschwerde; Auswirkungen des Krankenhausunternehmen-Gesetzes auf ein bestehendes Arbeitsverhältnis; Annahme eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2004, 1350 (Ls.)
  • DVBl 2004, 779 (Ls.)
  • LVerfGE 15, 3
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.01.2004 - VerfGH 143/00
    Das Grundrecht entfaltet seinen Schutz demnach auch dann, wenn der Staat den Einzelnen zur Annahme eines bestimmten Arbeitsplatzes zwingt oder die Aufgabe eines Arbeitsplatzes verlangt (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 84, 133 ; 85, 360 ; 97, 169 ; BAG AP Nr. 1, 102, 103 zu § 613 a BGB).

    Es gibt demgegenüber keine Bestandsgarantie für den einmal gewählten Arbeitsplatz als solchen (Beschluss vom 20. August 1997- VerfGH 101/96 - LVerfGE 7, 3 ; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 84, 133 ).

    Ein Beschwerdeführer kann deswegen nicht die Entscheidung über die Abwicklung von Einrichtungen, bei denen er gearbeitet hat, angreifen (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 84, 133 ).

    Vor diesem Hintergrund hätten die Fachgerichte zu prüfen, ob der Widerspruch im Hinblick auf eine eventuell dann drohende (außerordentliche) Kündigung nicht zumutbar gewesen wäre, obwohl Art. 17 VvB keinen unmittelbaren Schutz gegen den Verlust eines Arbeitsplatzes aufgrund privater Dispositionen und damit auch keinen unmittelbaren Schutz vor Kündigungen (Beschluß vom 26. September 1996 - VerfGH 76/95 - LVerfGE 5, 30 ) gewährt und dem Staat lediglich eine Schutzpflicht obliegt, der die geltenden Kündigungsvorschriften hinreichend Rechnung tragen (BVerfGE 84, 133 ; 97, 169 ).

  • BVerfG, 18.12.1985 - 2 BvR 1167/84

    Milch-Garantiemengen-Verordnung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.01.2004 - VerfGH 143/00
    Die Unzulässigkeit einer gegen eine Rechtsnorm gerichteten Verfassungsbeschwerde kann sich nach diesen Grundsätzen daraus ergeben, dass der Beschwerdeführer, obwohl gegen die Norm selbst kein fachgerichtlicher Rechtsweg eröffnet ist, in zumutbarer Weise einen wirkungsvollen Rechtsschutz zunächst durch Anrufung der Fachgerichte erlangen kann (Urteil vom 31. Oktober 1996 - VerfGH 54/96 - LVerfGE 5, 49 ; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 71, 305 ; 74, 69 ).

    Der Beschwerdeführer hat bzw. hatte die Möglichkeit, vor der Einlegung einer Verfassungsbeschwerde arbeitsgerichtlichen Rechtsschutz zu erlangen, der den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Art. 15 Abs. 4 Satz 1 VvB an einen tatsächlich und rechtlich wirksamen Rechtsschutz genügt (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 71, 305 ).

    Im Rahmen der hierbei vorzunehmenden Abwägung (vgl. BVerfGE 71, 305 ) sind die Vorteile des Beschwerdeführers aus einem sogleich eröffneten verfassungsgerichtlichen Rechtsschutz den dabei für die Allgemeinheit oder für Dritte entstehenden Nachteilen gegenüberzustellen.

    Auch sie wäre vielmehr nur ein Moment bei der Abwägung für und wider eine sofortige Sachentscheidung des Verfassungsgerichtshofs (Urteil vom 31. Oktober 1996 - VerfGH 54/96 - LVerfGE 5, 49 ; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 71, 305 ; 86, 382 ).

  • VerfGH Berlin, 31.10.1996 - VerfGH 54/96

    Verletzung der Wissenschaftsfreiheit durch Aufhebung eines Studienganges der FU

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.01.2004 - VerfGH 143/00
    Die Unzulässigkeit einer gegen eine Rechtsnorm gerichteten Verfassungsbeschwerde kann sich nach diesen Grundsätzen daraus ergeben, dass der Beschwerdeführer, obwohl gegen die Norm selbst kein fachgerichtlicher Rechtsweg eröffnet ist, in zumutbarer Weise einen wirkungsvollen Rechtsschutz zunächst durch Anrufung der Fachgerichte erlangen kann (Urteil vom 31. Oktober 1996 - VerfGH 54/96 - LVerfGE 5, 49 ; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 71, 305 ; 74, 69 ).

    Die Voraussetzungen für eine Entscheidung vor Erschöpfung des Rechtsweges nach der - im Rahmen des Subsidiaritätsgrundsatzes sinngemäß anwendbaren - Vorschrift des § 49 Abs. 2 Satz 2 VerfGHG (Urteil vom 31. Oktober 1996 - VerfGH 54/96 - LVerfGE 5, 49 ; vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 86, 382 ) sind demgegenüber nicht erfüllt.

    Auch sie wäre vielmehr nur ein Moment bei der Abwägung für und wider eine sofortige Sachentscheidung des Verfassungsgerichtshofs (Urteil vom 31. Oktober 1996 - VerfGH 54/96 - LVerfGE 5, 49 ; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 71, 305 ; 86, 382 ).

  • BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83

    Subsidiarität der Gesetzesverfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.01.2004 - VerfGH 143/00
    Die Unzulässigkeit einer gegen eine Rechtsnorm gerichteten Verfassungsbeschwerde kann sich nach diesen Grundsätzen daraus ergeben, dass der Beschwerdeführer, obwohl gegen die Norm selbst kein fachgerichtlicher Rechtsweg eröffnet ist, in zumutbarer Weise einen wirkungsvollen Rechtsschutz zunächst durch Anrufung der Fachgerichte erlangen kann (Urteil vom 31. Oktober 1996 - VerfGH 54/96 - LVerfGE 5, 49 ; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 71, 305 ; 74, 69 ).

    Dann ist aber auch gewährleistet, dass sich die verfassungsgerichtliche Beurteilung auf umfassend geklärte Tatsachen und auf die Beurteilung der Fachgerichte stützen kann (BVerfGE 71, 25 ; 74, 69 ).

    Im arbeitsgerichtlichen Verfahren können die verfassungsrechtlichen Fragen deutlichere Konturen gewinnen und sich Anhaltspunkte für das Ausmaß und die Wirkungen eines etwaigen Eingriffs in Grundrechte des Beschwerdeführers ergeben, die Voraussetzung einer abschließenden verfassungsrechtlichen Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof sind (vgl. auch BVerfGE 74, 69 ).

  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.01.2004 - VerfGH 143/00
    Der Vorklärung durch die Fachgerichte kommt insbesondere dort Bedeutung zu, wo die Beurteilung der mit der Verfassungsbeschwerde erhobenen Rügen die Prüfung tatsächlicher oder einfachrechtlicher Fragen voraussetzt, für die das Verfahren vor den Fachgerichten besser geeignet ist (vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 55, 244 ; 86, 382 ).

    Die Voraussetzungen für eine Entscheidung vor Erschöpfung des Rechtsweges nach der - im Rahmen des Subsidiaritätsgrundsatzes sinngemäß anwendbaren - Vorschrift des § 49 Abs. 2 Satz 2 VerfGHG (Urteil vom 31. Oktober 1996 - VerfGH 54/96 - LVerfGE 5, 49 ; vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 86, 382 ) sind demgegenüber nicht erfüllt.

    Auch sie wäre vielmehr nur ein Moment bei der Abwägung für und wider eine sofortige Sachentscheidung des Verfassungsgerichtshofs (Urteil vom 31. Oktober 1996 - VerfGH 54/96 - LVerfGE 5, 49 ; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 71, 305 ; 86, 382 ).

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.01.2004 - VerfGH 143/00
    Das Grundrecht entfaltet seinen Schutz demnach auch dann, wenn der Staat den Einzelnen zur Annahme eines bestimmten Arbeitsplatzes zwingt oder die Aufgabe eines Arbeitsplatzes verlangt (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 84, 133 ; 85, 360 ; 97, 169 ; BAG AP Nr. 1, 102, 103 zu § 613 a BGB).

    Vor diesem Hintergrund hätten die Fachgerichte zu prüfen, ob der Widerspruch im Hinblick auf eine eventuell dann drohende (außerordentliche) Kündigung nicht zumutbar gewesen wäre, obwohl Art. 17 VvB keinen unmittelbaren Schutz gegen den Verlust eines Arbeitsplatzes aufgrund privater Dispositionen und damit auch keinen unmittelbaren Schutz vor Kündigungen (Beschluß vom 26. September 1996 - VerfGH 76/95 - LVerfGE 5, 30 ) gewährt und dem Staat lediglich eine Schutzpflicht obliegt, der die geltenden Kündigungsvorschriften hinreichend Rechnung tragen (BVerfGE 84, 133 ; 97, 169 ).

  • VerfGH Berlin, 20.08.1997 - VerfGH 101/96

    Kein Anspruch des wissenschaftlichen Personals der Bauakademie, der Akademie der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.01.2004 - VerfGH 143/00
    Soweit der Beschwerdeführer geltend macht, § 1 und § 2 Abs. 1. Satz 1 und Satz 2 Nr. 11 Krankenhausunternehmens-Gesetz verletzten Art. 18, 22, 24 und 36 VvB, ist seine Verfassungsbeschwerde schon deswegen unzulässig, weil die genannten Verfassungsnormen jedenfalls in diesem Zusammenhang keine mit der Verfassungsbeschwerde rügefähigen subjektiven Rechte gewähren (Beschlüsse vom 22. Mai 1996 - VerfGH 34/96 - LVerfGE 4, 62 [zu Art. 22 VvB]; vom 20. August 1997 - VerfGH 101/97 - LVerfGE 7, 3 [zu Art. 18, 36 VvB] sowie vom 26. Oktober 2000 - VerfGH 116/00 - [zu Art. 24 VVB]).

    Es gibt demgegenüber keine Bestandsgarantie für den einmal gewählten Arbeitsplatz als solchen (Beschluss vom 20. August 1997- VerfGH 101/96 - LVerfGE 7, 3 ; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 84, 133 ).

  • BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 827/98

    Betriebsübergang - Notariat

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.01.2004 - VerfGH 143/00
    Der Begriff des Rechtsgeschäfts wird weit verstanden und erfasst alle Fälle einer Fortführung der wirtschaftlichen Einheit im Rahmen vertraglicher oder sonst rechtsgeschäftlicher Beziehungen, wobei bisheriger Inhaber des Betriebs auch ein öffentlicher Rechtsträger sein kann, der zugleich Alleingesellschafter des Übernehmers ist (BAGE 92, 251 ; BAG AP Nr. 131, 209 zu § 613 a BGB).

    Demgegenüber sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Wege der Gesamtrechtsnachfolge kraft Gesetzes oder eines sonstigen Hoheitsaktes vollzogene Betriebsübergänge vom sachlichen Geltungsbereich des § 613 a BGB ausgenommen (BAG AP Nr. 13, 131 zu § 613 a BGB; BAGE 92, 251; BAG AP Nr. 219 zu § 613 a BGB = Urteil vom 8. Mai 2001 - 9 AZR 95/00 - S. 8 f. des Urteilsabdrucks).

  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58

    Rechtswegerschöpfung bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.01.2004 - VerfGH 143/00
    Eine Vorabentscheidung kommt nämlich in der Regel dann nicht in Betracht, wenn - wie hier - entscheidungserhebliche Tatsachen sowie die einfachrechtliche Lage nicht hinreichend geklärt sind (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 13, 284 ).
  • BVerfG, 10.03.1992 - 1 BvR 454/91

    Akademie-Auflösung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.01.2004 - VerfGH 143/00
    Das Grundrecht entfaltet seinen Schutz demnach auch dann, wenn der Staat den Einzelnen zur Annahme eines bestimmten Arbeitsplatzes zwingt oder die Aufgabe eines Arbeitsplatzes verlangt (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 84, 133 ; 85, 360 ; 97, 169 ; BAG AP Nr. 1, 102, 103 zu § 613 a BGB).
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 1808/82

    Kommunalverfassungsbeschwerden

  • BVerfG, 25.02.1986 - 1 BvR 1384/85

    Erziehungszeitengesetz

  • BVerfG, 20.10.1982 - 1 BvR 1470/80

    Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über die wissenschaftlichen Hochschulen des

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG

  • BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 689/00

    Versorgungsverschaffung nach Betriebsübergang

  • VerfGH Berlin, 26.09.1996 - VerfGH 76/95

    Abweisung einer Kündigungsschutzklage einer an der Charité beschäftigten Ärztin

  • BVerfG, 09.01.1962 - 1 BvR 662/59

    Fristbeginn für Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen und

  • VerfGH Berlin, 22.05.1996 - VerfGH 34/96

    Keine Verletzung des Rechts auf Menschenwürde iSv Verf BE Art 6 durch unter

  • BVerfG, 02.12.1980 - 1 BvR 1222/77

    Vorrang der fachgerichtlichen Rechtsauslegung vor Rechtssatzverfassungsbeschwerde

  • BAG, 08.05.2001 - 9 AZR 95/00

    Ausgliederung - Anstalt öffentlichen Rechts

  • BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 314/77

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde

  • BAG, 20.03.1997 - 8 AZR 856/95

    Funktionsnachfolge in der öffentlichen Verwaltung

  • BVerfG, 05.11.1991 - 1 BvR 1256/89

    Verfassungsrechtliche Anforderungen bei der Ausgestaltung des Instanzenzuges für

  • BAG, 25.04.1996 - 5 AS 1/96

    Gerichtsstandbestimmung bei Streit über das Vorliegen eines Betriebsübergangs

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 964/82

    Richter - Revision - Beschwerdeführer - Entscheidung - Wiederaufnahmeantrag -

  • LAG Berlin, 07.03.2000 - 3 Sa 2740/99

    Betriebsübergang: Widerspruch des Arbeitnehmers - - Berliner Bäder-Anstaltsgesetz

  • VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 80/97

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei der unzulässigen Rüge des Verstoßes

  • VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 199/06

    Teils wegen mangelnder unmittelbarer Betroffenheit, teils aus

    b) Die Beschwerdeführerinnen haben bzw. hatten die Möglichkeit, vor der Einlegung einer Verfassungsbeschwerde fachgerichtlichen Rechtsschutz, der dem verfassungsrechtlichen Effektivitätsgebot des Art. 15 Abs. 4 Satz 1 VvB genügt (zu diesem Erfordernis vgl. Beschluss vom 29. Januar 2004 - VerfGH 143/00 - LVerfGE 15, 3 ; zum Bundesrecht: BVerfGE 71, 305 ), zu erlangen.

    e) Die danach nicht ausnahmsweise entbehrliche, sondern sinnvolle Vorbefassung der Fachgerichte wird auch nicht dadurch in Frage gestellt, dass sich diese auf verfassungsrechtliche Fragen erstrecken müsste (vgl. Beschluss vom 29. Januar 2004, a. a. O., S. 15 f.).Es gehört zu den Aufgaben eines jeden Gerichts, im Rahmen seiner Zuständigkeit Rechtsschutz gegen Verfassungsverletzungen zu gewähren.

    Sind- wie hier - entscheidungserhebliche Tatsachen sowie die einfachrechtliche Lage nicht hinreichend geklärt, überwiegt regelmäßig das Interesse an einer fachgerichtlichen Vorbefassung (vgl. Beschluss vom 29. Januar 2004, a. a. O., S. 16 m. w. N.; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 2008, a. a. O).

  • VerfGH Berlin, 06.07.2005 - VerfGH 205/04

    Gesetzesunmittelbare Verfassungsbeschwerde: Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung

    Es ist dann aber auch gewährleistet, dass sich die verfassungsrechtliche Beurteilung auf umfassend geklärte Tatsachen und auf die Beurteilung der Fachgerichte stützen kann (Beschluss vom 29. Januar 2004 - VerfGH 143/00 - BVerfGE 71, 25 ; 74, 69 ).

     Die Voraussetzungen für eine Entscheidung vor Erschöpfung des Rechtsweges nach der - im Rahmen des Subsidiaritätsgrundsatzes sinngemäß anwendbaren - Vorschrift des § 49 Abs. 2 Satz 2 VerfGHG (Beschluss vom 29. Januar 2004 - VerfGH 143/00 - Urteil vom 31. Oktober 1996 - VerfGH 54/96 - LVerfGE 5, 49 ; vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 86, 382 ) sind demgegenüber nicht erfüllt.

    Auch sie wäre vielmehr nur ein Moment bei der Abwägung für und wider eine sofortige Sachentscheidung des Verfassungsgerichtshofs (Beschluss vom 29. Januar 2004 - VerfGH 143/00 - Urteil vom 31. Oktober 1996 - VerfGH 54/96 - LVerfGE 5, 49 ; vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 71, 305 ; 86, 382 ).

  • VerfGH Berlin, 01.11.2004 - VerfGH 120/03

    Auflösung des freiwilligen, ehrenamtlichen Polizeidienstes verstößt nicht gegen

    Dieser Grundsatz findet auch bei Verfassungsbeschwerden Anwendung, die sich unmittelbar gegen Rechtsnormen richten (Urteile vom 31. Oktober 1996 - VerfGH 54/96 - LVerfGE 5, 49 und 12. Juli 2001 - VerfGH 152/00 - LVerfGE 12, 40 ; Beschluss vom 29. Januar 2004 - VerfGH 143/00 -).

    Sie ist vielmehr nur ein Moment bei der Abwägung für und wider eine sofortige Sachentscheidung des Verfassungsgerichtshofs (vgl. Urteil vom 31. Oktober 1996 - VerfGH 54/96 - a.a.O. ; Beschluss vom 29. Januar 2004 - VerfGH 143/00 - für das Bundesrecht BVerfGE 86, 382 ).

  • VerfG Brandenburg, 21.12.2006 - VfGBbg 20/06

    Aus Subsidiaritätsgründen unzulässige Verfassungsbeschwerde einer parteinahen

    Diese vorrangige Anrufung der Fachgerichte soll gewährleisten, daß dem Verfassungsgericht infolge der fachgerichtlichen Vorprüfung der Beschwerdepunkte ein bereits eingehend geprüftes Tatsachenmaterial vorliegt und ihm auch die umfassende Beurteilung der Sach- und Rechtslage durch ein für die Materie speziell zuständiges Fachgericht vermittelt wird (BVerfGE 79, 1, 20; 86, 382, 386 f.; VerfGH Berlin, Beschluß vom 29. Januar 2004, LVerfGE 15, 3, 16).
  • VerfGH Berlin, 01.11.2004 - VerfGH 210/03

    Beschränkungen der autonomen Ausübung des universitären Promotionsrechts durch

    Der Vorklärung durch die Fachgerichte kommt insbesondere dort Bedeutung zu, wo die Beurteilung der mit der Verfassungsbeschwerde erhobenen Rügen die Prüfung tatsächlicher oder einfachrechtlicher Fragen voraussetzt, für die das Verfahren vor den Fachgerichten besser geeignet ist (Urteile vom 31. Oktober 1996, a.a.O., und vom 12. Juli 2001, a.a.O.; Beschlüsse vom 31. Juli 1998 - VerfGH 80/97 - LVerfGE 9, 33 und vom 29. Januar 2004 - VerfGH 143/00 -).
  • VerfGH Berlin, 26.05.2009 - VerfGH 43/09

    Wegen fehlender Durchführung des Hauptverfahrens aus Subsidiaritätsgründen

    Zudem überwiegt regelmäßig das Interesse an einer fachgerichtlichen Vorbefassung, wenn - wie hier - die entscheidungserheblichen Tatsachen und die einfachrechtliche Lage nicht hinreichend geklärt sind (vgl. Urteil vom 4. März 2009 - VerfGH 199/06 - und Beschluss vom 29. Januar 2004 - VerfGH 143/00 - LVerfGE 15, 3 ; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, GRUR 2007, 1064 ).
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