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   VerfG Brandenburg, 28.07.2008 - VfGBbg 53/06   

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VerfG Brandenburg, 28.07.2008 - VfGBbg 53/06 (https://dejure.org/2008,9469)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 28.07.2008 - VfGBbg 53/06 (https://dejure.org/2008,9469)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 28. Juli 2008 - VfGBbg 53/06 (https://dejure.org/2008,9469)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 56 Abs. 3 Satz 1; LV, Art. 56 Abs. 3 Satz 2; LV, Art. 56 Abs. 3 Satz 3; LV, Art. 56 Abs. 3 Satz 4; LV, Art. 56 Abs. 1; LV, Art. 56 Abs. 2 Satz 2; LV, Art. 66; LV, Art. 82;... VerfGGBbg, § 36 Abs. 1; VerfGGBbg, § 36 Abs. 3; VerfGGBbg, § 12 Nr. 1; StVollzG, § 25
    Abgeordneter; Zugangsrecht; Freies Mandat; Justizvollzugsanstalt; Landesregierung; Maßnahme; Akteneinsichtsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Landtagsabgeordneter darf Gefangene einer Justizvollzugsanstalt des Landes besuchen - Parlamentarische Kontrolle

Besprechungen u.ä.

  • nrw.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Recht eines Landtagsabgeordneten auf Gefangenenbesuch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 745 (Ls.)
  • LVerfGE 19, 65
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • VerfG Brandenburg, 16.11.2000 - VfGBbg 31/00

    Verletzung des Fragerechts einer Landtagsabgeordneten wegen Verweigerung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 28.07.2008 - VfGBbg 53/06
    Nach der Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts erfordert das durch die Landesverfassung angelegte System der parlamentarischen Kontrolle es allerdings, den Kontrollbefugnissen auch des einzelnen Abgeordneten größtmögliche Effizienz zu verleihen (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 16. November 2000 - VfGBbg 31/00 -, LVerfGE Suppl. Bbg. zu Bd. 11, 183, 192; vgl. auch VerfG MV NJW 2003, 815, 818).

    Auch ausweichende Antworten sind nicht vollständig in diesem Sinn (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 16. November 2000 - VfGBbg 31/00 -, LVerfGE 11, 166, 168).

    Um eine "ausweichende" Antwort, die nach der Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts als nicht vollständig anzusehen ist (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 16. November 2000 - VfGBbg 31/00, a. a. O.), handelt es sich deswegen nicht, weil die Ministerin in ihrer Äußerung vor dem Rechtsausschuss deutlich gemacht hat, daß über den umfangreichen Auskunfts- und Akteneinsichtsantrag noch nicht abschließend entschieden ist.

  • VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 4/03

    Versagung der Auslagenerstattung bei Einstellung eines Organstreitverfahrens -

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 28.07.2008 - VfGBbg 53/06
    Das freie Mandat gem. Art. 56 Abs. 1 LV schützt den Abgeordneten vor (parlamentarischer oder außerparlamentarischer) Beschränkung bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 16. Oktober 2003 - VfGBbg 4/03 -).

    79 Die Gewährleistung des freien Mandats (Art. 56 Abs. 1 LV) schützt den Abgeordneten vor (parlamentarischen oder außerparlamentarischen) Beschränkungen bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 16. Oktober 2003 - VfGBbg 4/03 -).

  • VerfG Brandenburg, 09.12.2004 - VfGBbg 6/04

    Parlamentsrecht; Abgeordneter; Akteneinsichtsrecht; Aktenvorlagerecht;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 28.07.2008 - VfGBbg 53/06
    Stehen Maßnahmen in Rede, die infolge einer Doppelfunktion den Abgeordneten zum einen in seinem verfassungsrechtlichen Status, zum anderen wie jeden anderen Staatsbürger als natürliche Person treffen können, entspricht es dem bei der Auslegung parlamentarischer Kontrollbefugnisse zu beachtenden Effizienzgebot, daß diese Maßnahmen so lange dem Abgeordnetenstatus zugeordnet bleiben - und damit dem Schutz des verfassungsgerichtlichen Organstreitverfahrens nach § 36 VerfGGBbg unterfallen - als sich Vorgehen und Vorbringen des Abgeordneten nicht der Wille entnehmen läßt, ausschließlich die für "Jedermann" eröffneten Verfahrens- und Rechtschutzwege in Anspruch nehmen zu wollen (zum Effizienzgebot bei der Bestimmung parlamentarischer Kontrollbefugnisse vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 15. März 2007 - VfGBbg 42/06 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de - LKV 2007, 553; LVerfGE Suppl. Bbg zu Bd. 11, 183, 192; LVerfGE 15, 124, 129; vgl. auch VerfG MV NJW 2003, 815, 818).

    71 a.) Das Zugangsrecht nach Art. 56 Abs. 3 Satz 1 LV ist - neben dem Vorlagerecht nach Satz 2 und den Minderheitenrechten (Art. 55 Abs. 2, 66 Abs. 1, 70 Abs. 2 Satz 2 und 3, 72 Abs. 1 LV) - zentrale Vorschrift der Landesverfassung für die effiziente Kontrolle der Regierungstätigkeit (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 09. Dezember 2004 - VfGBbg 6/04 - LVerfGE 15, 124, 129).

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 19.12.2002 - LVerfG 5/02

    Pflicht der Landesregierung zur Beantwortung von Fragen einzelner Abgeordneter

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 28.07.2008 - VfGBbg 53/06
    Stehen Maßnahmen in Rede, die infolge einer Doppelfunktion den Abgeordneten zum einen in seinem verfassungsrechtlichen Status, zum anderen wie jeden anderen Staatsbürger als natürliche Person treffen können, entspricht es dem bei der Auslegung parlamentarischer Kontrollbefugnisse zu beachtenden Effizienzgebot, daß diese Maßnahmen so lange dem Abgeordnetenstatus zugeordnet bleiben - und damit dem Schutz des verfassungsgerichtlichen Organstreitverfahrens nach § 36 VerfGGBbg unterfallen - als sich Vorgehen und Vorbringen des Abgeordneten nicht der Wille entnehmen läßt, ausschließlich die für "Jedermann" eröffneten Verfahrens- und Rechtschutzwege in Anspruch nehmen zu wollen (zum Effizienzgebot bei der Bestimmung parlamentarischer Kontrollbefugnisse vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 15. März 2007 - VfGBbg 42/06 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de - LKV 2007, 553; LVerfGE Suppl. Bbg zu Bd. 11, 183, 192; LVerfGE 15, 124, 129; vgl. auch VerfG MV NJW 2003, 815, 818).

    Nach der Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts erfordert das durch die Landesverfassung angelegte System der parlamentarischen Kontrolle es allerdings, den Kontrollbefugnissen auch des einzelnen Abgeordneten größtmögliche Effizienz zu verleihen (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 16. November 2000 - VfGBbg 31/00 -, LVerfGE Suppl. Bbg. zu Bd. 11, 183, 192; vgl. auch VerfG MV NJW 2003, 815, 818).

  • BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06

    Abgeordnetengesetz

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 28.07.2008 - VfGBbg 53/06
    Über die tatsächliche Mandatsausübung hinausgehende Erwartungen an den Abgeordneten betreffend deren Art und Umfang sind, wie das Bundesverfassungsgericht betont, "von Verfassungs wegen einer rechtlichen Regelung entzogen und allein der politischen Sphäre überantwortet, in welcher der Abgeordnete sich für sein Verhalten gegenüber Partei und Fraktion und vor allem gegenüber seinen Wählern verantworten muss" (BVerfG, Urteil v. 04. Juli 2007 - 2 BvE 1/06 -, in: NVwZ 2007, 916, 924).
  • BVerfG, 20.07.1998 - 2 BvE 2/98

    Gysi III

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 28.07.2008 - VfGBbg 53/06
    Sie gewährleistet darüber hinaus, daß die durch die Wahl erworbene Legitimation des Abgeordneten, das Volk im Parlament zu vertreten, von den anderen Verfassungsorganen respektiert wird (BVerfGE 99, 19, 32).
  • VerfG Brandenburg, 15.03.2007 - VfGBbg 42/06

    Organstreitverfahren: Verletzung der Aktenvorlagepflicht eines Abgeordneten aus

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 28.07.2008 - VfGBbg 53/06
    Stehen Maßnahmen in Rede, die infolge einer Doppelfunktion den Abgeordneten zum einen in seinem verfassungsrechtlichen Status, zum anderen wie jeden anderen Staatsbürger als natürliche Person treffen können, entspricht es dem bei der Auslegung parlamentarischer Kontrollbefugnisse zu beachtenden Effizienzgebot, daß diese Maßnahmen so lange dem Abgeordnetenstatus zugeordnet bleiben - und damit dem Schutz des verfassungsgerichtlichen Organstreitverfahrens nach § 36 VerfGGBbg unterfallen - als sich Vorgehen und Vorbringen des Abgeordneten nicht der Wille entnehmen läßt, ausschließlich die für "Jedermann" eröffneten Verfahrens- und Rechtschutzwege in Anspruch nehmen zu wollen (zum Effizienzgebot bei der Bestimmung parlamentarischer Kontrollbefugnisse vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 15. März 2007 - VfGBbg 42/06 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de - LKV 2007, 553; LVerfGE Suppl. Bbg zu Bd. 11, 183, 192; LVerfGE 15, 124, 129; vgl. auch VerfG MV NJW 2003, 815, 818).
  • BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 508/01

    Abgeordnetenbüro

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 28.07.2008 - VfGBbg 53/06
    Im Fall sogenannter "doppelfunktioneller" Beteiligter, etwa eines Abgeordneten, der sowohl Verfassungs- als auch Privatstatus genießt, beurteilt sich die Rechtsnatur eines eingeleiteten gerichtlichen Verfahrens danach, ob er seine organschaftliche Stellung gegenüber einem im Organstreitverfahren beteiligten Verfassungsorgan geltend macht, oder ob er die Verletzung eines im fachgerichtlichen Verfahren zu berücksichtigenden subjektiven öffentlichen Rechts durch die öffentliche Gewalt rügt (vgl. BVerfGE 108, 251, 267).
  • BVerfG, 23.11.1982 - 2 BvH 1/79

    Verfassungsstreitbezüglich des Umfangs der Verpflichtungen nach Übertragung des

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 28.07.2008 - VfGBbg 53/06
    Die Rechtsnatur des Streitverhältnisses bestimmt sich nicht nach der Vorstellung der Beteiligten, sondern beurteilt sich - vor dem Hintergrund des jeweiligen Antrags - nach objektiven Kriterien (vgl. BVerfGE 62, 295, 313).
  • BVerfG, 03.11.1987 - 1 BvR 1257/84

    Herrnburger Bericht

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 28.07.2008 - VfGBbg 53/06
    Allerdings läßt sich ein Eingriff in individuelle Rechtspositionen nicht formelhaft mit einem allgemeinen Gesichtspunkt der "Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege" rechtfertigen (vgl. BVerfGE 77, 240, 255; 80, 367, 375), sondern setzt Rechtsgüter von Verfassungsrang voraus, die mit den Kontrollrechten des Abgeordneten prinzipiell kollidieren können und im Einzelfall geeignet sind, diese Rechte einzuschränken (vgl. BVerfGE 81, 278, 293).
  • BVerfG, 01.04.1998 - 2 BvE 1/98

    Gysi I

  • BVerfG, 17.12.1985 - 2 BvE 1/85

    Verfristung des Antrags im Organstreitverfahren

  • VerfG Brandenburg, 18.04.1996 - VfGBbg 11/96

    Organklage von Bündnis 90/Die Grünen gegen Haushaltsmittelverwendung für

  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

  • BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83

    Atomwaffenstationierung

  • BVerfG, 07.03.1990 - 1 BvR 266/86

    Bundesflagge

  • VerfG Brandenburg, 19.02.2016 - VfGBbg 57/15

    Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission; Parlamentarische

    Der Antragsteller bestimmt mit seinem Antrag und der hierin angeführten Maßnahme oder Unterlassung sowie mit der Benennung der als verletzt behaupteten Verfassungsnorm den Streitgegenstand des Organstreitverfahrens (Beschluss vom 19. November 2009 - VfGBbg 44/09 - Urteil vom 19. Februar 2009 - VfGBbg 44/08, LVerfGE 20, 95, 98 f; Beschluss vom 16. November 2000 - VfGBbg 31/00 -, LVerfGE 11, 166, 176; 174 f; vgl. auch Urteil vom 28. Juli 2007 - VfGBbg 53/06 -, LVerfGE 19, 65, 72; ebenso schon BVerfGE 2, 347, 367 f; E 57, 1, 4; E 134, 141, 192; Benda/Klein, a. a. O., S. 396 f, Rn. 986; Lenz/Hansel, Bundesverfassungsgerichtgesetz, 2. Aufl., § 64 Rn. 36; Hillgruber/Goos, Verfassungsprozessrecht, 3. Aufl., S. 160, Rn. 394; Barczak/Görisch DVBl 2011 332, 334 f m. umf.
  • VerfG Brandenburg, 06.09.2023 - VfGBbg 78/21

    Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission; Chancengleichheit der

    Die Vorschrift, die ihrem Inhalt nach Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG entspricht, schützt die Abgeordneten vor (parlamentarischen und außerparlamentarischen) Beschränkungen bei der Mandatswahrnehmung (vgl. Urteil vom 28. Juli 2008 ‌- VfGBbg 53/06 -,‌ https://verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Die Bewertung der Mandatsausübung eines Abgeordneten ist vielmehr allein der politischen Sphäre überantwortet, in der sich der Abgeordnete für sein (Stimm-)Verhalten gegenüber Partei und Fraktion und vor allem gegenüber seinen Wählern verantworten muss (vgl. Urteil vom 28. Juli 2008 ‌- VfGBbg 53/06 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfG, Beschluss vom 20. September 2016 ‌- 2 BvR 2453/15 -, BVerfGE 143, 22, 33-35, Rn. 28 und Rn. 34, und Urteil vom 4. Juli 2007 ‌- 2 BvE 1/06 u. a. -,‌ BVerfGE 118, 277, 337, 345 - 346, Rn. 236 und Rn. 255, www.bverfg.de).

  • VerfGH Bayern, 22.05.2014 - 53-IVa-13

    Beantwortung parlamentarischer Anfragen durch die Staatsregierung

    c) Die Pflicht zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen erstreckt sich grundsätzlich auf alle Informationen, über die die Staatsregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann (vgl. BVerfG vom 1.7.2009 BVerfGE 124, 161/197; VerfG Brandenburg DÖV 2001, 164 f.; vom 28.7.2008 - VfGBbg 53/06 - juris Rn. 81; VerfG Mecklenburg-Vorpommern NJW 2003, 815/816; VerfGH Nordrhein-Westfalen DVBl 2008, 1380/1381; Lennartz/Kiefer, DÖV 2006, 185/193; Huber/Unger, NordÖR 2007, 479/486).
  • VerfG Brandenburg, 19.11.2009 - VfGBbg 36/09

    Rechtswegerschöpfung; Bundesrechtsanwaltsordnung

    Wer im Organstreitverfahren als richtiger Antragsgegner anzusehen ist, hängt davon ab, wer die beanstandete Maßnahme oder Unterlassung rechtlich zu verantworten hat (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 28. Juli 2008 - VfGBbg 53/06).

    Das Organstreitverfahren steht zwar auch im Dienst der objektiven Bewahrung des Verfassungsrechts, sein Streitgegenstand ist allerdings durch § 36 Abs. 2 VerfGGBbg, nämlich durch das konkret angegriffene Verhalten des bezeichneten Antragsgegners und die Bestimmungen, gegen die es verstoßen haben soll, begrenzt (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 28. Juli 2008 - VfGBbg 53/06).

  • VerfG Brandenburg, 19.11.2009 - VfGBbg 44/09

    Parlamentsrecht; Kleine Anfage; Richtiger Antragsgegner

    Wer im Organstreitverfahren als richtiger Antragsgegner anzusehen ist, hängt davon ab, wer die beanstandete Maßnahme oder Unterlassung rechtlich zu verantworten hat (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 28. Juli 2008 - VfGBbg 53/06).

    Das Organstreitverfahren steht zwar auch im Dienst der objektiven Bewahrung des Verfassungsrechts, sein Streitgegenstand ist allerdings durch § 36 Abs. 2 VerfGGBbg, nämlich durch das konkret angegriffene Verhalten des bezeichneten Antragsgegners und die Bestimmungen, gegen die es verstoßen haben soll, begrenzt (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 28. Juli 2008 - VfGBbg 53/06).

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 31.03.2016 - LVerfG 3/15

    Beschluss Organstreitverfahren

    Nur ganz vereinzelt und dann in einer besonderen Verfahrenskonstellation sind mit einer solchen Praxis zusammenhängende Streitfragen Gegenstand von gerichtlichen Entscheidungen geworden (siehe etwa BbgVerfG, Urt. v. 28.07.2008 - VfBbg 53/06 -, LVerfGE 19, 65, zum Recht eines Landtagsabgeordneten, mit Gefangenen einer Justizvollzugsanstalt zusammenzutreffen).
  • VerfG Brandenburg, 25.01.2013 - VfGBbg 21/12

    Abgeordneter; Funktionszulagen; Maßnahme; Unterlassen; Antragsfrist im

    Damit sollen nach einer bestimmten Zeit im Organstreitverfahren angreifbare Maßnahmen im Interesse der Rechtssicherheit außer Streit gestellt werden (vgl. Urteil vom 28. Juli 2008 - VfGBbg 53/06 -, juris; ferner BVerfGE 71, 299, 304; 118, 277, 320 zu § 64 Abs. 3 BVerfGG).
  • VerfG Brandenburg, 17.09.2009 - VfGBbg 25/08

    Organstreitverfahren

    Zulässiger Antragsgegenstand kann demnach nur eine Maßnahme oder Unterlassung des Antragsgegners - hier also des Landtagspräsidenten - sein, wobei die zur Überprüfung gestellte Maßnahme rechtserheblich sein muss oder sich zumindest als ein die Rechtsstellung des Antragstellers beeinträchtigenden, rechtserheblichen Verhalten auszuwirken vermag (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 28. Juli 2008 - VfGBbg 53/06; Urteil vom 18. April 1996 - VfGBbg 11/96 - LVerfGE 4, 159, 166).
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